Vorstandswechsel im Verein welche Unterlagen

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Die ehemalige Vorsitzende muss ALLE Unterlagen, die den Verein betreffen, an den nachfolgenden Vorstand herausgeben. Nur persönliche Kopien kann sie behalten. Eine Mappe mit mit allen protokollen und Tagesordnungen kann der neue Vorstand nicht verlangen. Diese Arbeit muss er sich schon selbst machen, wenn die ehemalige Vorsitzende alles unsortiert hinterlässt. Sie muss auf alle Fälle die Originale abgeben, die sich in ihrem besitz befinden. Dies gilt auch für geschäftlichen Schriftverkehr, Verträge, inbesondere auch für eventuell steuerrelevante Unterlagen. Für diese Dokumente gibt es gesetzliche Aufbewahrungfristen von bis zu 10 Jahren.

Alle Unterlagen für die er laut Satzung zuständig war. In der Regel gibt es einen Protokollführer der alle Unterlagen sammelt und aufbewahrt. Der müsste theoretisch alles haben

Vele Dank für die Ausführungen wegen der Übergabe von Unterlagen an den neuen Vorstand. Mitglieder des neuen Vorstands waren bereits Mitglieder im alten Vorstand und haben regelmäßig alle Unterlagen bekommen. Muß die ehemalige Vorsitzende die Unterlagen noch einmal dem neuen Vorstand übergeben? Bitte kurze Info Lennepe

Sie muss nur noch die Originale rausrücken. Kopien erfüllen normalerweise nicht die gesetzlichen Anforderungen.