Ein Grundstück wird zwangsversteigert. Lt. Grundbuch gibt es einen Eigentümer und ein eingetragenes Belastungs und Veräußerungsverbot, sonst keine Belastungen ersichtlich. Der Begünstigte des Belastungs und Veräußerungsverbotes ist nicht darin ersichtlich. Die Frage die ich mir stelle ist. Warum Zwangsversteigerung, befreit sich der Eigentümer damit von dem Veräußerungsverbot. Darf er das überhaupt, wenn ja unter welchen Umständen, und wie gefährlich ist dies für den Käufer bzw. wie kann man sich am besten absichern ?