Fahrradfahrer fährt über Hundeleine und stürzt
Folgende Situation habe ich heute erlebt:
Ich war mit meinem Hund auf einem schwer abschüssigen Feldweg unterwegs. Mein Hund läuft aufgrund seines Jagdtriebes mit einer 5 m Zip-Leine, die ständig gespannt ist. In der Regel läuft er voraus.
Die beiden ersten Mountain-Biker hatten Pfeifen und machten sich hinter mir bemerkbar. Ich hatte aber keine Chance in dem kurzen Zeitraum den Hund beizurufen und selbst wenn dann dreht er und läuft evtl. in den Weg der Fahrräder. Die nächste Bikerin raste einfach herunter, ich bemerkte sie erst als sie neben mir war und in mein Blickfeld kam. Ich denke sie hat den Hund vor uns gar nicht gesehen.
Nun mache ich mir Gedanken darüber, was passieren könnte. Die Zip-Leine ist aus Stahl und ständig gespannt. Falls der Hund 1 m zur Seite gehen würde, dann ...... Wie ist es mit der Schuldfrage. Soll ich meinen Hund auch auf einem Feldweg kurz angeleint neben mir Fuß laufen lassen.
Es handelt sich aber um einen Feldweg der für öffentlichen Verkehr nicht zugelassen ist, außerdem sind dort auch viele Spaziergänger unterwegs, die laufen natürlich nicht in ein seitlich vorbeirauschendes Fahrrad, oder ...
4 Antworten
Aus welchem Bundesland kommst du denn da die Regelungen für die Betretung eines Waldes oder Feldes unterschiedlich geregelt sind. Ansonsten würde ich mal sagen das die Schuld hier geteilt ist. Du müsstest mehr auf deinen Hund aufpassen und die Radfahrer müssen auch auf andere Menschen achten.
Okay meines wissen gibt es dort keine sonder Regelung, man darf auf allen Wegen fahren solange es Wege sind und es nicht ausdrücklich verboten ist.
haben die Hessen nicht letztes jahr gerade die Wegeregelung geändert? Vorher 2m Mindesbreite und jetzt so breit, dass man aneinander vorbei fahren kann oder so...
Ja? Wohne nicht in Hessen da bekommt man sowas nicht mit, kenne die 2 m Regel nur aus Baden Würtemberg.
Bei beiden ist eine Schuld zu erkennen. Der Feldweg ist ein von allen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen genutzter Verkehrsraum. Hier gilt es Rücksicht zu nehmen. Fahrradfahrer müssen ihr Tempo entsprechend reduzieren.
Andererseits hast Du eine Leine, die kaum zu sehen ist. Du auf der einen Seite, der Hund fünf Meter entfernt, dazwischen eine Leine, die man nicht oder nur sehr schwer sieht. Eventuell ist es auch so, dass der Hund aufgrund von Gebüsch o.ä. gar nicht zu sehen ist, dann rechnet man noch nicht einmal mit einer Leine. Ich ziehe es deshalb vor, meinen Hund ohne Leine laufen zu lassen und den Jagdttrieb anders in den Griff zu bekommen. Dazu musst Du natürlich in der Lage sein, den Hund zuverlässig anders als per Leinenzug zu führen und ihn auch über die Entfernung z.B. ins Sitz zu bringen.
Es gibt Regionen, in denen per Hundeverordnung o.ä. vorgegeben ist, dass ein Hund an kurzer Leine zu führen ist. Kurz ist dann, wenn nicht explizit festgelegt, irgendwo bei 1,5 Meter zu sehen. Damit wäre das Fahrrad-Leine-Problem auch gelöst.
... Schuld vielleicht (wobei ich eine 5m Stahlleine echt fies finde) Haftung liegt aber beim Hundhalter (wegen §833 BGB und §28StVO), da beisst die Maus keinen Faden ab...
Ich bin mir da nicht so sicher, dass der Radfahrer da so rauskommt. Ich halte einfach mal § 3 (1) StVO dagegen, außerdem dürften die Ausführungen zu Z 240 ("Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.") bei einem gemeinsam genutzten Feldweg analog anzuwenden sein. Sebst wenn aufgrund der von Dir genannten Vorschriften der Tierhalter haften muss, reduziert sich die Haftung aufgrund grob fahrlässigen Fehlverhaltens - und das sehe ich bei geschilderten Fahrweise durchaus. Wie allerdings die Aufteilung aussieht, müssen im Zweifel die Juristen klären.
Es handelt sich aber um einen Feldweg der für öffentlichen Verkehr nicht zugelassen ist,
Das verstehe ich nicht ganz.
Ist der Weg ausdrücklich gesperrt für den öffentlichen Verkehr?
Selbst private Feldwege dürfen für Fussgänger und Radfahrer nur in begründeten Ausnahmefällen gesperrt werden, diese beiden "Gruppen" dürfen dort also fast immer unterwegs sein.
Ist das denn wirklich wahr: > Die Zip-Leine ist aus Stahl und ständig gespannt.
Oh-oh...
Ist es denn nun zum Unfall gekommen?
Ganz egal ob "schuld" oder "nicht schuld" - ich würde darauf bestehen, dass die Polizei so einen Unfall aufnimmt... Ich kann mir nämlich sehr gut vorstellen, dass aus so einem Unfall sehr schnell ein böser Rechtstreit entsteht...
Und Recht haben und Recht bekommen - das ist in Deutschland schon eine ganz vertrackte Sache.
Hoffentlich bist du vorsichtshalber versichert mit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung für deinen Hund
Nein, es ging alles gut und versichert bin ich auch. Außerdem hat mein Hund die BH-Prüfung und trainiert auf dem Hundeplatz. Lange Leine ist notwendig, da er einen ausgeprägten Jagdtrieb hat. Und lange Schleppleinen sind bei diesem Wetter sehr unpraktisch.
Aus Hessen.