Hallo,
bei uns daheim haben wir nun zum 2. Mal das Problem in naher Zeit.
Mein Bruder hatte sich einen Neuwagen (Dachia Duster) gekauft. Da man diesen natürlich nicht sofort komplett zahlen kann auf Finanzierung, heißt es besteht ein Kredit.
Nun ist beim ersten Auto einer hinten reingerauscht. Werkstatt stellte wirtschaftlichen Totalschaden fest. Von der Polizei war klar ersichtlich, dass es Fremdverschulden war.
Versicherung zahlt natürlich den Schaden, heißt den Zeitwert des Autos. Doch was ist eigentlich mit den Zinsen die noch zu zahlen sind? Beim alten Auto waren es schließlich noch gut 4 000 Euro, die die Bank an Zinsen bekommen täte und die waren ja kein Wert des Autos mehr. (Das Auto war knapp 9 Monate alt?)
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Nach dem Totalschaden bestellte mein Bruder sich erneut einen Neuwagen. Diesmal noch etwas besser, wodurch er natürlich auch rauf zahlen musste. (Verständlicherweise). Die 4000 Euro, welche vom alten Wagen aber noch zu zahlen waren an Zinsen an die Bank werden dem neuen Kredit zugefügt.
Knapp 2 Wochen später erhält er das Fahrzeug. Doch nun ist ihn, nach 3 Wochen im Besitz, vorne wider einer reingerauscht, da er die Vorfahrt nicht beachtet hatte. Heißt also wieder ist Fremdverschulden am Werk.
Was passiert nun, sollte dies ebenfalls ein Totalschaden werden, da Achsen und sämtliche andere Teile der Karosserie verzogen sein sollte oder der gleichen?
Selbst wenn das Auto gezahlt wird von den jeweiligen Versicherungen. Was passiert mit den Zinsen die durch den Kredit ja noch bestehen?
Bei dem einen Wagen waren es noch 4000 Euro die auf den neuen Kredit nun übertragen wurden. Beim zweiten Fahrzeug werden es wenn auch noch welche werden, selbst wenn man es mit Bezahlung der Versicherung sofort auslösen könnte.
Irgendwann ist der Geldhahn auch erschöpft und es besteht keine Möglichkeit mehr noch einen dritten Neuwagen anzuschaffen, sowie die Zinsen immer weiter dazukommen.
Weiß jemand wer für den Schaden aufkommen muss, welcher dadurch entsteht, da man gezwungen ist einen Kredit früher als normal notwendig (da Fremdverschulden) aufzulösen?
Die Banken wollen ja auch ihr Geld, aber aktuell scheint es mir, als wäre in dem Moment dennoch immer noch der angepisst, der den Neuwagen halt auf Kredit hat. Das würde aber meiner Meinung nach implizieren, dass es sich nicht lohnt einen Neuwagen überhaupt zu kaufen. Den aus der Portokasse dürften nur die oberen 10 Tausend sich einen Neuwagen leisten können.
Das die Versicherung der Verursacher für den Schaden am Auto aufkommst (also dem Schaden des "Totalschadens" bei Reparatur)
- Wer zahlt den entstehenden wirtschaftlichen Schaden, wenn der Kredit vorzeitig aufgelöst wird?
- Da dies nicht mehr den Unfallschaden betrifft, welches rechtliche Instanz ist es? (Zivilrecht od. andere?)
- Wer kann einen beraten?