Verlustvortrag - Steuererklärung, duales Studium

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich meines dualen Studiums (2011-2015).

In 2011 habe ich zeitgleich eine Ausbildung und ein Studium an einer privaten Hochschule angefangen. Ende 2013 beendete ich meine Ausbildung und arbeite nun Vollzeit. Letzte Jahr habe ich meine Steuererklärung für die Jahre 2011, 2012 und 2013 eingereicht. Meine Ausgaben für das private Studium beliefen sich auf 350 € im Monat. Im Jahr 2013 waren dies Kosten von 2.100 € (Juli - Dezember). Während meiner Ausbildung habe ich unter den Freibetrag von ~8.000 € verdient und hätte ja für dieses Jahr keine Lohnsteuer zahlen müssen. Der gleiche Sachverhalt war in 2012, wo ich 4.200 € für die Hochschule bezahlt habe und weniger als 8.000€ verdient habe. In 2013 reichte ich dann rückwirkend die Steuererklärung für die Jahre 2011 und 2012, sowie die Steuererklärung für 2013 ein. Ich erhielt zwar eine angemessene Summe zurück, es wurde jedoch trotzdem ein Betrag festgesetzt. Was ich mich bereits zu diesem Zeitpunkt fragte war, ob ich nicht, aufgrund dem Verdienst <8.000 € in 2011 und 2012, einen Verlustvortrag aus diesen Jahren aufbaue.

Ich stellte diese Frage einen Mitarbeiter des Finanzamtes und dieser gab mir folgende Antwort: Ein Verlustvortrag ergibt sich nur, wenn die Werbungskosten > dem Bruttoeinkommen sind. Dies war in keinem Jahr der Fall, somit ergebe sich kein Verlustvortrag und das festgesetze Einkommen ist in Ordnung.

Frage: Ich dachte immer, dass durch Einkommen < 8.000 € eine Zahlung von Lohnsteuer ausgesetzt wird. Falls das Einkommen 8.000 € übersteigt, werden die absetzungsfähigen Werbungskosten gegen gerechnet und die Lohnsteuer für das neu ermittelte Einkommen von der gezahlten Lohnsteuer abgezogen und die Differenz wieder zurück gezahlt. Wie kann ich dann keinen Verlustvortrag aus den Jahren 2011 und 2012 haben? Für das Jahr 2014 würde ich gerade mal die Häfte zurückbekommen und hatte Werbungskosten von über 8.000 € (Uni, Fahrten, Pauschalen etc.)

Falls der gute Herr (Was ich natürlich annehme aber die Erklärung mir nicht ganz plausibel erscheint) recht hat, reicht eine einfache Antwort (würde mich aber auch sehr über eine detailierte Antwort freuen).

Danke vorab für ihre Bemühungen und viele Grüße, Selyria21

Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Lohnsteuer
Unterschied kardinal und ordinale Gewichtung

Hallo liebe Community,

nachdem ich mich durch dutzende Foren, Internetquellen und Bücher durchgeklickt habe (auch hier die Antworten) komm ich einfach nicht auf den richtigen Weg...

Ich würde euren Rat in Bezug auf die Begrifflichkeiten ordinal Skala und kardinal Skala erläuert bekommen. Also, im Rahmen einer Nutzwertanalyse können die Kriterien anhand einer kardinalen Skala oder ordinalen Skala bewertet werden.

Was ich herausgefunden habe, ist das die Gewichtung nach Ordinalskala anhand beispielsweise einer Bewertung von 1 bis 10 erfolgen kann. Dabei wird der 10, durch die höchste Gewichtung auch den höchsten Rang zugewiesen.

Die kardinalskala betrachtet die Gewichte als Summe, welche 100% betragen kann! Das heißt, ich nehme eine Bewertung nach Ordinalskala vor - Beispiel 5 Kriterien, Skal zur Bewertung ist 1 bis 10, Kriterium 1 wird mit 8, (2) mit 5, (3) mit 10, (4) mit 7 und (5) mit 6 bewertet. Dies ergibt (8+5+10+7+6) 36, somit beträgt der Wert 30 gleich 100%. wird nun betrachtet, welche Gewichtung das Kriterium (3) bei der Durchführung einer Nutzwertanalyse hat, wird 10 in Bezug zu 36 gesetzt - welches bedeutet, dass der nachfolgende Nutzen der Alternative mit dem KRiterium (3) mit 0,28 verrechnet wird.

Was meine Frage nun wieder war - wann spreche ich im Zusammenhang mit einer Durchführung einer Nutzwertanalyse von Kardinal- und in welchem Zusammenhang von einer Ordinalskalierung?

Vielen Dank euch!! Selyrira21

BWL, Statistik, VWL, Skala
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