Hat ein Autovermieter nach einer Kreditkartensperrung immernoch Anspruch auf den geblockten Betrag?
Hallo,
ich bin leider darauf angewiesen (leider leider keine Alternative vorhanden) bei einem unseriösen Autovermieter ein Auto zu mieten, welcher 98% schlechte Bewertungen hat und auch Betrugswarnungen, da dieser ohne das man es ahnt, grundlos Beträge von 2000€ und mehr der Kreditkarte nachbelastet (wg. Kratzer, Dellen, was auch immer, die schon vorher da waren). Dagegen kann man rechtlich so gut wie nicht nachgehen (da örtliche Justiz, Gesetze, ect.) und die Kreditkartenunternehmen erstatten die Summen nicht (!)
Mir kam die Idee, direkt nachdem die Kaution (welche Pflicht ist) geblockt wurde, die Kreditkarte zu sperren. Oder sollte ich die KK erst nachdem die Kaution wieder storniert wurde (bei der Rückgabe) sperren lassen?
Was würden Leute, die sich mit dem Recht bei Kreditkarten auskennen mir empfehlen?
LG