Darf sie in Frankreich einreisen?
Hallo,
meine Freundin und ich wollen nach Paris.
Sie ist Kosovarin und lebt in der Schweiz.
Somit besitzt sie einen Kosovarischen Pass und den Schweizer Ausweis.
Wir wollten über eBookers buchen, bis es zu der Frage kam welchen pass sie besitze.
Der kosovarische wird von eBookers nicht als Option vorgegeben, somit kann sie ihren Pass nicht angeben für die Buchung.
Grund: Kosovo habe keinen Ländercode wie Deutschland (DE) zum Beispiel.
Jetzt zur Frage:
Man sagte mir am Telefon, dass sie auch nur mit ihrem Ausweis (Schweizer) einreisen könne.
Ist dies richtig?
Und ich müsste ja bei eBookers dann „Schweiz“ angeben (auf die Frage mit dem Reisepass), jedoch ist nur ihr Ausweis schweizerisch. Würde das Probleme beim Check-In geben?
11 Antworten
Hallo, die Situation kenne ich selbst... Das läuft folgender Massen: Bei der Einreise nimmt deine Freundin sowohl den Pass als auch den B oder C Ausweis mit. Der Kosovarische Pass alleine reicht nicht, um visafrei einzureisen. In Kombination mit einem Schweizer Ausweis allerdings schon. Es sei denn: Frankreich verlangt explizit nach einem Visum, am besten bei der französischen Botschaft kurz nachfragen. So bin ich aber nach Italien geflogen und es war kein Problem.
Ich kenne den Spruch, Intelligenz kann man an der Fragestellung erkennen... Hä?
Aber ich finde, bei dieser Antwort wäre mir außer einem Hä? auch nichts eingefallen...
Es ist eben nicht die klassische Schweizerische "ID", welche man als Schweizer hat. Es handelt sich dabei um den Ausländerausweis (B oder Z bzw. Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung).
Sie besitzt nicht 2 Staatsangehörigkeiten, sondern die Kosovarische + einen Aufenthalts- oder Niederlassungstitel in der Schweiz.
Warum Antworten Leute, wenn sie keine Ahnung haben... Die Freundin besitzt nicht 2 Staatsangehörigkeiten!
Davon steht aber nichts in der Frage. Eine Niederlassungsbewiligung ist kein Ausweis. In der Frage steht aber ganz klar Ausweis.
Doch, denn den den Personalausweis nennt man in der Schweiz "ID"... Mit "Ausweis" ist immer ein Aufenthalts- oder Niederlassungstitel gemeint... 99% der Schweizer verstehen das, warum antwortet man denn, wenn man die Frage nicht versteht und kommentiert auch noch verwirrendes Zeugs darunter?
PS: Dich kenne ich doch von anderen Antworten ^^.
Wikipedia 5sec Recherche
Die Identitätskarte ist ein «weniger starkes» Dokument als der Pass, sie erfüllt aber in vielen Bereichen den gleichen Zweck: z. B. genügt per 2018 für Reisen im Raum EWR/CEFTA, sowie in den Kleinstaaten Europas, Französische Überseegebiete, den Kanalinseln[1], den Färöer[2], Grönland (de facto),[3], Montserrat (bis max. 14 Tage) [4], die Türkei[5] und bei organisierten Pauschalreisen nach Tunesien[6] die Identitätskarte als Ausweis.
Den Kosovarenpass daheim lassen !!
Willst Du Dich einfach auf eine telefonische Auskunft irgendeines Sachbearbeiters verlassen? Oder auf die hier gegebenen Antworten?
Korrekte Antworten gibt es nur bei der französischen Botschaft, einem Konsulat oder der französischen Einreisebehörde (wie auch immer die heißen mag).
Hallo,
die Frage ist: Ist Sie Schweizer Staatsbürger? Ja?
Die Schweiz und Frankreich sind beide Vollanwender des Schengener Abkommens. Somit können Staatsbürger dieser beiden Länder problemlos in das jeweils andere reisen.
Sie besitzt eine Schweizer Identitäskarte (ID), keinen Ausweis (Personalausweise gibt es in Deutschland und Österreich)... das ist am Ende aber vergleichbar. Mit dieser ID kann Sie sich in Frankreich als Schweizerin ausweisen. Somit muss man über den kosovarischen Pass gar nicht nachdenken.
Wenn eBookers nach dem Pass fragt, dann ist die Frage dort Blödsinn, denn die müsste nach der Staatsbürgerschaft fragen, nicht nach dem Pass.
LG, Chris
Zur Ergänzung der Frage:
Wie die meisten Genies hier meinen ist es eben nicht. Der Schweizer Ausweis ist nicht das gleiche wie der deutsche Personalausweis.
Beim Perso sprechen wir in der Schweiz von einer "ID". Ein "Ausweis" wird daher in 99% der Fälle mit einem Aufenthaltstitel (B-Ausweis) oder einem Niederlassungstitel (C-Ausweis) assoziiert. Somit ist es eigentlich klar, dass dass die Freundin des FS KEINE SCHWEIZERIN ist, sondern lediglich eben einen B oder C Ausweis hat.
Was dann zu tun ist sieht man an meiner Antwort. Ich wünschte nur, die Leute würden nicht antworten, wenn sie keine Ahnung von der Materie hätten.
Das eine ist eine „Identitätskarte“, oftmals als „ID“ abgekürzt, das andere ist ein Ausländerausweis. Wenn man die Begriffe ausschreibt weiss jeder was gemeint ist.
Hä?? Mit zwei Staatsangehörgkeiten reisen? wie geht das denn? Der Schweizer Perso reicht völlig aus, um nach Frankreich zu risen, der weist sie ja als Staatsbürger aus. Wozu braucht sie dann den kosovarischen Pass?