alleinerziehende mit 3 kleinen kindern bekam mietkündigung wegen eigenbedarf,aus gesundheitlichen gründen des vermieters.sie widersprach der kündigung aufgrund ihrer sozialen lage, und zudem noch im selben haus zwei andere wohnungen leer stehen, welche sich der vermieter zur eigennutzung aussuchen kann. vermieter ging vor gericht mit räumungsklage, denn er will nur diese eine bewohnte wohnung nutzen und keine andere leerstehende.sollte ein urteil fallen, dass der mieter weiter wohnen darf, muss der vermieter kosten tragen. klar. wenn der mieter allerdings ausziehen muss, trägt er die kosten. auch klar.aber wer trägt die kosten im falle einer einigung zwischen mieter und vermieter?also wenn nicht der richter darüber entscheidet, sondern nur das verkündigt, wie sich mieter und vermieter untereinander geeinigt haben.beispielsweise, der vermieter schlägt vor, dass der mieter doch weiter wohnen darf und er gibt ihm 3 jahre zeit um auszuziehen. mieter ist damit einverstanden.wer trägt in so einem fall die ganzen gerichts- und klagekosten?der mieter oder der vermieter?