Hallo, Ich bin gerade bei meiner ersten steuerklärung dabei und dementsprechend ist es noch neuland für mich. Ich habe ein halbes jahr noch als azubi gearbeitet und dann gleich als angestellte. Nun weiß nicht, ob ich nur den Zeitraum angeben muss, wo ich fertig war oder nicht und wie ich das mache. in der anlage n steht ja bruttoarbeitslohn muss ich da nur das zweite halbjahr angeben oder das erste und das zweite halb zusammenrechnen? Ich würdr mich über antworten sehr freuen lg