Welche Ansprüche kann man bei verursachtem Wasserschaden durch Handwerker an Versicherer oder Verursacher stellen?
Bei uns im Keller wurde ein nicht unerheblicher Wasserschaden in unserem Neubau-Keller durch Heizungsmonteur verursacht. Aus diesem Grund können wir erst 5 Monate später in unser Haus einziehen. Die Kosten für die Behebung des Wasserschaden sowie die Übernahme unserer Miete wurde von der Versicherung übernommen. Für uns stellen sich noch folgende Fragen:
Haben wir noch Ersatzanspruch für den späteren Einzug in unser Haus bzw. für eine Neubau-Wertminderung wegen dem Wasserschaden.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Versicherung,
Schadensregulierung,
Wasserschaden