Hallo Leute,

ich brauche nochmal eure Hilfe. Folgender Sachverhalt:

  • Lehramt Referendariat von Anfang 2013 bis Mitte 2014
  • Hauptwohnsitz bei den Eltern
  • Zweitwohnsitz in der Nähe der zugewiesenen Schule (ca. 200 km Entfernung)

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Zweitwohnsitz anerkannt wird bei der Steuererklärung? Muss man Vorort (am Zweitwohnsitz) offiziell gemeldet gewesen sein? Für den Veranlagungszeitraum 2013 sollte es noch kein Problem sein, ab 2014 muss ein offizieller Mietvertrag mit den Eltern besehen, korrekt? Wie wird der Sachverhalt im Veranlagungszeitraum 2014 behandelt, wenn kein Mietvertrag mit den Eltern bestand?

Vielen Dank und Grüße

Nic