Einreise nach Deutschland verweigern?Fiktionsbescheinigung?

2 Antworten

da ist die zuständige behörde dein ansprechpartner. ein laienforum kann dir keine verbindlichen infos geben


EVIL3SADNESS 
Beitragsersteller
 25.07.2018, 13:48

ich habe bei der behörde auch schon nachgefragt, allerdings waren die sich auch nicht sicher ob es schwierigkeiten geben wird oder nicht :/

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topbaugutachter  25.07.2018, 14:19
@EVIL3SADNESS

Hast du die Österreich, Ungarn, Serbien und Bungarien gefragt, die prüfen deine Einreise. Notfalls musst du dann eben fliegen

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Wikipedia

Mit einer Fiktionsbescheinigung weisen Ausländer in Deutschland das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nach

Ist aber kein Visum das du zur Einfreise in den Shengener Raum brauchst. Und in den "Fluchtrouten" staaten des Balkans werden die dir den Nachhauseweg zeigen

lies

https://www.migrationsrecht.net/nachrichten-rechtsprechung/einreiseverweigerung-am-flughafen.html

ich hoffe du wirst nicht bereits in der Türkei verhaftet, wie soviele andere auch,


EVIL3SADNESS 
Beitragsersteller
 25.07.2018, 14:14

verhaftet zu werden ist keine option, da ich derzeit noch schüler eines gymnasiums bin und nicht wie der typ in deinem bericht eine fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 sonder § 81 Abs. 4 habe. Das sind zwei unterschiedliche Fälle

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topbaugutachter  25.07.2018, 14:17
@EVIL3SADNESS

Erdukan verhaftet auch Schüler, vorher mal Facebooklöschen.

Und erkläre den Österreich, Ungarn, Serbien und Bungarien die 'Feinheiten deiner Fiktionsbescheinigung die lernen immer gerne dazu. Kein Visum keine Einreise

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EVIL3SADNESS 
Beitragsersteller
 25.07.2018, 14:19
@topbaugutachter

ich habe die zusicherung für den deutschen pass zuhause, ich denke damit machen die keine schwierigkeiten mehr

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topbaugutachter  25.07.2018, 17:51
@EVIL3SADNESS

Das Bundegebiet endet irgendwo hinter München. Es geht um die EInreise in den Shengenram im Bulgarien. Ob die da die Feinheiten kennen.
Frage die Ländern in die du willst

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sumi79  04.08.2018, 13:12
@topbaugutachter

Aus dem von dir verlinkten Gerichtsfall:

Die dem Antragsteller bereits am 5. Mai 2011 von der Beigeladenen nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG erteilte und bis zum 13. März 2013 gültige Fiktionsbescheinigung berechtigt - anders als eine nach § 81 Abs. 4 AufenthG erteilte Fiktionsbescheinigung - nicht zur Wiedereinreise, weil mit der Erlaubnisfiktion nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG der für die Wiedereinreise nach § 4 Abs. 1 AufenthG erforderliche Aufenthaltstitel nicht geschaffen wird. 

Es ist also zu unterscheiden auf welcher rechtlichen Grundlage die Bescheinigung ausgestellt wurde.

Die Einreiseerlaubnis gilt nur für die Einreise in Deutschland. Für die Einreise in die Transitländer gelten die dort gültigen Bestimmungen.

Wahrscheinlich hast du recht, und der FS sollte einen direkten Flug nach Deutschland buchen um Schwierigkeiten zu vermeiden. Vorausgesetzt er hat überhaupt die richtige Fiktionsbescheinigung.

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