Hallo ich habe eine Kurze Frage, unser Vermieter hat eine Räumungsklage gegen mich eingeleitet. Auf das Schreiben des Amtsgerichts mit der Forderung der Räumung und Zahlung der Mietrückstände habe ich anerkannt. In dem Schreiben habe ich auch geschrieben das wir bis "voraussicht Ende Februar" das Objekt räumen. Ich lebe mit meiner Mutter in der Wohnung und diese ist derzeit wegen schwerer Krankheit in der Reha. Sprich ich musste 2 Wohnungen finden. Eine für Sie (gehbehindert) und für mich. Leider kann ich Ihre neue Wohnung erst ab Morgen betreten.

Vom Gericht erhielt ich ein Schreiben mit einem Teil-Anerkenntisurteil. 1. Wir erkennen die noch offenen Mieten an 2. Uns wird bis zum 28.02 (also heute) frist gewährt die Wohnung zu räumen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Da ich die neue Wohnung meiner Mutter erst Morgen einräumen kann und selbst das mitten in der Woche wo man keine große hilfe von Freunden erwarten kann wohl nicht schaffen werde, hier nun meine Frage.

Das Schreiben des Gerichts habe ich am 19.02 erhalten. Laut dem was ich im Internet gefunden habe, habe ich 2 Wochen zeit eine Fristverlängerung bzw. Vollstreckungsschutz zu beantragen. Beides läge nach Zugang des Schreibens und der Räumungsfist noch in den 2 Wochen. Welche Möglichkeiten habe ich Überhaupt noch wenn ich eine Fristverlängerung wenigstens bis zum Wochenende bzw. bis nächstes Wochenende benötige um die Wohnung zu Übergeben. Besteht die Möglichkeit überhaupt oder wird mein Vermieter morgen früh vor meiner Tür stehen und zwangsräumen? Vielen Dank