"Nach" Geschäftsaufgabe kann man ja noch vorhandene Ware zum Teilwert verkaufen und in die Aufgabebilanz bringen. Ist es erlaubt "vor" Geschäftsaufgabe, also z.B. eine Woche vorher, die gesamte Restware an einen Interessenten "zum Einkaufspreis" zu verkaufen, oder fordert das Finanzamt dann einen Gewinn? Ich denke mal mit dem Einkaufspreis macht man doch eher noch Gewinn als wenn man danach zum Teilwert verscherbelt bzw. auf der Ware sitzen bleibt?
Ware zum Einkaufspreis verkaufen?
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