Hallo zusammen, ich habe einen der allerersten Riester Verträge von Anfang 2000 und das über die Jahre so laufen lassen. Das Ganze dann auch immer brav bei der Einkommenssteuererklärung angegeben (zusammen mit einem Bescheid nach §92) und nochmal ein bisschen was auf die Rückerstattung oben drauf bekommen.

Nun hab ich vorige Woche die Info vom Finanzamt bekommen, dass die ZfA meldete, dass ich nie eine Einwilligung zur Datenübermittlung gegeben hätte. Nach Rückfrage bei meinem Anbieter hätte ich den Antrag auf Zulage jedes Jahr zurückschicken müssen und damit auch die Einwilligungserklärung erteilt (steht tatsächlich auf dem Zettel). Leider war ich hier falsch informiert und dachte ursprünglich, dass müsste ich zurückschicken, da ich über den üblichen Einkommensgrenzen liege (wie z.B. für die Bausparzulagen).

Die Anträge sind nun ausgefüllt und liegen dem Anbieter auch vor... mein Problem ist jetzt, dass der ZfA bzw. dem Finanzamt das nach über 10 Jahren auffällt und rückfordert.... Für 2013 und 2014 ist das ja kein Problem, die Frist für 2013 endet z.B. am 31.12.2015 an dem der Antrag beim Anbieter vorliegen muss... aber für 2011 und 2012 kam gerade die Elster E-Mail, dass neue Steuerbescheide vorliegen und die sind natürlich nach unten korrigiert, sprich... Rückzahlung für die beiden Jahre (ja in dem Fall können sie wohl bis 4 Jahre rückfordern)... und vermutlich noch mit Zinsen (mal auf den Papierbescheid warten).

Weiß zufällig jemand ob sich das noch irgendwie korrigieren / vermeiden lässt? Ich finde es ja schon etwas blöd, das ich nur eine ~2 Jahre Frist hätte das zu korrigieren und das FA 4 Jahre das zurückzuholen :(