Roller verkauft ohne Kaufvertrag. Folgen?

Hallo, folgendes Problem:

Ich habe mein Roller vor 6 Monaten zum Verkauf bei ebay Kleinanzeigen reingestellt, und schon nach 1 Tag verkauft.

Der Roller wurde abgeholt und bei der Geld/Warenübergabe schlossen wir eine Art mündliches Kaufvertrag ab, zB. dass ich versichere dass der Roller keine Schäden hat, etc. Der Roller wurde mit Kennzeichen schließlich dem neuen Besitzer übergeben, dessen Name und Anschrift ich dummerweise NICHT habe.

Nun, nach 6 Monaten, als ich im Urlaub war, kam die Polizei vor die Tür , dass sie den verkauften Roller Schrott gefunden hätten, mein Nachbar hat denen mitgeteilt, dass der Roller verkauft wurde und einen neuen Besitzer hat, daraufhin seien die Beamten wieder gegangen, so wurde mir das von meinem Nachbarn jedenfalls mitgeteilt.

Ich habe keinen Brief von der Polizei bekommen und der kleine 'Besuch' der Beamten hat vor 4-5 Tag stattgefunden.

Weiteres: Es handelt sich um einen 50ccm Roller und hat somit keine richtige "Zulassungsstelle". Man müsste, wenn man einen Roller verkauft, ihn bei der Versicherung abmelden, was ich nicht gemacht habe, weil abgesprochen wurde, dass der KÄUFER dies macht.

Zum 1. März muss man für Roller, etc. ein neues Kennzeichen besorgen und somit zur Versicherung gehen und dort verlängern.

Der Verkauf fand am 17.03 statt und ich hatte KEIN gültiges Kennzeichen am Roller dran gehabt.

Somit muss der Käufer eine eigene Versicherung abgeschlossen haben, ich kann mir nicht vorstellen, dass er 6 Monate mit ungültigem Kennzeichen rumgefahren ist, ohne ertappt zu werden.

Als er anscheinend irgendwo gegen gefahren ist, tauschte er das Kennzeichen (seine gültigen) mit meinem abgelaufenen/ungültigen aus.

Nun meine Frage: Wie bereits erwähnt, habe ich keinen Brief von der Polizeidienststelle vor mir liegen. Sollte ich mich dort melden? Wann würde sich die Polizei melden?

Was ich ebenfalls fragen möchte, sollte tatsächlich der Käufer nicht ausfindig gemacht werden und ich für die zustande gekommenen Schäden aufkommen muss, hilft dann etwas dafür, wenn ich beweisen kann, dass ich und meine Familie uns zur geschätzen "Tatzeit" im Ausland befanden?

Wenn alles nichts bringt und ich für alles aufkommen muss, wie viel wird das dann kosten? Also Abschleppkosten, Aufbewahrkosten, etc etc. ???

Mit freundlichem Gruß

verkaufen, Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Vertrag, Handel, Notar, Staatsanwaltschaft, Straßenverkehrsordnung
Lohnt es sich, eine zweite Rechtsschutzversicherung abzuschließen?

Eine Rechtsschutzversicherung kostet pro Jahr ca .€ 120 bis 300.

Ich hatte jetzt einen Schadensfall (Zivilprozess), bei dem ich noch nicht weiß, ob ich gewonnen oder verloren habe. Die Prozesskosten dürften sich ca. auf € 5000 belaufen. Ich war Beklagter, nicht Kläger.

Vor ca. 3 Jahren hatte ich schon einmal einen Schadensfall, der mit ca. € 2 200 zu Buche schlug,

Mein Versicherungsvertrag läuft schon seit ca. 20 Jahren, und die beiden genannten sind die einzigen Schadensfälle während dieser gesamten Zeit. Meine Rechtsschutzversicherung hat dennoch nun die Vertragsbedingungen geändert und meine Selbstbeteiligung erhöht. Das ist kein Problem, da ich niemand bin, der gerne Prozesse führt, wenngleich ich das nicht sonderlich fair finde.

Allerdings befürchte ich, dass ich realiter nicht mehr wirklich rechtsschutzversichert bin: Dies aus folgendem Grund:

Ich weiß, dass Rechtsschutzversicherungen gerne mal kündigen, wenn man sich als Versicherter nicht "rentiert". Das bedeutet: Sollte ich den laufenden Prozess verlieren, dann wird das meine Versicherung ca. € 5000,-- kosten. Deshalb können sie mich zwar nicht kündigen, da sie ja gerade eben einen geänderten Vertrag mit mir geschlossen haben

Aber: Wenn ich in Zukunft irgendwann einmal noch einen Schadensfall haben sollte, und das kann man ja nie wissen, dann befürchte ich , dass meine RV mich dann kündigen könnte. Und wenn man einmal von einer RV gekündigt wurde, dann ist es nicht mehr so einfach, bei einer anderen Versicherungsgesellschaft wieder eine RV zu erhalten, so weit mir bekannt ist, oder sogar unmöglich.

Meine Fragen daher:

  1. Stimmt es tatsächlich, dass man bei keiner anderen RV mehr einen Rechtsschutzversicherungsvertrag bekommt, wenn man bereits einmal von einer RV gekündigt wurde?

  2. Ich würde gerne prophylaktisch eine zweite RV bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abschließen. Dies nicht, weil ich etwa vorhätte, gegen irgend jemanden zu klagen, ganz im Gegenteil. Aber für den Fall, dass ich in Zukunft irgendwann einmal beklagt werden könnte, möchte ich nicht ohne tatsächlich wirksamen Rechtsschutz dastehen. Konkret bedeutet das: Sollte ich in Zukunft irgendwann einmal zivilrechtlich beklagt werden, dann würde ich die neue Rechtsschutzversicherung heranziehen. Und erst beim übernächsten Mal die RV, die ich jetzt schon habe.

Das hört sich jetzt vielleicht nach überversichert an, das ist aber m. E. nicht der Fall. Ca. € 250 bis 400 pro Jahr, für zwei RV, halte ich für gut angelegtes Geld, wenn man dadurch einen faktisch und dauerhaft wirksamen Rechtsschutz hat, und v. a. nicht Gefahr läuft, von der RV gekündigt zu werden, sobald man mal zwei etwas größere Schadensfälle in relativ enger zeitlicher Folge hat.

=> Ist es vor diesem Hintergrund sinnvoll, und v. a. wirksam, eine zweite Rechtsschutzversicherung abzuschließen?

Bitte nur Antworten von Usern, die wirklich Kenntnisse bzw. Erfahrung haben. Raten und vermuten kann ich selbst.

Vielen Dank.

Rechtsanwalt, Versicherung, Justiz, Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung
Erbschleicherin, was kann ich tun?

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir helfen, bin Studentin und kann mir keinen Anwalt leisten.

Meine Eltern sind derzeit NOCH am papier verheiratet, mein Vater hat seit 2 Monaten eine neue Freundin und will sich scheiden lassen. Mein Vater ist schwer krank und hat daher leider nicht mehr allzulang zu leben. Seine Freundin weiß das natürlich und zieht ihm einerseits das Geld aus der Tasche (ihr schenkt er mal eben 1000e von Euros für shoppen und Urlaub während ich nur das gesetzl. Minimum an Unterhalt bekomme) und redet ihm ein er soll sich scheiden lassen, sie heiraten und damit als Erbin einsetzen. Ganz konkret geht es um die Eigentumswohnung die meinen Eltern gehört. Bei einer Scheidung würde er meine Mutter auszahlen (sie könnte es sich nicht leisten). Damit würde ihm die Wohnung gehören. Wie wäre das, wenn er seine Freundin wirklich heiraten würde, stünden ihr dann 50% der Wohnung zu und mir 50% wenn er danach verstirbt? Kann ich mich irgendwie dagegen wehren? Es geht mir nicht unbedingt um den materiellen Wert, es ist die Wohnung in der ich groß geworden bin und da hängen viele Erinnerungen daran. Davon abgesehen würde mich das zutiefst teffen, wenn ich die Wohnung mit einer Frau die meinen Vater nicht liebt sondern nur dem Erbe nachjagt teilen müsste. Es ist schon schwer genug zuzusehen wie sie ihm etwas vorspielt. Ich könnte sie nicht auszahlen und würde sie dadurch verlieren?

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, ich bin wirklich zutiefst verzweifelt!! Gibts denn nicht irgendetwas mit dem ich oben geschilderten Fall verhindern kann?

Liebe Grüße Idylle

Rechtsanwalt, Erbrecht, Erbe, Gesetz, Erbschaft
Universum-Inkasso, nächste Runde

Hallo zusammen,

vorhin erreichte mich ein erneuter Brief der Firma Universum-Inkasso. Zur Vorgeschichte: Im Februar erhielt ich einen Mahnbescheid des AG Hünfeld, welchem ich fristgerecht widersprochen habe. Nach ca. 2 Wochen erhielt ich im März einen Brief von einem Rechtsanwalt welcher Gründe für den Widerspruch genannt haben wollte. Dies begründete ich damit, dass ich noch nie etwas bei Neckermann bestellt habe, weder Mahnungen noch Warenlieferungen der Firma angenommen, noch eine Kundennummer dort besitzte und es sich um ein Missverständnis handeln muss.

Heute, knapp 3 Monate später erhalte ich folgendes Schreiben von Universum-Inkasso:

"Sehr geehrter Herr xxx, mit Bezug auf die oben genannte Forderungsangelegenheit haben wir uns mit unserer Auftraggeberin in Verbindung gesetzt und teilen Ihnen von dort mit, dass eine Einzahlung für die Kundennummer bei der Firma Neckermann.de XXXXXXXXXX MEIN VOR-NACHNAME am 14.02.2011 in Höhe von 150,00€ geleistet wurde und zwar von der Kontonummer XXXXXXXXXX Bankleitzahl 20010020 (Postbank Hamburg) Kontoinhaber MEIN VOR-NACHNAME geleistet wurde.

Darüber bitten wir um Stellungnahme bis 30.07.2012!"

Mir kommt der Brief schon ziemlich schräg vor, da sehr viele Rechtschreibfehler dort enthalten sind.

Jeddenfalls sind mir diese Angaben dort ebenfalls völlig unbekannt, ich habe definitiv nie eine Einzahlung geleistet (wie auch, ich war noch nie Kunde bei Neckermann). Ein Konto bei der Postbank in Hamburg besitzte ich definitiv auch nicht, da ich in NRW wohne...

Ich weiß nun nicht mehr weiter und habe keine Ahnung wie ich vorgehen soll. Habt ihr noch Ideen, bin ziemlich ratlos..

Rechtsanwalt, Inkasso
interessen die man haben muss um rechtsanwalt zu werden?

hallo, ich muss ein referat über den beruf rechtsanwalt halten, und schaue gerade auf der website berufe.net nach, was man denn so machen muss in diesem job.

ich bin gerade bei den nötigen interessen, die man für diesen beruf haben sollte. das ist aber so komisch und unverständlich ausgedrückt, ich versteh garnicht was damit gemeint ist..

Interesse an theoretisch-abstrakten Tätigkeiten

z.B. Analysieren von Gesetzen, Gesetzeskommentaren und der Rechtsprechung und Anwenden in einer Gerichtsverhandlung z.B. Ermitteln der tatsächlichen Verhältnisse in Besprechungen und Verhandlungen mit den Beteiligten und Erkennen und Formulieren der rechtlichen Folgen dieser Verhältnisse z.B. Herstellen von Querverbindungen zwischen verschiedenen Rechtsbereichen

Interesse an verwaltend-organisatorischen Tätigkeiten z.B. Sammeln, Verwahren und Archivieren der rechtlichen Dokumente einer Kanzlei z.B. sorgfältiges Ausarbeiten von Fusions-, Pacht- und Urheberrechtsverträgen

Interesse an organisatorisch-prüfenden Tätigkeiten z.B. gewissenhaftes Prüfen eines Vertrags auf Rechtmäßigkeit

Interesse an sozial-beratenden Tätigkeiten

z.B. individuelles Beraten eines Mandanten über die rechtliche Durchsetzungsfähigkeit einer Forderung

das ist total schwer beschrieben, vor allem das erste.. was heißt das denn genau?!

vielen dank!!

Beruf, Deutsch, Job, Rechtsanwalt, Sprache, Recht, Anwalt, Gesetz, Jura
Nachbarn beschweren sich über Laute Musik...

Liebe Leute, Ich brauche dringend Euren Rat... Und zwar geht es um folgendes:

Mein Freund & Ich wohnen in einem 16 - Parteien Haus... und immerwieder kommen unsere Nachbarn, die unter uns wohnen hoch und beschweren sich über die "laute Musik". ... Am Anfang sind wie Ihen sehr entgegen gekomkmen und haben den Bass komplett rausgedreht und auf Zimmerlautstärke gehört... doch mittlerweile kommen sie auch bei der Lautstärke hoch. Dabei ist es gar nicht so laut und die anderen Nachbarn (auf unserer Etage) haben sich noch NIE beschwert! Generell ist es eig. ziemlich laut im Haus und die Nachbarin (70J. alt ca.), welche sich immer beschwert ist wohl irgendwie krank... denn sie übergibt sich jeden Tag öfters ...auch nachts!!! Und das stört ja mal richtig...aber wir beschweren uns nie...das gehört ja irgendwie dazu, wenn man in ein Haus zieht, indem mehrere Parteien wohnen...das es da auch etwas lauter sein kann. Sie hat sogar mal selbst die Musik richtig laut aufgedreht...und als wir sie drauf ansprachen, sagte sie : damit wir mal sehen wie es ist...

irgendwie der totale Kindergarten!

**Jetzt meine Frage: Kann sie rechtlich gegen uns vorgehen? Bzw. Wie sollen WIR reagieren? Was können wir da machen? ** Bis jetzt haben wir nie großartig was gesagt, als sie uns darauf angesprochen hat das wir die Musik runterdrehen sollen...aber nun reicht es irgendwie...

Bitte helft mir ;-) Danke schonmal! Liebe Grüße.

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Rechtsanwalt, Recht, Mietvertrag, laute musik, Lautstärke
Pfusch beim Permanent Make up

Hallo.

Ich habe mal einen Frage an alle rechtlich Versierten.

Ich habe mir im März 2011 ein Permanent Make Up im Bereich der Augenbrauen machen lassen. Es wurde besprochen, vorgezeichnet und gestochen in der 1. Sitzung. 2 Nachbehandlungen waren noch im Preis enthalten. Diese 2 Nachbehandlungen und 2 weitere wurden vorgenommen, da ich von Anfang an nicht zufrieden war...

(Zur Erklärung: Nach der Erstbehandlung fiel mir die große Unregelmäßigkeit nicht auf. Sodass ich nach etwa einer Woche- als das "Grind" ab war erstmalig die Beanstandung zur Seite des Pigmentierers hervor brachte)

Nach der letzten Nachbesserung sind beide Parteien zähneknirschend auseinander. Von meiner Seite wurde immer wieder die Frage nach einer Versicherung und der Möglichkeit des "Weglaserns" angesprochen, doch immer ignoriert.

So ließ ich einige Monate vergehen, da ich dachte ich könne eh nix ändern. Irgendwann anfang diesen Jahres ging ich zu einer anderen Pigmentiererin, die mich lange und ausführlich beraten hat. Sie bestätigte den Pfusch und riet mir, mein Geld zurück zu fordern.

Ich informierte mich und schrieb die 1. Firma an und teilte in einem 2-seitigen Brief mit, was mir am Herzen liegt. Jetzt bekam ich einen Anruf, ich solle vorbei kommen. Man könne sicher noch was nacharbeiten...

Das möchte ich aber in gar keinem Fall, da das Vertrauen absolut zerstört ist. Ich bat um Rückerstattung der Behandlungskosten und deutete auf eine mögliche Versicherung hin. Eine volle Rückerstattung kommt nicht in Frage und eine Versicherung für solche Fälle würde es nicht geben.

Meine Fragen nun hierzu:

1,)Muss mir die Firma den Preis voll zurück erstatten? Wie ist da die genaue Rechtslage?

Zum Zeitpunkt der Behandlung bis zum Abschluss war ich noch mit über die Rechtschutzversicherung meines ehemaligen Lebenspartners versichert. Im August letzten Jahres zog ich aus.

2.)Muss die Versicherung trotzdem greifen?

Gruß, deje

Rechtsanwalt, Versicherung, Permanent Make up, Pfusch
Ich habe an einem parkenden VW- T5 den Aussenspiegel beim vorbeifahren beschädigt. Wie teuer kann das werden?

habe an einem parkenden VW- T5 den Aussenspiegel beim vorbeifahren beschädigt. Wie teuer kann das werden?

Als ich gestern abend mit einem Umzugswagen durch eine enge Strasse fuhr, habe ich beim vorbeifahren an einem parkenden VW-T5 den Aussenspiegel beschädigt. Zunächst habe ich die Polizei gerufen und den Unfall gemeldet. Anschließend kam der Halter der VW T5 aus seiner Wohnung und meinte, man müsse die Polizei nicht unbedingt benachrichtigen und das wir das so klären könnten. Demzufolge haben wir unsere Daten ausgetauscht (ein Freund von mir und ein Freund von Ihm waren als Zeugen Vorort). An dem Aussenspiegel ist kein optischer Schaden zu sehen. Lediglich der Aussenspiegel, welcher elektrisch ist, lässt sich nicht nach oben bzw. untern Drehen, dafür aber von links nach rechts. Ich hab im Internet gesehen das ein ganz neuer Spiegel rund 94 Euro neu kostet. Ich denke mal dann kommt wenn überhaupt noch der Einbau dazu, dann kostet es noch 60 Euro dazu. Wahrscheinlich ist dies noch nicht einmal notwendig, weil ich davon ausgehe, dass sich im Spiegel ein Kontakt gelöst hat, der einfach wieder festgemacht werden muss. Jedoch fürchte ich dass mich das viel mehr als nur einen neuen Spiegel + einbau kosten kann, wenn man noch nen Gutachter oder so dazunimmt. Gibt es denn eine Schadensgrenze ab wann ein Gutachter dazugezogen werden darf ? Denn es ist ja schwachsinnig einen Gutachter zu nehmen wenn ein neuer Spiegel + einbau ca 160 Euro und der Gutachter beispielsweise 200 Euro. Wie hoch sind die Kosten die auf mich zukommen. I Ich will den Schaden selber übernehmen ohne dass es an die Versicherung gemeldet wird, weil der Wagen den ich fuhr nicht mir gehört. Diese Werkstätten machen zwar ihr Geschäft mit solchen Fällen, aber ich finde es manchmal überzogen, was für Kosten verursacht werden, die eigentlich gar nicht anfallen. Der Halter des beschädigten Fahrzeug schien eigentlich sehr ehrlich zu sein, aber ich mache mir ein paar Gedanken weil die Werkstätten einfach unnötige Kosten verursachen.

Vielen Dank für eure Meinung

KFZ, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Jura
Der Ex meiner Freundin stalkt uns auf derbste Art und Weise! Wir wissen nicht mehr weiter...

Hallo erstmal,

Ich hoffe mir/und kann jemand bei diesem Problem helfen,weil die Polizei scheint irgendwie machtlos zu sein oder hat irgendwie keine Lust etwas dagegen zu unternehmen. Aber erstmal die Fakten.Bin mit meiner Freundin seit 6 Monaten zusammen,sie ist die Liebe meines Lebens und wir sind schon zusammen gezogen,erwarten zudem schon ein Kind zusammen. Ihr Ex mit dem sie 7 Jahre zusammen war mit dem sie eine gemeinsame Tochter hat (war kein Wunschkind,sie hatte es erst im 4. Monat erfahren das sie damals Schwanger war),ist sie schon seit 3 Jahren getrennt. Weil er sie Misshandelt,Eingesperrt und gedemütigt hat auf die härteste Art. Z.b. hat er ihr mal in den Magen geschlogen so das sie seitdem nur noch zu 10% Fruchtbar ist,weil sie einen erheblichen Schaden an den Eierstöcken erlitten ist dadurch.Deswegen ist die jetzige Schwangerschaft sowas wie ein Wunder. Jedenfalls jetzt zu dem Problem Ex!!! Er stalkt meine Freundin wo er nur kann,sitzt nachts vorm Balkon oder fährt ihr nach,verfolgt sie auf Schritt und tritt obwohl er gerade im Moment selbst eine Freundin hat. Er ruft nachts ständig unter Unbekannt an und wenn sie abnimmt sagt er nichts. Wir haben schon oft die Handy Nummer gewechselt,bringt aber nichts.Irgendwo im Freundeskreis scheint eine undichte Stelle zu sein. Und wenn er besoffen vor der Tür randaliert und wir die Polizei rufen,ist er schon lange über alle Berge,bis sie eingetroffen sind. Weil er zudem seine eigene Tochter misshandelt.hat meine Freundin eine Anweisung ihres Anwalts bekommen,die Tochter ihm nichts mehr zu geben. Doch seitdem stalkt er noch schlimmer,aber auf eine abnormale Art und Weise,das es mir schwer fällt das hier zu erklären (er macht das wirklich Intelligent).Die Polizei ist machtlos,hat ihn sogar verhört,aber er schafft es immer wieder sich rauszureden. Eben weil er so ein verdammtes Alibi ala ,,Ich habe eine Freundin,meine Ex ist mir egal und Interessiert mich nicht". Meine Freundin und ich sind total verzweifelt weil wir echt nichts dagegen machen können.Zudem ist er wirklich gefährlich,hat schon Leute vorgeschickt die mir sagen sollten,das wenn das mit der Schwangerschaft stimmt,er ihr das Kind aus dem Bauch treten wird.Meine Freundin traut sich gar nicht mehr aus dem Haus und die Tochter lässt sie aus Angst auch gar nicht mehr in den Kindergarten.Meine Freundin hat im Moment kein Leben mehr,muss sich ständig verstecken und lebt in Angst. Wir sind total verzweifelt,weil wir nicht wissen was wir dagegen tun können.Die Polizei will einfach nichts dagegen machen,weil er sich ständig rausredet und Alibis hat. Ich hoffe und kann jemand irgendwie mit Rat,Ideen und Tipps weiter helfen?!?! Vielen Dank im vorraus

Liebe, Männer, Mobbing, Rechtsanwalt, Angst, Polizei, Freunde, Frauen, Beziehung, Recht, Anwalt, Psychologie, Ex, Freundin, Psycho, Stalker, Stalking, Verfolgung
Eigentumsverhältnisse - Zigarettenautomat auf fremden Grundstück

Hallo liebe Forumsteilnemer!

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Wir kauften vor 2 Jahren ein Wohnhaus mit Grundstück. Auf diesem Grundstück war ein Zigarettenautomat aufgestellt. Das Gestell war mit kleinen Fundamenten im Boden einbetoniert - also wirklich fest "befestigt".

Zwischen dem früheren Hauseigentümer XX und der Zigarettenautomatenfirma XY war eine prozentuale Umsatzbeteiligung vereinbart worden. In welcher Höhe konnte XX nicht sagen, ein schriftlicher Vertrag existiert natürlich auch nicht.

Letztes Jahr habe ich Firma XY über den Eigentümerwechsel informiert. Eine Abrechnung bzw. Geld kam nie bei uns an. Februar 2012 telefonierte ich wieder mit XY. Da sagte man mir, die Provision wäre sehr gering gewesen und würde mit der Provision im März 2012 bezahlt werden.

Vor ca. 2 Wochen war dann der Zigarettenautomat verschwunden. --> Ohne vorherige Information betrat XY unser Grundstück und entfernte unerlaubt den Automaten. Die Abrechnung fehlt auch noch (na ja, noch 3 Tage bis zum 31.03...) Das Telefon von XY wird nicht beantwortet. Ich habe mehrmals auf den Anrufbeantworter gesprochen und um Rückruf gebeten - keine Reaktion.

Einerseits bin ich froh, dass dieser "Schandfleck" weg ist, aber andererseits finde ich das Verhalten von XY mehr als unverschämt.

Es gibt einen Paragraphen, der besagt, dass der Grundstückseigentümer auch Eigentümer eines Gebäudes ist, das auf dessen Grundstück steht - auch wenn der Besitzer des Gebäudes eine andere Person ist - oder so ähnlich.

Könnt Ihr mir den Paragraphen nennen oder andereweitig Tipps geben? Darf XY ohne vorherige Mitteilung unser Grundstück betreten und den Automaten entfernen?

Vielen Dank schon mal für Eure Tipps!

Ich wünsche Euch einen schönen sonnigen Tag!

Rechtsanwalt, Recht, Vertrag, Eigentum, Grundstück, Vertragsrecht
Hausmeister oder Schulleiter/in? wer darf des verbieten?

Guuuude,

Ich war heut mit einem Kumpel (15 / 16 )auf unserer alten Grundschule und ham da gekickt... Dann kam so gegen 18 Uhr der Hausmeister mit dem wir früher uns immer Hammer gut verstanden haben, auch weil mein Vater schlosser ist und dort mal aufträge hat und so... nunja wie er kam sind wir gegangen weil er seit ca. November letzem Jahr "Hass" auf uns hat und wir wissen NICHT warum!!!

Es gab zwar ma ein Vorfall: Wir sind vom Kicken gekommen sind die Straße schon 5 min runter gelaufen da kam der Hausmeister mit seinem Auto entgegen und hat uns fröhlich zu gewunken etc.

Paar tage später ruft mich mein Kumpel an und sagt wir müssen in den nächsten tagen zu Polizei wir hätten angeblich einen Brand gelegt an der Schule.. was wir aber NET gemacht haben... Dann sind wir zu Polizei und ham unsere Aussage gemacht und die ham halt eben auch geschildert was da los war.... es gab ein kleinen Brand an ner Ecke und uns haben Putzleute an der Schule gesehen (Was auch stimmen kann weil wir ja kicken war damals) aber nicht gesehen das wir den Brand gelegt hätten... so daher das der Hausmeister uns gesehen hat hat er auch uns beschuldigt und die Polizei hat dann damals auch gesagt das wir das net waren und wir ham dann auch nix mehr gehört also waren wir ja Unschuldig...

Nunja zum Vorfall heute.. wir sind ja dann gegangen weil wir uns net anscheißen lassen wollten obwohl wir nix gemacht haben... jedenfalls hatte wohl der Hausmeister bock auf stress fuhr ne runde hat uns gesehen wie wir die straße normal runter laufen und hat mit dem Zeigefinger gewunken und is stehen geblieben und ausgestiegen...

dann hat er gesagt: Ihr hab ab jetzt Schulhof verbot und wenn ich euch noch einmal dort sehe dann ruf ich die Polizei und mach ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch.. Dann hab ich gesagt: Ja warum denn... er darauf: Ihr wisst ganz genau warum... ich darauf: ja wir waren ja bei der Polizei und wir sind Unschuldig wir Haben NIX gemacht... er darauf: Ja ihr wisst warum.. ich antworte: Ja nee wir wissen es eben net und ich würde es gerne wissen.. er dann: Denkt nach dann wisst ihr es, noch einmal auf dem Schulhof und ihr habt ne anzeige... Und dann ist er ins auto gestiegen und weg gefahren....

Darf der Hausmeister uns Schulhofverbot geben oder darf das nur der Schulleiter?

Und muss dann der Hausmeister uns den Grund nennen oder darf er es ohne Grund verteilen?

Gruß, FrankfurterFAN

Schule, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Gesetz, Hausmeister, Strafe

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