Kriegsfolgen sind nicht nur der sofortige Tod vieler Menschen! Kosten nicht auch Umweltschäden, z.B. der CO2-Kriegsausstoß, künftig immer mehr Menschenleben?

In sämtlichen aktuell geführten Kriegen kommen viele Menschen ums Leben, leider oft verbunden mit Kriegsverbrechen. Schon das allein ist sehr traurig.

Kriege verschärfen die Umweltproblematik, die mittel- bis langfristig ebenfalls Menschen das Leben kostet, also nicht nur wegen Hunger aufgrund ausgefallener Ernten.

Als Beispiel greife ich die CO2-Bilanz heraus:

Feuer, Rauch und Staub beschleunigen die Erderwärmung (Verschmutzte Luft wird stärker erwärmt, Staub und Ruß fällt auf Polareis und beschleunig so die Schmelze u.a).

Stahlproduktion der Waffen erhöht CO2-Ausstoß. Nur 1 Panzer erfordert um die 90 Tonnen CO2-Aussoß (Zahl mit Vorbehalt!)

Zerstörte Häuser und Infrastrukturen können aktuell nur mit CO2-Ausstoß neu gebaut werden. 0,42 qbm Beton = 1 Tonne Beton erfordert aktuell 2 Tonne CO2-Ausstoß (Zahl mit Vorbehalt).

Wenn Staaten wegen Nichteinhaltung der CO2-Bilanz angeklagt werden können, sollten dann nicht auch Kriegsführende Staaten und Organisationen zu Kasse gebeten werden?

Ist dafür nicht eine genauere Erfassung der CO2-Fußabdrücke von den "Kriegsstiefeln" erforderlich?

Auf Eure Stellungnahme und Sichtweise bin ich gespannt!

Galater 6:7 Denn was immer ein Mensch sät, das wird er auch ernten

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Unfall mit einem ausländischen Pkw ohne Versicherungsschutz. Bleibe ich auf dem Schaden sitzen?

Ich wende mich mit einem für mich sehr exotischen Fall an euch. Nachdem ein englischer Pkw mich beim vorbeifahren gestreift und unerlaubt die Unfallörtlichkeit verlassen hat, konnte er nach einer Verfolgung in Begleitung der Polizei angehalten werden. So weit, so scheisse (Fahrzeug erst vergangenen November gekauft).

Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte sich folgendes heraus (jetzt wird’s erst richtig gut):

  • Kein Versicherungsschutz des Unfallverursachers
  • Englisches Kennzeichen
  • Kein fester Wohnsitz in Deutschland

Die Geschichte hat also schwach angefangen und stark nachgelassen.
Ich habe mich mit allen Unterlagen an die Grüne Karte e.V gewendet, die Deutsche Opferhilfe sagte nach fernmündlicher Schilderung, dass die Chancen gut stehen, dass der Schaden höchstwahrscheinlich dann durch sie reguliert werde, das ganze jedoch erstmal durch die grüne Karte e.V überprüft werden müsste.

Meine konkrete Frage ist nun: Hat einer (mit so viel Pech wie ich) eine ähnliche „Erfahrung“ gemacht und wie stehen die Chancen, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe.

Vor einer Konsultierung eines Rechtsanwaltes und die Erstellung eines Gutachtens über den Unfallschaden schrecke ich momentan eher zurück, da ich davon ausgehe, dass dies weitere Kosten verursachen würde, die ich selbst zahlen müsste.

Danke fürs lesen dieses Romans und für die Lösungsvorschläge.

Auto, Unfall, Kfz-Versicherung, Gesetzeslage, Schaden, Schadensregulierung, unfallschaden
E-Gravel nach Zusammenstoß 1 1/4 Jahre nicht fahrfähig und von Versicherung einige Erläuterungen erwünscht, ist dies abrechenbar?

Hallo, ich hatte mit meinem Arbeitsweg-e-Gravel einen Zusammenstoß mit einem e-Scooter Fahrer, welcher schuldig war. An meinem Fahrrad ist ein Schaden entstanden, welcher das Fahrrad nicht mehr fahrtauglich machte. Das ganze ist bereits im Juni 2022 passiert, ich hatte der Versicherung ein genaues zustande kommen schriftliche erläutern müssen, sowie eine Skizze des Unfallhergangs zeichnen. Desweiteren hatte ich einen Kostenvoranschlag bei der Werkstatt eingeholt und übermittelt.

Nach einem Jahr und drei Monaten habe ich nun endlich Rückmeldung von der Versicherung erhalten (ich hatte mehrmals in der Zwischenzeit die Versicherung via E-Mail kontaktiert um Bearbeitung der Angelegenheit gebeten, da das Rad nicht fahrbar war/ist), dass sie den Nettobetrag des Kostenvoranschlag mir überweisen

Das erläutern, das zeichnen, der Kostenvoranschlag, die ständige Kontaktaufnahme war natürlich alles mit viel Zeit verbunden. Kann man dies irgendwie geltend machen und der Versicherung in Rechnung stellen?

Des weiteren konnte ich das Rad bis jetzt nicht nutzen und ich musste anderweitig in die Arbeit kommen. Kann man den Nutzungsausfall geltend machen und der Versicherung in Rechnung stellen?

Falls es geht, Wie macht man diese beide Angelegenheiten geltend?

Grüße

Reparatur, E-Bike, Schaden, Schadensregulierung, E-Roller, Fahrtauglichkeit
Gutachter mindert Schaden um 4000€?

Hallo,

ich hatte vor 2 1/2 Monaten morgens einen Schaden an meinem Auto entdeckt (Bilder anbei). Scheinbar ist einer beim ausparken schön an der ganzen rechten Seite entlang geschrammt… wunderbar. Ich also gleich mal die Versicherung angerufen (habe Vollkasko). Die schickten mich zu einer Werkstatt (habe leider Werkstattbindung) und meinten ich solle dort einen Kostenvoranschlag machen lassen. Gesagt, getan. Kostenvoranschlag über 6400€ erhalten - war der Versicherung wohl zu viel also schickten sie mir einen Gutachter. Der hat nun den Schaden auf 2400€ runtergeschraubt und mir zudem gesagt das der Schaden an der vorderen rechten Stoßstange definitiv ein anderes Schadenereignis war und er das da nicht berücksichtigen könnte. Ich bin mir zwar sicher das ich nirgends dagegen gefahren bin allerdings sind mir die Türen (beide sind betroffen und auf den Bildern zu sehen) wichtiger denn für mich ist der Schaden „groß“ da ich das Auto erst kürzlich gekauft und lange dafür sparen musste… ihr versteht sicher.

Selbst wenn er die Stoßstange nicht mit aufgenommen hat kann doch die Differenz nicht 4000€ betragen!!!
mich hänge mal ein Bild vom Gutachten mit dran… dort stehen zb. Bei Lackierung der Tür 220€… 😂 ich kenne mich zwar nicht aus aber wenn man eine ganze Tür für 220€ lackieren könnte, ja das wäre ein Traum! Und vorallem wo genau werden die Beulen rausgezogen?!?!?!

bilder vom Spiegel den verkratzten reifen sind garnicht erst dabei… also ich finde das extrem fragwürdig!!!

mich bin echt stinksauer und weis nicht was ich nun als Nächstes tun soll!!!

soll ich einen eigenen Gutachter beauftragen? Wenn ja wie gehe ich dann weiter vor ?

ich hoffe ihr habt einen Rat!

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Kfz-Versicherung, Schadensregulierung, Auto und Motorrad
Lackschaden bei Parkrempler kosten, Betrug?

Also folgendes:

"Parkrempler" beim Rückwärtssetzen. Laut Aussage war es schon der 2te Parkrempler innerhalb von ein paar Tagen. Bild 2 zeigt den Schaden der von meiner Freundin kommen soll.
Polizei meinte auch, dass es nicht von unserem Auto kommen kann.
Der Lebensgefährte hat uns eben angerufen und mit 1200 Euro schaden gedroht, wegen neuer Stoßstange/Lackierung und ggf Mietwagen für den Ausfall des Wagens etc und ob man das nicht vielleicht ohne Versicherung dann regeln sollte, weil es ja sonst sehr teuer für uns/meine Freundin werden kann zwecks hochstufung. Eine Frechheit wie wir finden, denn in dem Autohaus in der er einen Kostenvoranschlag angeblich bekommen hatte, war er gar nicht, sondern hat erst einen Termin (wir haben da angerufen und wollten nachfragen wie die zu der Einschätzung gekommen sind). Weiter, das Auto ist ein Ford Focus 2, BJ 2004-2007, je nach Kilometer gehen die für 1-5k Euro. Man sieht, dass da schon massig Steinschläge im Auto an der Stoßstange sind und ich bezweifle auch, dass der Schaden da von uns kommen soll, das ist 1. von oben, 2. ein Zickzackmuster. Zur Referenz, unseres ist ein neuer Hyundai i20, an dem kein Schaden ist. Ich war leider nicht dabei, aber ich spiele mit dem Gedanken, da gar nichts zu bezahlen. Wie seht ihr das?

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Auto, Schadensersatz, Unfall, Kfz-Versicherung, Schaden, Schadensregulierung, Unfallversicherung, Betrugsversuch, Schadensfall, Auto und Motorrad
Autounfall, wer hat Schuld? Wie läuft das jetzt?

Hallo zusammen,

ich brauche ein wenig Unterstützung und Tipps von jemandem, der sich hier gut auskennt.

Mein Ehemann hat gestern einen Autounfall gehabt. Er wollte auf einer Landstraße (100 km/h erlaubt) einen Traktor überholen.
Der Traktor allerdings, wollte nach links abbiegen und hatte auch den Blinker gesetzt, der aber durch seinen montierten Dünger-Aufsatz nicht sichtbar war. (Polizei hat auch Bilder gemacht, etc. und alles schriftlich aufgenommen).
Jedenfalls hat mein Mann den Überholvorgang gestartet und in dem Moment bog der Traktor ab. Er konnte immerhin noch auf 60 km/h herunterbremsen aber ist dem Traktor voll in den Reifen gefahren.

Fazit: Unser Auto - Achse gebrochen - Totalschaden
Traktor: Reifen kaputt.
Wir: Teilkasko versichert - keine Rechtsschutz

Haben das alles nun der Versicherung gemeldet aber nun doch ein bisschen Angst, wer die Schuld bekommt.
Es ist klar, dass mein Mann dem Traktor reingefahren ist - keine Frage. Das hat er auch zugegeben - ist ja klar.

Aber den Blinker vom Traktor sieht man eben nicht. Und der Fahrer (der wirklich sehr nett war) meinte, er hätte meinen Mann im Rückspiegel nicht gesehen.

Und dann sagte er noch (was wir nicht ganz geschnallt haben) "Hätte er jetzt ein weißes Auto gehabt, hätte ich ihn bestimmt gesehen."...

Das Ding ist aber, dass wir einen schwarzen Mercedes Kombi haben, der nicht unbedingt mit den Farben der Natur verschmilzt wenn wir fahren.. also kann ich diese Aussage nicht ganz nachvollziehen.

Sollten wir die volle Schuld bekommen, wäre es ratsam hier einen Anwalt dazuzuholen? (Auch wenn wir im Falle eines Verlustes alles selbst zahlen müssten?)

Ich kann das nicht so stehen lassen, dass der Traktor eben durch seine Bauweise einen nicht-sichtbaren Blinker hat und der Fahrer auch nicht in den Rückspiegel oder Außenspiegel schaut, wenn er abbiegt. Oder meint ihr, wir kriegen in dieser Geschichte die komplette Schuld?

Danke im Voraus für jeden Tipp...

Auto, Unfall, Rechtsanwalt, Polizei, Autoversicherung, Rechtslage, Schadensregulierung, Schuldfrage, Auto und Motorrad
Wildschaden durch totes Tier auf der Straße,schadensregulierung?

Ich bin aus meinem Dorf außerorts gefahren als es dunkel war mit einem Beifahrer. Aus der ferne sah ich ein paar hundert Meter in die Ferne zwei Autos die den Warnblinker anhatten und plötzlich sehe ich nur noch ganz kurz im Lichtkegel des Scheinwerfers ein totes Reh aut der Straße und fuhr natürlich unabsichtlich voll darüber.
Es war keine abgesicherte Unfallstelle bzw. Stelle geschweigeden ein Warndreieck aufgestellt. Daraufhin fuhr ich ein paar Hundert Meter rechts ran und schaute nach einem Schaden , augenscheinlich war keiner nur Wildhaar hing unter meinem Auto, dann startete ich mein Auto und es hat geknackt und gebrummt schaltet nicht mehr richtig und knirscht beim Gas geben sehr laut. Ich bin zur Unfallstelle zurückgefahren und die zwei Autos die ich am Rand gesehen hatte waren weg ( ich gehe davon aus das dies die Verursacher des Wildunfalls waren und dann einfach weg gefahren sind).

Dann kam die Polizei und noch eine weitere Person die wie ich in der Dunkelheit über das nicht abgesicherte Wild drüber gefahren ist. Die Polizei hat die Daten aufgenommen aber ein Verursacher war nicht da, da er abgehauen ist. Nun ist meine Frage bezüglich der Schadenshaftung , denn ich denke ich habe bestimmt einen bösen Schaden so wie es sich beim fahren anhört. Da ich absolut keine Schuld daran habe und eine Vollkasko habe mit 150SB wäre dies ja abgedeckt. Allerdings sehe ich nicht ein 150 SB zu zahlen für diesen Schaden, oder wird das über den Forst bzw den Jagdpächter beglichen. Wie sieht es aus mit dem Jagdpächter bezüglich seines Wilds etc ? habt ihr da einen Tipp für mich oder konkrete Ratschläge ?
Ich bitte hierbei wirklich zu beachten das ich nicht schuld war am Wildunfall und auch nicht am daraus folgenden Schaden ,genauso wie die andere Person die ebenfalls Schäden am Auto hat. danke

Versicherung, Autoversicherung, Recht, Forst, Haftung, Schadensregulierung, Wildtiere, Autoschaden, Vollkaskoversicherung, Auto und Motorrad
Wird der Anwalt im Gerichtsverfahren von der Haftpflicht bezahlt? Nach was richtet die die Gerichtskosten?

Hallo zusammen,

ich hatte in diesem Thread die Frage gestellt, ob der Anwalt von der Gegenversicherung bezahlt wird, siehe:

https://www.gutefrage.net/frage/wie-vorgehen-wenn-gegenversicherung-bei-unfall-niedrige-reparaturkosten-errechnet

Hier habe ich auch einen Anwalt eingeschaltet, da mein Gutachter ca. 5500 errechnet hat, aber die Versicherung hingegen eine Kostenaufstellung von einem Gutachter in Höhe 2300 berechnet hat. (Gut, hier könnte man streiten, ob eine Felge wirklich von dem Schaden zerkratzt wurde. Wären dann ca. 500 Euro weniger. Ebenso hat der Gutachter der Versicherung bei der Kostenaufstellung ca. 80 Euro abgezogen, aufgrund von Vorschäden). Trotzdem ist man weit voneinander entfernt. Die Versicherung meint, dass unser Gutachter wohl irgendwelche Risiken mit-einkalkuliert hätte (das müsste ich noch im Detail vergleichen). Bei der Kostenaufstellung der Versicherung ist mir hingegen aufgefallen, dass ein Seitenteils des Autos (was nicht demontiert werden kann) für ca. 100 Euro Instand gesetzt werden kann (ohne Lackierung), obwohl der Kratzer ca. 20 cam lang und tief ist. Und der ganze Bereich ist ebenso etwas eingedellt. Ob man wirklich so was in einer Stunde instandsetzen kann, müsste ich mal im Autohaus fragen.

Wie dem auch sei. Lange Rede kurzer Sinn. Mir geht es nun um folgendes. Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet habe, hat er der Versicherung ein Schreiben aufgesetzt, dass wir auf die Bezahlung unserer Gutachters besteht. die Versicherung sieht davon ab (weil wohl Risiken einkalkuliert wurden). Ich soll nun (laut unserem Anwalt) entscheiden, ob wir ein Gerichtsverfahren gegen die Versicherung einleiten sollen.

Wie läuft so was ab: Wird ab hier der Anwalt nicht mehr von der Versicherung bezahlt? Ich hätte gedacht, dass man sich hier ggf. auf ein Mittelweg einigt. D.h., (wenn man zum Beispiel der Versicherung recht gibt, wegen dem Reifen, Vorschäden und ggf. der einkalkulierten Risiken (Wenn das stimmt), dann müsste ich evtl. auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben. Richtig?

Viele Grüße

KFZ, Autounfall, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Gericht, Gutachter, Schadensregulierung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Audi Vandalismus gutachter?

Hallo ....

Am 1 mai haben irgendwelche Leute mein Auto komplett zerstört.. dach verkratzt.. motorhaube verkratzt .. Fahrerseite komplett mit eier beworfen kratzer entstanden ..scheibe eingeschlagen riss komplett.. hintere koftflügel lack weg ...

Gutachter von Versicherung kommt und sagt mir ....koftflügel lackieren mit (säule) Dach, Außenspiegel,Türen und motorhaube polieren und scheibe ersetzten ... 

Ich habe mit ihm gestritten da die motorhaube und Türen auch lackiert werden soll, aber der hat so behindert reagiert das er sich da rausreden will.. und der war gar nicht freundlich!!! als er mich dann anrufte sagte er mir so ein lächerlichen preis von 1770 euro ???????

Angeblich werkstattstunden nur 66 euro usw 

Ich sagte dann alleine die scheibe original kostet 500 euro !! Er schreibt 320 euro als ich dann audi anrufte meinte er woher hat der das her? Aus ebay auktion oder wie ? 

Audi sagt das ist weit mehr als 3 tausend euro schaden . Hab bei Versicherung angerufen und gesagt das ich das nicht toleriere.!!!! Sie meinten das ich ein gutachter bestellen darf wenn ich nicht zufrieden bin .

Und meine frage ist da der andere unfreundliche schon gutachten gemacht hat und mein neuer aufjedenfall mehr als 3500 Euro liegen wird nicht das sie herkommen und meinen das ich absichtlich hoch kalkuliert habe ... 

Also audi sagte "Er soll mal zeigen wo noch eine Fachwerkstatt 66 euro die stunde und 80 euro die stunde lackiert die haben dich unter tisch gezogen meinten die ...

Mit freundlichen grüssen 

P.s Es handelt sich um einen Audi a5 Sportpack 9/2011 Baujahr 3.0tdi komplett Ausstattung 3x s line. Vollkasko versichert.

Recht, Gutachter, Schadensregulierung, Vandalismus, Versicherungsschaden, Audi A5 Sportback, Auto und Motorrad
Privathaftpflicht will erst nach Rechnung zahlen?

Folgender Fall:

An Heiligabend hat meine Schwiegermutter einen Bilderrahmen kaputt gemacht und durch das zersplitterte Glas Risse in unsere Ledereckbank gemacht. Sie hat es gleich ihrer Privathaftpflicht gemeldet. Die Versicherung hat sich kurz danach bei mir gemeldet und wollte das ich durch eine Polsterfirma einen Kostenvoranschlag erstellen lasse. Diese Firma hat gesagt das der Schaden nicht repariert werden kann. Also habe ich die Versicherung wieder kontaktiert und dann sollte ich mich drum kümmern ob ich das beschädigte Teil als Ersatzteil Nach ordern kann und die sollen mir dann gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag zuschicken. Heute kam der Kostenvoranschlag, ich bin damit direkt zur Versicherung. Jetzt hat der Versicherungsvertreter zu mir gesagt sie zahlen erst wenn ich die Rechnung des bestellten Ersatzteils habe, ein Kostenvoranschlag bringe nichts. Ich habe mich wieder darum gekümmert eine Rechnung zu erhalten, doch der Verkäufer teilte mir mit das ich das Ersatzteil direkt an der Haustür bezahlen muss, Zahlung per Überweisung sei nicht möglich. Ich kann auf keinen Fall in Vorkasse treten, da es sich um knapp 500€ handelt und ich dieses Geld nicht habe. Weiß jemand was ich machen kann um vorab das Geld zu erhalten, denn den Schaden würde ich wirklich gerne beheben, die Eckbank ist gerade mal 9 Monate alt, aber ich weiß nicht wie ich es anstellen soll, da die Versicherung eben erst zahlt wenn ich die Rechnung habe, diese kann ich ohne das Geld aber nicht erhalten.

Recht, Schadensregulierung, Kostenvoranschlag, Privathaftpflicht
Hundehaftpflicht Versicherung zahlt Schaden nicht, auch nach 2x Widerspruch. Wer weiß Rat?

Durch Krankheit (Krankenhaus und Reha) betreute mein Sohn wochenlang meinen Hund. In dieser Zeit besuchte er einen Freund und blieb dort über Nacht, weil er sehr weit weg wohnt.

Leider zerkratzte mein Hund dort einen Schrank.

Nun zu meinem Problem: Ich schrieb der Hundehaftpflichtversicherung (bin schon viele Jahre dort), dass ich meinen Hund wegen gesundheitlicher Probleme bei diesem Freund untergebracht hatte und der Hund an diesem Tag einen Schrank zerkratzte. Vorher hatte ich bei der Versicherung angerufen und gefragt wie ich den Schaden melden solle. Dort sagte man mir ich solle nur den Geschädigten, wann es passiert ist und wie es passiert ist, schriftlich mitteilen.

Die Versicherung lehnt eine Schadensregulierung ab, mit der Begründung, dass der Freund der Betreuuer und Hüter des Hundes gewesen wäre und es wäre dann sein eigener Schaden.

Ich legte direkt Widerspruch ein und schilderte für Sachlage noch einmal ganz genau, nämlich dass mein Sohn während meiner Krankheit der Betreuuer war und dass mein Hund dort mit meinem Sohn über Nacht untergebracht war, weil eine Heimreise zu weit war (Hin- und Zurück über 600km). Ich schrieb, dass es eine Vermutung seitens der Versicherung wäre, der Freund wäre der Betreuuer und dass ich nie geschrieben habe, er wäre es gewesen.

Daraufhin lehnte die Versicherung die Regulierung erneut ab, mit dem Hinweis, ich habe erst nach der Ablehnung ergänzende Angaben gemacht und beruft sich auf die Eindeutigkeit meines ersten Schreibens. Meine ergänzenden Angaben würden nicht überzeugen.

Ich habe dann nochmals Widerspruch auf dieses Schreiben eingelegt und erklärte, dass meine Angaben der Wahrheit entsprechen und dass mein Sohn und nicht der Freund der Betreuuer war. Außerdem würde ich wohl kaum den Hund so weit weg für einen Tag unterbringen.

Leider kam nur wieder eine Ablehnung, mit der Begründung, dass nur das erste Schreiben zugrunde gelegt wird. Weiß jemand Rat? Ich habe schon 2x widersprochen und alles richtig gestellt, aber davon will die Versicherung nichts hören ( klar, sie will Geld sparen).

Gibt es noch eine Chance, dass der Schaden reguliert wird? Kennt sich jemand aus?

Tiere, Hund, Versicherung, Hundehaftpflicht, Tierhaltung, Haftpflichtschaden, Haftpflichtversicherung, Schadensregulierung, Widerspruch
Kaution einbehalten trotz regulierten Schaden von Versicherung

Hallo, Ich bitte um dringende Beratung für das folgende Problem:

in einer Woche ziehe ich aus. Mein Vermieter will meine Kaution einbehalten und fordert noch mehr Geld trotz regulierten Schaden:

  • ich habe einen einmaligen Schaden verursacht, leichte Kratze an Nebentür. Und ich habe mich an Haftpflichtversicherung gemeldet. Das Schadenobjekt ist nur 1-2 Jahr alt.

  • Mein Vermieter hat einen Kostenvoranschlag von 1600 EUR Brutto an Versicherung vorgelegt. In diesem Kostenvoranschlag handelt es sich um kompletten Türblattaustausch von Schadenobjekt.

  • Ein Gutachter von Versicherung war vor zwei Woche Vorort. Ergebnis von Begutachtung:

    1. Schaden kann durch Reparatur behoben werden. Reparaturkosten Netto 400€
    2. Aber geringe optische Störungen könnten wahrscheinlich nicht gänzlich vermieden werden. Diese optische Beeinträchtigungen könnte eine Wertminderungszahlung geleistet werden und deren Höhe erst nach der Reparaturdurchfürhurng einzuschätzen ist.
    3. Kostenvoranschlag von dem Vermieter ist nicht zu beanstanden.
  • Mein Vermieter hat Reparaturvorschlag abgelehnt und 400€ angenommen.

  • In diesem Fall ist Zeitwertproblem nicht relevant.

  • Mein Vermieter hat mich mündlich informiert dass er meine Kaution von 700€ einbehalten will und ich noch 500€ zusätzlich zahlen muss. Die Reparatur hat er nicht gemacht.

Meine Frage:

  1. Darf der Vermieter noch von mir Geld verlangen trotz Schadenregulierung. Die Versicherung schrieb dass dieser Schadenabwicklung abgeschlossen ist. Weil mein Vermieter das berechtigte Geld angenommen hat.

  2. wie soll ich vorgehen?

Danke für die Antwort.

Mietrecht, Kaution, Haftpflichtversicherung, Schadensregulierung
DHL lehnt ..wie so oft ..Schadensregulierung ab und reagiert auf kein Einschreiben!

Hallo.. ich bin ziemlich verärgert und brauche einen rat.. am 21. januar 2013.. verschickte ich eine voll funktionsfähige.. sicher verpackte.. völlig entleerte sowie versicherte (bis 500.-) jura impressa F50 kaffeemaschine.. am 23.januar 2013 kam diese maschine mit totalschaden und von dhl umverpackt beim kunden an.. der kunde schrieb mir eine email samt Fotos von der umverpackung und vom totalschaden der Maschine.. dhl hat den schaden aufgenommen. ich als vertragsnehmer und versender habe mich an dhl gewendet mit der bitte um Schadensregulierung.. drei wochen hört ich nichts.. auch nicht nachdem ich 4x bei dhl die servicehotline angerufen habe.. im Gegenteil.. ich wurde noch unfreundlch angefahren.. ich wäre ja schließlich nicht die einzige die ware versenden würde.. ich bekomme schon bescheid.. aber dann wenn dhl es will und nicht dann wenn ich es will.. ich bin fassungslos wie dort der service reagiert.. jedenfalls bekam ich am nächsten tag doch tatsächlich ( nach drei wochen^^) die mitteilung das dhl den verursachten schaden durch dhl^^ablehnt.. angeblich war noch wasser in der Maschine und dadurch wäre der karton aufgeweicht und daher wäre ich selber schuld.. hallo ? so wie die fotos aussehen ist das Paket sehr heftig gestürzt.. selbst aus 1 m höhe hätte die jura bzw. das paket bei der verpackung überleben müssen.. aber die maschine vollkommen gebrochen und das an sämtlichen stellen.. daraufhin habe ich wiederspruch per einschreiben eingelegt mit Fotos.. email vom Kunden.. Kaufpreis.. fotos von der verpackung vor versendung usw usw. ich habe dhl eine frist bis zum 20.02.13 wegen schadensregulierung gesetzt.. heute ist der 23.02.2013 und ich habe bis heute NICHTS gehört.. weder.. das dhl die sachlge prüft.. ob ein ein einschreiben angekommen ist.. ob überhaupt irgendwas passiert.. der kundenservice von dhl ist sowas erschreckend unfreundlich .. frech und katastrophal das ich für so ein verhalten keine worte mehr habe.. mein kunde dreht durch.. will sein geld zurück.. dhl vera..... mich wo ich dabei bin und ich fühle mich so ziemlich allein gelassen.. selbst das ich denen angedrohht habe.. das ich rechtlichen beistand suchen werde und evtl. eine anzeige gegen dhl einleiten werde interessiert diesen verein keineswegs ! und ich sitze hier auf über 450,- Schaden !!!! ich habe mich mal in verschieden foren umgesehen.. dhl ist bekannt dafür ihre schäden von Kunden nicht auszugleichen.. bekannt dafür gleich erstmal den Kundens schadensmeldung wegen mangelnder verpackung usw. abzulehnen.. was glubt dieser verein eigentlich wer er ist ? was heißt bei dhl versichertes Paket... gesicherte einnahmen oder versichteres paket ?????

Anwalt, Post, Paket, Anzeige, DHL, Jura, Schadensregulierung
Fremden Spiegel mit Mietauto abgefahren - ein Fall für die Haftpflicht?

Bei einem Umzug habe ich versehentlich mit meinem Mietwagen (Mercedes Vito Bus) den Rückspiegel eines VW T4 berührt, welcher dann rausgesprungen ist (also nicht ganz abgefahren). An meinem Fahrzeug ist kein Schaden entstanden.

Die Fahrerin des T4 war direkt vor Ort als es geschah und wollte mir anschließend direkt mal 500 € für den "Schaden", der eigentlich kein Schaden war, abknüpfen. Es war aber offensichtlich auch ein anderer Schaden am Spiegel, der wohl aus Eigenverschuldung vorher passiert sein musste (Vorderseite, tiefer Kunststoffkratzer, entgegengesetzte Richtung).

Da wir uns nicht einigen konnten haben wir die Polizei geholt. Diese hat dann geschlichtet und den Kontaktaustausch geregelt und darauf hingewiesen dass das eigentlich kein wirklicher Schaden sei, sondern der Spiegel wieder eingehakt werden kann - wir sollen alles weitere unter uns klären.

Mein Mietfahrzeug wurde dann am selben Abend von der Vermietung ohne Beanstandungen zurückgenommen, den Unfall hatte ich nicht gemeldet da die Frau sich direkt bei mir melden wollte und kein offensichtlicher Schaden entstanden war.

Nun aber, vier Wochen später, meldet sich die Vermietung bei mir und sagt dass eine Frau mit Rechnung in den Laden kam und nun Geld von der Vermietung für den Spiegel haben will. Ich soll nun Stellung beziehen und die Rechnung zahlen.

Soweit so gut, aber ich vermute dass die nette Frau mir einen anderen Schaden am Spiegel mit in die Schuhe schieben will. Wie geh ich nun vor? Meldung an meine Versicherung? Übernimmt die Haftpflicht die Schadensregulierung? Die Frau hat sich ja direkt an die Vermietung gerichtet und nicht direkt an mich - und die wussten ja von nichts da ja offensichtlich kein Schaden entstanden ist.

Danke für die Antworten ...

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Fremdes Auto - Kratzer - Polizei fotografiert mein Auto

Hallo Leute, ich habe ein Frage zu folgendem Sachverhalt: Heute nachmittag sah ich beim Blick aus dem Fenster, dass zwei Polizisten und ein mir fremder Mann an meinem Auto standen (es parkte unserem Haus gegenüber) und es fotografierten. Ebenso ein davor parkendes Auto. Ich konnte nicht sofort auf die Straße gehen und fragen, warum mein Auto fotografiert wird, da ich meine Tochter auf dem Wickeltisch zu liegen hatte und sie erst zu Ende wickeln musste. Als ich dann mit ihr runter gegangen bin, habe ich nur noch die Rücklichter des Polizeiwagens gesehen, der fremde Mann war verschwunden. Ich habe das vor mir parkende Auto und mein Auto genauer untersucht, am vorderen Wagen war an der linken Ecke der hinteren Stoßstange ein Kratzer, mein Auto ist vollkommen schadenfrei, ohne Kratzer. Ich bin mir auch vollkommen sicher, dass ich das vor mir stehende Auto beim Einparken in keinster Weise tuschiert habe. Der Kratzer an der Stoßstange des vorderen Autos ist schwarz, mein Auto blau, d.h. sie passen auch gar nicht zueinander. Nun habe ich die Befürchtung, dass der Halter des vorderen Fahrzeugs den Schaden bei meiner Versicherung geltend machen möchte und ich dadurch hochgestuft werde, obwohl ich nichts damit zu tun habe. Meine Fragen: Warum hat die Polizei nicht gleich bei mir geklingelt, um den Sachverhalt zu klären? Sie konnten doch bestimmt im Auto gleich eine Halterabfrage machen und hätten sehen können, dass ich gegenüber wohne. Was habe ich nun von der Polizei zu erwarten? Wird meine Versicherung den Schaden regulieren, ohne mich vorher zu kontaktieren? Sollte ich jetzt irgendetwas unternehmen oder erst einmal abwarten? Wäre nett, wenn ihr mir helfen könnt.

KFZ, Verkehr, Haftpflicht, Schadensregulierung

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