Steuernachzahlung weil Arbeitgeber Bonus/Sonderzahlung rückwirkend verbucht hat?

Hallo Zusammen,

ich habe seit dem 01.01.2011 durch einen Betriebsübergang einen neuen Arbeitgeber.

Für den Betriebsübergang wurde uns im Januar eine Sonderzahlung in Höhe von ca. 4.000 Euro (brutto)gezahlt - zusätzlich dazu habe ich Ende März meine Jahres-Bonuszahlung in Höhe von ca. 3000 Euro bekommen... 

Jetzt habe ich Anfang des Monats meine Jahressteuerbescheinigung bekommen und zusätzliche Gehaltsabrechnungen für Dezember letzten Jahres wo die Sonderzahlungen nachträglich aufgeführt sind... in der Jahressteuerbescheinigung für 2010 (komplett vom alten Arbeitgeber) sehe ich jetzt außerdem, dass die Sonderzahlung von Januar 2011 und die Bonuszahlung von März 2011 mit in das Brutto-Jahresgehalt von 2010 aufgenommen wurden...

Gestern habe ich schon mal mit meiner Steuererklärung von mir und meiner Frau begonnen und mit schrecken festgestellt, dass ich mehr als 400 Euro nachzahlen muss (ich habe noch nicht alles komplett fertig, aber es sieht definitiv nach einer Nachzahlung aus)... sowas hatte ich bislang noch nie und ich denke es hängt mit der rückwirkenden Anrechnung der Bonus- und Sonderzahlung für 2010 zusammen....

 

Fragen:

1. Ist das ganze vorgehen aus eurer Sicht in Ordnung (bezogen auf den Arbeitgeber)?

2. Was kann ich jetzt tun? Kann ich überhaupt etwas tun damit ich nichts nachzahlen muss?

 

Wäre super wenn ihr mir vielleicht Tipps geben könnt...

 

 

Steuern, Arbeitgeber, Steuererklärung
Ich möchte Torten erstellen und verkaufen, brauche ich einen Gewerbeschein?

Folgende Situation: Ich bin seit knapp 3 Jahren arbeitslos, bekomme keine Leistungen von der Arbeitsagentur mehr, da ich verheiratet (und über meinen Mann abge- und versichert ) bin. Nun folgende Idee: Ich backe sehr gerne, ich arbeite sehr viel mit dem PC. Ich kombiniere jetzt beides, bearbeite Fotos am PC und erstelle Fototorten und Tortenaufleger. Jetzt habe ich Flyer und Visitenkarten erstellt und wollte diese in Umlauf bringen. Jetzt kam mir aber der Gedanke, dass wir ja in Deutschland leben und hier nichts ohne Bürokratie abgeht. Wenn ich also meine Flyer in Umlauf bringe und da auch zu lesen steht, dass ich Geld für die Torten und die Aufleger nehme (was ja eigentlich selbstverständlich ist), muss ich dann ein Gewerbe anmelden? Und wie müsste ich da genau vorgehen? Ich gehe zur Gemeinde und beantrage einen Gewerbeschein, ist das dann alles? Oder muss ich für jede Torte eine Rechnung schreiben und das dann auch dem Finanzamt melden? Oder kann ich das umgehen, wenn ich in den Flyern nur schreibe, dass ich mein Hobby etwas bekannter machen möchte und das jeder bei mir eine Torte bestellen kann, ohne einen Preis zu nennen? Warum kann ich nicht einfach bekannt machen, dass ich "so etwas" mache und die Dinger verkaufen ohne das es irgend jemanden etwas angeht? Ich möchte doch einfach nur meine Zeit sinnvoll nutzen und niemandem auf die Füße treten.

Werbung, Steuern, Hobby, Finanzamt, Gewerbeschein

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