Gemeinnützigkeit bei Vereinsgründung nicht anerkannt! Was nun?
Unser Fußball-Fanclub ist wohl vom Finanzamt als nicht gemeinnützig eingestuft worden...
in der vom Notar an das Gericht gesandten Satzung steht aber folgendes:
§ 2 Zweck des Vereins (1) Der Verein in seiner Rechtsform als Körperschaft des privaten Rechts verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, gemäß deutschem Steuerrecht, "Dritter Abschnitt der AO - Steuerbegünstigte Zwecke (§ 52 - 1)". Der Verein ist selbstlos tätig und hegt keinerlei Interessen finanzieller Art.
Was kommt nun auf uns zu? Wird der Verein als normaler e.V. eingetragen oder müssen wir dies jetzt ändern?
Verein,
Finanzamt,
Gemeinnützigkeit,
satzung,
Vereinsrecht