Darf ein Verein einem Vorstandsmitglied ein Gehalt auszahlen?
Nehmen wir an das es für den verein nötig ist das der Vorstand, aus welchen Gründen auch immer, Vollzeit arbeiten muss.
Demnach könnte man nur Rentner oder reiche Personen in den vorstand wählen da es ja niemand anders machen kann.
Deswegen meine Frage. Kann der Verein in einem Fall in dem es nötig ist das der Vorstand Vollzeit arbeitet diese Person Finanziell "entschädigen" ?
Es ist ja klar das sich niemand an einem gemeinnützigen verein bereichern darf. Aber wenn man einer Person die Vollzeit für den Verein arbeitet sagen wir mal 1000 € zahlt kann da keine rede von Bereicherung sein.
JA ich weis das ich solche Fragen besser an ein Rechtberater o.Ä. stellen sollte aber wenn ich es hier mache hilft es mir die Gedanken zu sammeln. Und ein Rechtberater kann ich ja immer noch kontaktieren und ihn dann präzise Fragen stellen.
Danke für die Antworten.
3 Antworten
Lieber Fragenersteller,
gerne helfe ich dir bei der Beantwortung deiner Frage.
Wird ein Vorstandsmitglied im Auftrag des Vereins tätig und entstehen ihm aus dieser Tätigkeit Aufwendungen kann er dieser nach §§ 27 Abs. 3 S. 1 i.Vm. § 670 BGB ersetzt verlangen. Unter diesen Aufwendungsersatzanspruch fallen regelmäßig Kosten für Verpflegung und Transport.
Hinsichtlich der Vergütung von Mitgliedern des Vorstands gilt § 27 Abs. 3 S: 2 BGB. Demnach werden die Mitglieder des Vorstands grundsätzlich unentgeltlich tätig. Daraus ergibt sich, dass ein Mitglied des Vorstands also keine Vergütung für seine Tätigkeit zu erwarten hat.
Möchte der Verein allerdings, dass er ein Mitglied des Vorstands bezahlt, so kann er die Vergütung in der Satzung regeln. §§ 40 S. 1, 27 Abs. 3 S. 2 BGB sind insoweit dispositiv. Folglich wäre es möglich, dass ein Vorstandsmitglied eine Vergütung für seine Tätigkeit erhält, sofern es eine Entsprechende Regelung in der Satzung gibt.
Formulierungsbeispiel: "Das Vorstandsmitglied Müller erhält zu Beginn jedes Monats für seine Tätigkeit vom Verein eine Vergütung in Höhe von 1.000 Euro."
Disclaimer: Die Beantwortung dieser Frage ist keine Rechtsberatung!
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.
Viele Grüße
Hannibal
Danke für deine Hilfe. Nun stellt sich mir aber eine Frage. Ich glaube gehört zu haben das sobald ein Vorstandsmitglied bezahlt wird er dann auch Rechtlich alleine da steht. Also das er auch mit seinen Privatvermögen haftet. Weist etwas darüber?
Ein Beispiel, wie das in meinem letzten Verein war (Sport, gemeinnützig). Ich war gleichzeitig ehrenamtlich (= unentgeltlich) Präsident des Vereins und "Geschäftsstelle" (= entgeltlich). Das für die Geschäftsstellentätigkeit erhaltene Honorar (950 Euro im Jahr) habe ich dem Verein zurück gespendet, hätte ich nicht müssen, habe ich aber. Dass ich überhaupt ein Honorar bekommen habe, hing damit zusammen, dass der Verein dafür, mich als "Geschäftsstelle" bezahlen zu können, einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln bekam. Im Endeffekt hat also der Verein an meiner (bezahlten) Tätigkeit "verdient". Das ist alles legal, sonst schriebe ich es hier nicht.
Wichtig war, die ehrenamtlichen Entscheidungsfunktionen als Präsident und die bezahlten ausführenden Funktionen (z. B. Führen der Mitgliederdatei, Bearbeiten des allgemeinen Schriftverkehrs) strikt zu trennen, das auch deutlich in Papierform.
Ähnlich war es eine Zeit lang mit einem anderen Vorstandsmitglied, für die Finanzen zuständig. Das "Brüten" über dem Jahresetat (Entscheidungsfunktion) ehrenamtlich, die Buchführung (ausführend) bezahlt.
Vielleicht kann euch das als Muster dienen.
Natürlich kann ein Verein Gehälter an seine Vorstandsmitglieder zahlen. Bis zu einem gewissen Umfang ist das auch üblich, denn ein Vereinsvorstand kommt oft auf eine stattliche Wochenarbeitszeit.
Diese "Entschädigung" ist dann allerdings auch als Lohn aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu versteuern, wenn die gesetzlichen Freigrenzen überschritten sind.