Hallo,
zunächst mal die Vorgeschichte:
mein Hagelschaden wurde im Rahmen der Teilkasko von einem von der Versicherung beauftragten Gutachter geschätzt, den Betrag von ca. 4.000 habe ich mir abzgl. der Mehrwertsteuer (also dann ca. 3.400) auszahlen lassen.
Den Schaden lasse ich nun (ca. ein halbes Jahr später) bei meiner Werkstatt des Vertrauens für ca. 3.000 (inkl. MwSt.) reparieren.
Nun die Frage:
Kann ich mir mithilfe der Rechnung die MwSt. der Reparatur (von 3.000 also 570) bei der KFZ-Versicherung zusätzlich noch auszahlen lassen (auch wenn der bereits ausgezahlte Betrag diese eigentlich schon deckt)?
Oder kann die Versicherung rechtssicher die Zahlung mit Verweis auf meine ohnehin günstigere Reparatur verweigern bzw. gar im schlimmsten Fall den darüber hinaus bezahlten Betrag zurückfordern?
Da ich im Internet schon viele divergierende Meinungen zu dem Thema gelesen habe, wäre ich für eine fundierte Antwort sehr dankbar, wenn möglich bestenfalls mit Verweisen auf bereits bestehende Urteile o. Ä. Persönliche Meinungen bzw. mit Halbwissen habe ich schon genug gelesen, darauf könnte ich eigentlich ganz gut verzichten ;-)