Nachweis der Eigennutzung beim Verkauf einer Immobilie

Hallo! Wir haben Ende 2008 ein Haus über eine Versteigerung erworben, der Zustand war renovierungsbedürftig. Von Anfang an haben wir darin gewohnt. In dem ganzen Durcheinander haben wir allerdings übersehen, uns dort auch bei der Gemeinde anzumelden. Beide waren wir noch bei den Eltern gemeldet. Erst seit Januar 2011 hat mein Mann seinen Wohnsitz dort bei der zuständigen Gemeinde angemeldet. Ich selber bin noch bei meinen Eltern gemeldet. Aufgrund der finanziellen Situation müssen wir das Haus nun leider verkaufen. Wir wären froh, wenn wir das bisschen Gewinn, das wir uns in den letzten 3 Jahren vielleicht erarbeitet haben, nicht ganz durch die sog. Spekulationssteuer verlieren. Nun endlich die Frage: Bei privater Eigennutzung beträgt doch die Mindestfrist 2 Jahre, um den evtl. anfallenden Gewinn nicht versteuern zu müssen. Wie ist diese private Eigennutzung nachzuweisen? Dient nur der Nachweis der Anmeldung bei der Gemeinde für die Eigennutzung, müssen beide Ehepartner angemeldet sein (da hätten wir ja dann schlechte Karten) oder zählen auch Telefonrechnungen, Stromrechnungen o. ä. als Nachweis für die Eigennutzung. Wir beide gehen davon aus, dass höchstwahrscheinlich der Nachweis der Anmeldung bei der Meldebehörde als Stichtag ausschlaggebend ist. Aber vielleicht weiß jemand genauer Bescheid. Beim Finanzamt nachfragen trauen wir uns nicht, um nicht gleich einen Vermerk zu bekommen. Wir wären für Auskünfte und Erfahrungen dankbar. Danke und liebe Grüße - Julia

Haus, Steuern, Immobilien, Verkauf, Wohnsitz, Meldebehörde
Getrennt lebend aber nicht getrennt sein... Steuerklassen Problem

Hallo! Mir stellt sich folgendes Problem:

Meine Frau und ich haben uns für einige Monate getrennt aber schließlich wieder zueinander gefunden. Während der Trennung bin ich aus unserer gemeinsamen Wohnung in A ausgezogen und wohne jetzt in B. Seit kurzer Zeit habe ich eine neue Arbeitsstelle in C gefunden.

Entfernung A-> C 81km / Fahrzeit 115min Entfernung B-> C 83km/ Fahrzeit 50min Entfernung A-> B 20km / Fahrzeit 20min

Zurück in die gemeinsame Wohnung möchte ich nicht ziehen weil ich täglich 30min länger unterwegs wäre und mich außerdem nicht mehr mit meinen Schwiegereltern verstehe die im gleichen Haus in A wohnen. Meine Frau studiert in A und benötigt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nur 15min bis zur Uni. Von B aus benötigt sie mehr als 1 Stunde.

Daher möchten meine Frau und ich vorerst an unseren jeweils verschiedenen Wohnorten wohnen bleiben bis wir nach ihrem Studium eine neue gemeinsame Wohnung beziehen.

Ich möchte nun einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen und mich auch im gleichen Anlauf ordnungsgemäß ummelden.

Allerdings habe ich auf meinem zuständigen Amt nachgefragt und dort wurde mir mitgeteilt, dass ich zur Ummeldung meine Lohnsteuerkarte mitbringen müsse damit meine Lohnsteuerklasse von III auf I geändert wird. Meinen Verweis dass meine Frau und ich NICHT getrennt lebend, sondern nur getrennt wohnend sind wurde mit der Antwort „Das könne ja jeder behaupten!“ abgewehrt.

Was kann ich tun?

Besten Dank im voraus!

Steuern, Trennung, getrennt lebend, Steuerklasse, Steuerrecht, verheiratet

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