Diskriminierung beim Zoll: Rechtliche Möglichkeiten?

Hallo,

mir ist in den vergangenen Monaten etwas sehr negatives am Zoll aufgefallen. Diese Sache begleitet mich schon seit meinen letzten Reisen und hat mehrere Freunde und mich stark verärgert.

Seit Anfang des Jahres bin ich mit mehreren Freunden mehrmals verreist, es ging u.a. nach Russland, Thailand, Brasilien, USA und Marokko. In allen Fällen sind wir von München aus geflogen.

Ein enger Freund von mir, 24 Jahre alt, er ist dunkelhäutig, verfügt allerdings seit seiner Geburt über die deutsche Nationalität, ebenso wie seine Eltern (Vater stammt aus Äthiopien), hatte mich auf allen Reisen begleitet. Er besitzt Abitur, studiert an der Universität und spricht einwandfrei unsere Sprache - ein ganz normaler Deutscher. Wir waren eigentlich immer in einer Gruppe unterwegs (4-7 Mann) und während jeder einzelnen Rückreise wurde nur ausschließlich er vom Zollamt am Flughafen München kontrolliert. Uns ist das richtig negativ aufgefallen und wir sind stark davon überzeugt, dass die Beamten hier bewusst diskriminierend vorgehen. Immerhin waren es in den meisten Fällen stets die gleichen Zöllner, die ihn zu sich winkten.

Als wir sie vorhin nach der Rückkehr aus den USA darauf aufmerksam machten, wurden wir aus dem Wartebereich verwiesen und mein Freund erneut geröntgt. Die Beamten erinnerten sich natürlich auch nichtmetrisch an ihn, obwohl sie ihn in den vergangenen acht Monaten insgesamt sechsmal festhielten.

Wir wollten nun rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, da es für ihn wirklich sehr empörend ist und die Zollbeamten ausgesprochen frech waren. Sie haben ihn sogar in drei Fällen röntgen lassen (ohne jeden Grund), auf Verdacht von Drogenschmuggel. Dabei war er immer absolut im Reinen, hatte weder Drogen noch zollpflichtige Dinge bei sich.

Meine Frage: Ist es möglich hier rechtliche Schritte einzuleiten? Oder muss er sich auch weiterhin diese Form der Diskriminierung bieten lassen? Was gibt es für Möglichkeiten?

Vielen Dank und Grüße.

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Woher weiß ein (ausländischer) Staat, in dem man sich aufgehalten hat, dass bzw. wann man ihn wieder verlassen hat?

Über Neujahr war ich zum ersten Mal in meinem Leben in den USA. Bei der Einreise wurde mir ein Urlaubsvisum über 90 Tage ausgestellt, obgleich ich nur eine Aufenthaltsdauer von ca. einer Woche in den USA hatte. Mittlerweile bin ich wieder in Deutschland.

Als ich in die USA eingereist bin, hat mich der US-amerikanische Grenzbeamte ( United States Citizenship and Immigration Services / USCIS) explizit darauf hingewiesen, dass ich vor Ablauf der 90 Tage die USA wieder verlassen haben muss, sonst würde ich große Probleme bekommen und nie wieder in die USA einreisen können.

Deshalb frage ich mich nun, wie bzw. durch was die US-amerikanischen Behörden wissen, dass ich ihr Land wieder verlassen habe.

Zuerst habe ich beim Check-in in den USA vor dem Rückflug nach Deutschland eine Mitarbeiterin der Airline gefragt. Sie meinte, die Airline sei ein privates Unternehmen und hat mit dem Staat nichts zu tun. Sie wusste die Antwort nicht. Dann bin ich durch den Security check bei der TSA (Transport Security Administration) gegangen. Der Angestellte dort meinte, die TSA würde nur dafür sorgen, dass die Sicherheit im Flugzeug gewährleistet sei (keine Waffen, Bomben, etc. an Bord). Mit der Immigrationsbehörde hätten sie absolut nichts zu tun, sodass auch er mir nicht weiterhelfen konnte. Als ich in Deutschland gelandet bin, habe ich den deutschen Grenzbeamten gefragt. Dieser wusste es auch nicht, schließlich sei er ein deutscher Grenzbeamter und kein US-amerikanischer, so sagte er.

Durch wen oder was weiß ein Staat/ die entsprechende Behörde (in diesem Fall die USA), dass eine Person mit nur temporärer Aufenthaltsdauer (z.B. so wie ich als Tourist) den Staat wieder verlassen hat und sich dort nicht länger als die genehmigte Aufenthaltsdauer aufhält?

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Eidesstattliche Versicherung und Gerichtsvollzieher - wie läuft das ab, wie sind hier die Regelungen?

Hallo Zusammen,

vor einigen Jahren hatten wir für ein Familienmitglied eine Eidesstattliche Versicherung beim Amtsgericht bekommen. Das sind jetzt schon bestimmt mehr als fünf Jahre her. An dem Zustand hat sich nichts geändert. Die Dame hat nicht mehr Geld oder sonst was, weil sie schon auf die 70 zugeht, alt und krank ist, kann sie auch nicht dazu verdienen oder so. Die bekommt auch keine Rente, gar nichts. Gar kein Einkommen oder auch keine Hilfe vom Staat. Der Mann bekommt eine Rente, damit kommen Sie grad so über die Runden. Also sie hat kein Geld und jetzt kommen aber die Gläubiger, Inkasso oder was auch immer wieder und wollen Geld. Wie ist das jetzt, müssen wir wieder neue Eidesstattliche Versicherung vom Amtsgericht holen oder kann man sich auf das alte weiterhin berufen? Kann der Gerichtsvollzieher einfach an der Tür klingeln und ins Hauskommen und nach Wertsachen gucken? (Es gibt daheim nichts zu holen, hier will ich lediglich nur die Gesetzeslage wissen, ob die das einfach dürfen?) Weil falls ja, würde das ja bedeuten, dass so ein Gerichtsvollzieher die Befugnis hat, wie die Polizei - wenn die ein Bescheid für eine Hausdurchsuchung haben würden. Oder kann ich einfach verhindern, dass der Gerichtsvollzieher nicht ins Haus kommt? Also ich hoffe ihr habt das so ungefähr verstanden was ich hier geschrieben habe. Tut mir Leid wenn ich jetzt etwas durcheinander und unstrukturiert geschrieben habe. Ich würde mich über eure Erfahrungen und Informationen freuen.

Freue mich über ernsthafte Antworten und bedanke mich im Voraus.

LG

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