Reisepass im ausland beantragen trotz haftbefehls?

Hallo,

"MAL ANGENOMMEN": A wurde mehrmals zwischen 1995 und 2004 wegen fahren ohne fuehrerschein, diebstahl und betrug (diebstahl und betrug: hierbei handelt es sich aber um ein seitendelikt, A bin kein dieb oder betrueger) verurteilt und hatte 3 bewaehrungen offen.

2004 musste A dann die rechnung bezahlen und wurde inhaftiert und alle bewaehrungen wiederrufen. Somit war A 3 jahre in haft (4 haftstrafen, gesamt 4,5 jahre). A wurde wegen guter fuehrung vorzeitig entlassen und die reststrafe wiederholt auf bewaehrung ausgesetzt.

Vorzeitig entlassen hatte A versucht den fuehrerschein zu machen, was A jedoch verweigert wurde.

Im januar 2010 wurde A dann erneut wegen 5 faellen wegen fahrens ohne angeklagt und verurteilt. A's plan war es schon zuvor nach tanzania auszuwanden. A ist dann im Juli 2010 nach tanzania ausgewandert. Dieses urteil wurde dann im Januar 2011 rechtskraeftig und gegen A wurde ein nationaler haftbefehl erlassen, was A in tanzania wenig beeindruckt, da A hier immigrationsstatus besitzt.

2012 hat A seinen reisepass verloren und hat dies der oertlichen polizei gemeldet. Anschliessend ist A zur deutschen botschaft in dar es salaam und wollte einen neuen reisepass beantragen, der A, nach einer abfrage, verweigert wurde.

A lebt mitlerweile 8 jahre in afrika und ist seitdem nicht mehr nach deutschland zurueckgekehrt. Jedoch waere ein deutscher pass nicht schlecht.

A wurde ein dokument von der botschaft angeboten, was ausschliesslich zur rueckkehr nach deutschland gilt, um sich der haftstrafe zu stellen. A plant nicht nach deutschland zurueckzukehren, da A in tanzania bereits eine familie mit 3 kindern hat und eine existenz, sowie einen fuehrerschein besitzt und A.s existenz in afrika, tanzania ist. Das urteil lautet 2 jahre ohne bewaehrung + bewaehrungswiederruf von 2,2 jahren, was erneut eine gesamtstrafe von ueber 4 jahren waehre. Sorry, aber fuer fahren ohne will A nicht nochmal 4 jahre einfahren, dann wuerde A 7 jahre sitzen wegen fahren ohne, da kann A gleich einen totschlag begehen, wuerde dann nicht laenger sitzen.

Mit deutschland hat A abgeschlossen, A will in diesem land nicht laenger leben, wo fahren ohne ein schwereres delikt darstellt, als wenn jemand ein kind sexuell missbraucht haette.

A hat zeit und steht nicht unter druck, jedoch will A dieses problem loesen. 2021 ist es verjaehrt, aber so lange kann A nun wirklich nicht warten.

Wie kann A rechtlich dagegen vorgehen, A ist der paragraph 7 abs 2 des passgesetzes bekannt.

Aber A fragt hiermit, ob es hier einen weg gibt, (LEGAL) an einen reisepass zu kommen. Evt. Beschwerde einreichen kann oder anderweitig taetig werden kann. Erspart A schreiben wie boese A ist, wer in seinem leben nie was gemacht hat, soll den ersten stein nach A werfen.

Reisepass, Polizei, Recht, Gesetz, Haftbefehl, deutsche Botschaft

Meistgelesene Beiträge zum Thema Reisepass