Als Miteigentümer einer Kommanditgesellschaft erhalte ich in einigermaßen regelmäßigen Abständen Geld in Form von Privatentnahmen. Dies gebe ich in meiner privaten Einkommensteuererklärung als Entnahme aus Unternehmen an. Unter welchen Umständen berechnet mir das Finanzamt darauf eine zu zahlende Einkommensteuer? Ich wundere mich etwas, da ich für 2014 im Steuerbescheid eine nicht unerhebliche Summe für "Einkünfte aus Beteiligungen" nachzahlen soll, dies musste ich im Vorjahr bei ähnlicher Höhe der Privatentnahmen nicht tun.