Bei uns im Keller wurde ein nicht unerheblicher Wasserschaden in unserem Neubau-Keller durch Heizungsmonteur verursacht. Aus diesem Grund können wir erst 5 Monate später in unser Haus einziehen. Die Kosten für die Behebung des Wasserschaden sowie die Übernahme unserer Miete wurde von der Versicherung übernommen. Für uns stellen sich noch folgende Fragen:

Haben wir noch Ersatzanspruch für den späteren Einzug in unser Haus bzw. für eine Neubau-Wertminderung wegen dem Wasserschaden.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.