Hallo,

wäre sehr dankbar für Eure Meinung / Hilfe/ Euren Rat:

  • Mieterin (einzelne Frau, 50 m² 2-Zimmer Wohnung) hat die Miete nicht mehr gezahlt
  • Kündigung wurde ausgesprochen
  • Gerichtstermin fand statt - Urteil: Kündigung war rechtens d.h. Mieter ist rechtmäßig gekündigt worden (= Versäumnisurteil d.h. Berufung nicht möglich)
  • Mieterin ist immer noch in der Wohnung und bewegt sich nicht

Bei korrektem Vorgehen muß ich jetzt mit einem Räumungstitel einen Gerichtsvollzieher beauftagen der dann mit Schlüsseldienst, Polizei und Ordnungsbehörde die Mieterin vor die Tür setzt. Nur so ist das nach deutschem Recht möglich - das dauert aber und kostet.

Mein Gedanke:

  • die Wohnung gehört formell meiner Frau allein. Meine Frau macht jetzt einen neuen Mietvertrag mit mir. Als Eigentümerin läßt meine Frau das Türschloß wechseln, gibt einen Schlüssel dem Mietschmarotzer der noch drinn ist und einen mir als neuem Mieter mit rechtskräftigem Mietvertrag - d.h. wir schmeißen den Mietschmarotzer nicht rechtswidrig eigenmächtig raus, aber ich bin auch drinn und möglicherweise versteht man sich (in dieser neu gegründetern WG) nicht soooo gut ..... ?!! Und mich mit meinem Mietvertrag aus der Wohnung rausbekommen kann man doch nur nach Klageverfahren mit Räumungstitel und Gerichtsvollzieher ...

  • darf meine Frau als Eigentümerin das Schloß auswechseln ? Einen Schlüssel des neuen Schlosses bekommt ja der Mietschmarotzer. Aber der Vorgang des Schloßwechsels durch den Eigentümer (jetzt - d.h. nach Gerichtsbeschluß dass Kündigung ordnungsgemäß war und Mieter eigentlich raus sein muß) - ist das rechtens ? Der Mietschmarotzer ist ja eigentlich kein Mieter mehr (weil gekündigt und durch Gerichtsbeschluß entschieden: ordnungsgemäß gekündigt !) sondern nur noch vorübergehend in der Wohnung (die er quasi besetzt hält) weil die Räumung mittels Gerichtsvollzieher halt paar Wochen Verwaltungsaufwand dauert

Was haltet Ihr von meinen Gedanken ??

Vielen Dank im voraus

JoeDimple