Autoverkauf - Bastlerfahrzeug, Käufer kommen nach 4 Tagen zurück und wollen das Geld zurück, HILFE!

Hallo!

Ich habe eine sehr wichtige Frage an euch! Unzwar folgendes, ich habe mein Auto in Ebay Kleinanzeigen gesetzt, daraufhin hat sich noch an Heiligabend jemand gemeldet und wollte sich das Auto ansehen. Der Käufer kam- fuhr damit Probe und unterschrieb den Kaufvertrag. Im Kaufvertrag war enthalten, das dass Fahrzeug ein Bastlerfahrzeug ist und gekauft wie gesehen. Das Fahrzeug ist von 1998 und hat 218000 km. Nach 4 Tagen bekamen wir von Ihnen einen Anruf, es sei gleich nach der ersten Kurve auf dem Heimweg eine Kontrollleuchte angegangen. Sie sind trotzdem nach Hause gefahren. Dann sind Sie zur Werkstatt gefahren, dort wurde gesagt das etwas kaputt ist und wir dies hätten wissen müssen. Als nächstes bekamen wir Post von einem Anwalt, dort steht das dass Auto als kaputt Fahrzeug hätte verkauft werden müssen, wir die Käufer getäuscht hätten indem wir gesagt hätten alles wäre in ordnung und so weiter.... so nun unsere Frage warum sind sie nicht gleich wieder umgedreht als sie auf dem weg nachhause waren und die Kontrolleuchte anging? warum meldet man sich 4 Tage später? im Internet hatten wir schon nachgesehen und überall steht, sobald im Vertrag das Wort Bastlerfahrzeug steht muss es nicht einmal Fahrbereit sein. Wir wussten nichts von einem Schaden und das Auto wurde davor durchgecheckt. Einen Rechtsanwalt zu Fragen kostet sehr viel Geld und ich versuche es auf diesem Weg! Kann irgendjemand sagen was wir Chancen wir haben dagegen anzugehen? Vielen Dank!

Rechtsanwalt, Vertrag, Autoverkauf, Verkauf, Vertragsrecht
Kann der Rechtsanwalt im nachhinein Abrechnung mit Rechtsschutzversicherung verweigern?

Wollte wegen Mobbing bei meinem letzten AG kündigen und habe einen RA beauftragt, unter Maßgabe der Abrechnung mit meiner Rechtsschutzversicherung einen

Auflösungs- vertrag zu vereinbaren.Nach erfolgtem ALvertrag teilt mir mein Anwalt mit, das die RSV keine Kosten übernimmt. Ich habe daraufhin erklärt, er wäre verpflichtet gewesen, mir

eine Absage der Kostenzusage der RSV mitzuteilen. Daraufhin teilt er mir mit, "Wenn ich für sie eine Deckungszusage einhole, ist das eine Tätigkeit, zu der ich nicht

verpflichtet bin, grundsätzlich obliegt dies dem Versicherungsnehmer. Wenn ein Rechtsanwalt dies übernimmt, steht ihm hierfür eine Vergütung zu.

Sie müssen jetzt umgehend meine Rechnung(über 2000€ nach BRAGO) ausgleichen, Sie haben dann die Gelegenheit, gegen ihre Rechtsschutzversicherung zu klagen.

Diese Möglichkeit besteht für mich nicht, weil ich kein Vertragsverhältnis mit der Rechtsschutzversicherung habe. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass dies für mich auch nicht aus abgetretenem Recht möglich ist. (wörtlich ORIGINALTEXT RA KANZLEI)

Hat der Anwalt Recht? Hätte er mich nicht informieren müssen, das die RV nicht zahlt, bevor er den AL Vertrag erstellt?. Besteht ein Rechtsanspruch des RA gegen

mich?. Jeder VN muss doch davon ausgehen, das ein RA bei Vorlage der RSV auch mit ihr abrechnet. Muss ich neben meinen Kosten für den RA auch noch

Kosten einer Deckungsklage zahlen? Wer kann mir helfen?. Brauchen wir

jetzt alle eine Versicherung gegen die Versicherung?. Ich bin verzweifelt!. Bitte helft mir!

Rechtsanwalt, Versicherung, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, BGB, Jura, Klage, Richter, RSV
Außerordentliche Kündigung von Gewerberaum + Räumungsfrist

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Im Februar 2013 habe ich einen Gewerbemietvertrag für ein Souterrainbüro abgeschlossen (Eigentlich kann ich ihn vertraglich erst 2016 Kündigen). Schon nach kurzer Zeit bildete sich Schimmel an den Außenwänden und der Wand des Rohres der Hauptwasserleitung (ist für das komplette Haus). Zuerst habe ich diese Mängel mündlich dem Vermieter mitgeteilt. Mitte Juni 2013 dann schriftlich mit einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung.

Es würde dann angefangen ab Mitte September auf verschiedene Arten eine Lösung für die Feuchtigkeit und den Schimmel zu finden.

Die ENBW hat ein neues Hauptwasserventil eingebaut und Teile des Schadens anerkannt.

Der Gutachter der ENBW hat mir zugesprochen, dass ich die Räume so nicht nutzen darf, da ich Fotografin für Neugeborene bin (habe schon seit Mai 2013 keine Kinder mehr ins Studio gelassen) und es auch für mich gesundheitsgefährdend ist. Daher habe ich seit Oktober keine Miete mehr bezahlt (was auch anerkannt wurde). Ebenso darf ich meine Arbeitsutensilien dort nicht lagern, da sie durch die Feuchtigkeit kaputt gehen. Wir haben Werte zwischen 100-155 Digits.

Insgesamt wurden die Räume nun 3 mal durch eine Trocknungsfirma getrocknet. 2 Wochen sind nun seit der letzten Trocknung vergangen und heute morgen war die letzte Messung. Das Ergebnis ist, dass die Wände wieder Nass sind und nun auch keine weitere Trocknung vollzogen wird, da es an den schlecht Isolierten Außenwänden liegt.

Der Sachverständige hat bestätigt, dass alle Reparaturen von Innen nur Schönheitsreparaturen sind aber keine Mängelbeseitigung. Dafür müsste man von Außen komplett neu Isolieren. Was mein Vermieter nicht machen lassen wird.

Ebenso hat er gesagt, dass in 3 Monaten der Schimmel vielleicht noch nicht sichtbar ist, aber definitiv wieder kommen wird und ich mich und sogar ihn somit strafbar mache, wenn ich hier wieder Neugeborene fotografiere. In 6 Monaten wird der Schimmel wieder deutlich sichtbar sein.

Nun möchte ich außerordentlich und fristlos Kündigen. Montag habe ich ein Gespräch mit dem Mieterschutzbund. Trotzdem wollte ich vorab wissen ob § 543 und § 569 BGB zutreffen. Wie lang eine Räumungsfrist ist? Ob diese dann erst nächsten Monat in Kraft tritt, und was ich eben sonst noch wissen sollte. Am 22 ist das treffen alles Beteiligten.

Dankeschön

Rechtsanwalt, Mietrecht, Rechtsberatung, außerordentliche kündigung
Vor Gericht gehen wenn gegnerische Versicherung nicht alles zahlt?

Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem: Mir ist man ins Auto gefahren (mit der Anhängerkupplung vorne in die Stoßstange). Der Schaden beläuft sich laut einem Kostenvoranschlag einer BMW-Fachwerkstatt auf knapp über 1000,- €. Da sich der Schaden hinter dem Kennzeichen befindet, also so nicht sichtbar ist, habe ich mich entschlossen, das Auto nicht reparieren zu lassen, sondern habe den Betrag des Kostenvoranschlags abzgl. Mehrwertsteuer + allgemeine Auslagenpauschale, Kennzeichen etc. der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt. Diese hat nun den geforderten Betrag (ca. 960 €) um ungefähr 300 € gekürzt, mit der Begründung, dass ich bei einem anderen Karosseriebauer die Reparatur eben um diese 300 € günstiger bekommen würde. (Habe ich etwa nicht den Anspruch meinen Wagen von einer BMW-Fachwerkstatt reparieren zu lassen??)

Da wir die ganze Sache sowieso schon beim Rechtsanwalt ist, liegt es jetzt natürlich nahe, den gekürzten Betrag vor Gericht einzuklagen. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die im Falle des Falls zahlen würde, allerdings bleibe ich natürlich auf 150 € Selbstbeteiligung sitzen.

Hat jemand mit solchen Geschichten Erfahrung, also wie so ein Rechtsstreit in der Regel ausgeht? Ist es sinnvoll damit vor Gericht zu gehen oder habe ich da eher keine Chance zu gewinnen?

Danke schonmal :)

Auto, Rechtsanwalt, Versicherung, Recht, Gericht, Klage, Schaden, Streit, Kürzung
Fassade ohne Zustimmung aller Eigentümer gestrichen

Guten Morgen zusammen,

In der Eigentümerversammlung wurde beschlossen dass die Fassade gestrichen wird. 4/4 Eigentümern stimmten zu. Ferner wurde besprochen, dass über die Farbe noch abgestimmt wird.

Vor einem Monat dann fand ich nach der Arbeit ein Baugerüst vor und die Fassade wurde gestrichen in einem sehr dunklen Anthrazitton.

Mir persönlich gefällt die Farbe gar nicht und ich habe der Farbe auch nicht zugestimmt. Nach Rücksprache mit dem Verwalter war angeblich die Malerfirma an einem Tag im Haus und hat Muster an die Wand gemalt. Alle Anwedenden wurden zu der Farbe befragt und haben dieser Zugestimmt.

Da ich an dem Tag nicht im Haus war, konnte ich an der "Abstimmung" nicht teilnehmen und meine Argumente gegen die Farbe nicht einbringen.

Die Firma behauptet nun sie habe richtig gehandelt, sie hätte Muster gezeigt und alle beteiligten hätten zugestimmt.

Meines Wissens ist eine Änderung der Farbe der Fassade eine Bauliche Veränderung und muss von ALLEN Parteien zugestimmt werden. Die Farbe der Fassade vorher war ein Blassgelb. Von Blassgelb auf Dunkelanthrazit ist halt schon ein extremer Unterschied.

Wer hat in dem Fall recht? Hat der Verwalter richtig gehandelt (bzw die Malerfirma) oder hätten 4/4 Parteien zustimmen müssen?

Wenn ich in Recht bin, welchen Anspruch habe ich? Darf ich einen neuanstrich zu lasten der Firma verlangen in einer Farbe der alle Parteien zustimmen?

Wohnung, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, BGB, Eigentumswohnung, Jura, Weg, Beschluss, Eigentümerrecht
Von wem bekomm ich meine 150€ Selbstbeteiligung, wenn die Klage vom Gegner zurückgenommmen wurde

Hallo liebe Community,

zunächst erstmal einen schönen 3. Advent.

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe im April mir einen Anwalt genommen, weil ein Inkasso Unternehmen von mir knapp 1400€ wollte (war angeblich Forderung von Kabel Deutschland, was überhaupt nicht stimmte, ich war da nie Kunde). Und mußte 150€ Selbstbeteiligung leisten, was ja mir zunächst logisch erscheint. Nun hat das Inkasso nach Langem Hin und Her die Klage zurückgenommen und um Kostenaufstellung gebeten und ich bin davon ausgegangen, das ich meine 150€ auch wiederbekomme.

Seine Kostenaufstellung Im April an meine Vers. sah belief sich damals auf knapp 300€, wovon 150 € Selbstbeteilung abgezogen wurden, sodaß die Vers. knapp150 an ihn zahlen sollte. Ich mußte bei ihm auch 150 € zahlen und dachte, das wäre meine Beteiligung, denn diese Aufstellung habe ich jetzt erst gesehen

Die Kostenaufstellung an die Gegenseite wurde vom Gericht auf etwa 140€ festgesetzt.

Nun hatte ich nachgefragt, was mit den an ihm gezahlten 150€ von mir wäre, und er teilte mir mit, das die außergerichtliche Gebühren gewesen seien, die die Gegenseite nicht zu erstatten verpflichtet sei.

Aber es kann doch nicht sein, daß ich für etwas zahlen muß, wofür ich garnichts kann, denn hätten das Inkasso nicht versucht mich übers Ohr zu hauen, hätte ich ja auch keinen Anwalt gebraucht.

ich hoffe, ich habe halbwegs verständlich gemacht, was ich meine. Bin momentan total aufgewühlt, denn 150€ sind für mich eine Menge Geld.

Kennt sich eine von Euch mit sowas aus oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Rechtsanwalt, Selbstbeteiligung
Vertragsverlängerung durch Ehepartner wirksam?

Vermutlich eine sehr spezielle Frage, aber ich versuch es trotzdem mal:

Mein Opa hatte im August 2011 einen Schlaganfall, in Folge dessen er danach lange im Krankenhaus lag. Erholt hat er sich davon leider nie mehr...

Aufgrund der nachfolgenden Demenz wurde meine Mutter dann Anfang 2012 vom Amtsgericht als Vormund bestimmt. Sprich Übernahme aller Geschäftstätigkeiten.

Im März diesen Jahres hat dann eine Firma, die Verträge für Festnetzanschlüsse betreibt bei meiner Oma angerufen um den auslaufenden Vertrag, der auf meinem Opa lief zu verlängern.

Sie hatte dann Vertragsunterlagen zugeschickt bekommen, die zwar auf meinen Opa ausgestellt, aber durch sie unterschrieben wurden. Briefe der Firma kamen weiterhin auf den Namen meines Opas, und abgebucht wurde weiterhin von seinem Konto.

Nach seinem Tod Ende Oktober haben wir sämtliche Einzugsermächtigungen auf das neu eröffnete Konto meiner Oma umgelegt und sind hierdurch erst auf diesen dubiosen Telefonvertrag gestoßen. Wir haben dann umgehend den Vertrag gekündigt, wegen Tod des Vertragsnehmers.

JETZT sagen die aber, dass der Vertrag mit meiner Oma zu Stande kam, und deshalb noch mindestens bis zum Ablauf der 2 Jahre Vertragsdauer weiterläuft...

Ist das rechtlich OK, oder haben die schon bei der Verlängerung des Vertrags widerrechtlich gehandelt?

Danke und Gruß

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gericht, BGB, Jura, Richter, Vertragsrecht, Goldstück
Betrug im Internet: Ware bezahlt, Verkäufer liefert nicht. Wer zahlt meinen Anwalt?

Ich bin Opfer eines Betruges im Netz. Die Ware habe ich bei einer Privatperson bestellt, es gab regen Schriftverkehr von beiden Seiten. Die Beweislage ist eindeutig. Der Käufer liefert nicht, kann die Ware nicht mehr liefern weil er diese irgendwem anderen einfach verkauft hat. Der verkäufer sagt eine Rücküberweisung zu, auch dieses schreibt er per SMS. Seit 1 Woche meldet er sich nicht mehr, nimmt extra die Anrufe nicht entgegen und liest zwar meine Mails (Empfangsbestätigung) aber antwortet nicht. Die Zahlung passierte als Vorüberweisung ohne PayPal und Käuferschutz. Alle Daten (Schriftwechsel) wurden gespeichert. Hinzu kommt das der Verkäufer eine falsche eigene Wohnadresse mitgeteilt hat, unter der er seit kanpp einem Jahr nicht erreichbar ist. Es muss ermittelt werden wo er jetzt wohnt oder sich aufhält. Die bisherigen Ergebnisse mit Vorrecherchen sehen gut aus, ich habe Kontaktwege gefunden, wie man den Betrüger greifen kann. Wer zahlt nun meinen Rechtsanwalt und wo schickt er die Forderung der Rücküberweisung hin? Und welche Schritte sind am geeignetsten in welcher Reihenfolge zu machen. Erst Polizei mit Anzeige und dann Rechtsanwalt oder umgedreht. Sollte ich mit einen der beiden Termine eher warten, aufgrund taktischer Zögerung um auch das Geld zurück zu bekommen. Denn soweit ich weiss, nützt ja allein die Anzeige nichts, jedenfalls bekommen ich allein dadurch ja nicht das Geld zurück. Schliesslich will ich ja auch mein Geld zurück, immerhin 1100 Euro!

Betrug, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Gericht, ermittlung, Täuschung, Lieferverzug
Rechtsfrage: Beauftragung einer Dienstleistung ohne meine Einwilligung rechtmäßig?

Hallo zusammen,

für eine Renovierungsarbeit habe ich Ersatzfliesen benötigt. Es gibt mehrere Unternehmen, die sich hierauf spezialisiert haben.

Ich habe 6 Firmen (Adresse aus einer Internetseite zu diesem Thema) mit dem folgenden Schriftlaut angeschrieben.

Meine schriftliche Anfrage lautete:

Sehr geehrte Damen und Herren, aus dem Internet habe ich Ihre Adresse erfahren. Ich benötige Fliesen Typ XXX. Zur Rücksendung meines beigelegten Musters habe ich Ihnen einen frankierten Rückumschlag beigelegt. Für Fragen hierzu stehe ich Ihnen telefonisch gerne zur Verfügung. Meine Unterschrift.

Ich bekam vier absagen und eine Zusage. Soweit alles gut.

Ein Unternehmen sendete mir allerdings ein Schreiben mit dem Inhalt, dass sie eine kostenpflichtige Recherche vornehmen, wenn ich nicht schriftlich widerspreche. Dank Uraubszeit blieb das offen. Ich bekam anschließend eine Absage (Fliesen konnten nicht beschafft werden und eine Rechnung für eine mit mir "vereinbarten!!!" Pauschale). Der Betrag wird angemahnt. Ich habe jedoch lediglich eine Ersatzfließenbeschaffung angefragt und keine Recherchedienstleistung.

Ist ein "Stillschweigende" Auftragserteilung die dadurch zustande kommen soll, dass ich binnen einer Frist nicht schriftlich widerrufe denn rechtens? Nach meiner Auffassung ist ein Vetrag eine beidseitige Willenserklärung - an einer kostenpflichtigen (und zudem ergebnislosen) Recherche war ich zu keiner Zeit interessiert. Auf meinen Anruf reagierten die Mitarbeiter im Unternehmen direkt sehr unverschämt.

Muss ich zahlen? Vorab danke für eine Einschätzung.

Gruß ElBandito74

Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Vertrag, Bestellung, Dienstleistung
Vertrag mit Privatschule (Steht kein Wiederrufsrecht)?

Hallo!

Vor ca. einer Woche habe ich bei einer Privatschule, die mit einer monatlicher Gebühr verbunden ist einen Vertrag über ein Jahr geschlossen. Die Gebühr von 500EUR wollte ich teilweise selber, teilweise durch Verwandte aufbringen (Nebenjob, Oma, Eltern).

Unerwartet hat sich vor ca. einer halben Woche ein Betrieb, bei dem ich schon eine Absage hatte gemeldet, man würde mir die Ausbildungsstelle doch ermöglich können, was für mich super war, die Schule wäre ja nur eine Ausweichmöglichkeit gewesen.

Nachdem ich diese Nachricht erhalten hatte, habe ich prombt bei der Privatschule angerufen, ob sie doch Verständnis für meine Lage hätten und man den Vertrag doch bitte annulieren könne. Die Privatschule meinte, sie würden hinter dem 1-Jahres-Vertrag stehen und ich MUSS die Gebühr von 12x500EUR entrichten!

Im Vertrag ist keine Widerrufsklausel, AGB o. Ä.!

Ich habe mal gehört, das bei einem "Kauf" (ich weiss nicht, ob man das so nennen kann), der mit Ratenzahlung verbunden ist, eine allg. gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen hat. Der Vertrag wurde aber nicht per Fernabsatz geschlossen. (Beratungsgespräch, Anmeldeforumlare mitbekommen, Zuhause ausgefüllt und dann mit der Post eingeschickt)

Ich muss dazu sagen, ich bin 18 Jahre alt und habe noch kein Einkommen und ich würde der Schule 6000,- schulden. Haben "junge Erwachsene" vlt. in Sachen Veträgen noch einen besonderen Schutz, z.B. ein allg. Widerrufsrecht von 14 Tagen?

Wie sieht hier die Rechtslage aus? BITTE UM HILFE!

Liebe Grüße

Schule, Rechtsanwalt, Schulden, Recht, Anwalt, Vertrag, Jura, Vertragsrecht
Junghund mit Hodenfehler gekauft -> nun noch Taubheit diagnostiziert!

Hallo liebe Leute,

letzte Woche haben wir uns in einen kleinen Junghund verliebt und uns demnach auch für den kleinen entschieden.... er wurde uns vom Züchter verkauft mit dem Merkmal, dass er einen Hodenfehler hat, bzw... seine Hoden von Geburt an fehlen.... da wir nicht züchten wollen war das für uns ok ....

Nach einem Tag haben wir bemerkt dass irgendwas mit seinem Gehör nicht stimmt.. also ab zum Tierarzt der uns ganz klar bestätigen konnte, dass auf keinerlei akkustische Signale bzw Reize reagiert und man gehe davon aus, dass er schon von GEburt an taub sei.

das war natürlich erstmal ein Schock für uns, aber dennoch würden wir den kleinen nicht mehr zurückgeben auch wenn diese Behinderung erstmal alles auf den Kopf stellt ...

jedenfalls wurde auf dem Kaufvertrag vermerkt, dass aufgrund des Hodenfehler der Preis gemindert wurde und wir daher keine Ansprüche haben ....

nun ja... wir haben uns bei dem Züchter gemeldet und ihm von der Geschichte erzählt und er meinte nur, dass er dem widerspreche und sie davon nix gewusst hätten ...

letztendlich geht es uns nicht ums Geld (wobei es schon viel war trotz der Preisminderung), aber es ist ein Unterschied ob man ein Hund mit einem Schönheitsfehler kauft oder einer extremen Behinderung

Was würdet Ihr in diesem Fall machen.. .bzw was kann machen? Anwalt? Polizei wegen Betrug?

vielen Dank im Voraus

Hund, Rechtsanwalt, Kaufvertrag, Chihuahua, Züchter, Junghund
PrismaLife private Rentenversicherung Kündigen, aber wie?

Hallo Leute ich stecke in einer sehr schwierigen Situation, ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Also es geht um folgendes:

Ich habe vor 3 Monaten bei der DIAG (Deutschen Investmentberatung AG) ein nebenjob als Tippgeber (Versicherungsbranche) angefangen.

Dabei musste ich eine private Rentenversicherung abschließen 10 Einheiten) , weil durch die Einheiten immer mehr Geld verdienen konnte, Je mehr Einheiten desto mehr Geld. Was auch immer.

Seit 10.06.2013 (ca. 3 Monaten) werden von meinem Konto 100€ abgebucht (44 € gehen auf das Stornokonto 54€ auf das normale in der Schweiz).

Eine BU (Berufsunfähigkeit) habe ich ebenso in dieser Höhe abgeschlossen.

Vorgestern hat PrismaLife wieder versucht abzuchen, das mein Konto nicht gedeckt war, konnte keine Abbuchung durchgeführt werden.

ICH MÖCHTE SOFORT RAUS, bitte helft mir, bitte.

Ich weiß nicht ob das was bringt, ich habe am 1. Juli noch eine Empfangsbestätigung von der PrismaLife erhalten, die ich wahrscheinlich unterschrieben an die zurücksenden sollte, welches aber nicht der Fall war.

Könnte das vielleicht nützlich sein ?

Ich könnte ja sagen,

"Nein ich habe keine Bestätigung erhalten bzw. unterschrieben an sie gesendet, wieso buchen sie seit 4 Monaten die Beiträge von meinem Konto ab? ich hatte Probleme mit der Deutschen Investmentberatung, wollte raus, aber die haben sich nie gemeldet"

so in der Art, wäre das viellecht hilfreich?

Auf dem Blatt steht:

Empfangsbestätigung

Versicherungspolice: FVN-000-950

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit bestätige ich, die oben genannte Versicherungspolice erhalten zu haben.

ICH denke mal das ich es dann Unterschrieben an PrismaLife versenden sollte? Oder ist es nicht so wichtig ?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, wäre echt sehr sehr sehr dankbar.

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Kündigung, Rechtsanwalt, Recht
Darf ein Vermieter nachträglich Geld (für z.B. Strom) extra verlangen?

In meinem Mietvertrag steht, wieviel die Miete kostet und wieviel die Nebenkosten betragen. Sonst nichts. Es steht weder da, was in den Nebenkosten enthalten ist, noch die Information/Vereinbarung, dass der Strom extra berechnet/gezählt wird und dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Dadurch dachte ich logischerweise, dass der Strom zu den Nebenkosten gehört (da ja sonst nichts im Mietvertrag steht, den ich unterzeichnet habe). Nun ziehe ich aus und der Vermieter verlangt, dass ich für jeden Monat, den ich hier gewohnt habe, einen bestimmten Betrag an Strom extra zahle. Ist das erlaubt, wenn im Mietvertrag NULL darüber steht? Es steht weder, was in den Nebenkosten enthalten ist, noch der Betrag, der zusätzlich für Strom gezahlt werden soll bzw. dass Strom extra berechnet wird. Ich wusste bis vor kurzem nichts davon und wurde total überrumpelt, denn angesichts meines Mietvertrages, ging ich davon aus, dass mit Miete & Nebenkosten alles abgedeckt ist. Hätte ich eher gewusst, was Sache ist, wäre ich auch sehr viel früher aus der Wohnung ausgezogen. Habe ich denn das Recht, die zusätzlichen Kosten nicht zu zahlen? Im Grunde genommen habe ich ja den Vertrag nur für den angegebenen Mietbetrag + den angegebenen Nebenkostenbetrag unterschrieben und sonst für nichts weiter. Liebe Grüße

Wohnung, Miete, Rechtsanwalt, Strom, Mieter, Recht, Vermieter, Kosten, Mietvertrag, mieten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Strafzettel am Motorrad wegen nichtanbringens einer Parkscheibe

Hallo liebe gutefrage.net Community ;)

Wie ihr aus der Überschrift ja schon erlesen könnt, habe ich das Problem wegen angeblichem nichtanbringens einer Parkscheibe an meinem Motorrad einen Strafzettel bekommen zu haben.

Das es natürlich in der Praxis unmöglich und auch unsinnig ist eine Parkscheibe an ein Motorrad anzubringen, sollte ja wohl jedem klar sein. Die wird schnell geklaut, fallt runter oder wird verdreht, etc,pp. Des weiteren kann ich die auch nicht mitnehmen (zu groß).

Natürlich habe ich im Verhrsüberwachungsamt angerufen und freundlich darauf hingewiesen - das wurde nicht verstanden und auch ein bisschen forscherer Ton hat natürlich nichts gebracht. Also dacht ich mir "wenn ihr blöd könnt, kann ichs auch." Und habe erst einmal schriftlich darauf reagiert. Dabei habe ich um die Kopie der behördlichen und bauamtlichen Genehmigung des Verkehrszeichens gebeten "nur um sicher zu gehen, das eine rechtliche Grundlage besteht" und ausdrücklich erläutert, dass ich noch in "keinster Weise Angaben zur Tat selbst gemacht habe" sprich weder zugebe noch nicht zugebe.

Darauf kam auch ein Schreiben mit einer Erklärung, das eine Parkscheibe am Motorrad notwendig ist und des weiteren als Anlage die Erforderlichen Dokumente ( hat wohl jemand ganz schön arbeiten können für die 10 euro - die sie noch nicht mal haben) :D

Das ganze haben sie wieder mit einer neuen Frist bis 02.10. belegt.

Meine Fragen sind nun:

  1. Welche weiteren rechtlichen Schritte kann ich einlegen, um das ganze noch länger herrauszuzögern? Ich möchte hier wirklich alles ausloten, was geht.

  2. Gibt es Referenzfälle (hab jetzt noch keine gefunden) und wie seht ihr als Rechtsexperten die Chance dagegen vorzugehen und gerichtlich Erfolg zu haben? (Sprich soweit zu kommen, das ein Gericht es ebenso frei nach Common Sense beurteilt und sagt eine Parkscheibe am Motorrad ist nicht sinnvoll, da es keine Möglichkeit gibt, diese Ordnungsgemäß anzubringen)..

In jedem Fall werde ich dies an Motorradzeitschriften und ans Rathaus, wegen Unverhältnismäßigkeit weiterleiten. 99.9% Der Parkwächter verstehen ja, das es keinen Sinn macht eine Parkscheibe oder einen Parkschein an ein Motorrad zu legen, dieser eine wohl nicht.

Vielen Lieben Dank!

Christian

Motorrad, Verkehr, Rechtsanwalt, Recht, Verkehrsrecht
Welche Rechte sind auf der Klassenfahrt verletzt worden?

Kassenfahrt (6. Klasse) vor den Ferien fünf Mädchen, fünf Jungen zwei Lehrerinnen. Die Jungens bekommen am Abend im Schlafraum Streit, näheres weiß ich nicht (betr. Bekannte). Darauf wird ein 12jähriger Junge, der bereits vorbelastet ist (ist in Therapie dies ist den Lehrerinnen bekannt), mit der Matratze in den Duschraum verlegt. Und dies für die restlichen vier Nächte, die Eltern werden nicht informiert. Der Schüler wird von den anderen Schüler gemobbt, geschlagen und getreten. Bevor er am Abend zum Schlafen in den Duschraum muss, muss er den Boden von Nässe trocknen, er hat Angst traut sich dies aber nicht zu äußern, er darf auch nicht die Tür nachts offen lassen. Morgens wecken ihn die Schüler indem sie ihm Bettdecke und Matratze wegreißen. Nach der Klassenfahrt zeigt er Hämatome am Körper, hat Alpträume und nässt wieder ein. Der Hausarzt schreibt den Jungen vierzehn Tage bis zu den Ferien krank. Die Eltern haben Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft hat die Klage ablehnt, da es nicht im Interesse der Öffentlichkeit steht. Außerdem kam es zu einem Gespräch, zwischen den Lehrerinnen und den Eltern und dem Therapeuten, worauf die Lehrkräfte ein Entschuldigungsbrief an die Eltern schrieben. In diesen Schreiben finden sie ihr Handeln immer noch korrekt. Die Rektorin hat sich damit nicht befasst, hätte wohl keine Zeit etc. Fragen: Lohnt es einen Widerspruch gegen die Einstellung an den Staatsanwalt zu richten? Und was könnte noch unternommen werden?

Ich erfuhr gestern von dem Vorfall (und war geschockt) und bin konkret um Hilfe gebeten worden, eine Beschwerde an das Schulamt, fiel mir spontan ein. Was noch?

Mobbing, Schule, Rechtsanwalt, Pädagogik, Recht, Psychologie, Aufsichtspflicht, Jura

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