Werkstudent und Kleingewerbe. Was ist steuerlich zu beachten?

Hallo,

ich hab mich jetzt schon durch mehrere Foren geklickt, aber so ganz sind noch nicht alle Fragen geklärt.

Momentan arbeite ich als Werkstudent 80h/Monat und verdiene um die 1200Euro monatlich. Nebenbei arbeite ich ab und an auf Kleingewerbe als Webdesigner und SEO Berater. Dabei fällt ein unregelmäßiger Verdienst an bei dem auch keine genaue Zeitangabe besteht da ich Fixpreise angebe.

Nun zu den Fragen:

  1. Wie wirkt sich das auf meine Steuererklärung aus? Bezieht sich der Lohn/Gehalt des Werkstudentenjobs auch auf die Einkommensteuer? Muss ich also Werkstudentenjob + Einnahmen Kleingewerbe zusammenrechnen und wenn ich über den Grundfreibetrag von 9000Euro(2018) komme, nach Einkommensteuertabelle, diesen Betrag ans Finanzamt zahlen, oder berechnet sich das nur auf die Einnahmen meines Kleingewerbes? Falls dem so wäre, wie kann ich diesen Betrag schmälern? Gelesen habe ich bisher, dass ich im Falle Werkstudentenjob eine Werbepauschale von 1000Euro angeben kann. Kann ich im gleichem Atemzug dann auch die Einnahmen des Kleingewerbes durch Ausgaben schmälern, wie z.B. durch Anschaffungen, Fahrtengeld, Restaurant besuche etc.? Wenn beides angegeben werden muss, würde das ja auch im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht häufig genutztes Kleingewerbe zu Nachteilen führt? Da ich als Werkstudent ja keine Steuererklärung abgeben muss, als Kleingewerbetreibener aber schon. Das würde ja bedeuten, dass wenn ich 12Monate lang als Werkstudent 1200Euro, also 14400Euro jährlich Verdiene, ich aber nur sagen wir 3000Euro nebenberuflich Einnehme, ich nach Einkommensteuertabelle mit 17400Euro die Einkommensteuer berechnet wird obwohl ich ja den Großteil als Lohn/Gehalt bekommen habe, bei dem ich eigentlich gar keine Einkommensteuer machen müsste. Hab ich da ein Denkfehler oder wie ist da die Sachlage?
  2. Wie schaut das ganze mit der Krankenversicherung aus? Gibt es hier einen bestimmten Betrag nachdem gesagt wird "so ab jetzt bist du nicht mehr studentisch Versichert"?
  3. Was gibt es noch so steuerlich zu beachten? Gibt es Möglichkeiten letztendlich sogar Geld zurück zu bekommen?

Hoffe mir kann jemand helfen und vielen Dank schon mal im Voraus'

Liebe Grüße

Oli

Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Kleingewerbe, Krankenkasse, Werkstudent, Wirtschaft und Finanzen
Zwei Steuererklärungen für privat und gewerblich (EÜR)?

Hallo,

ich bin hauptberuflich in Teilzeit fest angestellt und habe bisher immer eine normale Einkommensteuererklärung abgegeben. Seit Januar 2017 bin ich nebenberuflich Kleinunternehmer.

Eine sehr grundsätzliche Frage, die ich bislang noch nicht klären konnte, ist, ob ich nun für 2017 zwei Steuererklärungen statt einer abgeben muss. Also 1x privat die Einkommensteuererklärung wie gewohnt und 1x eine separate Steuerklärung/EÜR extra für die Firma, die ich als Kleinunternehmer gegründet habe?

Oder anders gefragt: Kommen sowohl die Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit als auch die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (ich habe 2017 nur Geld in den Betrieb reingepumpt und noch nichts daran verdient) in dieselbe Einkommensteuererklärung?

Wenn ja: Wird die EÜR dann an diese private Einkommensteuererklärung angehängt oder separat verschickt?

(Die letzte Frage ergibt sich daraus, dass bei meiner Privatanschrift ein anderes Finanzamt zuständig ist als bei der Anschrift für den Hauptsitz meines Gewerbes.)

Ich werde, falls ich auf zu viele Probleme stoßen sollte, natürlich einen Steuerberater hinzuziehen. Zuvor möchte ich aber zumindest versuchen herauszufinden, wie weit ich ohne Steuerberater mit der Klärung der Fragen komme. Ein Fristverlängerungsschreiben ist im Übrigen bereits vorbereitet.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Selbständigkeit, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, einnahmenueberschussrechnung, EÜR, Kleinunternehmer, Wirtschaft und Finanzen
Steuernachzahlung nach Abfindung und krankengeld?

Hallo ihr Lieben,

Ich habe eine ganz wichtige Frage.

Ich habe meinen Steuerbescheid erhalten und soll demnach 2400 EUR nachzahlen. Ich bin total geschockt.

Ich war von 01.01.-30.04. 17 krank geschrieben und habe demnach ab Mitte Februar Krankengeld bezogen. Ca. 4300 Euro. Dann habe ich im April einen Aufhebungsvertrag mit meinem alten Arbeitgeber unterschrieben und eine Abfindung von 11.800 EUR als Entschädigung erhalten. Diese wurde in Zeile 19 bei der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und ist demnach im Bruttolohn enthalten und wurde voll versteuert. Ich habe dies so in der Steuererklärung angegeben in Anlage N. Ich war der Annahme, dass das Finanzamt dann ja den Betrag der Abfindung von meinem Bruttolohn abzieht und mit der Fünftelregelung berechnet. Dies kann ich aus dem Bescheid aber nicht entnehmen. Dort wird der volle Bruttolohn angegeben und es ist keine Rede von der Abfindung. Ich habe durch die Abfindung mehr Gehalt erzielt als im Vorjahr (knapp 8.000 EUR)

Ich habe direkt zum 01.05. Eine neue Arbeitsstelle gehabt und somit keinen Gehaltsausfall erlitten. Schuld an der Aufhebung des Arbeitsplatzes war ich auch nicht (ist im Aufhebungsvertrag auch dokumentiert).

Ich bin echt hilflos und verzweifelt.

Könnt ihr mir bitte helfen und evtleinen Tipp geben wie ich am besten vorgehe ?

Vielen Dank im voraus :)

Abfindung, Steuern, Aufhebungsvertrag, Steuererklärung, Krankengeld, Arbeitgeberwechsel
Das Finanzamt hat mich angeschrieben, dass ich keine Steuererklärung mehr abgeben muss, muss ich das dann auch nicht?

Das Finanzamt hat mich angeschrieben, dass ich keine Steuererklärung mehr abgeben muss, muss ich das dann auch nicht? Ich habe nur eine kleine Erwerbsminderungsrente, liegt bei ca. 6000€ im Jahr und steuer fällt erst bei ca. 8500€ an bei Singel. Wie ist das dann wenn ich jetzt z.B. 10.000€ Aktiengewinne im Jahr habe, muss ich dann auch keine Steuererklärung abgeben und kann ich mich darauf berufen, dass das Finanzamt geschrieben hat, dass ich nicht mehr zu Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bin. Bzw. wenn das Finanzamt 3 Jahre später kommt kann ich dann sagen, dass ich nicht mehr zur Abgabe verpflichtet war oder gilt das dann trotzdem als Steuerhinterziehung?

Seit dem Jahr 2015 bin ich nicht mehr zur Abgabe zur Steuererklärung verpflichtet. Für das Jahr 2016 wollten sie dann plötzlich eine Steuererklärung und haben mir 200€ Bussgeld angedroht und zusätzlich bei Nichtabgabe mit Ersatzfreiheitsstrafe gedroht. Dann bin ich zum Finanzamt vorbeigegangen und habe das Schreiben gezeigt und dann haben die ganz schnell alles wieder zurückgenommen und gesagt, dass das bei ihnen im Computer nicht richtig erfasst war und ich keine Steuererklärung abgeben muss. Sollte es Probleme geben soll ich mich nochmals melden.

Steuern, Recht, Steuererklärung, Aktien, Einkommen, Einkommensteuer, Steuerhinterziehung, Quellensteuer, Wirtschaft und Finanzen
Erste Tätigkeitsstätte - Studium - Praktikum?

allo Steuer Community,


ich habe meine Einkommensteuer für die letzten Jahre meines Studiums abgegeben.


Hintergrund:

Während des Studium in BS hatte ich dort einen eigenen Hausstand inkl eigener Wohnung.


Nun habe ich mehrere Praktika (3 Monate Inland, eines 6 Monate Ausland) durchgeführt und dort eine eigene Wohnung

mit Hausstand unterhalten.


Nun fordert das Finanzamt eine Bescheinigung entsprechend: hhttp://www.kondor-steuerberatung.de/download/Bescheinigung\_VMA\_fuer\_FA.pdf" target="_blank">ttp://www.kondor-steuerberatung.de/download/Bescheinigung\_VMA\_fuer\_FA.pdf - sorry für den Fremdlink.


Jetzt tauchen bei mir mehrere Fragen zur Argumentation auf - ich gehe mal davon aus, dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt und ich das Studium als erste dauerhafte Tätigkeitsstätte und Lebensmittelpunkt deklarieren würde:

- Gilt ein Kurzzeitpraktikum als erste Tätigkeitsstätte? - wenn nicht, muss ich dann die Bescheinigung über Arbeitstage, Auswärtstage, etc. vom Praktikantenunternehmen für das Finanzamt einholen?

- Betrifft es eine doppelte Haushaltsführung, ob das Kurzzeitpraktikum eine erste Tätigkeitsstätte ist oder nicht in Bezug auf Verpflegungspauschale, Heimfahrten, etc.?

- Welche Kosten kann ich absetzen: Ich habe Verpflegungspauschale, Pendlerpauschale am Ort Praktikum, Miete, Heimfahrten, ... als Kosten geltend gemacht.


Ich danke recht herzlich für die Antworten!


Herzliche Grüße

Steuern, Recht, Steuererklärung, Steuerrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Steuererklärung Kleinunternehmer und Ausbildung?

Hi, ich wende mich jetzt hier an die Community und bitte um Rat bei der Thematik Steuererklärung.

2016 war bei mir ein turbulentes Jahr, in dem ich mein Studium abgebrochen und stattdessen eine Ausbildung angefangen habe. Genauso turbulent wie mein Bildungsweg war in dem Jahr auch meine Art Geld zu verdienen. Zu Beginn des Jahres war ich 2 Monate auf 450€-Basis als Aushilfe in einem Laden angestellt. Danach habe ich mir einen Kleingewerbeschein beantragt und mehrere Monate als Kleinunternehmer verschiedene Promotionjobs getätigt. Im September begann ich dann meine Ausbildung. Seit Beginn der Ausbildung wurden keine weiteren Nebentätigkeiten ausgeführt und der Gewerbeschein im letzten Jahr wieder abgemeldet.

Jetzt steh ich vor der Hürde meine Steuererklärung machen zu müssen. Ich habe das System nun so verstanden, dass ich dabei "nur" meine Ausgaben und Einkünfte aus meinem Kleingewerbe angeben muss und dabei die Tätigkeiten auf Lohnsteuerkarte bzw die Einkünfte aus meiner Ausbildung komplett vernachlässigen kann. Ist das soweit richtig?

Da ich bei den Promojobs eigentlich keine Ausgaben in Form von direkten Anschaffungen hatte, stellt sich mir jetzt die Frage, was überhaupt Ausgaben bei mir sein könnten. Könnte ich theoretisch auch einen Teil meiner Abomonatskarte bei den Öffis angeben, da ich diese brauchte, um meinen "Arbeitsweg" fahren zu können?

Ich Danke euch schonmal im Voraus um eure Hilfe!

Steuern, Ausbildung, Steuererklärung, Promotionjob, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Nie Kirchensteuer bezahlt, was nun?

Hallo ihr Lieben,

Mit 20 habe ich meine Ausbildung begonnen und seit dem nie Kirchensteuer gezahlt, d.h. seit 4 Jahren. In meinem Lohnsteuerbescheid steht bei Konfession einfach "--". Nun hat letztes Jahr eine Bekannte meiner Mutter meine Lohnsteuererklärung gemacht anhand meines Lohnsteuerbescheid und wird wohl auch angegeben haben, ich sei nicht kirchensteuerpflichtig. 2017 ist das erste Jahr in dem ich vollständig Vollzeit, als normale Arbeitnehmerin im öD angestellt bin. Weil ich ja nun groß bin, wollte ich meine Steuererklärung für 2017 nun selbst machen. Dabei stieß ich in dem online-Modul auf die Frage nach der Kirchensteuerpflicht. Da eine Freundin dabei war, machte sie mich darauf aufmerksam, dass ich doch dort auswählen müsste, dass ich kirchensteuerpflichtig bin, weil ich doch konfirmiert wurde. Ich bin nun völlig verunsichert und auch verängstigt. Wie gehe ich nun vor? Ich dachte, dass der erste Arbeitgeber den man hat, die Abzüge automatisch regelt und da ich keine Kirchensteuer gezahlt habe, dachte ich, dass ich auch kein Kirchenmitglied sei. Ich musste auch keine Kirchensteuer nachzahlen für 2016. Weiß einer Rat? Ich möchte auch kein Kirchenmitglied sein.

Ergänzende Fragen: Was ist wegen der Kirchensteuer der letzten vier Jahre? Wenn ich jetzt austrete und die Mitteilung über den Austritt an das FA geht, muss ich dann nachzahlen?

Steuererklärung, Kirchensteuer, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Steuerklasse 2 - Freund der Tochter zieht ein?

Hallo zusammen.

Die Mutter (Vollverdiener) meiner Freundin (in Ausbildung) hat Steuerklasse 2.

Diese wird wie folgt definiert:

  • Es muss mindestens ein minderjähriges, bzw. sich in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung befindliches Kind mit im Haushalt leben.
  • Der Alleinerziehende muss für das Kind das alleinige Sorgerecht haben und Kindergeld beziehen.
  • Es darf keine weitere volljährige Person mit im Haushalt wohnen, die als zusätzlicher Erziehungsberechtigter fungieren kann.

Nun bin ich (Vollverdiener) in diese Wohnung mit eingezogen.

Kann die Mutter meiner Freundin trotz meines Einzuges ihre Steuerklasse 2 beibehalten?

Sie erfüllt alle Voraussetzungen dafür und da ich natürlich auch nicht als Erziehungsberechtigter meiner Freundin fungiere, sehe ich kein Problem. Aber wenn's um sein Geld geht, legt der Staat die Spielregeln ja bekanntlich großzügig zu seinen Gunsten aus.

Natürlich habe ich bereits mit dem Finanzamt telefoniert, aber da sagte man mir wirklich nur, dass "es da im Text zwar so steht, als ginge es speziell um einen zusätzlichen Erziehungsberechtigten der einziehen, in Wirklichkeit aber pauschal jeder Volljährige zählt, um die Steuerklasse 2 in 1 andern zu müssen."

Da ich diese Aussage ehrlich gesagt einfach als aus den Fingern gesaugt empfinde, hoffe ich, dass hier vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht, ein Steuerberater, etc. zu helfen weiß.

Ist hier jemand mit fachlicher Ausbildung im Forum, der mir eine verbindliche, NICHT auf Annahmen oder Spekulationen basierende Antwort geben kann?

Danke vorab für hilfreiche Antworten!

Gruß

Finanzen, Steuern, Recht, Eltern, Steuererklärung, Steuerklasse

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