Sozialversicherungspflichtig trotz Ferienjobs? Bestraft werden für zu viel Arbeiten...

Hallo,

seit 3 Wochen arbeite ich bei Daimler als Ferienjobber. Das Bruttogehalt beträgt 2269€.

Laut Wikipedia ist man von den sozialversicherungsabgaben befreit, wenn man einen Ferienjob ausübt, der nicht länger als 50 Arbeitstage dauert.

In meinem Fall sind es deutlich weniger.

Nun habe ich seit Beginn 2014 auch noch einen Minijob ausgeübt auf 450 € Basis, natürlich steuerfrei. Wenn man diese Arbeitstage dazu addiert würde ich auf über 50 Arbeitstage kommen.

Wenn das der Fall sein sollte, wäre dies äußerst unfair, denn die steuerlichen Abgaben entsprechen ungefähr die Höhe meiner Gehälter von meinem 450 € Job. Ich hätte theoretisch unzählige Stunden umsonst gearbeitet!!!

Dazu kommt, dass man laut Gesetz als angehender Student automatisch von den sozialversicherungspflichtigen Angaben befreit ist. Die Daimler Mitarbeiterin am Telefon hat mir erklärt, dass ich das Geld nicht steuerfrei bekomme, weil ich mein Abitur im Jahre 2013 gemacht habe und nicht 2014.

Wie unfair ist das denn bitte? Ich war in Kanada in From eines Work and Travels und habe mich auf mein Studium vorbereitet und befinde mich in der gleichen Situation, wie die anderen angehenden Studenten.

Weiß da jemand Rat und kennt sich mit den gesetzlichen Gegebenheiten aus und kennt vielleicht Tricks, wie man doch von den Steuern befreit werden könnte?

Steuern, Gehalt, Daimler, Ferienjob, steuerfrei, sozialversicherungspflichtig
Freiberuflicher Webentwickler

Hallo, nach der Gewerbeanmeldung bin ich nun dazu angehalten worden, meine Selbstständigkeit mit der steuerlichen Erfassung abzuschließen um endlich meine Steuernummer zu erhalten.

Zur Gewerbeanmeldung hatte ich angegeben: Softwareentwicklung & -beratung als ausgeführte Tätigkeit.

Das ganze soll eine nebenberufliche Tätigkeit sein. Mein Problem sind nun folgende Punkte: # Ehegatte Eine Hochzeit ist momentan geplant, aber noch nicht vollzogen. Wie verhält sich dies hier soll ich präventiv bereits eintragen oder erst nachtragen lassen?

Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
  • Was gebe ich bei einer Gründung zum 23.07.2014 unter "nichtselbstständiger Arbeit" an?
  • Trage ich meinen geschätzten Verdienst aus der Selbständigen Arbeit unter selbstständiger Arbeit oder "Gewerbebetrieb" ein?
Bankkonto

Ich möchte im Zuge der Selbstständigkeit ein eigenes Geschäftskonto eröffnen. Hierfür muss ich meine Berufsgruppe angeben. Softwareentwicklung und -beratung findet sich aber nicht unter Freiberufler (im Online-Antrag) aber auch nicht unter "Selbstständigkeit". Jedoch würde ich unter "Selbstständigkeit" den Punkt "Dienstleistungen (sonstige)" nehmen können. Kann es hierbei zu Problemen kommen? Ich möchte schlichtweg freiberuflich für Agenturen und Co tätig werden aber auch meine Dienstleistungen Unternehmen und Vereinen aus meiner Umgebung anbieten.

Kann mir hierzu jemand helfen?

** ich weiß, dass mir hier keine Steuerberatung erteilt werden kann. Ich benötige lediglich Ausfüllhilfe da die mitgelieferte Ausfüllhilfe nur sagt, dass ich diese Angaben dort machen soll.

Steuern, Selbständigkeit, Formular, Freiberufler
Steuern öffentlicher Dienst und freiberufliche Tätigkeit

Liebe Community,

vielleicht kennt sich ja jemand mit der Materie aus und hat Spaß am Steuerrecht:

Ich arbeite seit ein paar Monaten an einer Berliner Universität mit einer 50% E-10-Stelle (also im öffentlichen Dienst), aber weil man davon nicht so wirklich gut leben kann, bin ich nun nebenher freiberuflich auf Werksvertragsbasis bei einem Ingenieurbüro tätig, wobei ich da aus Zeitgründen wegen meiner laufenden Promotion auch nie mehr als 450€ im Monat verdiene.

Ich habe kein Gewerbe angemeldet (hätte ich das tun müssen? Meine Recherche ergab eigentlich ein "Nein") und bin aufgrund der eh nur geringen Einkünfte ja sowieso umsatzsteuerbefreit. Mein Familienstand ist ledig.

Meine Frage ist nun: Wie sieht das nun steuerlich in meinem Fall aus? Verändert sich dadurch meine Steuerklasse? Wird die Nebentätigkeit als Minijob angesehen, auch wenn es eigentlich keiner ist? Muss ich diese einfach auf der Steuererklärung angeben (meine erste Steuererklärung steht noch vor der Tür, musste ich bisher noch nie machen und habe 'noch' nicht viel Ahnung davon) und dann Einkommensteuer nachzahlen? Wenn ja, wieviel? Oder bin ich da komplett auf dem falschen Ast und alles läuft ganz anders?

Ich entschuldige mich vielmals für die ganzen Fragen und bin unendlich dankbar für eure Antworten! Im Freundes- und Familienkreis wusste niemand Rat, für deinen Steuerberater fehlt das Geld (wofür studiert man eigentlich?! :( ) und naja, vielleicht gibt es ja hier den ein oder anderen Experten, der sich erbarmt und mir ein paar Tipps geben kann!

Viele Grüße

T.

Steuern, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Keine erste Tätigkeitsstätte im Arbeitsvertrag - Dienstwagen Versteuerung?

Hallo,

ich bin als Systemadministrator in einem Unternehmen tätig. Unser Unternehmen hat aktuell fünf Filialen, ab 1.1.15 kommt eine sechste hinzu.

Im Rahmen meiner vertraglich festgehaltenen Tätigkeiten bin ich ständig zwischen den Standorten unterwegs - eigentlich täglich wechselnd, das bedeutet, ich bin keine zwei vollen Tage in der Woche bzw. 1/3 meiner Arbeitszeit an einem Standort.

Die Unternehmensstandorte liegen 52-90 km von meiner Wohnung entfernt. Bisher fahre ich alles mit meinem Privat-PKW, auch die Fahrten zwischen den Standorten (diese werden mit 0,30€ pro gefahrenen Kilometer vom Arbeitgeber vergütet).

Mein Arbeitgeber bietet mir einen Firmenwagen mit der normalen 1%-Pauschalversteuerung an, allerdings wirkt sich das stark negativ auf meinen Nettolohn an, da ich ja auch die 52 bzw. im schlechtesten Fall 90 km von meiner Wohnung zur Arbeit versteuern muss.

Jetzt meine Frage: Wenn mein Arbeitgeber mich keiner festen ersten Tätigkeitsstätte zuordnet, da es aus zeitlichen und arbeitstechnischen Kriterien nicht geht, weil ich an allen Standorten gleich viel zu tun habe, könnte ich dann als Außendienstler bzw. Angestellter ohne fester Tätigkeitsstelle geführt werden? Wenn ja, müsste ich doch auch nicht die Kilometer von Wohnung zur Arbeit versteuern, sondern nur 1% vom Neupreis des Firmenwagens?

Gruß Christian

Steuern, Steuerrecht
Rundfunkgebühr als Studierende(r) - nicht gemeldet in der Stadt, trotzdem wissen sie wo ich wohn...

Hey Leute ;)

ich hätte da mal ne Frage zur Rundfunkgebühr für Studierende(r). Es wäre nett, wenn ihr erst alles lest, bevor ihr antwrortet!! Ich hab mich prinzipiell gut informiert, aber eine Sache verstehe ich nach wie vor nicht.

Also: Ich bin vor eineinhalb Jahren ins Wohnheim gezogen und hab erst gestern einen Rundfunkgebührbescheid bekommen - ich soll jetzt also blechen (von nachbezahlen steht aber nichts), und habe 4 Wochen Zeit, zu antworten, ansonsten werde ich quasi einfach so zwangsangemeldet.

Ich bekomme (noch) kein Bafög, Antrag ist eben eingegangen beim Studentenwerk aber ich denke ich werd es nicht genehmigt bekommen. (Eine vorläufige Befreiung von der Rundfunkgebühr könnte ich anscheinend trotzdem beantragen, wie dabei steht, trotzdem müsste ich es bei einer Bafög-Ablehnung nachzahlen...)

Ich teile mir im Studentenwohnheim eine Wohnung mit meiner Mitbewohnerin, mit der ich mir also auch die Rundfunkgebühr teilen könnte - trotzdem dachte ich dachte mir: ,,Ha, ich umgeh die Rundfunkgebühr einfach, in dem ich mich wieder bei meinen Eltern anmelde, d.h. offiziell nicht mehr im Wohnheim wohne..." ;)

...Ich hab meine Mitbewohnerin trotzdem mal gefragt, ob sie die Gebühr zahlt, und sie hat mir dann erzählt, dass sie noch bei ihren Eltern 300km angemeldet ist, und dass sie sich hier in der Stadt nie beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat - trotzdem hat sie nach dem Einzug hier einen Brief von der (damaligen) GEZ bekommen, also an die Adresse hier im Wohnheim!!! Und zahlt seitdem auch brav...

Das hat mich verwirrt - ich dachte die GEZ/Rundfunkgebühr holt/kauft die Daten von den Einwohnermeldeämtern - wie offiziell bekannt ist. Meine Mitbewohnerin sagt aber, sie das Studentenwohnheim auch nicht als Zweitwohnsitz angemeldet. Die Rundfunk-Heinis können also nicht vom Amt wissen, dass sie hier wohnt - kann es also sein, dass die Rundfunkgebühreneintreiber die Daten vom Studentenwerk abkaufen - weil sie wissen, dass sich viele Studierende nicht in ihrem neuen Wohnort anmelden, um die Rundfunkgebühr zu umgehen??? Das ist meine Frage. Wer weiß das mit Sicherheit?

Klar kann ich mich ja einfach mal wieder bei meinen Eltern anmelden und dann rausfinden, ob ich weiterhin ans Wohnheim einen Brief wegen der Rundfunkgebühr bekomme. Aber ich wollte es ihm Voraus wissen... Notfalls werde ich mir die Rundfunkgebühr natürlich mit meiner Mitbewohnerin teilen. Aber trotzdem stellt auch die Hälfte der Gebühr für mich ein Problem dar, mein Studium ist so zeit- und energieaufwändig, dass ich nebenher nicht arbeiten kann, meine Eltern helfen mir finanziell aus, aber es reicht immer nur gerade so bis zum Monatsende bzw, manchmal auch nicht. Es wäre toll, wenn ich die Gebühr umgehen könnte.

Freue mich über hilfreiche (!!) Antworten! Liebe Grüße

Datenschutz, Finanzen, Fernsehen, Steuern, Studium, Geld, Gebühren, Radio, Anmeldung, ARD, Einwohnermeldeamt, GEZ, Medien, ZDF, Rundfunkbeitrag
Firmenwagen verkauf/ Kredit auslösen / Gewinn

Hallo liebe User,

Ich habe einen ganz komplexen Sachverhalt den ich nicht so recht verstehe. Ich hab zwar eine Steuerberaterin aber die Auskünfte sind dann immer sehr rar.

Ich habe mir 2010 ein Auto finanziert:

Darlehnsummer: 26111,92 mtl. Rate: 340€

Meine Steuerberaterin schrieb dazu:

„Das Kfz B-KR 8710 hat am 30. 6. 2014 noch einen Buchwert von 1,00 € d. h. bei einem eventuellen Verkauf wäre der Verkaufspreis in voller Höhe auch Gewinn. Das Darlehen, das mit monatlich 340,88 € bedient wird hat durch die höhere Schlussrate einen Restwert von 13.499,36 €“

Wie muss ich das verstehen.

Mir ist bewusst dass ich bei Weiterverkauf die 19 % an das FA abführen müsste.

Bsp: Autoverkauf: 15.000 € Mwst: 2850 €  FA

Rest: 12150 €

  1. Bedeutet das, dass ich somit 12150 € mehr Gewinn für dieses Jahr buche? Das ist ja schon sehr erheblich

  2. Wenn ich das Auto aber mit 13.499,36 € ablöse, d.h. die Summe mit einmal bezahle, wird das dann wieder als Verlust gebucht oder wurde das schon über die Abschreibung getan?

Das Auto macht leider nur Probleme und ist für meine neue selbständige Tätigkeit ungeeignet. Ich möchte es also verkaufen und so wenig wie möglich Verlust machen und gleichzeitig ein Auto leasen und voll als Firmenwagen benutzen.

Ich hoffe die Fragen sind nicht zu verwirrend. Ich entschuldige meine Unwissenheit schon mal im Vorfeld und hoffe dass mir jmd weiterhelfen kann.

LG Ina

Steuern, Firmenwagen, afa, Gewinn, Verlust, Abschreibung

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