Einreise nach Deutschland verweigern?Fiktionsbescheinigung?
Hallo,
ich habe eine Frage zur folgenden Situation: ich bin im Besitz der Türkischen Staatsbürgerschaft und habe nach Ablauf meines Aufenthaltserlaubnisses eine Fiktionsbescheinigung erhalten, die mir den Aufenthalt in Deutschland ermöglicht. Eigentlich hätte es nicht zu dieser Fiktionsbescheinigung kommen sollen, sondern ich hätte ursprünglich direkt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen sollen, allerdings hat die zuständige Behörde einen Fehler gemacht und somit kam es dazu, dass ich noch waren muss bevor ich die unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalte. Nun zu meinem Anliegen: ich fahre am 27.07.2018 in den Urlaub, in die Türkei und fahre mit dem Auto über Länder wie Österreich, Ungarn, Serbien und Bungarien. Bei der hinfahrt wird es wahrscheinlich keine Komplikationen geben, allerdings denke ich, dass bei der Rückfahrt aus der Türkei nach Deutschland es, aufgrund der Fiktionsbescheinigung, an den Zöllen zu Problemen kommen kann.
Kann mir jemand helfen beziehungsweise hat jemand von euch Erfahrungen mit Fiktionsbescheinigungen gemacht? und meint ihr es wird zu Komplikationen kommen oder kann ich ungehindert nach Hause fahren?
2 Antworten
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da ist die zuständige behörde dein ansprechpartner. ein laienforum kann dir keine verbindlichen infos geben
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Hast du die Österreich, Ungarn, Serbien und Bungarien gefragt, die prüfen deine Einreise. Notfalls musst du dann eben fliegen
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Wikipedia
Mit einer Fiktionsbescheinigung weisen Ausländer in Deutschland das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nach
Ist aber kein Visum das du zur Einfreise in den Shengener Raum brauchst. Und in den "Fluchtrouten" staaten des Balkans werden die dir den Nachhauseweg zeigen
lies
https://www.migrationsrecht.net/nachrichten-rechtsprechung/einreiseverweigerung-am-flughafen.html
ich hoffe du wirst nicht bereits in der Türkei verhaftet, wie soviele andere auch,
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verhaftet zu werden ist keine option, da ich derzeit noch schüler eines gymnasiums bin und nicht wie der typ in deinem bericht eine fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 sonder § 81 Abs. 4 habe. Das sind zwei unterschiedliche Fälle
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Erdukan verhaftet auch Schüler, vorher mal Facebooklöschen.
Und erkläre den Österreich, Ungarn, Serbien und Bungarien die 'Feinheiten deiner Fiktionsbescheinigung die lernen immer gerne dazu. Kein Visum keine Einreise
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ich habe die zusicherung für den deutschen pass zuhause, ich denke damit machen die keine schwierigkeiten mehr
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„Reisen in das Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz möglich.“
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Das Bundegebiet endet irgendwo hinter München. Es geht um die EInreise in den Shengenram im Bulgarien. Ob die da die Feinheiten kennen.
Frage die Ländern in die du willst
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Aus dem von dir verlinkten Gerichtsfall:
Die dem Antragsteller bereits am 5. Mai 2011 von der Beigeladenen nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG erteilte und bis zum 13. März 2013 gültige Fiktionsbescheinigung berechtigt - anders als eine nach § 81 Abs. 4 AufenthG erteilte Fiktionsbescheinigung - nicht zur Wiedereinreise, weil mit der Erlaubnisfiktion nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG der für die Wiedereinreise nach § 4 Abs. 1 AufenthG erforderliche Aufenthaltstitel nicht geschaffen wird.
Es ist also zu unterscheiden auf welcher rechtlichen Grundlage die Bescheinigung ausgestellt wurde.
Die Einreiseerlaubnis gilt nur für die Einreise in Deutschland. Für die Einreise in die Transitländer gelten die dort gültigen Bestimmungen.
Wahrscheinlich hast du recht, und der FS sollte einen direkten Flug nach Deutschland buchen um Schwierigkeiten zu vermeiden. Vorausgesetzt er hat überhaupt die richtige Fiktionsbescheinigung.
ich habe bei der behörde auch schon nachgefragt, allerdings waren die sich auch nicht sicher ob es schwierigkeiten geben wird oder nicht :/