Ausziehen mit 18 mit Hilfe vom Jugendamt?
Mein Freund ist 18 und wird im Februar 19 Jahre alt, er hat keine Ausbildung und auch keinen Job und möchte ausziehen von Zuhause wegen familiären Problemen. Wie würde das ablaufen. Kann er zum Jugendamt gehen, dass die ihn dann unterstützen? Was kann er für Hilfe vom Staat erwarten? Kann er überhaupt Hilfe erwarten?
7 Antworten
Er ist mit 18 Volljährig und für eine Tun und Nichttun verantwortlich, nicht das Jugendamt.
Seine Eltern sind für die Erstausbildung zuständig. Er sollte sich erstmal einen Job suchen und selber Geld verdienen.
Das Jugendamt wird ihm nicht helfen, die sind nicht mehr zuständig.
seine eltern sind für ihn überhaupt nicht zuständig. momentan steht ihm kein einziger cent zu und kein deut unterstützung. sie müssen ihn nicht mal verköstigen. da er nicht in ausbildung ist, sind sie für ihn nicht unterhaltspflichtig.
wenn sie ihn rauswerfen würden, müsste er sehen wie er klar kommt.
er kann sich Ausbildungssuchend melden - Unterhaltspflichtig sind immer noch die Eltern. Dem Staat interessieren die internen Probleme zunächst nicht.
Er könnte höchstens auf ALG2 gehen - keine Ausbildung - keine Arbeit > kein Kindergeld; war da was mit Einkommen der Eltern?
auch hier ist die antwort falsch. unterhaltspflichtig sind die eltern nur, wenn kind in der ausbildung ist oder in einer schule. ist er nicht, also muss hier kein einziger cent unterhalt fließen.
er kann alg2 beantragen, solange er im haushalt der eltern lebt, wird er zur bg gezählt. wenn sie ihn rauswerfen, dann kann er seinen eigenen regelsatz beziehen zzgl. kdu. kindergeld bekommt er momentan nur, wenn er in ausbildung ist oder nachweislich ausbildungssuchend.
Die Mutter ist kellnerin und der Vater lebt in der Türkei
So lange er keine Ausbildung hat bleiben seine Eltern für seinen Unterhalt verantwortlich. Und wenn er keine Anstalten zeigt, eine Ausbildung anzustreben müssen sie ihn auch nicht mit Bargeld unterstützen.
Das Sozialamt oder JobCenter springen hier nur ein, wenn es erhebliche Probleme gibt.
Der Staat kann nicht jedem Heranwachsenden, der keine Lust auf eine Ausbildung hat, eine Wohnung finanzieren.
So lange er keine Ausbildung hat bleiben seine Eltern für seinen
Unterhalt verantwortlich. Und wenn er keine Anstalten zeigt, eine
Ausbildung anzustreben müssen sie ihn auch nicht mit Bargeld
unterstützen.
das ist falsch. wenn er keine ausbildung macht oder in der schule ist, sind die eltern für ihn zu keiner zeit zuständig. dann steht kind auf sich allein gestellt. bargeld bekäme er sowieso nicht.
Nein. Seine Eltern sind zuständig. Zahlen diese nichts, dann wird es nichts.
falsch, seine eltern sind für garnichts zuständig. die wären vielleicht zuständig wenn kind in ausbildung ist.