Welcher Rechtsanwalt hilft bei Problemen mit dem Jugendamt?

Ich habe eine 5jährige Tochter. Mein Ex-Mann ist ausgezogen als die Kleine 1 Jahr alt war. Seitdem terrorisiert er uns..... Anzeigen gegen mich mit gefakten Beweisen, platte Reifen, Einbruch und hat uns sogar aus unserem früheren Haus geworfen, als ich mit der Kleinen ein paar Tage auf einem Bauernhof war (ist dann mit seiner Freundin einfach bei uns eingezogen und wir waren obdachlos!)

Nun geht er mit ungeheuerlichen Geschichten vom Jugendamt. Dieser Herr auf dem Jugendamt hat mich bis heute noch nicht angehört - gibt mir noch nicht mal einen Termin und unterstützt meinen kranken Ex-Mann mit allen Mittel.....

Ich war schon überall: Erziehungsberatung, Kindernotdienst, Kinderschutzdienst, Beartungsstelle bei der Caritas, ProFamilia.... ÜBERALL! Keiner traut sich gegen das Jugendamt, keiner ist zuständig.

Jetzt bin ich in einer externen Beratungsstelle vom Jugendamt und diese Dame möchte mir helfen und sieht "einen ganz großen Schlamassel" und "Herr ..... hat ganz klar Position bezogen". Dieser Herr im Jugendamt steht aber über Ihr und weiß nicht wie sie mir helfen kann...... Sie würde mir einen Eilantrag bei Gericht empfehlen - normalerweise. Da aber das Gericht den Herrn vom Jugendamt kontaktiert hat sie in diesem speziellen Fall keine Idee :(

Das gibts doch einfach nicht!

Jetzt muß mein Ex-Mann eine EV ablegen und er ist teilweise sehr aggresiv - ich habe solche Angst um mein Kind. Nach dem letzten Umgang kam sie total apathisch zurück und weint seitdem jede Nacht, hat Panik und Angst...

Mir reichts - ich kann nicht mehr.... Kann mir bitte jemand sagen bei welchem Anwalt ich gut aufgehoben bin, der sich auch mal gegen das Jugendamt traut?

Ich hatte einen Familienanwalt für die Scheidung und auch was den Umgang betrifft - aber ein Schritt gegen das Jugendamt traue ich ihm nicht zu.

Ich weiß nicht mehr weiter..... Bin für jede Idee dankbar.

Rechtsanwalt, Jugendamt
o2 akzeptiert keine Ratenzahlung - jetzt Mahnung vom Rechtsanwalt - was tun.

Also, ich konnte ab Oktober meine Handyrechnung nicht mehr zahlen. Höhe der Handyrechnung war 45,00€.

Im Oktober habe ich meinen Tarif herabgestuft auf 34,99 im Monat und hab gesagt bekommen, dass ich 50 Frei - SMS habe, auf der nächsten Rechnung jedoch wurde mir jede SMS einzeln abgerechnet. Im o2 Laden, wo ich auch den Tarif geändert habe, wurde mir dann gesagt, ich hätte doch keine 50 Frei - SMS.

Nun gut, mittlerweile beläuft sich die Rechnung auf 252€ und da kommen jetzt noch 52,50€ hinzu, da der Vertrag im April 2013 endet.

Bei o2 habe ich mittlerweile zweimal versucht eine Ratenzahlung zu vereinbaren, da ich z.Zt. nur mein Kindergeld zur Verfügung habe und dieses auch nicht ganz, da ich Strom davon bezahle. Einmal habe ich 10,00€ angeboten und habe von o2 gesagt bekommen, das geht nicht, ich müsse 45€ abdrücken. Beim zweiten Mal habe ich dann 20,00€ angeboten und dies wurde wieder abgelehnt und es wurde auf die 45€ hingewiesen.

Nun habe ich die 2. Mahnung von deren Rechtsanwalt Bissel + Partner bekommen und da wird auf ein gerichtliches Mahnverfahren aufmerksam gemacht. Nun gut, ich kann nicht binnen 1er Woche 252€ auftreiben.

An wen muss ich mich nun wenden bezüglich einer Ratenzahlung Vereinbarung?! An den Rechtsanwalt oder an o2?! Oder soll ich einfach einen Betrag XY an o2 überweisen und das dann per Postweg nochmal verdeutlichen, dass mehr nicht geht und dann mon. brav die Rate bezahlen?

Bitte um aufschlussreiche Antworten.

Finanzen, O2, Rechnung, Rechtsanwalt, Geld, Handyanbieter
MEIN VERMIETER HAT MICH BETROGEN!

Hallo, mein Name ist Ioanna und ich brauche Hilfe was einen Betrug meines früheren Vermieters betrifft..

Letztes Jahr zog ich nach Deutschland wegen einer Ausbildung und mietete eine kleine Wohnung alleine. Aus familiären Gründen musste ich nach einem halben Jahr plötzlich zurück in mein Heimatland reisen und da fing alles an:

Das Verhältnis zu meinem Vermieter war eigentlich ganz gut bis dahin, da ich immer pünktlich BAR meine Miete zahlte. Kaution war 1000 Euro was meine Eltern auch beazahlt hatten. Es gab eine Menge defekter Gegenstände schon vor meinem Einzug, die ich eigenhändig reparierte wie zB Kaputtes Rohr im Bad oder auseinanderfallende Wandschranktür.

Jedenfalls als ich ihm erklärte dass meine Heimkehr ein Notfall sei und es mir unendlich Leid täte, zeigte er sein wahres hinterhältiges Gesicht.

KAUTION BEKAMEN WIR NICHT ZURÜCK wegen angeblichen Brandflecken auf dem Teppichboden (den ich noch wie eine verrückte abgeschrubbt hab) und eines WINZIGEN KLEINEN LOCHES das man ganz einfach (mir fehlte die Zeit dazu) zunähen könnte.

Dazu kommt dass er für weitere 3 Monate also noch diesen Februar, Miete verlangte und ja ich weiss dass es ein Gesetz hierfür gibt. So.......

ALLES IN ALLEM: -Er behält 1000 Euro Kaution. -Er verlangt 3 Monate Miete (obwohl wir ihm einen anderen Mieter gefunden hatten, den er aus rassistischen Gründen nicht annehmen wollte) -Heute kam ein Brief vonwegen "Leider haben wir die Miete vom Februar nicht bekommen, sie haben Zeit bis zum 14.2 bevor wir uns vor Gericht sehen" -UND DAS ALLERBESTE ich hatte gedacht dass mein damaliges VVS-Ticket (Abo) schon abgelaufen sei. ABER NEIN es kamen jeden Monat ein Brief mit meinem Ticket an seine Adresse an, und dieses ffalhsdjfhadkjfh-Schwein behielt jeden Brief ohne mir davon was zu erzählen, so dass ich bei meinem Aufenthalt in Deutschland über 100 Euro für Fahrten zahlen musste die ich mit diesem Ticket vermeiden konnte UND ICH BEZAHLTE ALLES NOCH UNBEWUSST MIT MEINER KONTONUMMER!!

So. Tut mir Leid dass die Geschichte sehr lang war doch ich bitte um Rat und bin sehr dankbar für jede Antwort. Liebe Grüße, Ioanna

PS: Ich beantworte auch Fragen dazu da ich aus lauter Wut nicht einmal detallierter die Lage schildern konnte.

Betrug, Rechtsanwalt, Recht, Mietrecht, Anwalt
Was bedeutet "Aussetzung der Vollziehung"? (Finanzamt, Einspruch, Einkommensteuer)

Hallo Community,

es geht um die Einkommensteuerbescheid 2009 (Finanzamt) in Höhe von ca. 500,-€ (+31,-€ Zinsen). Da ich mit der Einkommensteuerbescheid nicht zufrieden war habe ich eine Einpruch erhebt + Begründungen geschrieben, was bei der Einkommensteuerberechnung nicht berücksichtigt wurde.

Außerdem habe ich die Aussetzung der Vollziehung geschrieben, weil ich das Geld (ca. 500,-€) zur Zeit nicht zahlen kann.

Heute habe ich von der Finanzamt der Stadt XY eine Mitteilung erhalten, wie folgt:

**Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes nach § 361 AO Ihr Antrag vom XX.XX.2013*****

Sehr geehrte Frau XY,

ich setze gemäß § 361 AO die Vollziehung des nachstehenden Verwaltungsakts wie folgt aus:

Steuer....................................500€

Zinsen....................................31€

Die Vollsetzung wird ausgesetzt ab fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entschiedung. gleiches gilt bei anderweitiger Beendigung des Verfahrens.

Ich behalte mir vor, die Aussetzung der Vollziehung nach pflichtgemäßem Ermessen zu widerrufen. Soweit der Rechtsbehelf im Hauptsacheverfahren endgültig keinen Erfolg hat, sind die Beiträge, für die Vollziehungsaussetzung bewilligt worden ist, zu verzinden (§ 237 AO).*


Meine Frage an Euch bitte:

Was bedeutet das Schreiben für mich? (Weil ich es nciht so ganz richtig verstanden habe)

Muss das Geld nun sofort an das Finanzamt überweisen? Was muss machen?

Vielen dank im voraus.

LG

Monika

Steuern, Rechtsanwalt, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Steuerrecht, Zinsen
Brauche dringend hilfe. Ich weiß nicht weiter!

Hallo liebe Community.

Ich bin Silas und bin 17 jahre alt. Ich habe seit längerem mal wieder meine Emails gecheckt und musste erschrocken feststellen das ich eine Abmahnung bekommen habe von HSE24. Ich habe angeblich was gekauft im wert von ca 550€. Dabei war ich noch nie auf einer seite wie HSE24 und habe auch noch ni ausser für lol geld ausgegeben. Ich weiß echt nicht weiter ist das echt? oder ist das billige abzocke?

Sehr geehrte/r Silas ****,

leider haben Sie auf unsere schriftliche Zahlungserinnerung vom 16.01.2013 nicht reagiert, so dass der fällige Betrag aus Ihrer Rechnung 0876038 vom 04.12.2012 von Ihnen noch nicht überwiesen wurde.

Ihre Bestell-Nummer: 72682095649 bei www.hse24.de 576,40 Euro Lieferung bestätigt von: Silas ****

Wir verpflichten Sie den fälligen Betrag innerhalb 5 Tagen ohne Abzug auf das in der Anlage genannte Konto zu überweisen.

In der angehängten Datei sehen Sie Ihre Rechnung und andere weitere Details Ihrer Bestellung.

Bei Fragen können Sie sich an unseren Kundenservice unter 0900 - 16 265 6617 (1,99 Euro/Min dt. Festnetz) wenden.

Sollte auch diese Frist ohne einen Zahlungseingang verstreichen, so werden wir die Zahlung an unsere Anwälte zur professionellen Einforderung übergeben. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir alle Zahlungseingänge bis zum 28.01.2013 berücksichtigt haben.

Mit besten Grüßen

Ihr Kundenservice Deutschland Altensteig Leonie Krüger

Rechtsanwalt, Geld, Online-Shop
Bibeltreue Christen aus seiner Wohnung verjagen, aber wie?

Ich bin Hauptmieter einer 2-Zimmer WG. Ein Christ ( extrem streng gläubig ) hat das freie Zimmer angemietet, aber nun wohnen drei extreme Christen in dem Zimmer. Sie leben wirklich alle zusammen dort. Sie haben sich alle angemeldet und ihre Namen auf dem Briefkasten und auf die Klingel geschrieben. Sie haben den Vermieter nicht Bescheid gesagt, dass Sie zu dritt hier wohnen und leben wollen, mir ebenfalls nicht. Nun sind sie in der Wohnung und es vergehen keine zwei Minuten ohne das Sie über Jesus, Gott und die Bibel sprechen. Sie halten hier des öfteren laute Bibelrunden ab und auch sonst bin ich und alle anderen vom Teufel bzw. Satan besessen. Sie meinen, Sie haben den Auftrag von Gott bekommen hierher zu kommen und mich, meine Freundin, das Haus und die ganze Stadt den Weg ins Licht zu zeigen. Sie wollen uns erlösen und befreien von unserem schlechtem Fleisch und unseren Sünden. Sie beachten nur Gottes Gesetz. Das Deutsche Gesetz, Darwin, sowie Buddha sind alle vom Teufel befallen. Sie werden die Wohnung nicht verlassen, weil sie nur Gottes Gesetz achten. Gespräche, das wir alle nicht zusammen passen bringen im Moment nichts. Der Vermieter weiß über diese Sachlage Bescheid und prüft rechtliche Schritte mit seinem Anwalt. Aber ich habe Befürchtungen, dass ich hier noch komplett durchdrehe. Also welche Möglichkeiten gibt es solche Gestalten aus seiner Wohnung zu bekommen. Wer kennt gute anti-christliche Lieder oder weiß wie man diesen Heuchlern entgegen kommen kann. Es ist echt die Hölle mit denen. Sie lügen, sie sind dreckig und essen mir die Vorräte weg. Das ist gar nicht bibeltreu... Ich bedanke mich für eure Mithilfe. Leuten, denen meine Einstellung nicht passt, brauchen nicht kommentieren was ich schreibe.

MFG holdimoldi

Wohnung, wohnen, Rechtsanwalt, Recht, Vermietung, Vermieter, Rechte
Heilpraktiker fordert Ausfallhonorar

Hallo alle zusammen,

also ich bin gerade etwas schockiert.

Aus persönlichen Gründen vereinbarte ich am 07.01.2013 telefonisch um 16:37 Uhr einen Termin bei einem Heilpraktiker/ Coach (private Praxis) für den nächsten Tag (sein Vorschlag) um genau 15:00 Uhr (also keine 24h später). Er schickte mir an meine E-Mail-Adresse noch eine Bestätigungsmail, auf die ich zwar auch reagieren sollte, es aber nicht tat. Es kam mir etwas dazwischen und ich schickte ihm gegen Mitternacht (also schon am Tag des Termins in der Früh) eine E-Mail, in der ich das Anliegen erklärte.

Und gegen 16:20 Uhr kam dann folgende Mail von ihm:

"Sehr geehrte Frau ***,

leider haben Sie den zwischen uns fest vereinbarten Termin nicht wahrgenommen. Ich hatte Ihnen auf Ihren Wunsch hin zeitnah einne Termin eingeräumt. Terminabsagen, die weniger als 24 Stunden im voraus abgesagtr werden, kann ich nicht akzeptieren, da ich den Termin in der Regel nicht neu vergeben kann. Ich habe Sie in unserem Telefonat am 07.01., 16.37 Uhr, darüber informiert, dass ich eine Privatpraxis leite, darüber zeigten Sie sich in Kenntnis und sagten, dass Sie die Kosten der Behandlung privat übernehmen würden. Ihre Zusage des Termins in unserem Telefonat kommt einer vertraglichen Abmachung gleich. Als Anlage sende ich Ihnen daher die Rechnung für das Ausfallhonorar.

Solten Sie meiner Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen, ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Ich weise darauf hin, dass dadurch weitere Kosten auf Sie zukommen.

Freundliche Grüße"

Um einen Termin am nächsten Tag habe ich nie gebeten. Muss ich das Ausfallhonorar zahlen?? Oder kann ich das ignorieren? Hat jemand Ähnliches erlebt??

Besten Dank

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Heilpraktiker, Ausfallhonorar
Garderobe aushändigen -> Zettel verloren (Disco)

Hallo,

gestern Abend war ich in einer Disco und habe meine Jacke für eine Gebühr von einem Euro abgegeben, ich erhielt einen kleinen Papierzettel auf den eine Nummer stand. Leider habe ich diesen Zettel wohl beim kaufen von Getränken verloren. Als ich dann meine Jacke holen wollte und der Frau sagte, dass ich den Zettel verlor wies sie mich, verständlicher weise, ab. Ich sagte ihr also das ich ihr die Jacke beschreibe, ihr den genauen Tascheninhalt etc. beschreibe (sogar anzahl der Papierschnipsel in dieser ...) und sowas kann ja nur ich als Besitzer wissen. Sie wies mich weiter ab, wollte mir nicht einmal sagen ob die Jacke noch da ist. Nun habe ich mich an einen Türsteher gewendet und ihm die Situation erklärt. Ich hab vorgeschlagen, ihn meinen Perso zu geben, sodass er diesen bei der Jacke verwahren soll damit ich mich wenigstens als potenzieller Besitzer identifizieren kann und die Damen, die die Jacke aushändigen, sehen, dass schon jemand behauptet ihm gehöre die Jacke. Heute Abend werde ich versuchen meine Jacke abzuholen (Disco sagt ohne Zettel erst am nächsten Abend). Sollte nun eine der Damen die Jacke an einen Fremden, der den Zetel gefunden haben könnte, herausgegeben haben, obwohl sie sieht und der Türsteher ihr gesagt hat (er ist nach hinten gegangen und hat das geklärt) dass sich jemand als Besitzer ausgibt, habe ich dann Chancen den Wert der Jacke einzuklagen oder ähnliches? Immerhin hätte sie ja nun versuchen können, was sie bei mir absolut verweigerte, wenigstens zu fragen wie die Jacke aussieht, was in den Taschen ist usw (hierbei kann es eigentlich auch keine Zufallstreffer geben, hatte 4 Papierschnipsel und nen USB-Stick in den Taschen) . Habe auch noch 2 Zeugen für die o.g. Situation, also die bestätigen können das der Türsteher meinte zu dem Zeitpunkt als ich die Disco verlassen hab war die Jacke noch da und das er mit der Dame an der Garderobe gesprochen hat

Was meint ihr dazu? Habe ich, sofern sie weg sein sollte, Chance auf Schadensersatz? Wenn ja, warum (also am besten ne Gesetzesquelle oderso)? ... Dann kann ich da bisschen Druck machen denn die Jacke war echt sehr teuer

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Haftung, Garderobe
Falsche Verdächtigung + Hausdurchsuchung

Hallo, Vor kurzem hatte ich einen Streit mir meiner Mitbewohnerin (NUR Verbal), da sie mir eine Steckdosenleiste geklaut hatte und darauf bestand, dass es Ihre war.

Als wir uns beruhigten Klopfte ich an ihre Tür, welche sie kurz darauf öffnete. Ich blieb ruhig und fragte mehrfach nach meiner Steckerleiste. Plötzlich steigerte sie sich in etwas hinein, stellt sich (stwa 2,5m von mir entfernt) in die mitte des Raumes (ihr Zimmer, welche ich NICHT betreten habe) ind Schreit laut " HILFE, HILFE, POLIZEI" und begann zu heulen.

Ich fand das schon merkwürdig also ging ich zurück ins Wohnzimmer.

Etwa 15min später Klingelte es an der Tür, sie "sprang" aus ihrem Zimmer und Öffnete die Haustür über die Sprechanlage, ohne ein wort zu sagen. sie stellte sich vor die noch geschlossene Wohnungstür (wir wohnen in der 4. etage) dann begann sie laut zu heulen und sagte sowas wie "du machst mir Angst" und "Du bist ein kranker Psychopath".

dann klingelte es auch an der Wohnungstür, sie machte sie auf (hatte sich natürlich vorher noch schön ins heulen hineingesteigert) Dann kamen 4 Beamte in die wohnung und stellten mich auch zügig an die wand.

wären ich im Flu an der Wand stehen musste wurde mein Zimmer durchsucht (ich bin Sammler von schreckschusswaffen, welche frei ab 18 erwerbbar sind).

dann wurde ich von zwei Beamten als "Waffenfetischist" oder "Krank im Kopf" bezeichnet. Leider konnte ich mir die namen der Polizisten nicht merken, da diese die Klett-Namensschilder entfernten.

Dem armen Kleinen Mädchen wird natürlich geglaubt.... als ich die beamten darauf hinweisen wollte, dass ich es nicht wünsche, dass diese mein zimmer betreten, wurde mir sofort mit einer 14-Tägigen Verweisung gedroht.

Nun zur Frage. Wie kann ich Gegen soetwas vorgehen?

Gefahr, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Gesetz, Strafe, Strafrecht
Beamtenbeleidigung Entschuldigungsschreiben

Hi, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mein Bruder hatte vor kurzen einen Unfall (Betrunken in einen anderen gefahren) ich bin kurz danach auch dazugekommen, die Polizei traf erst später ein. Da mein Bruder und ich uns sehr ähnlich sehen kam es auf Grund der Aussage der anderen Fahrerin dazu das ich beschuldigt wurde gefahren zu sein. Darauf lief alles etwas aus dem Ruder... Es vielen eine Worte die ich im nachhinein bereue. Gut, etwas angetrunken war ich auch. Nun wollte ich an die Beamten einen Entschuldigungsbrief schreiben. Den ersten Entwurf habe ich mal angehängt. Meint ihr das geht so in Ordnung?

Vorwurf der Beleidigung und Wiederstand gegen die Festnahme in der Nacht vom 9.11. auf den 10.11.2012

Sehr geehrter Herr XXX, sehr geehrter Herr XXX.

Hiermit entschuldige ich mich bei Ihnen für die von mir geäußerten Beleidigungen und den von mir geleistete Wiederstand.

Das war nicht mein normales Verhalten und sicherlich der Gesamtsituation geschuldet. Ich hätte sofort klarstellen sollen, dass ich nicht gefahren bin, jedoch wollte ich meinen Bruder nicht belasten. Ich war mit der Situation überfordert, dazu kam die Sorge um meinen Bruder, die Aufregung und der Alkoholeinfluss. Es tut mir wirklich leid. Außerdem möchte ich mich im Namen meines Freundes XXX XXXXX für sein verhalten entschuldigen. Ich bereue die Tat sehr und verspreche, dass das nicht wieder vorkommt. Ich hoffe Sie nehmen diese Entschuldigung an. Wenn Sie wünschen würde ich mich auch gerne noch einmal persönlich entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt
Handwerker Rechnung Pauschal Vereinbarung spätere Nachträge erlaubt?

Hallo Freunde,

Hatte letztes Jahr ein Sanitärfirma beauftragt bei mir zuhause,Heizung uns Sanitärarbeiten durchzuführen,dafür haben wir Pauschalpreise beim Installation vereinbart.

Auch haben wir eine Festen Zeitpunkt vereinbart wo die Arbeiten erledigt sein müssten.

Habe eine Schriftliche Angebot vom Handwerker erhalten,wo später auch die Rechnung mit der Handwerkerrechnung zugesandt wurde,die Arbeiten hat der Handwerker verzögert bzw.nicht zur der angegebene Zeitpunkt erledigt,daraufhin habe ich ihn auch mehrere Fristen gesetzt und ihn aufgefordert die arbeiten zu erledigen,jedoch ohne erfolg.

Daraufhin habe ich einen anderen Sanitär Firma beauftragt,welche die Arbeiten erledigte.

Der Handwerker der die Arbeiten nicht erledigen konnte,bestand auf die vollständige auszahlungen der Rechnung da er angeblich 70%des arbeits geleistet hätte.

Habe jedoch an den anderen Handwerker Firma auch geld bezahlt,da er die Arbeiten vervollständigt hat.

Jetzt bekam ich vor einigen Monaten eine Rechnung von dem Handwerker welche nicht in der Lage war mir die Arbeiten Fristgerecht zu erledigen,wo er NACHTRÄGLICH Arbeitskosten in Rechnung stellt,auch für ein Arbeiter welche nie da war und ich solle auch für ihn bezahlen!!!

Daraufhin habe ich diese abgestritten,wo er mich dreisterweise auch noch angeklagt hat da ich ihm angeblich die Rechnungen nicht bezahlt hätte.

Habe sowohl den Schriftlichen Angebot als auch den Rechnung wo ausdrücklich draufsteht das wir PAUSCHAL preise vereinbart haben.

Er behauptet ich sollte eigenleistungen bringen wo nie davon die rede war.

Habe bereits mein Anwalt eingeschaltet jedoch möchte ich euch auch Fragen ob man nachdem eine Rechnung erstellt wird,im nachhinein Nachträge gemacht werden können schließlich habe ich ja den Angebot und den Rechnung wo nirgendwo von einem Eigenleistung die rede war,außerdem hätte ich erfahrung mit dem Handwerklichen Arbeiten hätte ich Sinnvollerweise doch keine Sanitär Firma beauftragt!

Bitte helft mir !!!

gibt es auch Gerichtliche Urteile gegen solche fällen?

Rechnung, Rechtsanwalt, Handwerk, Recht, Handwerker, Sanitär
Ist das Jura-Studium machbar?

Hey Leute,ich habe mal ne Frage : Wie schwer ist das Jurastudium wirklich ? Kann man es schaffen,wenn man jeden 2.Tag lernt,weil manchmal ist jeden Tag unmöglich,da man um 18 uhr von der uni kommt,kaputt ist und einfach nur noch schlafen möchte. Ich überlege mir,ob ich nicht doch vielleicht zum Sommersemester mein Jura Studium anfangen sollte...Viele Leute haben mich in dieser Entscheidung beeinflusst,in dem sie mir gesagt haben,ich solle lehramt machen. Ihr wisst ja wie das ist,wenn die eigene Mama sagt,als Lehrerin hätte ich viele Ferien,angenehme Arbeitszeiten etc. ;-)) Nur leider bereue ich jetzt meine Entscheidung zutiefst und wollte gerne im Sommersemester mich für Jura bewerben. Jetzt wollte ich von euch mal wissen,ist das Studium machbar und kann man danach einen Job finden (" Was du machst Jura? Das macht doch jeder!"). Auch,wenn ich mir im Internet häufig Berichte durchlese,dass gerade mal 10 % ihr Prädikatsexamen schaffen,Studenten "fast garnicht" die Note "Vollbefriedigend" erreichen und die Durchfallquote bei 80% liegt,fange ich an zu zweifeln. Wenn man sowas hört,fragt man sich tatsächlich,ob man es aufgeben sollte. Ich wollte aber so gerne Jura studieren,habe schon 2x ein Praktikum in einer Kanzlei und im Landesgericht absolviert und es stört mich auch nicht,dass ich seeehr viel auswendiglernen muss.Jetzt will ich mal von euch wissen,was fällt euch zu Jura ein ? Ist es schwer? Habt ihr Erfahrungen damit etc ? Ich bitte um Hilfe und würde mich sehr über jeden ernstgemeinten und hilfreichen Rat freuen. !! Dankeschön im Voraus =)

Lernen, Studium, Rechtsanwalt, Recht, Rechte, Jura
Erbengemeinschaft mit unterschiedlichen Anteilen

Guten Tag liebe Forumsmitglieder, ich möchte euch kurz ein paar Eckdaten vorab geben um den Fall besser verstehen zu können. Ich schreibe hier im Auftrag meines Vaters, da er selbst ungerne mit dem PC arbeitet. Die Erbengemeinschaft besteht aus 2 Kindern (Sohn und Tochter) wo nun beide Elternteile verstorben sind. 2006 ist die Mutter verstorben und nun vor ca. 3 Monaten der Vater. Die Tochter ist seit etlicher Zeit Arbeitslos und bezieht ALG 2. Der Vater hatte vor seinem Tod ein Testament bei einem Notar erstellen lassen indem der Sohn als Alleinerbe eingetragen ist und die Tochter nur Ihren Pflichtteilsanspruch gelten machen kann. Seit ca 5-6 Jahren pflegt der Sohn den Vater in seiner Eigentumswohnung mithilfe eines Pflegedienstes etc. Er fährt jeden Tag zu seinem Vater und verliert dadurch auch seine Ehefrau. Die Tochter kam gelegentlich zu Besuch, meldete sich aber auch 4-6 Wochen mal gar nicht und war nicht bereit den Sohn bei der Pflege zu unterstützen. Sie musste zuviel für das Arbeitsamt erledigen... In der ganzen Zeit unterstütze selbst der Sohn seine Schwester mit mittlerweile ca. 5000 Euro für die Miete etc. Dies ist nur geliehen und wurde schriftlich festgehalten dass bei Erbantritt alles abgegolten wird. Nachdem nun der Vater verstorben war, tauchte das Testament auf welches den Sohn als Alleinerbe sieht und die Tochter nur mit einem Pflichtteil berechtigt hat. Gründe dafür sind u.a. ein Diebstahl bei dem eigenen Vater und die Verweigerung den Sohn bei der Pflege zu unterstützen. Das Vermögen beläuft sich laut Testament auf 30.000 Euro (Eigentumswohnung). Sohn und Tochter haben sich nun mehrfach zusammen getan um eine Einigung zu erzielen. Der Sohn unterbreitete der Tochter ein ein Angebot von 15.000 Euro plus Erlass der angehäuften Schulden über ca. 5000 Euro. Damit Sie keine Probleme mit dem Arbeitsamt erhält sollte alles (auf Wunsch) unterm Tisch laufen... Die Tochter fing an sich zu streiten und beleidigte den Sohn aufs Höchste. Angeblich wäre das Testament gefälscht und nicht rechtens und alle würden sie ver***** wollen. Außerdem würde der Wert 30.000 nicht stimmen, da die Eigentumswohnung angeblich mehr Wert hat. Bis dahin wurde kein Gutachten erstellt um Kosten zu sparen. Der Sohn bezahlte alle Folgerechnungen was mit der Wohnung zusammen hing und auch alle Kosten des Nachlassgericht wurden bisher von ihm bezahlt. Die Tochter konnte sich nicht beteiligen. Bis heute ist keine Einigung erzielt worden :-( Der Sohn möchte das Haus in dem er und seine Schwester aufgewachsen sind, nicht verkaufen sondern selbst einziehen. Zu sehr hängen Erinnerungen an der Wohnung. Im Grundbuch standen die Mutter und Vater zu je 1/2. Leider wurde beim Tod der Mutter vergessen, dies umzuschreiben. Dieser Fehler ist nun erst dem Grundbuchamt aufgefallen woraus sich weitere Probleme erstrecken. Der 1/2 Anteil der Mutter geht auf den Vater über. Ihm gehört also 75 % der Eigentumswohnung. Die restlichen 25 % gehen zu je 12.5% auf Sohn und Tochter über. La

Rechtsanwalt, Recht, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Notar
Kann man jemanden verbieten in der Öffentlichkeit über ein zu reden?

Hallo Ihr alle :-)

Habe da eine Frage die mich heute total um den schlaf bringt. Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Habe mich mit meinem Alter Arbeitgeber nicht im guten getrennt, im gegenteil.

Er rief nun bei meinem neuen Arbeitgeber an und hat hier Dinge über mich erzählt (zum Teil Dinge die der Wahrheit entsprechen - Er hat die damals durch doofe Zufälle mitbekommen)

Ein Beispiel ist das ich im Betrieb geklaut haben soll. Das Verfahren wurde eingestellt es entsprach auch nicht im geringsten der Wahrheit. Naja und dann eben noch so Dinge wie das ich ein falscher Mensch bin etc. Diese Dinge hat er auch bei meinem jetzigen Kundenstamm erzählt.

Er möchte mich einfach kaputt kriegen und mir das Leben schwer machen. Ich kenne diesen Menschen sehr gut, dass ist sein persönlicher kleiner unsinniger Rachefeldzug.

Das Problem ist das diese kleinen Spielerein für mich wirklich Existenzgefährtend sind. Ich bin noch in der Probezeit und mein neuer Arbeitgeber ist von diesen Unruhen nicht wirklich erfreut. Auch meine Kunden finden es natürlich etwas seltesam wenn soetwas an sie herangetragen wird.

Meine Frage: Kann ich gesetzlich meinen alten Arbeitgeber verbieten lassen in der öffentlichkeit über mich zu sprechen? Gibt es da irgendeine Möglichkeit etwas mit einem Anwalt einzurechen / zu klagen o.d.g.?

Würde mich sehr über antworten freuen.

Vielen Dank Euch !

Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht, Gesetz, Gericht
Geschwindigkeitsüberschreitung Schweiz 12 kmh mit Firmenwagen

Hallo,

mein Anligen ist eine Geschwindigkeitsüberrschreitung in der Schweiz innerorts mit dem Firmenwagen, welches ich nicht einmal bemerkte.

Meine Firma hat folgendes Schreiben bekommen:

Zitat Brief Kanton Zürich: Wir haben festgestellt das die Lenkerin oder Lenker des unten aufgeführten Fahrzeug folgende Verkehrsverletzung begangen hat 303.01 CA Überrschreiten Algemeiner Höchstgeschwindigkeit von 11-15 Kmh.

Ich soll abzüglich 5Kmh Toleranz mit 62 Kmh gefahren sein und eine Überschreitung von 12km/h haben. Die wollen auch gleich 250CHF dafür haben. Uhrzeit war gegn 23.07Uhr

Als mir mein Chef das Zeigte bin ich von allen Wolken gefallen. Er meinte ob wir nicht angeben sollen, das unsere Firma den Fahrer nicht ermitteln kann?

Das Firmenfahrzeug ist ein Leasingfahrzeug und wird im Februar 2013 wieder zurück gehen. Mit dem Fahrzeug wird die Schweiz auch nicht mehr befahren, habe in einer Woche ein neues Leasingfahrzeug.

Nun mein Anliegen, wir kann die Firma und ich mich verhalten damit ich die überzogene Strafe nicht zahlen muss. Mein Arbeitgeber würde mich soweit decken, allerdings möchte ich nicht noch ein schlimmeres Fass aufmachen. Ich reise sehr oft beruflich in die Schweiz, allerdings nicht mehr mit diesem Fahrzeug. Wenn mein Arbeitgeber angibt, das der Lenker nicht ermittelt werden kann und nicht zahlt. Was kann die Schweiz hier unternehmen? Da die mit einem Überweisungsformular auch eine Anhörung mitgeschickt haben.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Viele Grüße

Verkehr, Rechtsanwalt, Geschwindigkeit, Schweiz, Blitzer, Ordnungswidrigkeit, Strafe, Straßenverkehr
Einige Wochen Studierunfähig durch Krankheit: Darf ich für diesen Zeitraum weiterhin Bafög beziehen?

Hallo,

aufgrund einer krankheitsbedingten Studierunfähigkeit musste ich mich für knapp zwei Monate Beurlauben lassen. Mein Lebensunterhalt besteht ausschließlich aus dem Bafög, das ich beziehe.

Habe ich das Recht, für die o.g. Zeitspanne Bafög zu beziehen und wenn JA würde mich interessieren, durch welche gesetzlichen Bestimmungen dieser Anspruch gesichert ist und ob es irgendwelche besonderen Voraussetzungen gibt, die ich pflichtgemäß erfüllen müsste, um solch einen Anspruch geltend zu machen.

Und wenn sich aus dieser Situation kein Anspruch ergibt, welcher staatlichen Institution kann (,wenn nicht sogar muss) ich ggf. meinen Zustand melden, um u.a. auch meine Lebenserhaltung sicherzustellen?

Ein Bekannter hatte nämlich eine ähnliche Situation zu bewältigen, musste aber sein Bafög dem Amt binnen zwei Wochen zurückerstatten, da letztere der Auffassung war, dass Leistungsbeziehende keinen Anspruch auf das Bafög für den Zeitraum seiner Beurlaubung habe, da eine Beurlaubung als "Abbruch des Studiums/ der Ausbildung" gelte, wobei die gesundheitliche Unfähigkeit des Leistungsbeziehenden vollkommen ignoriert wurde.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir bezüglich dieser Fragen weiterhelfen könnten.

Vielen Dank und freundliche Grüße!

Studium, Rechtsanwalt, Ausbildung, Recht, Gesetz, ALG II, ALGII, Amt, BAföG, Hartz IV, Jura
Finanzierung/Nutzungsvertrag für Fahrzeug an Bekannte. Ist das Risiko minimiert, gibt es Vorlagen?

Hallo zusammen, ich wollte ein Fahrzeug finanzieren und einer gute Bekannte die Nutzung gewähren. Im Grunde stottert sie die Raten ab und will kein Risiko an der Sache tragen. Wäre das mit dem Vertrag machbar bzw. wo ist das Risiko?

VERTRAG:

Herr Y gewährt nach Fahrzeugkauf und rechtlicher Eigentumsübernahme Frau V eine dauerhafte Nutzung des Fahrzeuges mit der Fahrgestellnummer: XXXXXXXXX, Erstzulassung XX.XX.2011. Als kumuliertes und maximales Nutzungsentgelt wird ein Betrag von XEur vereinbart. Die monatliche Nutzungsentgeltzahlung beträgt dabei mind. XEur. Als Basis dient eine jährliche Nutzung von max. 50.000km. Beim Überschreiten der km-Nutzungsleistung erfolgt eine prozentuale Anpassung der Nutzungsentgeltrate. Die Zahlung erfolgt auf das Konto…. Für den Zeitraum der Nutzung wird der offene Restnutzungsbetrag jährlich mit 2,5% zzgl. Euribor (zum 1.1. p.a.) verzinst.

Bis zum Erreichen einer kumulierten Nutzungsentgeltzahlung durch Frau V von XEur bleibt das Fahrzeug im Eigentum von Y. Ab einer kumulierten Nutzungsentgeltzahlung von XEur erfolgt der Eigentumsübergang des Fahrzeuges an Frau V. Durch vorzeitige und sofortige Zahlung der kumulierten Nutzungsentgeltzahlung ist eine Eigentumsübernahme des Fahrzeuges jederzeit möglich. Bis zur vollständigen kumulierten Zahlung verpflichtet sich Frau V dazu, das Fahrzeug auf ihre Kosten regelmäßig gemäß Intervall zu warten und in vollem Umfang Vollkasko zu versichern und für Schäden und weitere laufende Kosten für das Fahrzeug aufzukommen. Sollte eine Nutzung aus technischen oder sonstigen Gründen (Unfall, vorzeitiger und durch beide Parteien vereinbarter Verkauf an Dritte) nicht mehr möglich sein, erstattet Frau V Herrn Y den Differenzbetrag bis zur vollen kumulierten Nutzungsentgeldhöhe von XEur und der Vertrag zur Nutzung ist hinfällig. Zahlungen im Rahmen von Schäden die über die Vollkasko oder gegnerischen Versicherung die im Falle eines Unfalls abgewickelt und nicht repariert werden sollen, werden an Y bis zur kumulierten Nutzungsentgeldzahlung von XEur abgetreten. Beim Ausbleiben der Nutzungsentgeld-rate über 2 Monate ist Herr Y berechtigt das Fahrzeug zu veräußern und eine weitere Nutzung zu unterbinden. Sollte durch den Verkaufserlös mit der bereits gezahlten Nutzungsentgeldhöhe der Betrag von XEur nicht erreicht werden, so wird der Differenzbetrag von Frau V ausgeglichen.

Danke für Anmerkungen

Auto, KFZ, Rechtsanwalt, Vertrag, Autokauf, Finanzierung, Leasing, Vertragsrecht
Vater zahlt keinen Unterhalt für mich (Student)

Guten Tag,

Ich bin 21 Jahre alt, studiere an einer UNI und mein Vater zahlt seit August kein Unterhalt mehr für mich. Ich bitte wirklich um hilfe und guten rat.

  1. Auf wie viel Unterhalt habe ich anspruch? (Vater zahlt jetzt nur für meinem jüngeren bruder (17 jahre alt - 300 Euro) und mir möchte er nichts mehr zahlen, dabei habe ich studium verträge und studium bescheinigung vorgelegt und es sogar amtlich begläubigen lassen, weil er es wolte)

  2. Hatte letztes jahr schon eine gerichts verhandlung und wenn es zu dem punkt kam, wo er sein einkommen vorzeigen solte hat er nicht mehr mitgespielt und hat jeden gerichts brief abgelehnt und an meinen anwalt geschrieben das er nicht so viel verdient (Ich kann nicht sagen wie viel er verdient, aber es wird nicht wenig sein wenn er eine eigene fahrschule besitzt (für bus, lkw, auto) und sicherheitstraining auf dem lausitzerring macht, von mehr aktivitäten weis ich nicht) Geschätzt = 2500-3500 Euro oder auch mehr, weil er alles versucht über seine firma abzuschreiben, damit er wenig an steuern zahlen muss und somit aussieht, das er wenig verdiehnt.

Wie sind die gesetze und was kann ich am besten machen, wenn er selbst gesagt hat das er es ohne anwalt klären möchte, aber es schon seit august in die länge zieht und jede woche einen anderen wunsch hat?

Die studien kosten liegen bei ungefähr 450 Euro (bus, U-Bahn, Heim und 8 euro/tag für essen) was natürlich auf ein minimum ausgerechnet wurde. Dort sind noch keine schulbücher und miete (+ strom und wasser kosten) von der wohnung, in der ich über das wochenende bei meiner mutter wohne reingerechnet. Auf hier werde essen kosten mit reingerechnet. Das ist ungefähr wenn ich es pro kopf rechne (Miete 250 Euro/monat inklusive wasser und strom kosten, fürs essen ungefähr 100-130 Euro/monat) Einkommen von meiner Mutter liegt bei ungefähr 800 Euro Netto...

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Unterhalt, Gericht
Unfairer Staatsanwalt?

Hallo ich habe ein problem in sachen recht. und zwar wurde ich heute von der staatsanwaltschaft angeklagt. es geht darum ich hätte angeblich meine eigene verlobte vergewaltigt. ich schildere euch mal den genauen vorgang. und zwar hat meine verlobte im februar ihren exfreund angezeigt der sie vergewaltigt hat, die polizistin fragte auch wer der neue freund ist (ich), also sagte meine verlobte meinen vor und nachnamen, 2 wochen spääter bekomme ich von dieser polizistin eine vorladung mit der ich schnur-strags zu meinem anwalt ging dieser forderte die polizei akte an.

die polizei akte war da und ich bin zu meinem anwalt mit meiner verlobten, darin stand das meine verlobte ausgesagt hat das ich sie mehrfach vergewaltigt hätte, meine verlobte steitet dieses ab und sagt vor meinem anwalt das ich sie nie vergewaltigt habe (was auch stimmt), meine verlobte sagte bei meinem anwalt aus das sie keinerlei aussage gegen mich gemacht habe und vermutete das selbe wie mein anwalt nähmlich das die polizistin eine aussage geschrieben hat und die unterschrift meiner verlobten gefälscht hat.

Daraufhin nahm mein anwalt kontakt mit dem zuständigen Staatsanwalt auf und bittete diesen darum mich und meine verlobte zu einem gespräch in die staatsanwaltschaft zu laden ( der staatsanwalt hat uns nie einen termin gegeben).

heute ein parr wochen spääter bekam ich post von der staatsanwaltschaft das ich angeklagt bin in diesem verfahren was ich ziemlich unfair finde denn der eigendliche vergewaltiger wurde nur ermahnt vom staatsanwalt.

die staatsanwaltschaft will mir und meiner verlobten nicht glauben und ist auch nicht zu einem schlichtendem gespräch bereit!

was kann ich jetzt noch tun, denn so eine verhandlung anzutretten ist doch recht teuer wenn man recht wenig chancen hat weil einem keiner glaubt, selbst dem angeblichen opfer wird nicht geklaubt.

ich hoffe ihr könnt mir helfen denn ich weiß nicht mehr weiter.

PS: akte2012 habe ich auch schon um hilfe gebeeten doch ich denke nicht das diese mir helfen.

Der anwalt nahm kontakt mit dem zuständigen staatsanwalt auf

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Rechte, Gericht, anklage, Staatsanwaltschaft
Einstellung der Hartz 4 Leistung aufgrund einer BEHAUPTUNG

Eine Frau ist mit einem Mann zusammen er ist Berufstätig und Sie ist Hartz 4 Empfängerin. Er hat seine Wohnung und Sie hat Ihre Wohnung. Die Arge hat ihr laut Bewilligungsschreiben bis 30.09.12 Hartz 4 Bewilligt. Sie besucht öfters Ihren Freund wohnt dort aber nicht. Die beiden haben vor zu heiraten, also kündigt sie ihre wohnung fristgerecht um zu ihrem zukünftigen Mann zu ziehen. Kündigung wurde am 01.05.12 getätigt also muss sie bis 01.08.12 ausziehen. Sie bereitet mit ihrtem Zukünftigen Ehemann den Auszug vor wohnt aber trotzdem noch bei sich, ihr Zukünftiger Ehemann wohnt bei ihr um die Ecke. Die Hochzeit soll am 20.08.12 statt finden. mitte Juni erhält sie einen Brief von der Arge, das dort Anonym angerufen wurde und Sie bei ihrem "Verlobten" wohnt. Ihre Leistungen werden sofort eingestellt. Sie macht einen Schriftlichen Widerruf, erklärt alles genau das sie erst ab 1.8.12 bei Ihrem Verlobten wohnt. Heute kam ein Brief vom Amt das der Widerspruch abgelehnt wurde. kleiner Auszug: "wegen der vorläufigen Zahlungseinstellung gem. §40Abs.2Nr.4 SGB in Verbindung mit §331 drittes buch SGB III, der widerspruch wird als unzulässig verworfen" weiterhin: "Das Schreiben vom 20.06.12 ist kein Widerspruch anfechtbarer Verwaltungsakt im Sinne des §31SGB X. §40 Abs. 2Nr4 SGB II i.V.m. §331 SGB II durchbricht den Grundsatz, dass nach Erlass eines Bewilligungsbescheides die bewilligte Leistung bei Fälligkeit ohne rücksicht auf die tatsächliche materielle Rechtslage solange ausgezahlt werden muss, wie die Bewilligung nicht zurückgenommen, widerrufen, aufgehobnen, durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt worden ist. Damit kann das Jobcenter die Leistung ohne Erteilung eines Verwaltungsaktes (Aufhebungsbescheides) "vorläufig" einstellen. Der Eingelegte Widerspruch ist daher unzulässig.

Nun zu meiner Frage (ich weiss es ist komplex) Hat die junge Frau nun tatsächlich aufgrund einer Irren Anonymen behauptung tatsächlich keinen Anspruch mehr auf Hartz 4 gehabt im Zeitraum Juni bis August? Ich Verstehe ja das Sie ab August nicht mehr berechtigt ist da sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit Ihrem Mann wohnt, aber kann das Amt denn damit durch kommen?

Danke für Zahlreiche Antworten..... Gruß

Rechtsanwalt, Hartz IV, Jobcenter, Sozialamt, Sozialhilfe

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