Freiwillig Wahlhelfer, aber bei der Wahl im Urlaub - Problem?

5 Antworten

Hallo Cleverle1! Nachdem Ihr wisst, dass sich beide Termine überschreiben, würde ich Deiner Freundin raten, ein formloses Schreiben an die Stadt aufzusetzen, in dem sie erklärt, dass sie zur Bundestagswahl nicht als Wahlhelferin zur Verfügung steht. Das reicht vollkommen aus. Lg. miniyukka

....bewiesen werden muss, wenn man als Wahlhelfer eingeteilt wurde.

Im Moment ist sie ganz bestimmt nicht schon eingeteilt auch wenn ihre Bereitschaft vorliegt.

Eine entsprechende Info an die Stadt wäre für beide Seiten hilfreich. Denn der Wahlleiter geht erst einmal von den vorhandenen vorliegenden Bereitschaften aus.

Eine Bereitschaft für diese Tätigkeit kann man immer wiederrufen aber das sollte beizeiten passieren.

Dass man als "freiwilliger" Helfer auch in Zukunft mitzumachen bereit ist, das bedeutet nicht, dass man dann zu jeder möglichen Wahl unbedingt bereitstehen muss. Es heißt nur, man kann sie fragen und sie ist, wenn sie verfügbar ist, bereit, mitzuhelfen. Das ist alles.

Selbst, wenn sie zuhause wäre, hätte sie die Möglichkeit, für die Zukunft oder auch nur für eine Wahl abzusagen, weil sie da z.B. keine Zeit hat oder was auch immer.

Wenn sie freiwillige Helferin ist kann sie niemand zwingen dabei zu sein.


Cleverle1 
Beitragsersteller
 17.05.2013, 06:18

Naja, sie wurde gefragt ob sie es auch künftig gerne machen würde und sie hat "ja" angekreuzt (sie wurde dafür schriftlich angeschrieben). Wenn sie also irgendwann als Wahlhelferin fungieren muss, dann würde sie das gleiche "Verpflichtungsschreiben" bekommen wie alle anderen. Sie hat halt Schiss, dass sie deshalb nun auf den Urlaubskosten sitzenbleibt und die sie zwingen zu Hause zu bleiben.

Guten Morgen,

die Tätigkeit kann auch abgelehnt werden. Unter anderem wegen Krankheit, dringenden beruflichen Gründen und, das ist hier der Fall, einem anderen wichtigen Grund. "Die Entscheidung, ob ein wichtiger Grund vorliegt trifft die zuständige Wahlbehörde. Der Wahlberechtigte ist dafür beweispflichtig." (Quelle: bundeswahlleiter.de)

Wenn sie nachweisen kann, das die Reise bereits gebucht ist, wird sie am Wahltag nicht eingeteilt. Da wird normalerweise kein Problem daraus gemacht. Ich habe bisher noch nie gehört, dass jemand einen Urlaub stornieren musste (bin selbst auch Wahlhelfer).


Cleverle1 
Beitragsersteller
 17.05.2013, 07:01

Danke! Ich habe gerade selbst im Internet auf der Seite des Wahlamtes gelesen, dass ein bereits gebuchter Urlaub durch eine Buchungsbestätigung bewiesen werden muss, wenn man als Wahlhelfer eingeteilt wurde. Wenn sie das kann (und dass kann sie ja - sie hat ja bereits vor einiger Zeit gebucht) dann wird sie von der Pflicht entbunden.

Wenn meine Freundin als Wahlhelferin eingeteilt wird, dann kriegt sie ja normalerweise frühzeitig genug bescheid um noch absagen zu können. Ich denke nicht dass sie das jetzt schon machen muss - sie weiß ja noch gar nicht ob sie überhaupt für die Wahl vorgesehen ist.