Hallo liebe Leute,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe für meine Steuererklärung 2014 eine einfach Fahrtstrecke von 140km an 227 Tagen im Jahr angegeben. Nun will das Finanzamt einen Nachweis in Form von TÜV oder Werkstattbelegen haben. Nun habe ich keine aktuellen Angaben hierzu und kann die genaue Anzahl der gefahrenen Kilometer nicht geben. Zudem kommt hinzu das ich während des Jahres ein neues Fahrzeug bekommen habe, und hier nur den Kaufnachweis habe mit dem übernommenen KM-Stand und kann theoretisch nur ein FOto vom akutellen KM stand machen. Das sehe ich aber als rechtlich nicht gültigen Nachweis. Für das zuvor gefahrene Auto habe ich nur einen TÜV-Beleg von 2013 und sonst keine weiteren Kilomenternachweise die ich im 2014, vor dem Neukauf gefahren bin.

Meine Frage nun an der Stelle: 1) Wie kann ich dem finanzamt nun mit den mangelden Angaben glaubhaft machen das ich die Strecke auch mit dem PKW gefahren bin.

2) Will das Finanzamt tatsächlich nur die 227*140 = 31.780 km gefahreren Kilometer sehen, oder was natürlich Sinnvoll ist die doppelte Strecke (da man ja i.d.R. auch wieder zurück fährt)?

3) Was passiert wenn das FA die Nachweise nicht anerkennt? Wird dann die für die öffentlichen Verkehrsmitter bestehende höchstgrenze von 4500€ angesetzt?

Viele Dank und Grüße Jan