Hallo liebe Community,

ich bin vor kurzer Zeit mit meinem Freund zusammen in eine Mietwohnung gezogen. Wir sind zwar verliebt, aber weder verlobt noch verheiratet, also nur ganz normal zusammen.

  1. Frage: Sind wir jetzt eine Lebensgemeinschaft, eine Wohngemeinschaft, eine eheähnliche Gemeinschaft oder sonst irgendwas? Welches ist der korrekte Begriff für unsere Situation?

Zur 2. Frage: Ich habe momentan einen 400€-Job, da ich noch studiere. Mein Freund verdient ca. 1600€ im Monat. Ich hatte also bis jetzt noch nichts mit Steuern zu tun, er macht regelmäßig seine Steuererklärung. Jetzt steht bei mir eine Gehaltserhöhung an. Ich werde dann als Werkstudent geführt und bekomme so ca. 500-550€ (wird noch verhandelt). Mein Freund meinte jetzt, ich sollte das lieber lassen. Da ich dann auch steuerpflichtig würde und da wir jetzt zusammen wohnen und dann beide Steuerklasse 1 sind, bekämen wir dadurch wohl eine sehr hohe Nachzahlung aufs Auge gedrückt.

Kann das passieren? Ich dachte immer, solange man nicht verheiratet ist, wird man steuerlich auch getrennt (als ob man alleinstehend wär) geführt und da wir eh in der höchsten Klasse sind beide, kann man doch nicht noch mehr abziehen, oder? Oder hängt das doch mit der gemeinsamen Wohnung zusammen??

Wie gesagt, bin ein Steuer-Neuling und würde mich über eure Fachkenntnis freuen. Danke schonmal