Glossybox - nie erhalten, trotzdem Zahlungsaufforderung!

Hallo :-)

mir ist was ganz ärgerliches passiert.

Ich hatte im Dezember 2012 einmal eine Glossybox bestellt. Diese habe ich bezahlt, darauf hin Kündigte ich zum Januar das Abo.

Es wurde versehentlich Geld abgebucht, ich habe das dann zurückgebucht, und die Sache war gegessen.

Ich habe auch keine Box mehr bekommen.

Ich hatte damals per E-Mail gekündigt, wie es mir zuvor am Telefon gesagt wurde.

Nun habe ich vor 14 Tagen eine Email mit einer offenen Zahlungsaufforderung erhalten, für die Glossybox Januar 2013.

Da ich diese Box nicht erhalten habe, dachte ich zuerst an einen Fehler von Seiten Glossybox, schrieb eine Email mit der bitte um Prüfung. Da keine Antwort kam, war die Sache für mich erledigt.

Jetzt erhielt ich heute eine Email mit einer Mahnung über 50 !!!!!!!!! Euro, und einer Inkasso Androhung.

Ich rief also dort an, und erklärte was ich gerade schrieb.

Natürlich habe ich den Email verlauf von Dezember letzten Jahres nicht mehr, mein Email Programm löscht das nach sechs Monaten. Darauf hin wurde ich erst mal forsch gefragt wie ich dazu käme so etwas zu löschen.

Ich habe jetzt schriftlich einen Verbringungsnachweis angefordert und der Mahnung wiedersprochen, da weder ein Vertrag bestand noch habe ich eine Leistung erhalten.

Jedoch lies die Dame am Telefon schon blicken das sie nicht locker lassen bis ich zahle.

Hat jemand eine Ahnung wie meine Rechtliche lage gerade ist, oder ist jemandem was ähnliches passiert?

LG, Eulien

Rechtsanwalt, Rechte, Forderung, Widerspruch, Abonnement, glossybox
Monika Mumm Terror Inkassobüro / coeo Vollstreckungsbescheid

Hallo,

seit geraumer Zeit bekomme ich Briefe von einer Rechtsanwältin Monika Mumm.

Die fordert im Auftrag einer First Communication GmbH 351,83. Die Forderung soll ich aber an eine coeo Inkasso GmbH überweisen?! Alles sehr seltsam.

Vergangene Woche rief ich in der Kanzlei an um herauszubekommen was für eine Forderung das überhaupt sein soll.

Leider brachte das Gespräch gar nichts,weil die Dame am Telefon ziemlich unfreundlich

und dumm war.

Sie sagte in der Sache hätte ich eine Ratenzahlung ? nicht eingehalten und es läge ein

Vollstreckungstitel vor.

Heute hatte ich plötzlich wieder ein Schreiben von ihr im Briefkasten. Eine Zwangsvollstreckungsandrohung.

Sie wäre nunmehr beauftragt die Einleitung der Zwangsvollstreckung gegen mich zu prüfen.Ich habe jetzt noch 4 Tage Zeit zu zahlen,ansonsten beauftragt sie einen Gerichtsvollzieher.

Anbei hat sie mir eine Kopie eines Zwangsvollstreckungsantrags sowie einen Antrag auf sofortige Abnahme der Vermögensauskunft an das hiesige Amtsgericht beigefügt.

Als Anlage steht dort wäre ein Vollstreckungsbescheid des AG Hünefeld unter dem AZ ....

vom 30.07.2013 beigefügt.

ich selber hatte in meinem Schreiben aber keine Kopie von diesem angeblichen Vollstreckungsbescheid des AG Hünefeld.

Ich habe jetzt natürlich Angst davor und weiß nicht was ich machen soll?

Ich weiß bis heute nicht um was für eine Art Forderung es sich eigentlich handelt,bzw. was ich da eigentlich bezahlen soll.

Ich wäre froh,wenn mir jemand helfen könnte und mir Auskunft gibt,wie ich mich verhalten kann.

Vielen Dank, kikischlau

Rechtsanwalt, Inkasso, coeo
Einbruch mit eigenem Schlüssel - Versicherung zahlt nicht

Ich bin vor kurzem umgezogen. Während ich mit drei weiteren Personen die Möbel aus meiner alten WG herausgeholt habe, habe ich die Haus- und Wohnungstür offen stehen gelassen. Der Schlüssel lag im Wohnungsflur auf einem Esstisch. Während der zwei Stunden, die der Umzug dauerte, war ständig jemand in der Wohnung und meist auch im Hausflur. Als zwei der Helfer schon zur neuen Wohnung vorgefahren sind und ich mit dem Rest auch fertig war, fand ich den Schlüssel nicht wieder, ging aber davon aus, er sei zwischen die Kisten geraten. Deswegen habe ich die Tür hinter mir zugezogen und bin mit dem dritten Helfer auch zur neuen Wohnung gefahren. Dort habe ich noch nach dem Schlüssel geschaut und nicht gefunden, da es aber ein riesiges Chaos war, bin ich weiterhin davon ausgegangen, dass der Schlüssel sich wieder auffindet. Dann habe ich meine ehemalige Mitbewohnerin aus der Wohnung, aus der ich ausgezogen bin, versucht zu erreichen, um ihr zu sagen, dass ich meinen Schlüssel nicht finden kann, habe sie aber nicht erreicht, sie meldete sich am nächsten Abend und meinte, sobald sie wieder in der Wohnung sei, werde sie gucken, ob sie den Schlüssel finde. Als Sie dann am Abend des Tages nach dem Umzug nach Hause kam, rief sie mich an und teilte mir mit, dass eingebrochen worden ist, da keine Einbruchspuren zu sehen waren und die Tür von außen abgeschlossen worden ist, wohl ziemlich eindeutig mit meinem Schlüssel. Es wurden einige Elektrogeräte meiner beiden ehemaligen Mitbewohner gestohlen und viele "Kleinigkeiten". Mit der Polizei wurde schon gesprochen und die Schlösser sind ausgetauscht (auf meine Kosten).

Meine ehemaligen Mitbewohner wollen das Geld für die gestohlenen Sachen zurückbekommen, keiner von uns hat eine Hausratversicherung. Ich bin über meinen Vater und meinen Stiefvater haftpflichtversichert, die wollen aber nicht übernehmen, da es sich bei beiden um alte Verträge handelt, bei denen es keine Schlüsselversicherung gibt.

Und nun zu meinen Fragen: Gibt es eine Möglichkeit, doch noch von der Versicherung Geld zu bekommen? Wie sieht in diesem Fall überhaupt die Schuldfrage aus, rechtlich gesehen?

Zumindest bin ich ratlos und hocke auf einem großen Berg Geld, das ich zahlen muss.

Haus, Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Anwalt
Beschwerde schreiben an den Arbeitgeber (Ist es so Okey oder zu nett)?

Ich möchte mich über mein Standort beschweren, da die Vorgesetzten mich schickanieren und Mobben und sehr feindselig sind, in jeder hinsicht! Am 19.07.2013 hatte ich eine Anforderung auf ein Zwischenzeugnis gestellt, dass mit einer bitte es kurzfristig auszustellen, bis heute ist nichts gekommen! Deswegen möchte ich mich bei der Geschäftsleitung beschweren darüber! __

Beschwerde über den Standort Musterstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie schon Ihnen bekannt sein durfte, durch den Standortleiter Herr Pepsi, das ich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesucht habe und mein Anliegen Ihn übergeben habe.

Die Personalabteilung in Mond ist es schon aufgefallen das ich seit ca. 4 Monaten häufig Fehltage habe, die durch Mobbing und Schikane am Arbeitsplatz durch mehrere Vorgesetzten (Mein alter Teamleiter: Fanta und die Abteilungsleiterin: Frau Coke) verursacht wird.

Ich habe durch die zahlreichen schmerzhaften ereignisse die auf der Arbeit auftraten Gesundheitlichen schaden zu mir genommen, so das ich schließlich die Hilfe vom Psychiater in Anspruch nahm, er schrieb mir Medikamente (Antidepressiva) auf und veranlasste das ich unter Psychologischer Behandlung bleibe.

Ich warte sehr Drigendlich auf mein Zwischenzeugnis, das ich am 19.07.2013 per Einschrieben angefordert hatte, mit der Bitte um kurzfristige Ausstellung. Leider wurde mehrfach auf meine Bitte und Aufforderung um ein Zwischenzeugnis nicht eingegangen. In meinen Augen ist es wieder Schikane, denn mein Schreiben auf ein Zwischenzeugnis wurde von mein Fachanwalt für Arbeitsrecht inhaltlich überprüft, bevor ich sie verschicke.

Ich teile Ihnen mein Anliegen mit mit der Hoffnung das ich mein Zwischenzeugnis demnächst erhalte. Und das was in Standort Fürth passiert, nicht nur in Fürth bleibt. Denn ein Vorgesetzter meinte zudem "Was in Musterstadt passiert, bleibt auch in Musterstadt". Dieser Meinung vertretet ich nicht mit.

Als Anhang können sie die die Geschehnisse (Schikanen und Feindseligkeiten) detailliert entnehmen und das schreiben von meinem Anwalt an den Standortleiter als Kopie mit.

Sollte mein schreiben nicht wahrgenommen werden, fühle ich mich gezwungen eine Klage im Arbeitsgericht Musterstadt einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

NikoDance


Kann ich es so abschicken, natürlich verbessere ich die Rechtschreibfehler davor. Kann man es kürzer machen ?, sollte was rausgenommen werden? sollte ich es böser/aggressiver schreiben wenn ja, wo genau im satz? klingt es wie eine Beschwerde, kann es was bezwecke also mir helfen?

Arbeit, Rechtsanwalt, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Grammatik, Jurist, Unternehmen
Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung...Was übernimmt eine vollkasko versicherung?

Hallo ich brauche mal ein paar Tips Ich habe vor einiger Zeit unabsichtig einen Radfahrer angefahren. Er kam auf dem Radweg von rechts und ich habe ihn nicht gesehen nur seinen Freund der hatte eine grosse Flagge am Rad die lenkte mich ab. Ich hbae zwar abgebremst habe aber den Radfahrer der vor fuhr etwas (tempo fast 0km) am hinterrad gestreift. Er verlohr das gleichgewicht und viel zu Boden. Er wollte keinen Rettungswaggen und keine Polizei die ICh haber dann doch gerufen habe. Polizei hat alles aufgenommen.Er war etwas am Finger am Bluten, da habe ich ein Verband drum gemacht. Sein Rad da war die Kette abgesprungen. Mein Auto hat nix. Er hat die Kette selber dran gemacht. Also die Polizei alles aufgenommen hatte und wieder fahren wollte da wollte er plötzlich dann doch einen Rettungswagen.

Jetzt kommt am Freitag ein Brief von der Staatsanwaldschaft ich soll 500 Euro in 2 Monaten an eine Krebsstiftung überweisen.

Vorwurf Fahrlässige Körperverletzung.

Ich habe meine Versicherung angerufen ich habe Vollkasko bei der HUK. die sage mir das der Radfahrer auch Reperatur kosten für sein Fahrrad will und wohl seit dem zum Arzt rennt.

Ich bin echt fix und fertig. Die 500 Euro weiss ich nicht wie ich die in 2 Monaten zusammen haben soll. Ich habe keinen Reichtum lebe alleine.

Was ist wenn ich dem Radfahrer noch mehr zahlen muss??

Kann man jetzt noch eine Rechtschutzversicherung abschlissen?? WIe teuer ist das??

Und wieso zahlt das nicht meine Verricherung??

Rechtsanwalt, Versicherung, Rechtsschutz
Rechnung Videothek über 1400€ für angeblich nicht zurück gebrachten Film vor 1 1/2 Jahren!?

Hi , Ich hab da mal eine Frage bezüglich einer Rechnung von der Videothek in der ich gelegentlich Filme ausleihe. Und zwar habe ich heute, von dieser Videothek eine Schreiben / Rechnung erhalten, ich hätte den am 05.02.2012 um 18:34 Uhr ausgeliehenen Film nie zurück gebracht und es sind Verleihgebühren in Höhe von 1409,20 € aufgelaufen. Den Film den sie im schreiben aufführen habe ich auch ausgeliehen, bin mir aber zu 1000% ig sicher das ich ihn am nächsten Tag zurück gegeben habe. ( habe seit dem mir nichts mehr ausgeliehen gehabt) Das ist das erste Schreiben wo ich erhalte, vorher kamen nie irgendwelche Erinnerungen. Des weiteren steht im Schreiben das ich es bis zum 07.08.13 auf das Konto der Videothek überweisen soll , da sonst ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird.

Ich habe so Panik ich hatte mit sowas nochn nie zu tun und weiss nicht wie ich mich jetzt verhalten soll? Hab versucht die Nummer anzurufen die dabei steht, aber dort nimmt niemand ab.

Dann steht da noch ein Satz mit dem ich leider nichts anfangen kann: "Wir bieten Ihnen einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an den Vorgang und somit auch Ihre Mitgliedschaft gegen eine Zahlung von 400,-€ zu löschen." Kann mir jemand sagen was damit gemeint ist ? Das Schreiben ist nicht unterschrieben und sieht eher aus wie eine Kopie da das Logo der Videothek schwarz-weiss ist und nicht farbig wie man es kennt.

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen ! Vielleicht hat jemand von euch ja auch schonmal so ein schreiben erhalten ? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten !

Liebe Grüsse Butterfee

Miete, Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gericht, Mietvertrag, BGB, Videothek, Verzug
Anschreiben zur Rechtsanwaltsfachangestellte

einfach mal drüber lesen und schauen ob es okay ist vielen Dank im vorraus! :)

Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Rechtsanwaltsfachangestellte

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich unter www.arbeitsagentur.de erfahren habe, stellen Sie auch in diesem Jahr Auszubildende ein. Deshalb bewerbe ich mich um eine Ausbildungsstelle als Rechtsanwaltsfachangestellte.

Die Möglichkeit Menschen mit rechtlichen Mitteln unterstützend zur Seite zu stehen, fasziniert mich.

Während meines zweiwöchigen Praktikums auf einer Polizeiwache sowie dem einjährigen Praktikum in der Kanzlei xxxx konnte ich einen Eindruck in den Aufgaben als Rechtsanwaltsfachangestellte gewinnen. Besonders interessiert mich, wie solche Fälle bearbeitet werden, wie Anwälte sich für ihre Mandanten einsetzen. Jeder Rechtsstreit ist anders, es gibt immer wieder neue Herausforderungen.

Im Karriereportal berufenet.arbeitsagentur.de habe ich mich noch mal eingehend über den Beruf als Rechtsanwaltsfachangestellte informiert. Durch das Praktikum hat sich mein Traumberuf als Rechtsanwaltsfachangestellte noch verfestigt, ich bin sicher, dass ich für diesen Berufe sehr gut geeignet.

Ich bin 17 Jahre alt und besuche zurzeit die Berufsbildende Schule xxx.

Mit der Ausbildung bekäme ich die Möglichkeit einen intensiveren Einblick in diesen Beruf zu bekommen. Ich würde mich freuen, wenn ich mich persönlich bei Ihnen vorstellen darf.

Mit freundlichen Grüßen

Bewerbung, Anschreiben, Rechtsanwalt, Ausbildung, Kanzlei, Rechtsanwaltsfachangestellte
Reißverschlussverfahren, Unfall mit riesen LKW, Rat bezüglich der Schuld.

Zwar ware ich nicht beteiligt am Unfall, jedoch ein Kumpel und ich suche Rat.

Also schildere ich den Vorfall.

Reißverschlussverfahren, rechts fährt ein LKW, weiß nicht wieviel Tonnen, aber kein kleines, er hatte schon ein Gelenk hinterm Cockpit. Entschuldigt die Bezeichungen, weiß gerade nicht wie man sowas nennt. Ich hoffe verständlich gewesen.

Nun, rechts im Reißverschlussverfahren fährt ein langer LKW, links neben dem LKW 3 Autos paralel zum LKW, an vorderster stelle mein Kumpel.

Er wollte sozusagen den LKW überholen weil er schon bei seinem cockpit war, also ganz vorne. Sie waren schon fast gleichschnell bzw. gleichweit vorne. Nun verlangsamt der LKW fahrer nicht, stattdessen beschleunigt er weiter um das überholen nicht zu ermöglichen. Und fährt recht grob mittig und extra weiter zum Auto und bamm. Streift das Auto. Spiegel abgefallen und der untere und vordere Bereich wurde vom LKW geschliffen.

Ich dachte mir nun, mein Kumpel hat schuld, schließlich hätte er einfach abbremsen müssen und warten müssen bis der LKW dann sich ganz vorne eingeordnet hat. Jedoch wäre das eine Gefahr für den hinteren Verkehr. Auffahrunfall. Und, hätte der LKW fahrer nun nicht seine Beschleunigung vermindern müssen ?

Mein Kumpel hat den Führerschein seit 3 Wochen, also noch recht unerfahren. Wollte am LKW vorbei weil sonst abbremsen und vollbremsung bzw, auffahrunfall für den hinteren Verkehr verursachen.

Die Polizei meinte nun, sie würde vielleicht ein Aufbau seminar bekommen.

Schaden war nicht allzugroß.

Aber wer hat denn nun Recht, weiß es jemand genau ?

Bitte um Rat.

Kurz:

Reißverschlussverfahren, fast links am LKW vorbei und er streift dann das auto am Beifahrerspiegel. Und am Blech drunter und davor.

Was kann nun passieren ?

Unfall, Verkehr, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Rechte, Unfallversicherung
Darf ich wegen Falschaussage anzeige machen?

Hallo, ich und mein Kumpel sind einmal zum Müller gegangen und er schrieb mir am Handy das ich ihm 2 PS3 Spiele bringen sollte, als er sie hatte packte er sie aus gab mir die leeren Hüllen und steckte sich die CDs in sein Hosenbein, wo er dann rausgehen wollte fielen die ihm raus, er is dann schnell weggelaufen und gab mir die leeren Hüllen an denen man nicht gesehen hatte das sie aufgeschlitzt wurden, die ich zurückstellen sollte, als ich dann vernommen wurde meinte eine der Verkäuferin, dass sie mich gesehen hat und wie die CDs aus "meinen" Hosen fielen. Dies hat sie der Polizei gesagt und 1 Monat später hatte ich die Anzeige wegen versuchten Diebstahls und ich sollte 10 Sozialstunden ableisten und 70€ an Müller zahlen(50€ fangprämie und 20€ wegen eines der Spiele)mein kumpel bekam lediglich einen brief wegen den 10 sozialstunden und nix vom müller, ich wollte dies aber nicht akzeptieren und wollte Anzeige gegen diese Verkäuferin wegen falschaussage erstatten. Als ich bei der Polizei war fragte ich ob ich Anzeige erstatten könnte und erzählte ihm diese geschichte und dieser meinte das das nicht möglich sei und konnte auch keine anderen gründe nennen außer das wenn gerade ein verfahren über mich läuft ich keine anzeige erstatten kann, danach meinte er er hätte keine zeit und ich sollte gehen .... jetzt die frage an euch: darf ich sie anzeigen? und ist das wirklich eine falschaussage?

Rechtsanwalt, Recht, Strafgesetzbuch, Strafrecht
Rechtsschutz in Anspruch nehmen bei Falschaussage des Unfallgegners oder nicht?

Ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Verkehrsunfall: Ich wollte abends ca. 22.00 Uhr auf regennasser Straße in einer mir relativ unbekannten Gegend links in eine Seitenstraße abbiegen, habe deshalb links geblinkt, meine Geschwindigkeit verringert und wollte in die Straße einbiegen. Als ich schon fast in der Seitenstraße war, habe ich hinter mir Reifen quietschen hören und mein Unfallgegner hat mich an der linken Ecke des hinteren Stoßfängers getroffen und um ca. 90-120 Grad herumgeschleudert, so dass ich entgegengesetzt meiner ursprünglichen Fahrtrichtung zum Stehen kam.

Wir stiegen aus, ich zeigte ihm meinen immer noch blinkenden linken Blinker, er bestätigte dies und entschuldigte sich, schob das ganze auf die nasse Straße und bot mir an, mein Fahrzeug kostenfrei zu reparieren und mir kostenfrei einen Leihwagen zu stellen, da er selbst eine Kfz-Werkstatt besitzt. Ich willigte zunächst ein.

Nach einer schlaflosen Nacht und erholt von dem Schock überlegte ich mir das ganze am nächsten Morgen jedoch anders, da ich den Mann und seine Werkstatt ja gar nicht kannte. Ich rief ihn deshalb gleich morgens an und bat ihn, das Ganze seiner Versicherung zu melden und wollte mein Auto in meiner Stamm-Werkstatt reparieren lassen. Er meinte: Okay, ist ja mein gutes Recht.

Ich bekam ein paar Tage darauf ein Schreiben von seiner Versicherung, das ich wahrheitsgemäß ausfüllte und zurückschickte. Knapp zwei Wochen später erhielt ich plötzlich von meiner Versicherung ebenfalls eine Schadensnummer und einen Fragebogen. Grund: Mein Unfallgegner hat seiner Versicherung das Ganze etwas anders geschildert. Er behauptet, ich hätte "am Straßenrand gehalten" und dann, als er an mir vorbeifahren wollte, hätte ich "unvermittelt gewendet". Das ist natürlich eine glatte Lüge, ich bin zwar zum Abbiegen logischerweise langsamer geworden, aber ich habe weder gehalten noch "unvermittelt gewendet".

Die Haftung befindet sich deshalb momentan noch in Klärung zwischen den beiden Versicherungen. Sollte die gegnerische Versicherung die volle Haftung verweigern, wäre es dann empfehlenswert, einen Anwalt einzuschalten? Ich bin rechtsschutz- und vollkaskoversichert, habe allerdings Angst, dass der Anwalt auch nicht helfen kann und ich dann die Selbstbeteiligung für Rechtsschutz UND Vollkasko zahlen müsste, was immerhin 450 Euro wären. Schaden an meinem Fahrzeug sind laut Gutachten knapp 1300 Euro. Hochgestuft werde ich wohl nicht, da ich Rabattschutz in meiner Versicherung habe.

Folgende Fakten könnte evtl. ich als Beweise anbringen: - Fotos vom Unfallort - Unfallgegner ließ mich Perso abfotografieren, er wollte meinen nicht sehen - Er kopierte meinen Fahrzeugschein für Teilebestellung etc. (kann ich schlecht nachweisen) - Er war so spät Abends noch unterwegs, weil in seiner Werkstatt durch Sturm ein Baum umgestürzt war, hatte es deshalb eilig (evtl. über Versich. nachweisbar)

Was meint Ihr, lohnt ein Anwalt oder bleibe ich eher auf der Selbstbeteiligung sitzen?

Danke!

Unfall, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, Haftpflichtversicherung
Anwaltskosten des Klägers bezahlen? Unterlassungsbescheid

Hallo, wir (Meine Freundin und Ich) haben nach langen Stretereien mit unseren Nachbarn und nun einen Brief von einer Anwaltskanzlei bekommen. Es geht um Lärmbelästigung. Das Haus hat wohl einen Baufehler und seit unserem Einzug in eine Wohnung darin vor ein paar Monaten haben wir durchgehend Stress mit unseren Nachbarn wegen Lautstärke. Es geht absolut nicht um Partys etc. sondern um normale Gespräche, Badewanne, Telefoieren im Hausflur (Auf dem Weg in die Whg. usw.) Horror soweit. Dem Schreiben beigefügt war eine Auflistung seit unserem Einzugstag mit Uhrzeit, Anzahl und Geschlecht (!!!) der Personen unsere Wohnung betreten haben, dauer der Störung usw. und es wurde jedes Geräusch vermerkt das zu hören war. Vieles davon ist Nachweisbar frei erfunden, und anderes total Lächerlich (laute Stimmen zwischen 15 und 17 Uhr...) aber naja. (Ja die Nachbarn haben ein großes Problem, Kontrollwahn, Paranoide Züge und sonst noch was ;)) Auszug steht Natürlich an, die Vermieterin ist auf unserer Seite und will die Whg nach uns Verkaufen, da es "wohl für niemanden Sinn macht dort zu Wohnen" Soweit zur Sachlage. Dem Brief beigefügt war natürlich eine Rechnung über die Anwaltskosten in Höhe von 500€ die Wir zu tragen hätten. Wie müssen wir darauf reagieren? Muss das ganze erst vor Gericht und wir recht bekommen damit wir nicht zahlen müssen? Was ist zu unternehmen. Ich hoffe hier finden sich ein paar kluge Köpfe, Erfahrene oder evtl. sogar der ein oder andere Anwalt, der mir helfen kann. Vielen Dank im Vorraus

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Nachbarn, Nachbarschaftsstreit, Ruhestörung, Streit
Teil- oder Vollwiderspruch gegen Mahnbescheid?

Hallo!

Ich erhielt einen Mahnbescheid, dem eine ursprüngliche Forderung von 12/2010 zugrundeliegt.

Die prozessbevollmächtigte Kanzlei Wehnert&Kollegen ist bekannt für das Eintreiben von Forderungen, die kurz vor der Verjährung stehen, wie ich gegoogelt habe. Und von der einfordernden Firma FKH Gbr hatte ich bislang nie gehört oder ein Schreiben erhalten.

Es sieht so aus, als habe ich mal eine Hundefutterrechnung nicht bezahlt. Anscheinend wurde diese Forderung 2011 an die UGV weitergegeben, wo ich angeblich nur einen Teil der Forderung beglichen habe. Irgendwann dieses Jahr bekam ich wieder eine Zahlungsaufforderung der UGV. Da ich nichts mehr mit der Forderung anfangen konnte, bat ich um Informationen und vorsorglich, mit Verweis auf meine Zahlungsunfähigkeit, um eine Ratenzahlung. Eine Antwort bekam ich von der UGV nie.

Stattdessen kam jetzt der Mahnbescheid, nachdem die UGV wohl die Forderung (warum auch immer) an die FKH abgetreten hat und diese einen Mahnbescheid beantragte.

Im Mahnbescheid sind in den Nebenkosten neben der Inkassogebühr und vorgerichtlichen Anwaltstätigkeiten (die Kanzlei hat mich nie angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert!) Kontoführungsgebühren aufgelistet. Überall lese ich, dass diese dem Schuldner nicht zugelastet werden dürfen.

Also bin ich versucht, Teileinspruch einzulegen gegen diese Kontoführungsgebühren. Ebenfalls recherchiert habe ich allerdings auch, dass ein Voll-Widerspruch erfolgversprechend sein kann, da diese Mauschel-Kanzleien es selten auf Verfahren und Feststellung der Rechtsgültigkeit ankommen lassen.

Waren meine Recherchen bezüglich der Nebenkosten korrekt? Dürfen noch andere Kosten mir nicht auferlegt werden? Und was ratet Ihr mir - Teil- oder Voll-Widerspruch?

Viele Grüße

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, BGB, Inkasso, Jura, Mahnung, Widerspruch, ZPO
Dramatisches Ende einer Klassenfahrt ... verletzt Lehrer die Aufsichtspflicht?

Eine unvorstellbare Geschichte von unserer Schule: 1 Woche Klassenfahrt - 15-jährige Schüler - Lehrer fand ein kleines leeres Fläschchen Feigenlikör und schickt jetzt 7 Schüler nach Hause. Abbruch (laut Infoblatt nur bei heftigem Regelverstoß und wiederholtem). Eltern müssen die Schüler an 700 km entfernten Landschulheim abholen. Bis dahin hat der Lehrer die Schüler aus seiner Aufsichtspflicht entlassen und gesagt sie hätten jetzt auch keinen Versicherungsschutz. Die Schüler waren 2 Tage (bis die Eltern angereist waren) vom Programm befreit und waren auf sich alleine gestellt. Die Schüler sind emotional völlig fertig.

Also ich kann das alles nicht glauben, was ich da gehört habe?

**Wie kann man gegen diesen Lehrer juristisch vorgehen? **

Es geht nicht darum, dass die Jugendliche einen Fehler begangen haben. Es war sicherlich nicht klug, eine so herbeigesehnt Klassenreise, für die die Schüler noch ein ganzes Jahr lang hart gearbeitet haben, um Geld für die Fahrt zu sammeln, so auf´s Spiel zu setzen. Jedoch wäre meiner Meinung nach andere Strafen angesagt gewesen, wie z.B. soziale Aufgaben über mehrere Wochen in der Schule. Und eine suchtpädagogische Maßnahme. Aber auf keinen Fall die Entlassung aus der Aufsichtspflicht. Wie unmöglich vom Lehrer zu verlangen, dass die emotional aufgewühlten Eltern 700 km hinfahren und mit den aufgelösten Jugendlichen 700 km am gleichen Tag zurück. Übrigens die Rückreise der Klassenfahrt ist für morgen (also 2 Tage nach dem Vorfall).

Rechtsanwalt, Jugendliche, Recht, Familienrecht, Jugendrecht, Schulrecht
Als Minderjähriger betrunken von der Polizei erwischt - was nun?

Hallo Leute, was wäre, wenn man als 15 Jähriger auf einem Volksfest ist, ohne Eltern, um so in etwa 24 Uhr verlässt man das Festzelt weil man zum Parkplatz will wo die Mutter wartet um einen abzuholen, ein Polizist spricht einen dann auf dem Weg an nach Ausweis und so weiter und ob man schon 16 wäre.. bla bla bal... mir geht es eig. nur darum, wenn die Polizei einem alkoholisierten Minderjährigen auf einem Volksfest oder in einer Bar oder was weiß ich wo erwischt, egal ob sie ihn nun mit zum ausnüchtern nehmen, oder ihn in die Hände der Eltern übergeben, könnten die Polizeibeamten einen dafür anzeigen? schon oder? bzw. die Eltern oder? Und, meine wichtigste Frage, wenn man da erwischt werden würde, man hat nur getrunken, nicht randaliert oder widerstand oder ähnliches geleistet, und man möchte zur Polizei, könnte man das nach einer solchen Aktion vergessen? Also ich meine könnte man sich trotzdem noch bewerben, oder könnte es heißen "sie wurden im Zusammenhang mit einer Straftat angezeigt - Sie dürfen sich nicht mehr bewerben bzw. die Polizei nimmt sie nicht" oder so etwas?? Könnte einem so etwas widerfahren? Oder muss man dafür etwas anstellen wo man mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe bekommt, dass man nicht mehr zur Polizei darf?

Beruf, Bewerbung, Rechtsanwalt, Party, Polizei, Alkohol, Jugendliche, Recht, Anwalt, Gesetz, Jugendamt, Jura, Justiz, Polizist, Vorschriften
Fahrer eines LKW anzeigen?

Würde malvon euch wissen, ob es was bringt einen LKW Fahrer wegen Nötigung im Strassenverkehr anzuzeigen.

Folgende Situation hat sich abgespielt:

Baustelle auf einer Autobahn mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 im weiteren Verlauf auf 60 wegen Tankstellenausfahrt. Es ist 04:55 Uhr Morgens und Dunkel. Ich bin mit ca. 80 Km/h unterwegs so wie beschildert. Hinter mir kommt ein LKW mit über 80 Km/h angebraust. Ich höre erst ein langes, Dumpfes Hupen. Da ich das Radio aus habe, war ich erst einmal überrascht woher das Hupen kam bis ich gemerkt habe das der LKW Fahrer mittlerweile so dicht aufgefahren ist, das kein Smart mehr reinpasst. Nun kommt die begrenzung auf 60 Km/H und ich bremse weiter auf 60 ab. Der LKW Fahrer rastet völlig aus beginnt mit Dauerhupen, schaltet alle Leuchten auch die Monsternebelleuchten auf dem Dach an. Ich werde natürlich stark geblendet. Plötzlich reist der Fahrer den LKW auf die linke Spur. Da er mich von links eh nicht überholen kann in einer Baustelle da die linke Spur eh zu schmal ist, fährt er mittig und schlendert nach links und links, hupend und sämtliche Hupen an sowie weiterhin nötigend und drängelnd. Nun habe ich mir Kennzeichen und Firmenname notiert.

Wie kann man gegen solche Rüpel vorgehen, da die ganze Aktion bei einer anderen Person, die vielleicht schreckhafter ist, böser hätte enden können. Kann man überhaupt dagegen was unternehmen ?

Unfall, Verkehr, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Rechte, LKW, Unfallversicherung

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