Autokauf / Unfallschäden : Unbekannt angegeben / Zweifel

Hallo ;-)

Wir haben am 12.09.2013 bei einem großen Opel Händler einen gebrauchten Meriva gekauft. 1 Jahr alt, 20000 km gelaufen.

Als wir den Kaufvertrag unterschrieben haben, ist mir aufgefallen, das unter ,,Unfallschäden'' UNBEKANNT angegeben war. Haben den verkäufer darauf angesprochen und er meinte, das sie das immer so reinschreiben.,, Der Vorbesitzer hat uns gesagt, der Wagen ist Unfallfrei, aber das können wir ja nicht überprüfen. Darum schreiben wir das immer so rein. Aber der Wagen ist Unfallfrei. ''

Haben uns nichts böses dabei gedacht und den Vertrag unterschrieben.

Jetzt, bei genauer durchsicht der Papiere kommen mir doch langsam leichte Zweifel. Denn im AU Bericht steht drin, das die AU ,,nach erfolgreicher Reperatur'' durchgeführt worden ist.

Ich habe durch das Service-Heft den Vorbesitzer (ebenfalls ein großer Autohändler, welches dieses Fahrzeig wohl an Sixt vermietet hat) in Wiesbaden ausfindig machen können und denen jetzt mal eine Email geschrieben, ob Ihnen ein Unfall bekannt ist. Mal sehen was ich für eine Antwort bekomme.

Meine Frage nun, könnte ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn es tatsächlich einen Unfall gegeben hat? Ich denke dann müssten die mir noch den Vertrag zuschicken, wo sie angeben, das der Wagen als UNFALLWAGEN verkauft wurde. Denn wenn nicht, hätte das mein Opel händler ja nicht wissen können, oder? Wie sieht es dann aus, mit einem Rücktritt vom Kaufvertrag? Es geht hier immerhin um 15,000 € :-(

Danke für die Antwort ;-)

Unfall, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Rücktritt, unfallschaden
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