Hallo,
ich bin dabei eine UG zu gründen und es soll noch ein dritter Gesellschafter hinzukommen. Nun hat mir der Notar aber empfohlen ihn nach Handelsregisteranmeldung durch einen Kaufvertrag hinzuzufügen, da sonst ein komplett neues Musterprotokoll erstellt werden müsste und das daher mit größeren Kosten verbunden wäre. Hätte es für den dritten Gesellschafter denn irgendwelche Nachteile, wenn wir das über den Kaufvertrag machen? Wie sieht es mit dem Geschäftskonto aus? Dürfte er nach Kaufvertrag Einzahlungen darauf machen?