Hallo Forum,

ich habe vorgestern das Auto meines Nachbarn beim Rückwärtsfahren gerammt. Nur geringer Schaden. Ich bin zunächst davon ausgegangen, dass ich zu 100 % Schuld bin.

Meine Versicherung sagt allerdings, nachdem ich den Vorgang geschildert haben, dass den Halter vom parkenden Auto eine Teilschuld trifft, weil er sein Auto an einer Stelle abgestellt hat wo man nicht mit rechnen konnte, dass es da steht. Wir haben hier einen großen Hof und sein Auto stand vor seiner Werkstatt, das Tor war offen. Meins stand auf einer ausgewiesenen Parkfläche.

Die Versicherung muß angeblich nur 2/3 vom Schaden erstatten.

Kann mir jemand sagen, ob das zutrifft und wo ich das passende Gesetz oder Urteil finde? Ich möchte den Preis vom Schaden drücken, weil wir uns so privat einigen wollen

Gruß Christian