Import von Chemikalien aus China

Seit einiger Zeit beschäftige ich mich zur Gründung eines Kleingewerbes intensiv mit der Entwicklung eines neuen Verfahrens auf dem Bereich der gesundheitlich unbedenklichen Entfernung von Verunreinigungen auf Textilstoffen. Nun bin ich zu diesem Zweck auf einige diverse Chemikalien angewiesen, welche ich mir aus dem Nicht-EU-Ausland zukommen lassen möchte.

Ich habe mir inzwischen etwas an Fachwissen auf dem Gebiet angeeignet und sichergestellt, dass die benötigten Chemikalien weder gegen geltendes deutsches noch gegen EU-Recht verstoßen.

Da ich als Privatperson handeln werde (bisher bin ich noch in der Planungsphase, u.a. weil mir für wichtige Versuche die benötigten Substanzen fehlen), würde ich gerne erfahren, wie es sich in diesem Fall mit der Versteuerung für die Substanzen verhält, bzw. ob ich beim Import von chemischen Substanzen aus dem Nicht-EU-Ausland (in diesem Fall China) etwas besonderes zu beachten hätte, wie etwa besondere Kennzeichnung der Lieferung als Chemikalie oder ähnlichem. Es handelt sich dabei weder um säurehaltige noch alkalische Substanzen, noch sind diese Substanzen anderweitig bei Hautkontakt gesundheitsschädlich.

Werden außer der genauen Bezeichnung, des Gewichtes, der CAS-Nummer und der Strukturformel noch weitere Angaben über die Substanzen benötigt, abgesehen von Herstellungsort, Manufaktur und dergleichen?

Vielen Dank im voraus

China, Steuern, Chemie, Zoll, Gesetz, Export, Gewerbe, Handel, Import
Gewerbeschein - wieviel darf ich denn nun verdienen?

Ich würde gerne am Wochenende mit einem Kleingewerbe (ich glaube es wäre in diesem Fall freischaffende Künstlerin?) ein wenig Geld verdienen. Die junge Frau beim Finanzamt hat mir gesagt, dass ich mit einem Kleingewerbe 17.500€ im Jahr umsetzen darf. Heißt, dass ich ein formloses Schreiben bei meiner Steuererklärung beifüge mit allen Ein- und Ausnahmen und wenn nicht mehr als 17.500€ bei rum gekommen ist, liegt dieses Geld noch im Steuerfreibetrag. Zusätzlich sagte sie mir, dass, wenn ich einen anderen Job habe - sei es nun 400€ oder Teilzeit - haben diese Jobs rein garnichts mit dem Geld bzw. den Steuern meines Gewerbes zu tun. Jetzt steige ich da aber nicht mehr hinter, weil ja in diesen undurchsichtigen Gesetzen, jeder was anderes behauptet.

Ist es wirklich so, dass ich im Jahr NUR mit meinem Gewerbe 17.500€ Steuerfrei verdienen darf oder kann? Oder ist es vielleicht so, was mir realistischer vorkommt, dass mein Gesamtjahreseinkommen, mit z.B. 400€-Job nicht über 17.500€ kommen darf, um Steuerfrei zu arbeiten? Wie sieht es eigentlich aus mit der Krankenversicherung? Wenn ich noch zusätzlich einen 400€-Job habe, bin ich noch über meine Familie versichert. Bleibt es auch dabei, wenn ich zusätzlich noch ein Kleingewerbe anmelde?

Fragen über Fragen und ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Denn ich habe das Gefühl, keiner was so wirklich was Sache ist... :(

tanzen, Finanzen, Kunst, Steuern, Recht, Finanzamt, Freiberufler, Freiberuflich, Gewerbe, Gewerberecht, Kleingewerbe, Künstler, Steuerrecht, tänzer
Steuerklassenwechsel - Elterngeld - Progressionsvorbehalt?! ( Öffentlicher Dienst)

Ich hoffe, ich bekomme diese Frage jetzt relativ deutlich zusammen:

Mein Mann und ich wollen unseren Kinderwunsch bald in die Tat umsetzen. Dafür wollten wir die Lohnsteuerklassen auf von IV/IV auf III/V umstellen, damit am Ende mehr Elterngeld zur Verfügung steht, um das fehlende Gehalt auszugleichen.

Mit unseren aktuellen Steuerklassen ( IV) verdienen wir 2000 und 2200 Euro Netto. Nach dem Steuerklassewechsel würde der eine ca. 270 Euro mehr an Steuern zahlen, der andere ca. 260 Euro weniger zahlen müssen.

Differenz wäre also bei ca. 10 €.

Mit dem günstigeren Steuersatz würde beim Elterngeld ca. 1400 € herauskommen.

Während der Elternzeit würden wir dann erneut wechseln wollen ( sprich: 2015 der erste Wechsel und 2016 dann der zweite Wechsel)

In meinem Babywunschforum fiel dann heute das Wort "Progressionsvorbehalt" und die Warnung, dass diese ganze Umstellung im Endeffekt nutzlos sein könnte, weil wir im Jahr der Elternzeit dann unter Umständen soviel Steuer nachzahlen müssten, dass wir mehr Steuer nachzahlen müssen, als uns der Steuerwechsel wegen des Elterngeldes eingebracht hat.

Ich begreife allerdings nicht so ganz, wann und wie das mit dem Progressionsvorbehalt umgesetzt wird. Das ganze ist so unverständlich geschrieben, dass ich jetzt gar nicht mehr weiß, ob der Steuerklassewechsel überhaupt Sinn macht...oder ob wir das Ganze nicht einfach sein lassen und weiter bei IV/IV bleiben.

Wie verteilen sich die Steuerklassen, wenn einer von beiden nur Elterngeld bezieht? Bleibt das dann IV/IV?

( Links wie diesen hier: http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/elterngeld-und-steuerklasse-wichtige-regelungen/ - kenne ich. Die helfen mir allerdings nicht weiter!)

Steuern, Elterngeld, Steuerklasse, Progressionsvorbehalt, Steuerklassenwechsel
Muss ich meine Steuerklasse immer wieder neu beantragen?

Ich bin seit 4 Jahren geschieden und habe das alleinige Sorgerecht für meine Kinder. Jetzt hatte ich Anfang des Jahres, als ich meine Lohnsteuererklärung, die ich von meinem Arbeitgeber bekomme, durchgeschaut habe, gesehen, dass ich auf einmal seit Oktober 2013 in Steuerklasse 4 geführt werde! Also habe ich erst mal hier bei uns auf der Stadt alles abtelefoniert: Standesamt, Einwohnermeldeamt - um zu sehen, wie ich dort geführt werde. Überall hieß es, alleinerziehend, 2 Kinder, keine eingetragene Partnerschaft, kein zweiter Erwachsener mit dem gleichen Wohnsitz gemeldet. Wie zum Teufel komme ich zu Steuerklasse 4??? Der Beamte vom Einwohnermeldeamt hat dann die Daten per Fernübertragung 2x an die zuständige Stelle in Berlin geschickt, damit meine Steuerklasse geändert wird. Kein Erfolg. Ich habe heute beim Finanzamt angerufen, dort hieß es dann, ich müsse die Steuerklasse neu beantragen, das müsse ich jedes Jahr aufs neue machen. Einen neuen Antrag für die Steuerklasse 2 würde ich automatisch stellen, wenn ich meine Einkommenssteuererklärung mache. Aber die mache ich nicht vor März/April. Und warum muss ich meine Steuerklasse jedes Jahr neu beantragen??? Das hab ich noch nie gehört! Ich will meine Lohnsteuererklärung für 2013 machen, kann das aber nicht machen, bis sich meine Steuerklasse wieder geändert hat. Beim Finanzamt hieß es dann, das könne ich doch machen, ich müsse da nur alles richtig eintragen und dann wäre das in Ordnung. Ich habe meine Erklärung für 2012 erst vor ein paar Monaten gemacht und alles korrekt eingetragen. Mit Steuerklasse 2 und allem drum und dran. Als der Bescheid kam war es viel weniger, was ich zurück bekommen habe, als ich es ausgerechnet hatte. Da hatten die vom Finanzamt Steuerklasse 4 zu Grunde gelegt, weil ich damit gemeldet bin. Also musste ich Widerspruch einlegen und nachweisen, dass ich geschieden und alleinerziehend bin.

Wie genau ändere ich meine Lohnsteuerklasse und wie oft muss ich diesen Antrag stellen? Und wie zum Teufel kann es passieren, dass ich auf einmal, obwohl ich seit 4 Jahren geschieden bin, auf einmal Lohnsteuerklasse 4 habe???

Finanzen, Steuern

Meistgelesene Beiträge zum Thema Steuern