Die Frage beschäftigt mich schon länger. Und zwar: Im Religigonsunterricht hatten wir es davon, ob ein Pfarrer etwas verraten darf, was ihm jemand gebeichtet hat. Grundsätzlich nein. Aber was ist, wenn jemand beichtet, dass er z.B. ein Mädchen vergewaltigt hat? Er könnte es ja immer wieder tun! Darf der Pfarrer dann die Polizei verständigen, um andere Mädchen zu schützen? Oder darf er das nicht, weil er ja eigentlich das Beichtgeheimnis wahren muss?
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Darf ein Pfarrer unter keinen Umständen das Beichtgeheimnis verraten?
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