Staatsangehörigkeit... deutsch oder türkisch?
Mich würde mal interessieren, wenn zB ein Päärchen ein Kind bekommt, der Mann deutscher ist und die Frau türkin, die beiden dann nach der Geburt des Kindes heiraten, wie sieht es dann mit der Staatsangehörigkeit des Kindes aus? Ist es automatisch deutcher Staatsbürger, da der Vater des Kindes ja auch deutscher Staatsbürger ist und die Frau türkische Staatabürgerin? Oder wie siehts aus? Weiss da jemand bescheid?
7 Antworten
Ich bin für sowas kein Fachmann, aber ich kenne diesen Fall aus meinem Bekanntenkreis. Mein Kollege stammt von einem Amerikaner und einer Deutschen ab, wurde in Amerika geboren und erhielt beide Staatsbürgerschaften (ich glaube das nennt man Abstammungsprinzip).Dementsprechend hätte dann das Kind aus deinem Beispiel sowohl die Deutsche, als auch die Türkische Staatsbürgerschaft.
Es gibt zwei Prinzipien, nach denen Staaten die Staatsangehörigkeit vergeben. In Deutschland gilt grundsätzlich das Abstammungsprinzip (ius saguinis), in den USA das Geburtsortsprinzip (ius solis).
Das Kind hat die doppelte Staatsbürgerschaft und damit auch die Pässe beider Länder. Bis 2014 musste man sich dann für eine der beiden entscheiden, das wurde aber abgeschafft.
Ganz egal welche Nationalität die Eltern haben:
Ein Kind, das nach dem 1. Januar 2000 hier in Deutschland geboren wird, ist Deutsche(r).
Wenn das Kind in Deutschland geboren ist, lautet die Staatsangehörigkeit deutsch.
Das Kind hätte Anspruch auf die Doppelstaatsbürgerschaft...