Aufforderung zur Rechtfertigung - Alkohol am Steuer

Hey Leute,

also; vor ca. 2 Monaten war ich mit meiner Freundin in einem Lokal (wir haben nur alkoholfrei getrunken!), um ca 01:00 Uhr in der Nacht fuhren wir zu ihr nach Hause und haben uns dort betrunken. Um ungefähr halb 11 Morgens klingelte die Polizei bei uns - die Nachbarin meiner Freundin hat mich angezeigt weil sie vermutete dass ich mit meinem Auto, ihr Auto gerammt und dabei ihren Spiegel heruntergerissen habe (Sie hatte diese Vermutung, da der Außenspiegel meines Autos auch kaputt ist - das Auto habe ich jedoch schon so gekauft). Der Polizist lies mich in den Alkomat blasen und ich hatte noch 0,33, ich habe ihm erklärt wann ich was getrunken hatte. So, da ging es dann einige Tage um die Spiegelgeschichte, oft zur Polizei und zur Bezirkshauptmannschaft blablabla, im Endeffekt hat der Vorbesitzer mir dann bestätigen müssen dass ich das Auto schon so gekauft habe. Nun dachte ich dass dies alles ein Ende hätte. Jedoch bekam ich gestern (2 MONATE NACH DIESEM VORFALL!) wieder einen Brief von der BH - "Aufforderung zur Rechtfertigung" - nun wird mir vorgeworfen ich wäre an diesem Tag betrunken von diesem Lokal zu meiner Freundin gefahren.

Jetzt zur Frage: Geht das mit richtigen Dingen vor sich? Dürfen die mich wegen einer Vermutung bestrafen? Ich habe doch erst in der Früh den Test gemacht und die können ja nicht beurteilen dass ich schon in diesem Lokal betrunken war? Oder wird dass für mich gut ausgehen?

Danke!

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