Hallo,
ich hatte vor 2 Wochen einen Unfall. Dabei ist die komplette Fahrerseite beschädigt worden. Ich war dann damit in der mir von der Versicherung empfohlenen Werkstattt und diese sagte mir, dass sie sich melden würden, um einen Termin zur Reparatur zu vereinbaren, wenn die Versicherung ihr ok gibt. Der Wagen wurde dann am Dienstag abgeholt und mir dabei eine schriftliche Leistungszusage der Versicherung übergeben. Gestern bekam ich dann einen Anruf von der Werkstatt, dass die Versicherung einen Gutachter rausgeschickt hätte und dieser festgelegt hätte, dass der Schaden am Fahrzeug den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigt und die Versicherung somit den Schaden nur in Höhe des Zeitwertes übernimmt und ich den Rest zu tragen habe.
Meine Frage ist jetzt, ob die Versicherung so ohne weiteres die Leistungszusage zurücknehmen kann?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!!