Kann man einen Rechtsanwalt bei der Polizei anzeigen?

Hallo liebe Community

Ich habe ein Problem mit einen Rechtsanwalt. Ich habe vor knapp 3 Jahren auf bitten meines Vaters einen Anwalt kontaktiert der darauf spezialisiert ist Studienplätze für Humanmedizin einzuklagen. Es war mein Traum Medizin zu studieren aber mit einen NC von 2,3 waren meine aussiechten in NRW zu studieren nicht so rosig. Da hatte mein Vater von einen Freund gehört, dass man seinen Studienplatz einklagen kann. Er hat sich die Daten von den Anwalt geben lassen und ich hab ihn dann kontaktiert . Am Telefon während des Beratungsgesprächs klang er sehr nett . Ich habe ihn ausführlich meine Situation geschildert und auch die Finanzielle Lage meiner Familie. Daraufhin fragte er ob wir eine Rechtschutzversicherung haben, zwar hatten wir eine doch diese hätte die kosten einer Studienplatz klage nicht übernommen. Er hat mir dann geraten welche Versicherung diese Kosten übernehmen würde und dass wir diese versicherung abschließen sollen. Dies taten wir dann auch. Als ich ihm meine unterlagen plus Versicherungspolice zukommen lies und er mir versichert, dass er sich erst dann einschaltet, wenn die wartefirst von 3 monaten der Versicherung abgelaufen wäre. doch knapp einen monat später erhielt ich eine abrechnung von knapp 5000 € und ich hatte 2 wochen zeit ihm das geld zu überweißen. Ich war total geschockt und auf meine frage , wieso er so früh tätig geworden ist, sagt er, dass sonst die anmelde fristen für den widerspruch abgelaufen wären und ich das geld zahlen muss. auf eine ratenzahlung wollte er nicht eingehen. ich habe ihn sofort eine kündigung geschrieben und ihm das mandat entzogen doch seinerseits bis heute keine antwort erhalten. ( in der zeit habe ich schon 5 kündigungsschreiben geschrieben und versendet ) auch am telefon mag er nicht mit mir sprechen, erst dann wenn ich das Geld zahle. Doch ich bin nicht in der Lage so viel geld aufeinmal zu zahlen. und obwohl ich ihm geschrieben hatte, dass er für mich nicht mehr tätig werden soll und ich ihm das mandat entziehen, bekomme ich schreiben von ihm, dass er eine klage eingereicht hat und er ein termin bei gericht hat und wenn ich die klage zurück ziehe, kommen kosten von bis zu 500 € auf mich zu. ich bin zwar zu einen anwalt mit der sache gegangen und auf dessen bitte nicht mehr für mich tätig zu werden , kommen wir keine antwort. ich habe bis heute insgesammt an die 3000€ an gerichtkosten gezahlt. meine ganzen Ersparnisse nicht aufgebraucht und ich weiß nicht wie ich dies alles bezahlen soll, wenn neue kosten auf mich zu kommen. und als studentin habe ich nicht viel geld zur verfügung und meine eltern mussten aufgrund von krankheit ihre selbstständigkeit aufgeben nun ist meine frage, was ich machen kann ? ein freund meines vaters sagte ich solle zur polizei und den anwalt anzeigen, da dies betrug sei und er mich belästigt und der staatsanwalt dies prüfen würde ein anderer sagte ich solle mich bei der anwaltskammer über den anwalt beschweren

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Anzeige, Jura
Ab wann arbeitet ein Anwalt langsam?

Hallo, in einer Urheberrechtsangelegenheit habe ich als Geschädigter vor genau zwei Wochen eine Anwältin für Medienrecht aufgesucht und ihr den Fall geschildert. Wir haben uns darauf geeinigt, erst eine Unterlassungserklärung und dann schließlich eine Schadenersatzforderung rauszuschicken. Dabei ist es dann wohl auch geblieben, bei dieser Einigung. Beim Erstgespräch sagte sie mir, sie komme wegen eines Prozesses am Donnerstag und Freitag nicht dazu, das Schreiben an die Gegenseite zu verfassen - Montag oder Dienstag in der folgenden Woche dann aber bestimmt. Sie schicke mir das Schreiben dann auch zur Voransicht zu. Nachdem Mittwoch nichts im Briefkasten lag, rief ich mittags in der Kanzlei an und bat um Rückruf. Auch dabei ist es geblieben. Am Donnerstag in der letzten Woche ging ich dann persönlich in die Kanzlei, wo die Anwältin mich dann recht barsch empfing und meinte, dass sie wisse, es eile und wir doch wohl ausgemacht hätten, dass Sie erst in jener Woche das Schreiben aufsetzen könne. Sie würde es dann am Donnerstag oder Freitag tun - und mir zur Voransicht schicken. Heute nun ist es 13 Tage her, dass ich ihr das Mandat erteilt habe und noch immer habe ich nichts von ihr erhalten. Inzwischen bin ich darüber schon sehr angesäuert. Morgen mache ich einen letzten Versuch, etwas über den Stand zu erfahren, dann reicht es mir - denn unterdessen macht die Gegenseite fröhlich weiter.

Jetzt kommt meine Frage: Ab wann kann davon gesprochen werden, dass ein Anwalt langsam arbeitet und ich ihm das Mandat entziehen kann, ohne irgendeine Rechnung zu erhalten? Mir wurden zwei Mal - mündlich - Termine genannt, zu denen die Unterlassungserklärung fertiggestellt sein sollte und beide Termine sind verstrichen.

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt
Fehler bei Polizeikontrolle?

Hallo Liebe Community, ich brauche ganz dringend eure Hilfe!

Ich schreib zunächst die Situation: Mein Vater, meine Mutter und Ich (Sohn) sind Gestern, auf der Rückfahrt von einen Einkauf von einer Polizeistreife auf der Straße zum anhalten aufgefordert worden, anschließend wurden Führerschein und Fahrzeugpapiere kontrolliert, wo es keine Probleme gab. Dann allerdings hat ein Polizist meinen Vater aufgefordert, einen Atemalkoholtest zu machen. Das Ergebnis war für uns ein Schock: laut dem Messgerät soll mein Vater einen Wert von 0,54 Promille gehabt haben, obwohl Ich und meine Mutter bezeugen können, dass mein Vater den ganzen Tag keinen Alkohol zu sich genommen hat, wir waren den ganzen Tag zusammen unterwegs gewesen. Wir können es nicht begreifen, wie so etwas passieren kann. Später ist uns eingefallen, dass mein Vater zuvor Menthanol- Kaugummis zu sich genommen hatte, kurz bevor wir in die Verkehrskontrolle gerieten, doch trotzdem halte ich einen Wert von 0,54 Promille für unmöglich. Es wurde uns dann gesagt, dass mein Vater einen Monat Fahrverbot bekommen würde, zusätzlich eine Geldstrafe. Wir fühlen uns nun sehr Hilflos und ungerecht behandelt, da wir uns keiner Schuld bewusst sind, zudem benötigt mein Vater seine Fahrerlaubnis, um zur Arbeit zu fahren.

Nun ist meine Frage, wie wir uns verhalten sollen und eventuell die Unschuld meines Vaters beweisen können? Welche Rechtlichen Möglichkeiten gibt es überhaupt?

Ich danke euch schon mal im Vorraus!

Liebe Grüße

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Amt, Strafrecht, Straßenverkehr, Promille
Unterstellung einer Fahrerflucht

Hallo,

mir ist gestern eine Dummheit passiert. Nach dem Training im Fitnessstudio habe ich in der Tiefgarage beim Ausparken ein anderes Auto beschädigt. In solchen Dingen bin ich total unerfahren. In meiner 25'jährigen Autofahrergeschichte ist mir sowas zum 1 Mal passiert. Ich weiss nicht wie es passierte, die Parkhilfe hat nicht gepiept oder das Radio war zu laut..... ich weiss es nicht.

Ich habe eine Weile an den Autos gewartet und als niemand kam ( es sind mehrere Kurse zu Ende gewesen ) bin ich hoch zum Fitnesstudio und hab' dort Bescheid gesagt und meine Daten hinterlassen. Die Tiefgarage wird ausschließlich von Benutzern des Fitnesstudios benutzt. Die Bedienung hatte auch keine Möglichkeit eine Durchsage zu machen, hat sie mir gesagt. Danach bin ich nach Hause gefahren und ahnte nichts Böses.

Nach 2 Stunden war ich sehr erstaunt als mich die Polizei anrief und bat zum Fitnesstudio zu kommen. Dies habe ich auch sofort befolgt und war nach 15 Minuten dort. Die Beschädigten waren mir auch gar nicht böse und sagten: es kann ja mal passieren. Nur die haben nicht erstmal im Fitnesstudio nachgefragt, sondern haben die Polizei gerufen. Die Polizisten waren sehr freundlich aber wollen gegen mich eine Anzeige wg. Fahrerflucht machen. Sie sagten, ich hätte noch länger warten müssen und dann selbst die Polizei rufen. Vielleicht sieht das das Gesetz das auch so vor, weiss ich nicht. Als sie aber gemerkt haben, dass ich gar nicht vor hatte Fahrerflucht zu begehen, versuchten sie es abzumildern. Sie sagten, sie würden es in ihrem Bericht entsprechend dokumentieren.

Davon kann ich mir nix kaufen. Im Unfallbericht steht erstmal: "flüchtig". Nun bekomme ich auch Ärger mit meiner Versicherung. Sie sagen bei Fahrerflucht besteht kein Versicherungsschutz.

Nun zu meiner Frage: soll ich jetzt selber aktiv werden und schon mal einen Rechtsanwalt nehmen? Oder soll ich warten und hoffen dass die Geschichte mit der Anzeige nicht weiter verfolgt wird?

Hat jemand Erfahrung mit sowas? Kann mir jemand einen Tipp geben?

Gruß,

Robert

Auto, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Fahrerflucht, Staatsanwaltschaft
Kontosperrung trotz P-Konto?

Hallo, ich habe mal zwei Fragen.

Frage 1 Ich habe ein paar Probleme mit den Finanzamt, das ist zwar nur eine Sache die nicht vollständig geklärt wurde, allerdings sicherlich in ein bis zwei Wochen geklärt sein wird. Das FA will von mir mehrere Hundert Euro Nachzahlung für meine selbständige Tätigkeit und geht dabei von falschen Daten (Schätzung) aus. Das wird also bald geklärt.

Ich hatte mit dem FA telefoniert und das wurde angeblich ausgesetzt. Trotzdem erhielt ich am Freitag einen roten Brief und Pfändungsbeschluss. Der Haken ist - mein Konto bei der Sparkasse ist ein s.g. "P-Konto". Trotzdem hat das Finanzinstitut mein Konto gesperrt obwohl dort nicht mehr als 120 Euro drauf sind. Soviel ich weiß ist eine Pfändung erst ab über 1045 Euro möglich.

Wie kann es sein, dass trotz des P-Kontos mein Konto gesperrt bzw. gepfändet wird?

Frage 2 Vor über 1,5 Jahren musste ich das schon einmal durchmachen. Da hat mein ex-Gaslieferant, die Fa. EON mein Konto pfänden lassen (da war es noch kein P-Konto) wobei es um angeblich nicht bezahlte Beiträge ging. Das stimmte nicht, ich konnte es aufklären (deren Buchhaltung ist für den Allerwertesten), allerdings hatte ich dadurch wochenlang keinen Zugriff auf mein Konto. Ich habe mich dann von EON getrennt. Eigentlich frage ich mich - und das ist meine 2. Frage - wie kann ich den Verursacher (in diesem Fall EON) künftig für seine unwahren Angaben und Widerrechtlichen Aktionen abstrafen. Kann ich da Schadensersatz o.ä. fordern? Schließlich kann es nicht sein, dass die sich da was aus der Nase ziehen und ich dafür bluten muss.

Finanzen, Rechtsanwalt, Geld, Bank, Recht, Gericht, Finanzamt, Konto, Pfändung
Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei wegen Computerbetrug $263a

Hallo Leute, ich weis nicht mehr weiter.

(Vorweg: ich bin 23 Jahre alt, war 22 zu dem Zeitpunkt, Auszubildender im 3.LJ und wohne noch Zuhause)

Gestern habe ich einen Brief von der örtlichen KriPo bekommen mit einer Vorladung zur Ermittlungssache wegen des o.g. Sachverhalts.

Darin stand, dass gegen mich ermittelt wird, dass ich Beschuldigt werde wegen Computerbetrug im Zeitraum vom 29.01.2014 bis 04.02.2014 in Mühlhausen/Thüringen z.N. [Name der geschädigten Person].

Von dieser Person habe ich noch nie etwas gehört, ich kenne Sie nicht und auch allgemein, kann ich mich nicht entsinnen, jemals jemanden betrogen zu haben.

Das einzige, was ich mit dem Zeitraum in Verbindung bringen kann ist, dass ich in der Zeit in dem Forum "epvp" tätig war, wo ich eine Person kennengelernt habe, welche mir angeblich "schnell und kostengünstig" PaySafeCards und Amazongutscheine besorgen könne. "Warum nicht", dachte ich und addete ihn bei Skype (leider habe ich dort keine Verläufe mehr).

Diese Person hat mir dann angeboten, PSCs im Verhältnis 1:2 einzutauschen (er gibt mir 50€ PSC, die ich ihm mit 25€ bezahle per PayPal oder Überweisung).

Er schickte mir die PSC-Codes (per Skype) zu, im Wert von knapp 400€ und meinte die Bezahlung kann noch warten und meldete sich daraufhin nie wieder, habe die PSCs also gar nicht bezahlt.

Ich nahm die PSC-Codes und löste sie sofort (natürlich in meinem Namen) gegen Amazon-Gutscheine ein und lud diese in meinen Amazon-Acc auf.

Wie kann ich mich Verteidigen? Es war mir schon fast klar, dass da etwas faul sein muss, spätestens nachdem er meinte die Zahlung kann noch warten und er meldete sich nie wieder bei mir.

Natürlich habe ich das Guthaben auch sofort ausgegeben.

Habe ich die Schuld? Wie verhalte ich mich nun? Vorladung ist in genau 1 1/2 Wochen und ich weis nicht was mich erwartet, kann auch sein, dass es was ganz anderes ist., aber das ist jetzt das einzige, was mir in diesem Zeitraum einfällt. Daraufhin habe ich auch nie wieder etwas in diesem "Schwarzmarkt-Forum" gemacht.

Danke für eure Antworten, ich habe Angst.

Betrug, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Computerbetrug, Kripo, Vorladung, Beschuldigter
Zahnärztin behandelt Freundin wie Dreck

Guten Tag.

Ich hab gerade meine Freundin zum Zahnarzt begleitet, da sie empfindliche Zahnhälse hat und sich dort ein kleines Loch gebildet hat.

Den Termin hatte sie um 9 Uhr. Aufgerufen wurde sie erst um 10 Uhr. Bis hierhin konnten wir noch damit leben, das ist nichts ungewöhnliches trotz Termin noch lange warten zu müssen.

Doch dann kam die Höhe. Sie ging rein zur Zahnärztin und ich wartete im Wartezimmer. Die Praxis ist eine Gemeinschaftspraxis oder so. Also es gibt dort zwei Behandlungszimmer und eigentlich zwei Zahnärztinnen. Eine war heute anscheinend krank und so behandelte die andere Zahnärztin zeitgleich immer einen Patienten in jedem Zimmer (also zwei auf einmal).

Im Wartezimmer konnte ich sehr gut mitbekommen, wie ganze 4 Patienten(!!!) nach meiner Freundin in das andere Behandlungszimmer reingingen und auch vor ihr wieder herauskamen. Alle 4 kamen erst in die Praxis als meine Freundin schon in "Behandlung" war.

Meine Freundin wurde zunächst betäubt und dann durfte sie satte 50 Minuten warten, ehe die Zahnärztin wieder in das Zimmer kam und endlich die Behandlung fortsetzte. Dazu muss man noch sagen, dass meine Freundin wirklich panische Angst vor dem Zahnarzt hat, da sie bis jetzt immer sehr gute und gesunde Zähne hatte. Das weiß die Zahnärztin sehr wohl, da meine Freundin schon bei der letzten Behandlung erst in Tränen ausbrach.

Wieso zum Teufel lässt man so einen Patienten dann also 50 Minuten im betäubten Zustand unbeaufsichtigt da liegen???!!!

Ist das rechtens?! Gibt es irgendwo eine Seite oder ein Institut ähnlich wie dem Stiftung Warentest, wo man Ärzte bewerten kann? Ist das schon Körperverletzung? Das kann doch nicht normal sein! Ich bin zutiefst erbost und sie fühlt sich einfach nur schlecht.

Das schlimmste ist, dass die Zahnärztin den Floaridlack sehr schlampig raufgemacht hat. Es steht dort ein "Kleks" Fluorid weg. Als wäre da so ein kleiner Berg Fluorid auf ihrem Zahn.

Wir bitten um Rat, danke!

Gesundheit, Rechtsanwalt, Behandlung, Recht, Gericht, Arzt, Jura, Krankenkasse, Zahnarzt
Mietstreit nach angebohrter Wasserleitung

Ich habe letzte Woche beim Einzug in eine neue Wohnung beim Anbringen der Hängeschränke für die Küche eine Wasserleitung angebohrt. Nun handelt es sich bei meiner neuen Wohnung um einen Altbau, das Wasserleitungen dort nicht immer notwendigerweise der Norm entsprechen ist mir bewusst. Allerdings befinden sich bei mir die Leitungen bei einer Deckenhöhe von 2,50m ziemlich genau auf 1,90m quer durch den Raum. Und auch alle Leitungen untereinander, Warmwasser, Kaltwasser und Heizung.

Nun hab ich die Leitung angebohrt und das Wasser begann zu spritzen. Ich lief zum Hauptwasserhahn der Wohnung, um dort mit erschrecken festzustellen, dass dieser nicht funktionstüchtig ist. Also rief ich den Hausverwalter an um zu fragen wo der Zentrale Abstellhahn für das Haus ist. Anstatt auf meine Frage zu antworten wollte dieser allerdings, das ich mich ihm gegenüber am Telefon rechtfertige wie dass alles denn passieren konnte. Und das während ich mit einer Hand telefonierte und mit dem Daumen der anderen Hand das Loch abdichtete. Einer meiner zukünftigen Mitbewohner konnte sich dann zum Glück doch erinnern wo der Haupthahn ist. Die Tür zu diesem befindet sich im Keller und war verschlossen. Ich hatte also keine andere Wahl als mein Telefonat zu unterbrechen und die Tür einzutreten um den Haupthahn für das ganze Haus abzudrehen.

Das Problem hätte innerhalb kürzester Zeit gelöst werden können, aber nun habe ich:

Kaputte Wasserleitung in der Küche (Mittlerweile durch den Notdienst) repariert. Die Mieter unter mir haben einen Wasserschaden in ihrer Küche, da das Wasser durch die Wand geflossen ist und dort das gesamte Laminat aufquoll. Einen defekten Haupthahn in meiner Wohnung, der aber am nächsten Tag durch einen vom Hausverwalter geholten Installateur ausgetauscht wurde. (Dies geschah ohne meine Anwesenheit) Und eine beschädigte Kellertür da ich diese eintreten musste.

Der Vermieter verlangt jetzt natürlich von mir das ich für den gesamten Schaden hafte. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher dass ich dafür nicht vollständig haftbar gemacht werden kann, denn hätte der Haupthahn in meiner Wohnung funktioniert, dann hätten dadurch alle anderen Schäden vermieden werden können. Und ich bin mir auch ziemlich sicher dass der Haupthahn des Hauses nicht hinter verschlossenen Türen sein darf, wenn der Vermieter / Hausverwalter der einzige mit Schlüssel ist. Zum Glück habe ich nachdem das Wasser abgestellt war von allem Fotos gemacht. Im Laufe der Woche habe ich auch noch einen Termin beim Mieterbund um mich dort dementsprechend beraten zu lassen. Aber der Vermieter macht jetzt natürlich Druck das alles schnell, und am besten von mir, bezahlt wird.

Ich möchte nun gerne von euch wissen innerhalb welcher rechtlichen Möglichkeiten ich mich hier argumentativ gegenüber meinem Vermieter / Hausverwalter bewegen kann ?

Rechtsanwalt, Mietwohnung, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, mieten, Wasserschaden
Wasserschaden, Ärger mit Nachbarn

Hallo

In unserer Wohnung hat sich hinter der Küche an dem Platz wo Kalt-und Warmwasserzufuhr für die Spüle sitzen Feuchtigkeit gebildet. Das Kaltwasserrohr ist dauerhaft feucht. Da dieses jedoch relativ weit hinten an der Wand sitzt und wir den Küchenschrank darunter nie benutzen, weil dieser leer steht, haben die diesen Vorfall nicht gemerkt. Erst die Nachbarn haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Wand nass ist. So weit alles kein Problem.

Jedoch sind die Nachbarn sehr unkooperativ und (man kann es leider nicht anders ausdrücken) hinterhältig. Sie haben den Schaden dem Vermieter gemeldet und sich um einen Gutachter bemüht. Dieser soll angeblich mit meinem Freund in Kontakt getreten sein, was aber nicht geschehen ist. Weder per Mail noch per Brief oder Festnetz bzw Mobiltelefon. Darauf folgte eine böse Mail des Vermieters, dass Konsequenzen drohen würden, wenn mein Freund weiterhin den Zugang zur Wohnung verbieten würde.** Ein solches Verbot hat mein Freund jedoch niemandem zu keiner Zeit erteilt.** Er setzte sich mit dem Hausmeister in Verbindung um einen Termin mit dem Gutachter zu bekommen. Dieser kam dann auch und ging seiner Arbeit nach. Hier kommt der nächste Witz: der Gutachter guckte weder hinter die Schränke noch hinein oder machte sich die Mühle mal irgendein Rohr genauer zu begutachten. Der Schaden würde daher kommen, dass das Wasser beim spülen vorne am Küchenschrank in die Tür laufen würde und das über das Brett an die Wand. (Dazu muss man sagen die Schranktür ist oben komplett trocken, wohingegen sie unten nass ist.)

Daraufhin schaltete mein Freund seine Versicherung ein um einen Zweitgutachter zu verständigen. Diese wollte sich auch in nächster Zeit melden.

Nicht, dass das genug Ärger wäre, heute rief der Rechtsanwalt unserer Nachbarn meinen Freund an, da der Schaden behoben werden sollte.Dieser ließ wiederum verlauten, dass man wieder versucht hätte mit ihm in Kontakt zu treten. Jedoch hat man auch hier meinen Freund weder versucht per Mail, per Post oder auf irgendeine Weise telefonisch zu erreichen.

Da aus unserer Sicht das ganze schon an Schikane grenzt und wir das Verhalten der Nachbarn und des Vermieters inakzeptabel finden , wollte ich mich erkundigen ob dieser ganze Vorgang Rechtens ist.

Rechtsanwalt, Mieter, Vermieter, Nachbarn, schikane, Wasserschaden
Versuchter Betrug (Kreditbetrug §263) Hilfe, bitte kein Gefängnis

Ich habe Kontoauszüge und Lohnabrechnungen für Kredite gefälscht!

Ich wollte bei mehreren (vier) Banken einen Kredit von etwa 20.000 € beantragen, um mich selbstständig zu machen und damit endlich aus Hartz IV heraus zu kommen und wieder am sozialem Leben teilnehmen zu können.

Dafür habe ich meine Kontoauszüge gefälscht und Lohnabrechnungen gefälscht (mit einer kostenlosen Lohnsoftware erfunden) und an 4 verschiedene Banken geschickt.

Warum an 4 verschiedene Banken? Weil es über eine Online Kreditvermittlung bzw. Empfehlung (Smava oder so ähnlich) ging, die für mich bei etwa 10 Banken angefragt hat und von denen ich es dann bei 4 davon versucht habe.

Hätte es bei einer Bank funktioniert, hätte ich die anderen Kreditanfragen storniert!

Nun habe ich eine Vorladung bekommen wegen Kreditbetrug Par.263 (versuch).

Infos: Ich habe keinen Kredit bekommen (wurden alle 4 abgelehnt). Ich bin bis jetzt noch nie Straffällig geworden (bin also Ersttäter / Bin nicht vorbestraft). Ich bin Familienvater, 43 Jahre und leider (noch) Hartz IV Empfänger. Ich wollte mit dem Kredit eine Selbstständigkeit starten um meine Familie (finanziell) mehr bieten zu können und endlich aus Hartz IV zu kommen. Hätte ich einen Kredit bekommen, hätte ich ihn selbstverständlich (mit den monatlichen Kreditraten) zurückgezahlt.

Welches Strafmaß muss ich erwarten???? Was ist wenn sich noch eine Bank meldet???? Wird das Strafmaß dann höher????

Da ich trotz sehr vielen Bemühungen seit Jahren keine Arbeit gefunden bzw. bekommen habe, ich endlich aus Hartz IV heraus kommen wollte und meiner Familie (sozial und finanziell) endlich mehr bieten wollte, sah ich keinen anderen Ausweg mehr, außer den Versuch einen Kredit zu beantragen.

Da ich sehr stark deprimiert war und mir wie der größte Versager vorkam, wusste ich mir (zu diesem Zeitpunkt) wirklich keinen anderen Ausweg mehr.

Ich hoffe ich muss nicht ins Gefängnis. Denn das wäre für meine Familie und mich das Schlimmste und würde eventuell vieles (Ehe, Beziehung zu meinen Kindern usw.) kaputt machen.

Ich weiß (und dies wurde auch durch meine ganze Familie bestätigt) das ich einige Menschen durch diese dumme Tat sehr enttäuscht habe. Auch ich bin von mir deswegen sehr enttäuscht, da ich (bis auf diese große Dummheit) immer Gesetzestreu und moralisch verantwortungsbewusst war und auch weiterhin sein werde.

Deshalb bedauere ich diese Tat sehr und weiß dass es ein großer Fehler war.

Kredit, Betrug, Rechtsanwalt, Polizei, Gericht, Strafe
Verleumdung via E-Mail an dritte Personen

Folgendes hat sich in unserer Firma zugetragen; unser einziger ITB-Beauftragter ist zuständig für die Migration unserer Computer; Im Zuge dessen fand er beim Löschen alter Mails auf dem Rechner eines Kollegen zufällig eine 1 Jahr alte Mail mit seinem Namen. Er öffnete die Mail und fand einen Schreibverkehr zwischen seinem Vorgesetzten und einer dritten Person in der er und seine Familie diffamiert werden. Der Kollege war ziemlich schockiert darüber, druckte die Mail aus aus ging damit zum nächst höheren Vorgesetzten um ihn darüber in Kenntnis zu setzen, wie er an die Mail gelangt ist, dass er dem Denunzianten eine Kopie der Mail übergibt mit Bitte um Stellungnahme und falls keine Reaktion kommt, dass diese Mail wie der Sachverhalt dem Personalrat übergeben wird. Die ganze Sache ist an den Personalrat übergeben worden, der Denunziant hat nur schriftlich mitteilen lassen, dass er gerade prüfen lässt, inwiefern es sich hier um einen Datenschutzverstoss handeln könnte und hat dem Kollegen mit einer Disziplinarstrafe gedroht. Der Personalrat hat nun meinem Kollegen geraten, dass er seinerseits ein Fehlverhalten zugeben (Datenschutzrechtlich) soll und das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen soll. Als mir mein Kollege dieses Schreiben des Personalrates gezeigt hat, konnte ich mich nicht mehr halten. Mein Kollege hat die gleiche Migration auf allen Computern letztes Jahr schon gemacht, dabei von fast allen Bediensteten die Backups noch einmal überprüft, alten Datenmüll entsorgt usw. (sollte er vorsätzlich nach Mails gesucht haben, so hätte ihm diese Mail voriges Jahr schon in die Hände fallen müssen). Ich für meinen Teil, finde es eine bodenlose Frechheit, dass die Denunzierung eines Kollegen sowie seiner Familie noch nicht einmal angesprochen wurde. Ich dachte mir, dass auf einem dienstlichen PC auch nur dienstliche Daten sein dürften, alles andere ist nicht erlaubt. Mein Kollege sowie seine Familie leiden unter dieser Situation natürlich, da er sich vom Opfer zum Schuldigen gemacht fühlt. In einer so grossen Firma wie der unseren, darf so etwas überhaupt nicht passieren, da Recht immer noch Recht bleiben soll. Eine Familie eines Kollegen via Mail an dritte, firmenfremden Personen, anzugreifen und zu verleumden, ist meines Erachtens eine Disziplinarstrafe wert. Ich hoffe, dass ich die Sachlage einigermaßen verständlich erklärt habe und freue mich schon auf eure interessanten Antworten.

Rechtsanwalt, Recht
Chef will Abteilungswechsel - ich aber nicht

Hallo zusammen,

folgende Situation. Ich bin bei der Firma X beschäftigt (Entsorgungsbranche). Hier habe ich meine Ausbildung zum Bürokaufmann absolviert. Nach 2 Jahren habe ich einen Controllerlehrgang begonnen, den ich nun vor 2 Wochen abgeschlossen habe. Erfolgreich.

Dieser Lehrgang wurde mir auch bezahlt.

Nun möchte mein Chef für eine Anlage eine Kostenrechnung haben, und traut es weder mir, noch meinem Vorgesetzten (ebenfalls Controller, mit mehr Erfahrung als ich) zu, da wir es beide noch nie gemacht haben. Das Teil muss in einem 1/2 - 3/4 Jahr stehen. Nun will er mich in de Vertrieb stecken, damit hier Platz ist, um einen externen Kostenrechner hier einzustellen.

Ich möchte natürlich nicht in eine andere Abteilung, da ich mir dachte, dass ich hier Erfahrung sammeln kann. Sonst hat mir mein Lehrgang nichts gebracht. Wer will schon einen Controller ohne Erfahrung. Ich bin 22, muss dementsprechend natürlich noch ein wenig herangeführt werden. Wenn ich jetzt jedoch die Abteilung wechsel (dort macht es mir keinen Spaß, und bringt mir für die Zukunft nichts) dann war alles für die Katz.

Bei einem Abteilungswechsel würde ich auch nicht wieder zurück kommen, sondern die Stelle die ich dort besetzen soll, soll Dauerhaft sein.

Frage 1: Kann er das überhaupt machen? (Wäre hier keine Arbeit, kann er mich natürlich versetzen, damit ich nicht arbeitslos bin, aber er versetzt mich da er mich mit einem Profi ersetzen will; ich frag mich wieso er mir damals überhaupt den Lehrgang bezahlt hat...aber okay) Frage 2: Mein Lehrgang wurde mir ja bezahlt. Pro Jahr Betriebszugehörigkeit muss ich 20 % weniger zurück zahlen, sollte ich kündigen. Aber wie sieht es unter diesen Umständen aus...wenn ich in die andere Abteilung MÜSSTE und kündigen würde, muss ich dann die Lehrgangsgebühren zurück zahlen?

Vielleicht hat da ja schonmal jemand mit den ganzen Rechten die da eingreifen zu tun gehabt. Bin auf Antworten gespannt.

Gruß

Arbeit, Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht
Hausverwaltung bezahlt meine Handwerker Leistung/Rechnung nicht

Hallo zusammen!

Ich bin Einzelunternehmer bzw. Existensgründer als Heizung und Sanitär Installateur.

Bis jetzt hat alles geklappt mit Offenen Rechnungen meine Kunden, nun habe ich einen Hausverwaltung im Hals, die mir meine Rechnung nicht bezahlen möchte, da Sie der Meinung ist, als ich bei dem mehrere Mieter eines Mehrfamilienhause, die Heizung wieder gefüllt, entlüftet ,gangbar und neue Thermostatkopfe eingebaut habe, dass es immer noch nicht gehe und Sie mir meine drei offene Rechnungen die ca. 500 Euro ist ,nicht bezahlen wird. da angeblich die Mieter wegen nicht funktionierenden Heizungen ´die Miete kurzen.

Ich habe mir bereits die Unterschriften der Mieter geholt, das die Heizung funktioniert, habe die Verwaltung das Original DIN 4 Blatt abgegeben, Kopie behalten. kam immer noch nichts, dann habe ich zweite Mahnung geschrieben, immer noch keinen Antwort.

Meine Fragen:

Wie würdet Ihr vorgehen? ich habe bisschen theoretische Ahnung, denoch nicht in Praxis eingesetzt.

Ich möchte die Sache nicht über Rechtsanwalt machen, da diese evtl. lange dauert. Ich habe von eine so.g. Firma namen BIFI, oder BIMFI gehört, die sich darum kümmern und mir mein Geld von denen holen, und Provision etc. muss ich dem nicht zahlen, da Sie diese dem Schuldige in Rechnung stellen.

Bitte hier ebenfalls um eure Unterstützung.

Vielen Dank im Voraus, LG Lemke

Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Handwerker, Inkasso, Mahnung
Wie Behördenwillkür bei Kfz-Zulassung entgegen gehen?

Habe folgendes Problem:

Habe einen alten Traktor. Diesen habe ich vor 7 Jahren ohne Fahrzeugbrief erworben. Ein Zwischenhändler, (anderer Bauer) hat mir diesen Traktor nach dem Tod des damaligen Besitzers (Bauer) verkauft, da er damals für die Maschinen sich um den Nachlass kümmerte. Ein Kaufvertrag liegt vor, in dem auch bestätigt wurde, dass dieser mir ohne Fahrzeugbrief verkauft wurde.

Nun wollte ich den Traktor anmelden. Die Kfz-Zulassungsstelle wollte telefonisch ein Foto von den alten Nummernschildern haben und ich solle mit Kaufvertrag zur Zulassungsstelle gehen. Das tat ich. Dann hieß es, ich brauche die Bestätigung der Erben, dass kein Brief mehr existiert. Ich kontaktierte wieder den Käufer. Dieser wolle mir gerne helfen, weiß aber nach dieser langen Zeit leider nicht mehr um welchen Traktor es sich handelt. (Er habe mittlerweile um die 200 Traktoren verkauft).

Das schrieb ich alles an Eides statt und schickte es an die Zulassungsstelle. Auch an Eides statt, dass ich diesen Traktor nicht entwendet habe. Die Zulassungsbehörde teilte mir telefonisch mit, dass so der Traktor nicht zugelassen werden kann.

Was soll ich noch tun, mehr ist nicht mehr möglich?

Kann es sein, dass jeder Scheunenfund zugelassen werden kann, ich aber meinen Traktor, bei dem ich altes Nummernschild und Kaufvertrag vorweisen kann, nicht angemeldet werden kann?

Muss ich den Traktor ohne Papiere jetzt verkaufen, in dem ich im Kaufvertrag an Eides statt erkläre, dass dieser Traktor nicht gestohlen wurde und ein Kfz-Brief nicht vorhanden ist? Und dann kann der Nachbesitzer diesen Traktor zulassen?

Über eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.

Rechtsanwalt, Recht
Brief ohne Inhalt angekommen und angeblich unbeschädigt

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich habe über ein Internetportal einen kleinen Anhänger verkauft. Diesen habe ich in einem Brief per Einschreiben Einwurf verschickt. Den Anhänger habe ich zusätzlih noch in ein Zewatuch gelegt, war aber trotzdem noch durch den Brief ertastbar. Den Brief habe ich oben mit Tesafilm zugeklebt, da die Klebeschicht vom Brief alleine nicht hielt. Nun behauptet der Empfänger, dass der Brief leer war als er ihn erhalten hat. Schon durch den geschlossenen Brief hat er dieses ertastet, hat den Brief aber trotzdem geöffnet und nur das leere Zewa vorgefunden. Der Empfänger behauptet ausserdem, dass der Brief unbeschädigt war. Das lässt sich nun noch schwer beweisen, da er den Brief komplett auseinander genommen hat. Jetzt wirft er mir natürlich Betrug vor und will das Geld zurück bzw. mich beim Internetportal melden. Ich bin mir wirklich 100% sicher, dass der Anhänger im Umschlag war als ich ihn zur Post gegeben habe. Selbst mein Freund kann das beweisen. Und bei der Post musste ich sogar noch draufzahlen, da der Brief zu dick war für einen normalen Brief. Der Empfänger sagt dazu nur, dass der Brief durch das Zewa zu dick war. Aber das ist schwachsinn.

Was kann ich da jetzt machen? Muss ich dem Empfänger das Geld zurück zahlen? Ich kann da doch nichts für? Außerdem wollte er es per Brief und nicht wie von mir angeboten per Paket. Es handelt sich um einen Wert von 10€...

Brief, Rechtsanwalt, Recht, Post
Frage zum Mietrecht wegen Einbauküche und deren Geräte

Hallo liebe Community,

ich habe da ein Problem mit meinem Vermieter doch bevor ich ihn damit konfrontiere wollte ich mir hier etwas Rat holen.

Und zwar geht es um einen Kühlschrank (9 Jahre in Gebraucht) in der EBK meiner Mietwohnung.

Wir ( meine Freundin und Ich) sind am 01.02.2014 in die Wohnung gezogen die mit der EBK ausgestattet ist. Diese EBK soll laut Mietvertrag jedes Jahr einmal gewartet werden, was der Mieter bezahlen soll. Diese Wartung wurde durch den Vormieter die letzten Jahre nicht ausgeführt durch uns wurde diese Wartung dann aber 'nachgeholt'.

Die 'Wartung' bestand darin, ob die Geräte richtig geerdet sind und ob der Kühlschrank z.B. läuft.

Nun wurde es ja im Sommer einige Tage heiß und uns ist aufgefallen, dass der Kühlschrank nicht richtig läuft.

Dies haben wir dem Vermieter mitgeteilt und dieser hat sich auch schnell darum gekümmert. Bisher ist auch alles soweit ok.

Nun kam der Vermieter allerdings an, wir sollen uns an den Kosten für die Neuanschaffung beteiligen was ich trotz einer Klausel in unserem Mietvertrag (siehe Bild 'Sonderregelung EBK) nicht nachvollziehen kann.

Der neue Kühlschrank soll 300€ kosten. Davon sollen wir 80€ übernehmen was dann schon fast 1/3 des Kaufpreises ausmacht.

Allerdings sehe ich das nicht so recht ein.

Der Kühlschrank gehört zur dieser Wohnung genauso wie der Boden. Beide unterliegen einer gewissen Abnutzung. Diese Abnutzung wird meiner Meinung nach durch das Zahlen der Miete beglichen.

Darüber hinaus verbleibt der Kühlschrank nach meinem Auszug in der Wohnung und ich habe somit keinen Zugriff mehr darauf obwohl ich 80€ dafür gezahlt habe.

Der Vermieter kann diesen aber zusammen mit der Wohnung weiter Vermieten und kann dadurch auch eine höhere Miete verlangen.

Alles in allem macht der Vermieter nur plus und ich mach nur minus.....

Und wer weiß.... vielleicht kann der Vermieter den neuen Kühlschrank in irgendeiner Art und Weise sogar noch Steuerlich geltend machen.

Auch wenn ich den Mietvertrag so unterschrieben habe, kann es ja trotzdem sein das er durch die Auslegung falscher Tatsachen in diesem Punkt schlichtweg einfach nichtig ist

Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen vielleicht sogar mit Bezug auf das Gesetz, Rechtssprechungen oder anderer hilfreicher Quellen.

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Rechtsanwalt, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Darf ein Anwalt unterschwellige Drohungen machen?

Hallo, ich habe ein Problem mit der Sohn meines Vermieters, der Anwalt ist. Seit längerem gibt es Differenzen mit meine Vermietern, jedoch wurde bereits die Kündigung ausgesprochen auf 31.10. Der Anwalt jedoch spricht mir schon das X-mal unterschwellige Drohungen aus und mischt sich in zwischen in mein Privatleben ein, in dem er schrieb, er wird xyz benachrichtigen. Das war eine von vielen psyho-terror, welche er gestartet hatte. Ich habe nach nun mehr 1,5 Jahren einen Unterlassungsbrief geschickt, welche er nun in seinen letzten Brief als Erpressung deklariert hatte und am ende drohte mir sogar mit irgendwelchen Verdachtsmomente. Er schrieb: Wenn er Anhaltspunkte für ein Strafrechtlich relevanten Verhaltens meinerseits hat, und entsprechenden Verdachtsmomente drängen sich, behalte er sich vor, jederzeit den Vorgang den Staatsanwaltschaft zur Überprüfung vorzulegen… dann schreibt er: Oder waren alle ihre Nebentätigkeiten ehrenamtlich? Natürlich wahren meine Nebentätigkeiten rechtens und auch nachweislich. Ich bin in zwischen wirklich kaputt von diese Geschichte, denn er tyrannisiert mich und auch das beenden meine Arbeitsverhältnis bei meinen alten Firma hat er dort hinterfragt und behauptete, ich wäre kriminell. Jedoch ist der Arbeitsverhältnis nicht so beendet wurde, wie er es behauptet, sondern um beidseitige einvernehmen. Auch hier drohte er mir mit Staatsanwaltschaft etc. Was noch viel wichtiger ist, dass dies alles überhaupt nichts zu tun hat mit dem Wohnung und dessen Differenzen, für welche er einen Mandat erteilt bekommen. Darf er das überhaupt? Haben Anwälte hier gewisse Grenzen, welche sie nicht überschreiten dürfen? Und was kann ich tun ihm zu bremsen, denn ich fühle mich schon in zwischen so, wie wenn ich garkein Recht mehr auf mein Leben hätte.

Rechtsanwalt, Mietrecht, Rechte
Was kann man gegen das Hetzen, Behauptungen von falschen Tatsachen vor meiner Wohnungstür tun?

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Zwei Mitmieterinnen (eine davon meine unmittelbare Nachbarin) führen sich auf als wenn sie sich alles erlauben können. Sie verstossen nicht großartig gegen die Hausordnung, aber sind extrem laut im Treppenhaus, führen vor meiner Wohnungstür laute Gespräche und hetzen dabei sogar noch über mich, behaupten Sachen und polarisieren Hausbewohner und provozieren mit ihren Ansichten mich und andere Hausbewohner. Die eine davon hatte vorher ein Haus und denkt, sie könne hier die Hausherrin spielen - fühlt sich immer im Recht, führt sich wie die Eigentümerin, die Hausmeisterin bzw. die Vermieterin tlw. auf. Sie steckt ihre Nase in jedes kleine Thema in den Belangen von Haus & Garten und dramatisiert dieses. Desweiteren - sollte kein passendes Problem im Haus gefunden werden - sucht sie mit ihrer "Freundin" also die Mitmieterin im Haus nach irgendein Thema, welches dann im Treppenhaus extra lautstark diskutiert und aufgeblasen wird (sicherlich ist das schon ihr System, so das sie garnicht mehr bemerken, dass die beiden mit einem lauten Organ durch das Haus reden. Zumal ist das Haus auch noch sehr sehr hellhörig). Darunter sind auch Lügen und völlig überzogene Beweggründe. Die Damen verbreiten Unruhe und eine regelrechte Hetzkampagne. Leider auch unmittelbar vor meiner Tür werden ständig - zu jeder Uhrzeit von ca. 8:00 Uhr bis 22:00 laute Gespräche geführt, in der gehetzt und über mch schlecht geredet wird, wenn es ein Thema ist - mit dem ich es zu tun habe. Und genau ausgerechnet diese beiden Damen haben sich in der Vergangenheit ständig über irgendwelche Angelegenheiten beschwert. Z.B. Treppenhaus nicht rchtig gereinigt, Sachen sind vom Balkon zu entfernen, Wäsche ist schneller abzuhängen, Ruhe, ständig geht der Wasserhahn, kein Duschen ab 20:00 Uhr, angebliche Gerüche im Keller und und und. Diese beiden Damen sind knapp 70. Was kann ich tun um nicht ständig in meiner Wohnung hellhörig durch die Wohnungseingangstür vom Treppenhaus belästigt zu werden. Wenn die beiden im Treppenhaus sind, hört sich das so an - als wären die Tratschtanten auf meinem Flur, weil auch die Wohnungstür so dünn ist. Im mündlichen habe ich übrigens schön öfter Abmahnungen erteilt. Sie scheinen überhaupt nichts richtig zur Kenntnis zu nehmen und reiben sich dann gegenseitig wieder auf. Nur - jetzt ist meine Geduld am Ende. Sie mischen sich tlw sogar in die Persönlichkeitsphäre. Sagen zum Beispiel laut, "Der ist zuhause, das weiss ich ganz genau" oder "Ist er zu Hause?" oder "Wo ist er... was macht er den ganzen Tag". Ich fühle mich regelrecht schon kontrolliert und in meinem Leben eingedrückt wenn ich in meiner Wohnung bin. Sie interessieren sich für Sachen, die Ihnen überhaupt nichts angehen und sprechen im Treppenhaus über die Aktivitäten der Hausbewohner. WAS TUN ??? Ignorieren hilft nicht (hab ich probiert) und mündliches Abmahnung hat so genau auch nicht geholfen... Übrigens: Der Vermieter hält sich raus. ES IST NICHT AUSZUHALTEN!

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Online gekauft,die Ware waehrend der Ruecksendung verschwunden,die Erstattung verlangen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe vor einigen Tag ein Handy LG G3(468,63 Euro) Online unter http://www.clevertronic.de/ gekauft.Als ich dieses Handy bekommen,habe ich Qualitaetsproblem des Handys gefunden.Dann habe ich sofort mit dem verkaeufer kontaktiert,dass ich die Ware zuruecksenden und erstatten will.

Ich habe den Retourschein vom Verkaeufer bekommen.dann habe die Ware mit Originalverpackung gut gepackt,an DHL abgeggeben.Der Sendungsbeleg ist jetzt bei mir.Dann kommt der Konflikt.

Waehrend die Sendung am Verkaeufer zugestellt wurde,hat er die Annahme der Sendung verweigert und gesagt,das Paket ist stark beschaetigt.Das Paket kam dann an mich wieder zurueck.

Als ich die Sendung bekommen habe,ist das Handy LG G3 verschwunden.Jemand hat ein Nokia X2-05(kostet ca.50 Euro) als Ersatz fuer LG G3 in das Paket gelegt.ich ging sofort zu DHL und eine Schadungsmeldung gemacht.

Jetzt der Verkaeufer fuehrt die Erstattung nicht.Ich habe Online einige gesetzliche Bestimmungen gesehen.

Ein gewerblicher Verkäufer trägt immer das Versandrisiko, auch bei einer Rücksendung.(§ 357 (2) BGB).Und Dürfen die Annahme der Retoure nicht verweigern. Wenn Sie als privater Käufer einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer kaufen, liegt ein so genannter Verbrauchsgüterkauf vor. Dabei trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko (§ 474 Abs. 2 BGB). Dies gilt gleichermaßen für den Verkauf von neuen und gebrauchten Waren. Geht die Ware beim Transport verloren, können Sie die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Sie haben jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung.

Die Rechtslage ist hier aber eindeutig auf Seiten der Verbraucher. Bestellen Sie im Internet Ware, so liegt das Versandrisiko beim Händler. Geht das Paket unterwegs verloren, müssen Sie als Kunde, sofern Sie Verbraucher sind, den Kaufpreis nicht mehr zahlen bzw. können diesen zurück verlangen. Umgekehrt wird allerdings auch der Verkäufer von seiner Leistungspflicht frei, das heißt, dass er nicht verpflichtet ist, auf Ihr Verlangen oder automatisch die Ware nochmals zu versenden. Sie müssten dann neu bestellen. Gleiches gilt bei einer Beschädigung auf dem Transportweg. Auch dieses Risiko hat der Verkäufer zu tragen.

Der Verbraucherschutz geht sogar noch weiter. Entscheiden Sie sich nämlich, von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und senden den Artikel zurück, liegt auch dann das Versandrisiko beim Händler. Bei Verlust oder Beschädigung auf dem Rückweg werden Sie ebenfalls von Ihrer Zahlungsverpflichtung frei. Allerdings müssen Sie nachweisen können, dass Sie das Paket ordnungsgemäß auf den Weg gebracht haben. Daher sollten Sie den Retourenbeleg sorgfältig aufbewahren.

ich moechte mich an euch wenden.Koenntet ihr mir einige Vorschlag geben.Wie mache ich jetzt am Besten? Vielen Dank im voraus

Beste Gruesse Xiang Ye

Handy, Rechtsanwalt, Online-Shop, DHL, Erstattung
Fitnesstudio akzeptiert mein Attest nicht.

Hallo Leute,

brauche dringend eure Hilfe...

Ich rennen nun schon länger meine Vertragskündigung im Fitnesstudio hinterher und zum zweiten mal kommt nun Post das ich genauere angaben zu meiner Krankheit preisgeben solle.

im Attest Steht:

"Aufgrund einer, seit drei Wochen bestehenden schweren Gesundheitsstörung (starke LWS-Beschwerden) kann Herr * keine Sportlichen Aktivitäten ausführen.

Die Teilnahme an jeglicher Sportlichen Aktivität muss aus medizinischer Sicht vermieden werden um eine Verschlechterung der Gesundheitsstörung auszuschließen.

Über weitere Zusammenhänge zwischen der Festgestellten Diagnose und der Tauglichkeit seiner Sportlichen Aktivität dürfen wir aufgrun der Schweigepflicht uns des Datenschutzgesetzts keine Angaben machen"

Daraufhin kam nun wieder ein Schreiben es reicht nicht um den Vertrag Außerordentlich zu kündigen. nun wollte ich Fragen ob ich mit dem Kündigungs schreiben voll und ganz richtig liege oder ob es da verbesserungen gibt? dazu ob ich im recht liege, kann ich bei so einer Situation die Einzugsermächtigung einziehen? theorätisch liege ich im Recht und nicht das Fitnesstudio. bitte Helft mir.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich Stellung auf Ihr Schreiben.

Laut dem Aktenzeichen 211 C 44/09 muss und werde ich Ihnen keine genaueren angaben zu meiner Erkrankung preisgeben da sie meine Intimsphäre zu berücksichtigen haben.

Gleichzeitig widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Bankverbindung (,,,***) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung und darüber hinaus.

Das ärztliche Attest in Kopie liegt diesem Schreiben bei.

Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung und das Datum des Vertragsendes schriftlich.

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Kanzlei Wechsel zu Beginn der Ausbildung!

Hallo, ich habe zum 01.August diesen Jahres die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten begonnen. Zuvor habe ich ein Praktikum in der Kanzlei begonnen, das Mitte Juni anfing. Ich merke, dass ich mich in der Kanzlei gar nicht wohlfühle. Anfangs war noch alles okay, aber jetzt merke ich, dass man von mir verlangt von anhieb auf alles zu können. Ich würde gerne anfangen, andere Stellen zu suchen und den Ausbildungsplatz zu wechseln. Frage - Wie formuliere ich soetwas in einer Bewerbung? - Hat jemand schon die Erfahrung gemacht? - Welche Einrichtungen helfen bei soetwas? (Jobcenter, etc.?) Bin für jede Hilfe dankbar.

Ich bin seit 2 Monaten in der Kanzlei, sollte von Anhieb auf alles kennenlernen, was in den Lehrjahren auf mich zukommen wird. In der Kanzlei, wo ich bin ist es so, dass ich nicht Schritt für Schritt alles lernen soll, sondern von Anhieb auf jede Aufgabe einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Das ist das Problem. Mit vielen Sachen bin ich schon vertraut, aber wenn es um komplizierte Kostenrechnungen bzw Buchhaltung geht oder Zwangsvollstreckung bin ich noch nicht ganz vertraut mit, aber man geht von aus, dass ich dies schon kann. Das wird mir doch zuviel. Von Anhieb auf alles zu lernen ist gut, aber wenn dann verlangt wird, nach einmal Erklärung ists im Kopf und bleibt auch da, ist das doch schon etwas übertrieben. In der Kanzlei ist übrigens KEINE ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte, sondern nur ich (AZUBI) Referendar und eine Umschülerin. Der Chef(Rechtsanwalt) bildet mich aus und verlangt schon zu viel.

Schule, Bewerbung, Rechtsanwalt, Ausbildung, Wechsel, Anwalt, Büro, Berufsschule, Kanzlei
Unterlassene Hilfeleistung vom Arzt und vom Pflegeheim - Anzeige?

Hallo,

am Sonntag habe ich meinen Vater (83 J.) im Pflegeheim besucht. Er fühlte sich miserabel, was er auch zum Ausdruck brachte. Mir fiel auf, dass er sich kaum mehr auf den Füßen halten konnte. Er lief aber davor auch schon nicht mehr so gut. Seine Sprache war nach einem Schlaganfall vor 16 Jahren nicht mehr wirklich gut, aber verständlich. Nun verstand ich ihn noch schlechter. Anderen Heimbewohnern fiel sein verändertes Verhalten auch auf und machten mich darauf aufmerksam. Ich fragte mich, ob er wieder einen Schlaganfall bekommen hat, war mir aber unsicher.

Ich bat die Pflegerin, mit meinem Vater am Montag sofort zum Arzt zu gehen und teilte ihr meine Vermutung mit. Sie zog das Ganze ins Lächerliche und sagte, sie hätte ihm doch schon einen Rollator zur Verfügung gestellt und wenn er das Gebiss nicht drin hätte, würde man ihn ja eh schlecht verstehen, ausserdem käme das davon, dass er zu wenig trinkt, ausserdem gehe der Arzt in einer Woche in Urlaub und er hätte wichtigere Fälle zu behandeln, als mein Vater und er war vor 2 Wochen erst beim Arzt, es sei alles unauffällig..... Ich ließ nicht locker, schließlich versprach sie mir, mit meinem Vater zum Arzt zu gehen.

Vorsichtshalber rief ich am Montag beim Arzt an (konnte nicht mit ihm persönlich sprechen) und sagte der Sprechstundenhilfe was mir bei meinem Vater aufgefallen wäre, der Arzt solle ihn auf Verdacht auf Schlaganfall untersuchen.

Die Pflegerin holte am Montag einen Termin, so dass mein Vater erst am Dienstag dem Arzt vorgestellt wurde. Dieser sagte, er hätte keine Lähmungserscheinungen feststellen können, mein Vater weiß wie er heißt usw... und wurde schließlich wegen einem Notfall wieder ins Heim entlassen. Mein Vater wurde jedoch vom Arzt am Donnerstag erst, wegen Verdacht auf Schlaganfall, in die nächste Klinik überwiesen.

Dort stellte sich heraus, dass mein Vater am Samstag (also einen Tag, bevor ich ihn besuchte) einen Schlaganfall erlitt.

Ich möchte den Arzt und das Pflegeheim auf unterlassene Hilfeleistung verklagen.

Meine Fragen: kann ich das, auch gegen den Willen meines Vaters? (Er ist voll zurechnungsfähig und ich bin sein Kind). Ist es ratsam vor der Anzeige einen Anwalt aufzusuchen? Muss ich die Anzeige bei der Polizei machen? Welche Beweisunterlagen benötige ich? Wie sind die Aussichten dieser Klage?

Rechtsanwalt, Recht
Ist das legal oder Vertragsbruch?

Also ich hab nen Vertrag mit ner Fahrschule geschlossen. Da steht dass ich da für 300 Euro Theoriestunden nehmen kann und anschließend zur theoretischen Prüfung kann. Und jetzt kommen die damit raus (und davon ist im Vertrag keine Rede), dass man bevor man antreten darf eine von denen extra verhängte Proberunde machen muss. Sprich: die theoretische Prüfung drei mal umsonst aber verpflichtend durchlaufen. Und man darf erst zur echten Prüfung antreten, wenn man die drei mal in Folge mit weniger als 6 Fehlerpunkten besteht (Bei der offiziellen vom Staat vorgeschrieben Prüfung besteht man selbst noch mit 10 Fehlerpunkten). Diese Vorprüfungen gibts in einigen Fahrschulen, in anderen wieder nicht, jedenfalls sind sie nicht irgendwie gesetzlich vorgeschrieben. Und sie wurden vor ein paar Monaten erst nach meinem Vertragsabschluss mit der Fahrschule verpflichtend eingeführt. Hätte man mir das beim Vertragsabschluss gesagt, bzw. hätte das im Vertrag gestanden, hätte ich eine der Fahrschulen ausgewählt, die die normalen Testbedingungen haben. Denn für gewöhnlich braucht man keine Vorprüfung und man besteht wie schon gesagt auch noch mit 10 Fehlerpunkten. Was mich zudem stutzig macht, ist, dass die sagen, dass das zum Schutz der Schüler ist, dass die sich nicht zu früh und zu schlecht vorbereitet anmelden. Die hatten aber schon vor den Tests ne Durchfallquote von stark unter 5% und ich hab das Gefühl, dass es denen bei so schweren Bedingungen bloß darum geht, diese Durchfallquote weiter zu senken, damit die besser da stehen. Denn die neuen Prüfungsbedingungen sind EXTREM viel schwerer als die offiziellen und ich finde das nicht ganz fair.

Danke für eure Antworten, vllt. besitzt jmd von euch ja ne Fahrschule oder ist Jurist oder was auch immer.

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Ebay Kleinanzeigen, käufer sagt das ware defekt ist - Anzeige

Hallo, ich habe mit hilfe von Ebay Kleinanzeigen 2 Apple iPods verkauft (Nano 3. Generation) sie hat beide iPods für 50€ gekauft. Nachdem ich ihre iPods verschickt hatte, meldete sich die Dame telefonisch. Sie meinte das die iPods defekt seien. Bei einem geht das Display nicht. Bei dem anderen die Lautsprecher. Dann sagte sie noch, dass das Ladekabel defekt sei. Sie sagte mir "Entweder nimmst du die Ware zurück und überweist mir das Geld wieder, oder ich zeige dich an, ich gebe dir 7 Tage Zeit um das Geld zu überweisen" (Ich schrieb in der Anzeige klar und Deutlich das eine Rücknahme ausgeschlossen ist und das ich keine Garanit gewähre) Ich war erstmals damit einverstanden das Paket zurück zu nehmen, und ihr das Geld zu überweisen. Nachdem 2 Tage vergangen waren, schrieb sie mir bei Ebay Kleinanzeigen eine Nachricht "Das Geld ist immer noch nicht drau.." ich antwortete "Sie sagten ich habe 7 Tage Zeit, nicht 2" Dann kam sie mit "Ich werde jetzt zur Polizei fahren und sie Anzeigen." darauf habe ich ihr natürlich wie folgt geantwortet: "Sie können gern zur Polizei gehen und mich Anzeigen, nur es wird Ihnen nichts nützen. Da Ebay Kleinanzeigen selbst vor Betrug warnt und tipps gibt, indem sie die Ware persönlich abholen und begutachten. Sie werden, da sie ja jetzt schon eine Anzeige machen, nicht einen Cent von mir wieder bekommen!" So, dann nachdem wieder 2-3 Tage vergangen waren, schrieb sie mir erneut Ihre Bankverbindung, mit der bitte das ich das Geld überweise. Dies tat ich natürlich nicht nachdem sie sich so schnell entschlossen hatte eine Anzeige zu machen. Jetzt hat sich allerdings eben gerade die Polizei telefonisch bei mir gemeldet. Ich habe eine Vorladung am Mittwoch um 10:00 Uhr. Meine Frage ist, muss ich ihr das Geld zurück zahlen und sie mir die iPods aushändigen. Oder trägt allein sie die verantwortung? Ich habe mit Sicherheit keine defekte iPods verschickt. Wer muss jetzt beweisen das er im Recht ist, muss sie beweisen das sie die iPods defekt bekommen hat, oder muss ich beweisen das ich sie heile verschickt habe? Liebe Grüße

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Lieferverzug EU Neuwagen! Rechtliche Möglichkeiten?

Hallo zusammen,

ich habe mir im Februar (Kaufvertrag datiert vom 26.02.) einen EU-Neuwagen bestellt. Auf der mobile.de Seite, wo das Fahrzeug angeboten wurde, stand eine Lieferfrist von ca. 3 Monaten, im Kaufvertrag hat der Händler ca. 4 Monate als unverbindlichen Liefertermin eingetragen!

Ich weiß, dass der Händler nach 6 Wochen über dem unverbindlichen Liefertermin in Lieferverzug kommt und ich Schadenersatz (wenn begründet) i.H.v. max. 5% des Kaufpreises geltend machen kann!

Das es sehr wahrscheinlich zu einem Lieferverzug kommen wird, hat mir der Händler frühzeitig signalisiert! Heute hat er mit mitgeteilt, dass er jetzt sagen könne, dass mein Fahrzeug erst im September produziert wird! Angeboten hat er mir alternativ ein (natürlich teureres) Lagerfahrzeug in abweichender Farbe (etc.) oder aber auf mein Fahrzeug zu warten!

Fakt ist: Ich hätte gerne MEIN bestelltes Fahrzeug und keine "Alternative" (schließlich zahle ich auch viel Geld für MEIN Auto)

Im Kaufvertrag war vereinbart, dass der Händler - sollte ich mein aktuelles Fahrzeug nicht selber verkaufen können - für einen Betrag X in Zahlung nimmt! Bereits vor 2 Monaten habe ich mein aktelles Fahrzeug aber für den Preis X + 500 € selber verkauft und mit dem Käufer einen unverb. Liefertermin im KV vereinbart, zu dem ich meinen neuen Wagen in etwa erwartet habe (im KV steht zusäzlich: Fahrzeug wird übergeben, sobald das bestellte Neufahrzeug des VK eingetroffen ist).

Nun fahre ich ca. 1.000 km im Monat und mein aktuelles Fahrzeug wird bei der Übergabe an den Käufer die im KV vereinbarte Laufleistung um mind. 3.000 km überschritten haben! Dafür möchte der Käufer eine Kaufpreisminderung i.H.v 100 €/1.000 km erreichen! Somit würde mir ein finanzieller Nachteil i.H.v. mind. 300 € entstehen. Außerdem entstehen mir Kosten für einen weiteren TÜV/HU Termin meines aktuellen Fahrzeuges, den ich jetzt noch zusätzlich durchführen muss, da das Fahrzeug TÜV-fällig wird!

Wie sind nun meine rechtlichen Möglichkeiten (bitte mit § Angabe aus BGB/HGB, etc.)? Ich möchte eigentlich auf das von mir bestellte Fahrzeug warten und nicht die vom Händler angebotene Alternative nutzen "müssen". Die Mehrkosten für den TÜV/HU Termin werde ich dem Händler sicherlich in Rechnung stellen können, da eine Lieferung 6 Wochen nach Ablauf der im KV vereinbarten 4 Monate nicht möglich sein wird. Kann ich dem Verkäufer auch die Kaupreisminderung des Käufers meines Gebrauchten in Rechnung stellen? Hat der Käufer meines Gebrauchten überhaupt "das Recht", den Kaufvertrag zu mindern, bzw. evtl. sogar den KV zu anulieren, sodass mir ein weiterer Schaden entstehen würde, den ich wieder geltend machen kann?

KFZ, Rechtsanwalt, Recht, Kaufvertrag, kaufen
Kann ich Widerspruch bei dieser Uniabsage einlegen?

Hallo,

ich habe eine Absage von der Universität Potsdam für ein Masterstudium erhalten. Laut dem Brief erfülle ich nicht die nötigen Zugangsvoraussetzungen nach § 2 der Zulassungsordnung, weshalb ich nicht in der 2ten Runde des Bewerbungsverfahrens berücksichtig wurde.

Nach der Überprüfung des genannten Artikels, habe ich festgestellt, dass der einzige Punkt den ich nicht erfülle, folgender ist:

(3) Die in Abs. 1 geforderten Nachweise sind jeweils im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist in der vorgeschriebenen Form vollständig bei den für die Zulassung zuständigen Stellen vorliegen.

Die Frist habe ich erfüllt, die Unterlagen jedoch nicht beglaubigt, ja, das ist mein Fehler. Ich persönlich finde es jedoch lächerlich, dass ich als Student 5 Euro pro Seite für eine amtliche Beglaubigung aller Unterlagen zahlen muss, ohne die Sicherheit zu haben, an der Universität angenommen zu werden. Andere Universität wie die Viadrina haben diese Regelung auch, sehen es jedoch nicht so ernst, wenn die Unterlagen doch nicht beglaubigt wurden. Aber meine persönliche Meinung interessiert die Universität ja natürlich nicht, da es bestimmte Vorschriften gibt.

Daher würde es mich interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt, rechtlich nachzuweisen, dass einfache Kopien auch ausreichen und dass ich um eine Überprüfung meiner Unterlagen bitte. Bei einer Zusage hätte ich ja alles nachweisen können. Ich bin leider kein Jurist und weiß gar nicht wo ich danach suchen kann. Ich hoffe auf eure kreativen Ideen!

Danke im Voraus!

Bewerbung, Rechtsanwalt, Recht, Rechte, Gesetz, Jura, Universität
Betreuungsunterlagen von der Betreuerin nach Tod

Hallo liebe Ratgeber,

es wäre sehr schön, wenn mir in dem brisanten Fall hilfreiche Antworten gegeben werden könnten.

Mein Vater wurde seit einigen Jahren von einer gesetzlichen Betreuerin (Vereinsbetreuerin) betreut. Er ist vor paar Wochen leider verstorben, weil das Pflegeheim ihn... naja, lassen wir das lieber hier. Ich bin nun Vollwaise bzw. sein alleiniger Erbe.

Ich habe bei der Betreuerin die Herausgabe sämtlicher Unterlagen angefordert. Die Trulla (also die veehrte Betreuerin) teilte mir mit, dass sie lediglich eine Informationspflicht gegenüber dem Erbe hätte und mir die Unterlagen nicht geben müsste.

Ich will alle möglichen Unterlagen haben, z.B. Vermögensaufstellung (wohin sind irgendwelche Gelder geflossen und für was ausgegeben), Schreiben zu Ärzten und Krankenhäusern usw. usw.

Ich will alle Unterlagen intensiv prüfen und dann der Betreuerin die Entlastungserklärung erteilten. Dazu teilte die mir auch mit, bräuchte ich nicht, hätte das Vormundschaftsgericht schon getan. (?)

Also, ich habe hier ganz große (berechtigte) Zweifel, dass hier gewaltige Dinge vertuscht und auch zwischen Gericht und Betreuerin schön unter der Decke gehalten werden.

WAS KANN ICH TUN? WELCHE UNTERLAGEN KANN ICH ALS ERBE EINFORDERN UND M U S S DIE BETREUERIN MIR GEBEN? KANN DAS GERICHT DIE TATSÄCHLICH ENTLASTEN? (was ist mit Unterschlagung von Geldern?)

Freue mich über Rückmeldung. Ich würde auch jeglichen erdenklichen Weg gehen. Davon wird zwar mein Vater nicht mehr lebendig, aber ich finde es nur gerecht alle (möglichen Misse-) Taten aufzudecken.

Grüsse

Rechtsanwalt, Verein, betreuerin, Betreuung
Was kann ich tun, Küchenkauf unter falschen Tatsachen

Folgendes. Ich war bei einem Möbelhaus mit Küchenabteilung. Ich ging hin sagte ihm ich brauch ne Küche und hätte gerne eine zusammengestellt damit ich eine Kostenübersicht über alle bekomme für die Wohnung (also Küche, Wohnzimmer usw). Er stellte sie mir zusammen und nannte mir den Preis 11467 €....Dann sagte er mir weil sie einen Vertrag mit dem Küchenhersteller haben können sie mir die Küche 50% billiger geben. Dachte mir natürlich erstmal in meiner naiven Denkweise, "KLASSE" wie geil ist das den. Er überrumpelte mich regelrecht und ruckzuck war der wisch unterschrieben. Obwohl ich anfangs noch sagte ich will erst einmal eine Kostenübersicht machen und brauch dafür lediglich den Preis für die Küche und das Bild möchte er mir bitte ausdrucken damit ich mir auch über die Farbe und Form vorher nochmal genauer Gedanken machen kann(worauf er eh Antwortete das kann er nicht erst muss ich unterschreiben). Wie gesagt auf einmal war das Ding wie von Zauberhand unterschrieben und er wollte bis Freitag (es war Montag 20 Minuten vor Feierabend als ich reinkam) 50% als Anzahlung. War erstmal auch so kein Problem. Aber dann nach einiger Zeit fing ich an genauer nachzudenken und dachte mir "was hast du denn nun gemacht". Und bei genauerem Überprüfen ist mir das mit den 50% Rabatt wegen dem Vertrag erstmal so richtig aufgefallen. Ich sah ein wenig im Internet nach meinem Küchenmodell. Und dann traf es mich wie ein Blitz. Die selbe Küchenmarke mit TEUREREN Elektrogeräten und auch 2 Elektrogeräte mehr und wesentlich größer, viel mehr Schränke und Lackfronten und Natursteinarbeitsplatte (zusammengestellt KEIN Austellungsstück) für 10500€ also knapp 940 € Billiger als meine angeblich SO günstige Küche. Also ist es so, die angeblichen 50% Rabatt entsprechen dem Echten Preis der Küche und die 11467€ "LISTENPREIS" (das sagte er wortwörtliche so mit dem Listenpreis) haben NIIIIEE existiert. Wir reden hier von einer SEHR kleinen Küche mit normaler Arbeitsplatte günstigem Ofen, kochfeld, Abzugshaube und Geschirrspüler (Kühlschrank ist hier nicht dabei). Und nun zur eigentlichen Frage. Das ist doch Beschiss auf niedrigstem Niveau oder Irre ich mich da? Mann kann doch keinen angeblichen Listenpreis vorhalten sagen man zieht 50% ab weil sich das Möbelhaus und der Hersteller so doll lieb haben und man zahlt am Ende eig den Original ECHTEN Listenpreis. Also mal ganz ehrlich für mich sind das gesetzeswidrige Methoden oder Irre ich mich da? Desweiteren eine Zweite Frage: Wenn ich die Küche jetzt nachträglich billiger machen will müsste ich trotzdem den Vollen Preis zahlen und würde z.b. die 400 € als Gutschein bekommen obwohl ich noch nichtmal etwas bezahlt hab :O, ist das auch einfach so möglich oder bin ich im Recht wenn ich die 400€ einfach weniger bezahle? bitte nur Antworten die auch belegbar sind mit Paragraphen oder Fällen oder auch von Rechtsanwälten die sich damit auskennen und keine 08/15 "Vertrag ist Vertrag" Antworten. Bedanke mich schonmal die Antworten

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Sind Gebühren für Ratenzahlungen rechtens?

Hallo, ich habe aus meiner Vergangenheit, einige finanziellen Probleme, die ich gerade dabei bin abzuschaffen. Jetzt flattern mir immer wieder Schreiben von Rechtsanwälten und Inkassobüros ins Haus und ich versuche stehts so gut es geht, die Forderungen zu begleichen.

Leider geht das meist nicht in 1 Summe und dann wollen die immer noch zu der geforderten Summe (welche sich meist überwiegend aus Anwalts- und Inkassokosten zusammen setzt) obendrauf auch noch eine relativ Hohe Summe als Bearbeitungskosten haben (meist so um die 30 oder 40 Euro).

Ich gewähre jedem Gläubiger, freiwillig 4,95% effektiven Jahreszins auf die Forderung, welche bei mir durch eine Tabellenkalkulation, direkt in die Ratenzahlung mit eingerechnet wird. Ich unterschreibe keinerlei Ratenzahlungsvereinbarungen, welche eine Ratenzahlungsgebühr beinhalten.

Kann man mich dafür belangen, wenn ich mich weigere diese Bearbeitungsgebühren zu bezahlen, obwohl ich die anderen Kosten schon alle gezahlt habe und mich auch nicht vor den eigentlich angefallenen Kosten drücken wollte oder will?

Laut einem aktuellen Gerichtsbeschluß, sind Bearbeitungsgebühren der Banken, für einen Kredit, den man ja dann auch in Raten tilgt, eine unrechtmäßige Forderung. Wie sieht das mit den Bearbeitungsgebühren, für andere Ratenzahlungen aus?

Über fachkundige Hilfe würde ich mich sehr bedanken und bitte keine blöden Sprüche wie, am besten keine Schulden machen oder sowas. Danke

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Reklamation, muss ich "andere" Ware nehmen

Habe mir vor einem halben Jahr eine Ledertasche (220 Euro) gekauft. Nun sind an etliche Stellen die Nähte aufgegangen u ich habe die Tasche beim Händler reklamiert. Erst meinte die Verkäuferin das wäre normal...neeee, ist klar. Dann wollte sie sie doch der Vertreterin mal zeigen, es könnte aber dauern. Ok. Nach 8 Wochen habe ich nun endlich gehört, das die Tasche zur Firma geschickt wurde und dort entschieden wird, ob es eine Reklamation ist oder nicht. MEINE Tasche würde ich dann aber nicht mehr bekommen. Ausgebessert würde nicht, es käme eine neue Tasche. Durch das Leder fällt jede Tasche von der Farbe anders aus und ich hatte mir bewusst "meine" Tasche bzw diese Tasche ausgesucht. Nun meine Frage: Muss ich die neue Tasche nehmen, auch wenn sie mir ggf. vom Leder / Farbe nicht gefällt ????? Wie gesagt, einige Taschen hatten so richtige "Flecken"/Abschürfungen..was eigentlich auch normal bei der Tasche ist, mir aber beim Kauf an den anderen Taschen nicht gefiel und bei meiner reklamierten Tasche auch nicht war. Deswegen hatte ich mich ja für DIESE Tasche entschieden. Was kann ich nur machen, wenn sie mir nicht gefällt???? Die Verkäuferin war heute, am Telefon, schon sehr unfreundlich und ungehalten und meinte: "Die wird ihnen schon gefallen!!!!" Der Kunde ist König?!? Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet, wie ich mich verhalten kann/darf. Evtl. auch mit Paragraph/en ....vielen Dank

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