Nachbarn drehen Tags/Nachts Basslastige Musik auf?

Hallo,

Ich und meine Mitbewohnerin wohnen seit c.a 1,5 Jahren in einem Fachwerkhaus im 2. und 3. Stock. In den ersten Monaten haben in der Wohnung unter uns ein Paar mit zwei Kindern gelebt mit denen alles gut gelaufen ist. Wir hatten nie irgendwelche Probleme. Diese sind danach jedoch in ein Haus gezogen und so kam es dass unter uns ein Mann mit seinem Sohn (16) eingezogen ist.

Das war vor knapp 8 Monaten. Der Vater hatte wohl eine Scheidung hinter sich und scheint mit seinem Sohn nicht gut zurecht zukommen, da die beiden sich oft streiten (auch nachts oder früh am Morgen) und der Vater den Sohn auch des öfteren beleidigt. Wir haben den Sohn auch schon mehrmals bis in unsere Wohnung weinen hören etc. Und haben diesem auch mehrmals angeboten dass er auch jederzeit zu uns hochkommen und mit uns reden kann.

Kommen wir nun zu unserem Hauptproblem, nämlich hören unsere Nachbarn zu jeder erdenklichen Uhrzeit laute Basslastige Musik. Wir haben die ersten Male versucht persönlich ein Gespräch zu suchen, da das jedoch nie Zustande kam, haben wir Briefe an die Haustür geklebt und diese auch an unsere Vermieterin weitergeleitet. Wir baten darin die Musik leiser zu halten und vor allem die Nachtruhe einzuhalten (da die Musik oft auch mitten in der Nacht aufgedreht wird und unsere Schlafzimmer befinden sich direkt über deren Wohnzimmer). An die Nachtruhe halten sie sich mehr oder weniger, es gibt immer noch einige Nächte in denen die Musik mitten in der Nacht aufgedreht wird, dies ist aber nicht mehr täglich der Fall.

Die laute Basslastige Musik ist jedoch noch immer fast täglich da. An manchen Tagen sogar so schlimm, dass bei uns Möbel vibrieren bsp. Auch Die Tür unserer Gastherme. Ich und meine Mitbewohnerin sammeln seit dem die beiden Herren eingezogen sind auch Audios und haben mit Musik + Streitereien mehr als 120 Audios gesammelt. Zu jeder erdenklichen Uhrzeit. Unsere Vermieterin steht hinter uns und so haben unsere Nachbarn im September die Kündigung bekommen. Laut dieser hätten die Beiden seit dem 31.12 ausziehen müssen. Das sind sie aber nicht. Und da der Sohn noch keine 18 ist befürchten wir auch dass die Räumungsklage, welche im Januar erfolgen soll, sich sehr in die Länge ziehen wird. Wir waren echt am überlegen auszuziehen, jedoch ist die Wohnung aufgrund der Entfernung zu Job und Uni einfach ideal. Wir haben uns auch mehrmals persönlich bei den Nachbarn beschwert und wenn wir runter gehen uns uns beschweren, geht die Musik auch etwas leiser. Doch alleine in den letzten Drei Tagen mussten wir uns täglich beschweren und kamen so einfach nicht zur Ruhe. Im Haus machen die beiden auch nichts, lassen im Hof ihren Müll und im Hausflur ihre Dreckwäsche stehen

Wir hatten mehrmals überlegt die Polizei zu rufen, jedoch befürchten wir dass die Herren die Musik einfach leise drehen wenn diese gesehen werden. Deren Wohnung ist in Richtung Straße. Außerdem lassen die immer dubiose menschen ins haus die uns lezzte woche ein paket klauten. Hat jemand Tipps?

Polizei, Lärmbelästigung, Nachbarn, Räumungsklage, nachbarn streit
"Kalte Räumung", welche Rechte habe ich?

Ich habe eine Frage bezüglich einer sogenannten "Kalten Räumung". Mein ehemaliger Vermieter hat mir aufgrund ausbleibender Mietzahlungen zu Recht gekündigt. Ich suchte mir eine neue Wohnung und beließ all mein Gut in der alten Wohnung, mit dem Vorsatz sie zu räumen, sobald ich gesundheitlich dazu imstande bin.

Inzwischen erging eine gerichtliche Verfügung, wonach für das Mietobjekt eine Anwaltskanzlei als Zwangsverwalter bestellt wurde. Diese Kanzlei erhob nun Klage gegen mich (völlig ok), wobei eine gerichtliche Entscheidung noch aussteht. Ich habe jetzt alles für eine rasche Räumung abgeklärt, doch als ich dort war stellte ich fest, dass die Wohnung bereits geräumt wurde!

Was muss ich nun unternehmen?

Wenn die Zwangsverwalter diese Räumung veranlasst haben ist es rechtlich bestimmt anders zu betrachten, als wenn es die Eigentümergesellschaft, welche laut Beschluss keine Befugnisse mehr hatte, war.

Wäre prima, wenn ich Antworten bekommen könnte, - fundiert. Danke!

edit am 09.12.2017:

Habe am Donnerstag meine Rechtsberatung aufgesucht. Mir wurde nahegelegt vorerst von einer Anzeige abzusehen und die Zwangsverwalter werden angeschrieben um den Verbleib meiner Wohnungseinrichtung zu erfragen. Dennoch habe ich das für die anhängige Räumungsklage zuständige Amtsgericht über die willkürliche kalte Räumung informiert,- zum einen um evtl. auferlegte Kosten zu reduzieren, zum anderen um das Gericht davon in Kenntnis zu setzen, dass es Leute gibt die Klage erheben und dann doch glauben, das Gesetz in die eigene Hand nehmen zu dürfen.

Ich bedanke mich aber für all euer Interesse und Beiträge wie Kommentare. GFrey.

Recht, Räumungsklage, Rechtslage, Wirtschaft und Finanzen
Haben wir Chancen zu Gewinnen. Räumungsklage?

Hallo! Ich habe eine Frage und hoffe hier gibt es ein paar die mir Antworten geben können.

Ich (Tochter) Wohne mit meinen Eltern in einem Mietshaus seit 10 Jahren mittlerweile. Seitdem wir hier wohnen hat unser Vermieter nichts am Haus gemacht. Als wir einzogen, wurde uns versprochen das z.B in einem der zwei Schlafzimmer eine Fensterbank verbaut werden würde (man konnte nach draußen gucken), schlussendlich hat mein Vater sie selbst verbaut. Es gab immer wieder kleine und größere Mängel die vom Vermieter nie behoben wurden, also schrieben meine Eltern irgendwann dem Vermieter dass sie die Miete mindern würden.

Das haben sie im Laufe der Jahre auch immer wieder getan. Geendet hat das ganze immer wieder damit dass der Vermieter samt Hausverwalter vor unserer Tür stand und uns mit Rauswurf drohte. Vor vier Jahren fing es dann bei uns in der Wohnung mit Nässe an, eine Untersuchung die der Vermieter selbst durchführen ließ (wir waren dabei) ergab dass das Dach über uns (Flachdach wir wohnen ganz oben) voller Wasser ist. Daraufhin minderten meine Eltern die Miete um 100%, vor 2 Jahren dann meinte der Vermieter wieder vor unserer Tür zu stehen, drohte uns wieder mit Rauswurf. Meine Eltern einigten sich in dem versprechen dass das Dach gemacht werden würde mit diesem und Zahlten ihm einen großen Teil der eingehaltenen Miete.

Seitdem ist aber nichts passiert, woraufhin meine Eltern dieses Mal über einen Anwalt die Miete um 100% mindern ließen. Dies ist nun 1 ½ Jahre her. Vor einem Jahr reichte der Vermieter Räumungsklage ein, zog sie jedoch ohne Grund plötzlich wieder zurück. Vor drei Jahren War bei uns auch jemand in der Wohnung der Messungen bei uns durchführen ließ und feststellte das die Decken richtig Nass sind (auch da tat der Vermieter nichts dagegen). Nun haben wir vor zwei Monaten in der Zeitung gelesen, dass der Mann, der die Feuchtigkeitsmessung bei uns in der Wohnung durchführen ließ gestorben ist, leider war er selbstständig und hat keine Schriftlichen Nachweise für uns hinterlassen.

Zwei Wochen nach der Todesanzeige, bekamen wir dann plötzlich wieder eine Räumungsklage zugeschickt, wir sind natürlich direkt zu unserem Anwalt gegangen der daraufhin Widerspruch eingereicht hat. Zudem haben wir uns von der Firma, die die Messungen auf dem Dach durchgeführt hat ein Schreiben zuschicken lassen, wo die Feuchtigkeit etc genau dokumentiert ist. Jetzt warten wir zuhause angespannt was nun passieren wird.

Langsam bin ich mit den Nerven am Ende, seit 10 Jahren nicht mehr als nur leere Versprechungen von unserem Vermieter, immer wieder haben wir uns weich kochen lassen und haben bezahlt (Auch die über 10.000€ von der Mietkürzung das letzte Mal mit dem Versprechen das endlich was passieren würde. Auch die Balkone sind mittlerweile stark baufällig und bröseln von unten weg. Man sieht schon die Eisenstreben darin die schon rosten.

Hat schon mal jemand so etwas erlebt und gegen eine Räumungsklage gewonnen? Was kommt jetzt auf uns zu?

Mieter, Mietrecht, Anwalt, Räumungsklage
Räumungsklage Klage auf Räumung und Herausgabe und Zahlungsklage - was ist mit weiteren kombilnierten Klagen - ist das gestattet?

ich weiß nicht ob diese Frage hier erlaubt ist, ich frage trotzdem und hoffe auf brauchbare Antworten und gleich vorab - ja ich war schon beim Vermieterverein, der nur Interesse am rekrutieren neuer Mandanten für seine Kanzlei hatte und beim Haus- und Grundbesitzerverein, der auf meine Bitte an Ostern einen Anwortbrief auf den Brief des Mietervereins zu schreiben sagte: Wir haben leider keine Zeit!" Somit wendi ich mich immer wieder an Euch, denn hier habe ich die besten Tipps bekommen. Also, ich habe heute zu meinem den fleissigen Lesern/innen bekannten Fall die Räumungs- und Zahlungsklage ausgearbeitet, mit Begründung und Rechtlicher Würdigung nun meine Frage: ich würe gern noch die anderen Punkte, Falsche Selbstauskunft, mit Beweis und andere Vertragsverletzungen z.B. sich wiederholende unerlaubte Gebrauchsüberlassung unter Vorlage der Abmahnungen hinzufügen; kann mir emand sagen, wie ich dies juristisch einwandfrei in die Klage einfügen kann, oder könnte es passieren, dass deswegen die Klage abgewiesen wird? Danke. Und a, ich mache das ohne Anwalt, denn ich habe nur zwei Wohnungen vermietet und kann nicht ständig die teuren Anwälte zahlen, in zweiter Instanz muss ich dann einen Anwalt nehmen, was dann ggf. auch erfolgt.

Kündigung, Rechtsanwalt, Mietrecht, Untervermietung, Jura, Jurist, Räumungsklage, Vermietrecht, Zahlungsverzug
Räumungsschutzantrag trotz Verzicht auf Räumungsschutz?

Ich habe eine ganz prekäre Situation. Anfang des Jahres lief eine gerichtliche Verhandlung bzw. Einigung mit unserm Vermieter. Es ging unter Anderem um die Räumung der Wohnung. Die Wohnung wurde wirksam zum 31.03.2017 gekündigt. ANMERKUNG: Der Vermieter musste bei der Kündigung keinen Grund angeben, weil das Haus nur 2 Wohnungen hat, und eine davon vom Vermieter selbst bewohnt ist. Somit ist die Kündigung leider rechtens.

Bei der Einigung wurde uns Räumungsfrist bis zum 30.06.2017 gewährt unter der Voraussetzung, dass wir ab dem 01.07.2017 auf unseren Räumungsschutz verzichten - soweit gesetzlich zulässig. Dem haben wir gezwungener Maßen zugestimmt. Nun sind wir seid einiger Zeit auf Wohnungssuche und erhalten eine Absage nach der Anderen. Dies dürfte wohl an unserer eidesstattlichen Versicherung liegen, da neuen Erkenntnissen zufolge jeder potenzielle Vermieter bei Schuldnerverzeichnissen bzw. den zuständigen Behörden nur mal eben Anrufen braucht um das zu erfragen und es wohl Gang und Gebe ist, dass die Behörden alles raus plappern.

Nun finden wir also ums Verrecken keine Wohnung und uns rennt die Zeit davon. Gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit, dass wir Räumungsschutz erwirken können? Ein paar Randinfos: Wir haben 3 Kinder im Alter von 6 Jahren, 3 Jahren und 9 Monaten, meine Frau ist erneut Schwanger und es sieht nach einer intakten Schwangerschaft aus (und bevor wir als Assoziale betitelt werden: Wir haben ein Gesamteinkommen von ca. 4000€ im Monat, eine anständige Wohnung sollte sich davon ja wohl bezahlen lassen und wir sind und waren bisher nicht vom Amt abhängig) zum Zeitpunkt des gerichtlichen Vergleiches hatten wir keine Kenntnis davon, dass eine Wohnungssuche wegen einer eidesstattlichen Versicherung so massiv scheitern würde, daher wurde das auch nicht bei Gericht erörtert.

Kann jemand Tipps geben, waíe wir uns verhalten sollen bzw. was wir tun können und ob wir noch Möglichkeiten haben, einen wirksamen Räumungsschutz zu erwirken?

Ich bitte höflichst von Antworten Abstand zu nehmen, die darauf aus sind, unsere schlimme Situation zu Analysieren/zu Bewerten, uns unsere Dummheit oder wie auch immer man es nennen möge, vor zu halten oder die Aussagen "hätten wir mal", "wärt ihr lieber" ... etc, diese sind

A: NICHT hilfreich B: sind solche Antworten hier schlichtweg fehl am Platz und C: beantworten solche Antworten nicht die Frage

Dass wir bemüht sind, die eidesstattliche Versicherung löschen zu lassen, das sollte klar sein, gleichwohl wissen wir nicht, wie lange das dauern wird.

Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Kinder, Schwangerschaft, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Eidesstattliche Versicherung, Räumungsklage
Folgen einer Räumungsklage für den Mieter?

Hallo zusammen,

zur Situation: mein Schwiegervater in Spe hat 2 Wohnungen. In der einen Wohnen z.Z. meine Freundin mit Kind und ich. In der anderen ein externer Mieter. Unsere aktuelle Wohnung ist zu klein und somit wurde dem aktuellen Mieter der großen Wohnung (alleinstehend) wegen Eigenbedarf gekündigt. Die Kündigungsfrist läuft am 31.08.2016 aus. Es wurde kein schriftlicher Einspruch gegen die Kündigung eingelegt. Da der Mieter ein absoluter Laumalocher ist, hat er sich viel zu spät um eine neue bleibe gekümmert und verlangt nun, dass er mindestens einen Monat länger in der Wohnung bleibt. Er ist einfach blauäugig und erkennt den Rattenschwanz nicht, den er mit sich zieht. Für unsere aktuelle Wohnung ist auch schon ein Nachmieter gefunden! Heute sagte er folgendes: "ich werde mindestens einen Monat länger bleiben und wenn Ihr das nicht akzeptiert, dann bleibe ich halt ein ganzes Jahr noch hier hocken, bis die Räumungsklage wirkt." Angeblich hat er sich ein haus gekauft, aber nun gibt es einen dicken Zoff zwischen Bank, Verkäufer und Ihm..

zu meinem Anliegen: Am Samstag setzen wir uns alle zusammen. der beschriebene Mieter, der Vermieter und ich. Ich benötige Fakten und am besten Beispiele die Ihn davor abschrecken soweit zu gehen! Also was kostet das verfahren für Ihn? welche kosten muss er tragen? ist man dan vorbestraft? und und und. alle Fakten die einen davon abhalten eine Räumungsklage zu provozieren.

PS.: Mit Vernunft ist ihm nicht beizuwohnen

Danke euch!! LG blubb

Miete, wohnen, Rechtsanwalt, Mietrecht, Anwalt, Vermietung, Vermieter, Gericht, Räumungsklage
alleinerziehende mutter mit räumungsklage

Guten tag,

Vllt kann mir hier jemand weiter helfen,

Zur person, sie ist alleinerziehende mit einem 1jahr alten sohn. So nun zum Problem, sie war in der ausbildung als sie schwanger wurde, Darauf hin wurde sie von ihrem chef gekündigt, diese allerdings ungültig war - momentan noch im gerichtsstreit da er vor dem Arbeitsgericht verloren hat denoch nicht bezahlt!

Jetz sagt das arbeitsamt sie bekommt kein geld da ihr noch von ihm zustehe!

Sie bekomm vom Arbeitsamt den wohnberechtigungsschein und arbeitslosengeld und alles und ein tag nach Einzug der wohnung den ablehnugsbescheid - wie das funktioniert verstehe ich nicht?!

Alle leistung wurden gestrichen, keine mietw bezahlt etc. Nun wohnt sie mit dem kleinen mittlerweile 6 monate in der wohnung, wobei sie.erst nach 3 monaten.erfuhr das keine miete gezahlt wurde !

Diese drei monate könnte sie dank eine geldquelle begleichen, das arbeitsamt interessiert dies nicht troz anwalt Anträgen etc Versuch mit dem leiter des arbeitsamt zu reden kläglich gescheitert - da er sich melden sollte dies nie tat!

Nun weiter 3 monate ohne miete kam ein brief wegen eine räumungsklage, die die Gesellschaft der die wohnung gehört erhoben hat!

Was kann sie tun um nicht mit dem klein auf der straße zu sitzen?

Können sie, sie mit dem kleinen einfach auf die straße setzen?

Welche Möglichkeiten gibt es?

Ein weiteres Mietverhältnis wird die Gesellschaft nicht akzeptieren is der momentane standpunkt!

Mutter, Arbeitslosengeld, alleinerziehend, Arbeitsamt, Räumungsklage, Wohngeld
Wohnungskündigung wegen akuter Schizophrenie?

Einem befreundeten Paar (nicht verheiratet/Lebensgemeinschaft) wurde die Wohnung gekündigt, weil er, als er seine Tabletten abgesetzt hatte, randalierte. Miete wird/wurde immer pünktlich bezahlt. Als Ex-Selbstständiger fällt er als Geld-Mitbringer aus. Sie haben jetzt Zeit bis zum 30.04. auszuziehen, sonst erfolgt die Räumungsklage. Wohnort bei München. Sie arbeitet, für ihn wurde Grundsicherung beantragt. Des Weiteren wurde er inzwischen auf Spritzen umgestellt, damit es nicht mehr zu Aussetzern kommt. Er ist inzwischen körperlich fast ein Pflegefall. Amt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bot 2 Wohnungen an, die jedoch zu weit von der Arbeitsstelle der Frau entfernt sind. Er hat in der Zwischenzeit einen gesetzlichen Betreuer. Da kommt leider auch nicht viel bei raus außer Pfändungsschutzkonto. Grundsicherung ist seit Monaten nicht durch. Ich selbst wohne zu weit weg, um eingreifen zu können. Außerdem schämt er sich, da ich ein ehemaliger Kunde bin. Sie bat mich um Hilfe, da Geld so knapp ist, dass es kein I-Net oder Festnetz gibt. Sie sucht jetzt seit 6 Wochen eine Wohnung, aber mit Selbstauskunft, (sie keinen Eintrag) Kaution, Provision sieht es nicht gut aus. Noch dazu München. Haben sie eine Chance, die Räumungsklage abzuwehren, bis eine andere Wohnung gefunden ist? Im Haus möchten sie selbst auch nicht bleiben.

Vielen Dank im Voraus, Orakelsucher

Mietrecht, Räumungsklage
Vermieter kündigt fristlos wegen erfundener Lügen, wie kann ich mich wehren?

hallo, hier ist erstmal die verzwickte Geschichte zu meiner Frage, wir haben 10 Jahren in einer Mietswohnung gewohnt., eines Tages fiel meinem Vermieter ein uns aus dieser wohnung mit allen Mitteln raus zu ekeln (stalking, strom wurde wiederholt ausgeschalten, Verleumdungen verbreitet). Es kam eine Eigenbedarfskündiung, diese wir antwaltlich widersprochen haben, dann hat der VM sich irgendwelche Lügen einfallen lassen, um uns fristlos zu kündigen (Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigungen,Bedrohungen), dieses hatten wir aber niemals getan. dieser hatten wir auch widersprochen, weil diese nur erfunden waren, damit wir endlich ausziehen. Dann hatte er vor Gericht Räumungsklage eingereicht. Nach 3 Monaten sind wir dann von heut auf morgen ausgezogen, und der VM hat erreicht was er wollte. Nun hat er die Räumungsklage als erledigt erklärt, weil wir ihm angeblich die Schlüssel für die Mietwohnung zurück gegeben hätten, aber dieses ist auch unwahr, er hat die kompletten Schlösser gewechselt und sich einfach zutrittt zu der Wohnung verschafft ohne das die Wohnung jemals übergeben wurde. Nun meine Frage. Was kann ich denn jetzt tun, wir haben nun bald die Gerichtsverhandlung. Gibt es hier Jurastudenten die mir einen guten Tipp geben könnten. Die Klage und fristl. Kündigungen bestehen ja Nur aus Lügen. Wie kann ich meine Unschuld beweisen. Ich wäre euch für gute Ratschläge sehr dankbar. LG

Mietrecht, Vermieter, fristlose Kündigung, Jura, Räumungsklage, zivilgericht
Betrüger falle Wohnung gemietet von der falschen Person

Hey ich hab ein Riesen großes Problem , ich frage auch nur um meine Aufregung zu beruhigen (Anwalt schon eingeschaltet) .... Ich habe in Hamburg von privat eine Wohnung gefunden und sie direkt bekommen das war Ende Juni ca , ich habe ein Hamburger miet Vertrag bekommen und hab eine Kaution mit Rechnung Bar hinter legt , und die ersten beiden Monats mieten bis August gleich mit bezahlt ..... Jetzt habe ich den Herren der sie mir vermietet hat nicht mehr erreicht , und die Post mal geöffnet die noch im Brief Kästen an ihn angekommen ist , da liegen vom Gericht Räumungsklagen .... Ich habe bei dem zuständigen Anwalt der Verwaltung telefoniert und ihm erzählt was passiert ist das mir der vormieter die Wohnung vermietet hat und mir gesagt hat das es sein Gebäude sei .... Er hat mich verstanden und hat gesagt ich soll erstmal Ruhe bewahren und nicht aus der Wohnung ausziehen , das er mit der Verwaltung sprechen möchte wegen einer eventuellen Übernahme damit ich mir den Umzug nochmal spare ... So jetzt heute hat er mich angerufen und gesagt das der tatsächliche Eigentümer die Wohnung leer haben möchte , und niemandem vorerst die Wohnung vermieten möchte , ich solle innerhalb 4-5 Tagen aus der Wohnung sofort raus .... Es handelt sich um 85 qm die komplett voller neuer Möbel IST ...... Und wer aus Hamburg kommt weiss wie schwierig es ist eine Wohnung zu bekommen ! Was sagt ihr dazu ? Kann der Vermieter mich innerhalb so kurzer zeit raus jagen ? Ich habe einen Mietvertrag mit einer Person dem das Gebäude nicht gehört .....

Kündigung, Wohnung, Untervermietung, Räumungsklage, Untermieter, Betrüger, Verarschung
Räumungsurteil durch Mietnachzahlung noch abwenden

Hallo, ich bin leider mit einigen Monatsmieten im Rückstand (teils verschuldet, teils unverschuldet, aber das ist ja grundsätzlich erstmal egal) und habe am 17.07.2014 die Räumungsklage erhalten. Im § 569 Abs. 3 Nr 2 BGB heißt es ja:

"Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist."

Dies wollte ich in Anspruch nehmen, da ich das Geld auf jeden Fall bis 17.09.2014 zusammen habe und die rückständige Miete hätte zahlen können. Jetzt ist es aber so, dass ich gestern schon das Urteil vom 11.08.2014 aus dem schriftlichen Vorverfahren erhalten habe, in dem es heißt dass ich die Wohnung zu räumen habe - das ging also für mich überraschend schnell.

Was kann ich nun tun? Einspruch einlegen mit der Begründung dass ich bis zum Ablauf der Frist laut § 569 Abs. 3 Nr 2 BGB die rückständige Miete begleichen werde und somit die Kündung (ergo auch Räumungsklage/-urteil) unwirksam wird? Weil ich finde es schon komisch dass es eine 2-monatige Zahlungsmöglichkeit laut Gesetz gibt, aber nach nicht mal 1 Monat ein Urteil gefällt wird.

Am Montag wollte ich sowieso zum Anwalt gehen, aber würde mich trotzdem über Antworten freuen.

Vielen Dank Chris

Miete, Mietrecht, Räumungsklage
Mitbewohnerin will trotz Kündigung nicht ausziehen und keine Miete zahlen!

Hallo,

ich habe momentan ein akutes Problem mit meiner Mitbewohnerin und brauche dringend Hilfe. Da sie immer zu spät die Miete gezahlt hat und ich ihr immer hinterherrennen musste, habe ich entschlossen auszuziehen, weil mir das einfach zu stressig ist. Das Mietverhältnis sieht so aus, dass ich zusammen mit meinem alten Mitbewohner Hauptmieter bin und die gute Dame zur Untermiete (Untermietvertrag mit altem Mitbewohner) wohnt.

Nun haben wir als Hauptmieter ordentlich gekündigt (3-Monatsfrist zum 30.4.) und mein alter Mitbewohner hat sie auch gekündigt (gleiche Frist). Daraufhin ist sie ausgerastet und sagt dass sie keine Miete mehr zahlt, nachdem sie für Januar schon nicht gezahlt hat, wo ich die komplette Miete vorgestreckt habe. Sie meint bis ein Verfahren durch ist kann sie da noch mindestens bis September wohnen ohne etwas zu bezahlen. Die Frage ist wie wir jetzt vorgehen sollten.

Kann man zB eine fristlose Kündigung (aufgrund von Nichtzahlung von 2 Monatsmieten, was ja in ein paar Tagen möglich wäre) nach einer ordentlichen Kündigung hinterherschieben? Ist eine Vorankündigung der fristlosen Kündigung notwendig? Wie kann man sich gegen die Nichtzahlung wehren? Könnte ich auch ihren Strom abstellen, da sie den ja auch nicht bezahlt? (evtl. mit Ankündigung)

Kann man den Arbeitgeber informieren, dass sie keine Miete zahlt? Wenn sie nach Fristende nicht auszieht, müssen wir dann einen Rechtsanwalt einschalten der eine Räumungsklage an das Amtsgericht stellt? Und können wir dann von unserem Vermieter auf Schadensersatz verklagt werden, weil die Wohnung nicht vermietbar ist, wenn sie nicht auszieht?

Wie soll man die Rechtskosten als Student vorschießen? Und kann man die Bonität von ihr prüfen, ob sie überhaupt etwas zahlen kann? Weil wenn nicht bleiben wir ja auf der Miete und den Rechtskosten sitzen…

Ein weiteres Problem ist dass sie die Miete bisher (April bis Dezember) immer bar bezahlt hat. Also theoretisch kann sie keine Mietzahlung nachweisen. Aber sie meinte das kommt vor Gericht nicht durch weil es doch 9 Monate funktioniert hat. (im Vertrag ist geregelt, dass sie die Miete auf das Konto von meinem alten Mitbewohner überweisen soll)

Leider hat sie auch keine Sicherheiten wie Bürgschaft. Und der Untermietvertrag wurde auch nicht vom Vermieter unterschrieben. Soll ich jetzt einfach nur meinen Mietanteil / Stromanteil bezahlen? (dann entstehen aber auf jeden Fall Mahnkosten seitens des Stromanbieters) Können wir dann fristlos gekündigt werden, wenn wir nur einen Teil der Miete zahlen?

Das sind ziemlich viele Fragen, vielen Dank wenn sich das jemand ganz durchgelesen hat. Ich hoffe jemand hat eine Idee oder Ahnung bezüglich der Fragen. (Habe einen Termin in der studentischen Rechtsberatung, aber der ist erst in 2 Wochen)

VIELEN DANK!!

Rechtsanwalt, Mietrecht, fristlose Kündigung, Räumungsklage, Rechtsstreit, WG, mitbewohner
Mietschulden beglichen, Räumung trotzdem möglich?

Guten Tag,

vorab. Ich bin ein wenig unruhig, habe zwar einen Anwaltstermin, den aber erst am Freitag, würde aber gerne wissen, ob sich jemand auskennt, damit ich ein wenig vorbereiteter bin.

Mein Vater hat mir verheimlicht, dass er Mietschulden hat. Erst als die Anwälte des Vermieters sich meldeten, hat er mir alles berichtet. Es liegt ein Titel gegen ihn vor, aber keine Räumungsklage. Ich habe die gesamte Summe noch am gleichen Tag gezahlt, inklusive einer Sicherheit in Höhe von 1500 Euro. Bis heute hat mein Vater keinen entwerteten Titel erhalten, ist das normal? Die Zahlung liegt zwei Monate zurück.

Der Vermieter möchte trotzdem, dass mein Vater zum 01.02.2014 auszieht, obwohl er ansonsten eine Kündigungsfrist von 9 Monaten hat. Der Vermieter möchte, dass er auszieht, weil er fürchtet, dass es wieder Probleme geben könnte.

Nun passierte folgendes: Ich meine, dass vereinbart wurde, dass die fällige Monatsmiete in der Zahlung, die ich leistete, mit inbegriffen ist. Meinem Vater flatterte ein Brief ins Haus. Der wurde an dem Tag zugesendet, an dem die Frist ablief. Also dann lag der Brief im Kasten, geschrieben wurde der Brief bereits eine Woche vorher. Voller Schreck zahlte ich die geforderte Summe sofort. Meinem Vater wird jetzt aber mit Rechtsmitteln und Räumungsklage gedroht.

Es gibt keinerlei Aussenstände, das Verhalten des Anwalts scheint sehr unmenschlich zu sein. Mein Vater wurde dermaßen eingeschüchtert, da macht sich niemand ein Bild von. Sogar ich bekomme schon Angst.

Muss ich mir jetzt Sorgen machen, dass die meinen Vater schon in der nächsten Woche rauswerfen?

Mit freundlichen Grüßen Hannchen

Mietrecht, Räumungsklage
Kündigung wegen Eigenbedarf, Räumungsklage droht, was tun?

Hallo,

Ich bin Mama von 2 Kindern und erhalte Arbeitslosengeld 2. Mein Verlobter ist erst seit kurzem zu uns gezogen und macht gerade hier einen Deutsch-Integrationskurs, damit ich ihn hier melden kann und er arbeiten kann. Ich habe seit April letzten Jahres Probleme mit meiner Vermieterin, die mich hier raushaben will ohne Grund bis dato. Ich habe auch schon meinen Anwalt eingeschaltet letztes Jahr und wir konnten einer Kündigung immer widersprechen. Nun habe ich aber im Juli eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zum 31.10.2013 erhalten vom Anwalt meiner VErmieterin und versäumt, rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Jetzt habe ich wieder einen Brief von diesem Anwalt erhalten, dass ich bis morgen (13.09.13) bescheid geben soll, ob ich zum 31.10.13 ausziehen werde oder nicht, damit er Räumungsklage erheben kann. Ich suche seit über einem Jahr nach Wohnungen und mir wird immer abgesagt, zu 80% weil ich Arge 2 bekomme und 20% weil wir zu 4 sind. Kann meine Vermieterin mich wirklich so rausschmeissen? Ich muss dazu sagen, dass ich einen unbefristeten Mietvertrag habe und es nie zu Schwierigkeiten kam, bis sie damit angefangen hat. das Mietverhältnis hat am 01.07.2011 begonnen. Was kann mir passieren? und wie muss ich nun reagieren? Was soll ich ihrem Anwalt schreiben und wie soll ich vorgehen? Ich bekomme keinen Beratungshilfeschein mehr vom amtsgericht und habe kein geld jedes mal 150 euro meinem anwalt zu zahlen. HILFFEEEE bitte!!

Kündigung, Hartz IV, Räumungsklage
Wohnungsräumung? Frist

Hallo ich habe eine Kurze Frage, unser Vermieter hat eine Räumungsklage gegen mich eingeleitet. Auf das Schreiben des Amtsgerichts mit der Forderung der Räumung und Zahlung der Mietrückstände habe ich anerkannt. In dem Schreiben habe ich auch geschrieben das wir bis "voraussicht Ende Februar" das Objekt räumen. Ich lebe mit meiner Mutter in der Wohnung und diese ist derzeit wegen schwerer Krankheit in der Reha. Sprich ich musste 2 Wohnungen finden. Eine für Sie (gehbehindert) und für mich. Leider kann ich Ihre neue Wohnung erst ab Morgen betreten.

Vom Gericht erhielt ich ein Schreiben mit einem Teil-Anerkenntisurteil. 1. Wir erkennen die noch offenen Mieten an 2. Uns wird bis zum 28.02 (also heute) frist gewährt die Wohnung zu räumen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Da ich die neue Wohnung meiner Mutter erst Morgen einräumen kann und selbst das mitten in der Woche wo man keine große hilfe von Freunden erwarten kann wohl nicht schaffen werde, hier nun meine Frage.

Das Schreiben des Gerichts habe ich am 19.02 erhalten. Laut dem was ich im Internet gefunden habe, habe ich 2 Wochen zeit eine Fristverlängerung bzw. Vollstreckungsschutz zu beantragen. Beides läge nach Zugang des Schreibens und der Räumungsfist noch in den 2 Wochen. Welche Möglichkeiten habe ich Überhaupt noch wenn ich eine Fristverlängerung wenigstens bis zum Wochenende bzw. bis nächstes Wochenende benötige um die Wohnung zu Übergeben. Besteht die Möglichkeit überhaupt oder wird mein Vermieter morgen früh vor meiner Tür stehen und zwangsräumen? Vielen Dank

Mietrecht, Räumungsklage
Kann ich meinen Erbanteil verkaufen oder verschenken?

Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft, bei der gemäß Testament das Haus unserer verstorbenen Mutter (vor 15 Jahren) verkauft werden soll. Dies konnte wegen Uneinigkeit untereinander nicht erfolgen. Die 5 Kinder haben 5 gleiche Erbteile, wobei ein Kind wegen privater Insolvenz zur Testamentszeit nicht mit einem Anteil bedacht wurde. Dafür erhielt ich als Schwester zwei Anteile, als 2 Fünftel, meine weitere Schwester 1 Fünftel, meine beiden Brüder je ein Fünftel. Dioe Situation ist momentan so: Meine beiden Brüder haben insgesamt 2 Fünftel Anteile am Erbe, (das heißt das Haus der verstorbenen Mutter) die drei Schwester haben insgesamt 3 Fünftel Anteile, wobei eine Schwester keinen Anteil hat, dafür ich 2 Fünftel (Grund siehe oben). Das Haus konnte bsiher nicht verkauft werden, weil einer meiner Brüder eine von 2 Wohnungen im Erbe/Haus der Mutter bewohnt, auch schon vor dem Tod meiner Mutter. Er zahlt immer noch die gleiche "Miete" wie zur Lebenszeit meiner Mutter. Eine Erhöhung wurde nie vereinbart, weil er ausziehen sollte, um das Haus verkaufen zu können. Dies ist aber bis heute nicht geschehen. Das Haus kann nicht verkauft werden, weil dies immer behindert wurde. Mein Bruder, der dort wohnt hat auch kein Interesse, das Haus oder unsere 3 Erb-Anteile zu kaufen. Er wohnt ja günstigst darin mit allen Vorteilen eines Mieters. Alle Erben tragen die Kosten für den Unterhalt und die Risiken, die von einem 50 Jahre alten Haus ausgehen, z. B. alte Öltanks, alte Leitungen, alte Dächer (Eternit) etc. Meine Fage ist nun: Kann ich, können wir drei Schwestern, -wir drei sind uns einig- den Erbanteil unabhängig von den beiden Brüdern verkaufen, verschenken oder beleihen? Wir wollen nur mit dem Haus nichts mehr zu tun haben. Wir wollen auch keine kosten- und zeitintensive Teilungsversteigerung oder Räumungsklage und auch keinen Anwalt oder ein Gericht bemühen. Wir wollen nur unsere Ruhe haben. Unser "Miet-Bruder" möchte das Haus weder kaufen, noch geschenkt. Er wohnt am besten/billigsten auf unsere Kosten im Haus. Wir tragen das gesamte Risiko zu 3 Fünftel.

Bin gespannt,ob diesen "Wahnsinn" jemand verstehen und uns helfen kann.

Vergleich, Erbengemeinschaft, Räumungsklage, Teilungsversteigerung
Mietnomade rauseckeln ...?

Hallo,

wäre sehr dankbar für Eure Meinung / Hilfe/ Euren Rat:

  • Mieterin (einzelne Frau, 50 m² 2-Zimmer Wohnung) hat die Miete nicht mehr gezahlt
  • Kündigung wurde ausgesprochen
  • Gerichtstermin fand statt - Urteil: Kündigung war rechtens d.h. Mieter ist rechtmäßig gekündigt worden (= Versäumnisurteil d.h. Berufung nicht möglich)
  • Mieterin ist immer noch in der Wohnung und bewegt sich nicht

Bei korrektem Vorgehen muß ich jetzt mit einem Räumungstitel einen Gerichtsvollzieher beauftagen der dann mit Schlüsseldienst, Polizei und Ordnungsbehörde die Mieterin vor die Tür setzt. Nur so ist das nach deutschem Recht möglich - das dauert aber und kostet.

Mein Gedanke:

  • die Wohnung gehört formell meiner Frau allein. Meine Frau macht jetzt einen neuen Mietvertrag mit mir. Als Eigentümerin läßt meine Frau das Türschloß wechseln, gibt einen Schlüssel dem Mietschmarotzer der noch drinn ist und einen mir als neuem Mieter mit rechtskräftigem Mietvertrag - d.h. wir schmeißen den Mietschmarotzer nicht rechtswidrig eigenmächtig raus, aber ich bin auch drinn und möglicherweise versteht man sich (in dieser neu gegründetern WG) nicht soooo gut ..... ?!! Und mich mit meinem Mietvertrag aus der Wohnung rausbekommen kann man doch nur nach Klageverfahren mit Räumungstitel und Gerichtsvollzieher ...

  • darf meine Frau als Eigentümerin das Schloß auswechseln ? Einen Schlüssel des neuen Schlosses bekommt ja der Mietschmarotzer. Aber der Vorgang des Schloßwechsels durch den Eigentümer (jetzt - d.h. nach Gerichtsbeschluß dass Kündigung ordnungsgemäß war und Mieter eigentlich raus sein muß) - ist das rechtens ? Der Mietschmarotzer ist ja eigentlich kein Mieter mehr (weil gekündigt und durch Gerichtsbeschluß entschieden: ordnungsgemäß gekündigt !) sondern nur noch vorübergehend in der Wohnung (die er quasi besetzt hält) weil die Räumung mittels Gerichtsvollzieher halt paar Wochen Verwaltungsaufwand dauert

Was haltet Ihr von meinen Gedanken ??

Vielen Dank im voraus

JoeDimple

Mietnomaden, Räumungsklage
Ehestreit-Räumungsklage durch Ehefrau, ohne Kündigung und Mietvertrag?

Hallo! Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, finde keine ähnlichen Fälle im Internet... Ich bin auch nicht selbst betroffen, es geht um den Vater meines Verlobten... Ich wohne bei den Eltern meines Partners und bekomme den ganzen Streit mit, ich möchte meinem zukünftigen Schwiegervater gerne helfen...

Die Eltern meines Partners leben gemeinsam in einem Haus, sein Vater hat ein kleines Zimmer und seine Mutter quasi den Rest des Hauses. Badezimmer und Toilette werden gemeinschaftlich benutzt. Sie sind immernoch verheiratet aber getrennt lebend. Und die Mutter meines Partners macht ihrem Mann das Leben zur Hölle... Sie meint es wäre ihr Haus und will ihren Mann um jeden Preis aus dem Haus rausekeln. Er will selbst auch raus, aber er braucht etwas Zeit. Ich kenne mich nicht allzugut mit dem Gesetz aus, doch irgendwas läuft da ziemlich verkehrt...

Ein paar Infos zum Wohnverhältnis.... Das Haus wurde vor der Ehe gekauft, sie bewarb sich für das Haus und bekam die Zusage und sein Vater hat die Bürgschaft für einen Kredit übernommen, mit dem das Haus bezahlt wurde. Sie steht allein im Grundbuch, es gibt keine Gütertrennung und keinen Ehevertrag, das Haus ist abbezahlt.

Jetzt will sie ihn rausekeln, indem sie zum Beispiel bei einer Anwältin war und diese eine Räumungsklage gegen den Mann verfasste. Jetzt ist meine erste Frage, ist das überhaupt rechtskräftig von Ehefrau zu Ehemann, ohne Mietvertrag und vorherige Kündigung? In der Räumungsklage werden unter anderem folgende Gründe aufgezählt... die Kosten trägt die Frau völlig allein (was nicht stimmt, er hat mehrere Unterlagen, die beweisen, dass er jahrelang auch ihren Strom und ihr Wasser mit bezahlte, Müllgebühren...) ... dass die Anwältin ein Gewaltschutzverfahren eileten wird, sollte es zu "weitern Übergriffen" seinerseits kommen (die es nie gegeben hat)... um es kurz zu fassen: Alles, was sie der Anwältin mitteilte, ist erstunken und erlogen, sie wurde dabei nicht vereidigt, es wurde einfach so hingenommen und aufgeschrieben und der Mann wurde dazu auch nicht angehört, einfach beschlossene Sache. Geht sowas? Außerdem muss er eigentlich auch darauf hingewiesen werden, dass er einen Widerspruch schreiben kann... entweder von seiner Frau oder von seiner Anwältin.. keine von beiden hat sich nur ansatzweise gerührt.

Der Mann ist jetzt leider seelisch komplett zerstört und weiß sich allein nicht mehr zu helfen. Bei einer Anwältin war er schon, diese fordert jetzt eine Akteneinsicht von der Anwältin der Frau, um dagegen vorzugehen...

Und was kann man gegen Mobbing ihrerseits tun... dass sie sich beispielsweise vor die gemeinsame Toilette stellt und ihn nicht mal sein Geschäft verrichten lässt... mit Polizei droht und dort Lügengeschichten erzählen will... Oder zum Beispiel seinen Laptop aus seinem Zimmer entwendet und verschwinden lässt...

Über ihre Fehler verliert sie kein Wort... über Scheidung auch nicht.. sie will einfach den Mann aus dem Haus rausekeln...

Was kann man tun ... ?

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