Hallo allerseits,

ich bin davon ausgegangen, dass ich erst 2011 die Umsatzgrenze überschritten habe, bis zu der man noch die sog. "Kleinunternehmer-Regelung" in Anspruch nehmen kann. Das Finanzamt hat mich aber gerade darauf hingewiesen, dass das schon 2010 passiert ist.

Entsprechend soll ich für 2011 eine "berichtigte Umsatzsteuer-Erklärung" abgeben. Das ist für mich natürlich ein Worst-Case-Szenario, weil ich damit auf alle Einnahmen in 2011 die USt abführen muss, obwohl ich die (durch eigenes Versehen, keine Frage) gar nicht erhoben habe,

Zunächst mal stehen da ~4.000 Euro Nachzahlung im Raum (an Bußgeld o.ä. mal gar nicht zu denken), die mich sehr an eine persönliche Pleite treiben würden. Freundlicherweise hat sich mein Haupt-Auftraggeber (macht ca. 75% meiner Umsätze aus) bereit erklärt, von mir korrigierte Rechnungen entgegen zu nehmen und nachträglich die USt zu zahlen.

Dazu meine Frage: Wie muss sowas buchhalterisch (und für das FA) sauber von statten gehen?

  • einfach nur die Rechnungen zu korrigieren (und die USt zusätzlich auszuweisen), scheint mir zu simpel?!
  • geht eine Gutschrift über die in 2011 gezahlten Beträge und eine gleichzeitige Neu-Berechnungen aller Leistungen plus USt.? (mit welchem Datum?)
  • geht eine Art "Sammelrechnung", die die 2011 gezahlten Beträge abzieht und damit nur noch die USt ausweist? (auch hier: mit welchem Datum?)

Falls sich da jemand auskennt, wäre ich für einen Ratschlag sehr dankbar! Rein subjektiv kann/will ich mir keinen Steuerberater leisten, da ich mich immer knapp oberhalb der 17.500-Euro-Grenze langhangele...und bei diesen Umsätzen ginge überpropotionale viel für steuerliche Beratungsleistungen drauf (auch wenn ich die vermutlich durchaus bräuchte).

Besten Dank & viele Grüße,

Stefan