Ausgangslage Fall: Angenommen jemand arbeitet seit Januar diesen Jahres (2012) für ein Unternehmen und bekommt 300€/Monat. Bei diesem Arbeitgeber (X) ist diese Person in der Steuerklasse 1 eingetragen. Jetzt wird diese Person im August ein weiteres Arbeitsverhältnis (Y) beginnen bei dem sie 400€/Monat verdienen wird. Laut Recherchen muss einem Job die Steuerklasse 1 und einem die 6 zugeordnet werden. Im Normalfall sollte der Job mit dem geringeren Einkommen die Steuerklasse 6 erhalten.

Fragen zum Fall: Trifft die Zuordnung der Steuerklassen auch in diesem Fall so zu das bei Arbeitgeber X in die Steuerklasse 6 gewechselt werden soll und bei Arbeitgeber Y wird die 1 gemeldet. Bedeutet das für diese Person dann das alle bisher im Jahr 2012 gezahlten Verdienste (Jan-Jul) von Arbeitgeber X neu für die Steuerklasse 6 berechnet werden und die Person dann Steuern nachzahlen müsste? Wenn ja hat diese Person die Möglichkeit diese Steuern über die Steuererklärung zurück zu erhalten?

Oder gibt es vielleicht noch eine ganz andere Lösung für diesen Fall?

Vielen Dank für mögliche Ratschläge zur Lösung. Mit freundlichem Gruß Trude