Ich habe eine Frage bezüglich einer sogenannten "Kalten Räumung". Mein ehemaliger Vermieter hat mir aufgrund ausbleibender Mietzahlungen zu Recht gekündigt. Ich suchte mir eine neue Wohnung und beließ all mein Gut in der alten Wohnung, mit dem Vorsatz sie zu räumen, sobald ich gesundheitlich dazu imstande bin.

Inzwischen erging eine gerichtliche Verfügung, wonach für das Mietobjekt eine Anwaltskanzlei als Zwangsverwalter bestellt wurde. Diese Kanzlei erhob nun Klage gegen mich (völlig ok), wobei eine gerichtliche Entscheidung noch aussteht. Ich habe jetzt alles für eine rasche Räumung abgeklärt, doch als ich dort war stellte ich fest, dass die Wohnung bereits geräumt wurde!

Was muss ich nun unternehmen?

Wenn die Zwangsverwalter diese Räumung veranlasst haben ist es rechtlich bestimmt anders zu betrachten, als wenn es die Eigentümergesellschaft, welche laut Beschluss keine Befugnisse mehr hatte, war.

Wäre prima, wenn ich Antworten bekommen könnte, - fundiert. Danke!

edit am 09.12.2017:

Habe am Donnerstag meine Rechtsberatung aufgesucht. Mir wurde nahegelegt vorerst von einer Anzeige abzusehen und die Zwangsverwalter werden angeschrieben um den Verbleib meiner Wohnungseinrichtung zu erfragen. Dennoch habe ich das für die anhängige Räumungsklage zuständige Amtsgericht über die willkürliche kalte Räumung informiert,- zum einen um evtl. auferlegte Kosten zu reduzieren, zum anderen um das Gericht davon in Kenntnis zu setzen, dass es Leute gibt die Klage erheben und dann doch glauben, das Gesetz in die eigene Hand nehmen zu dürfen.

Ich bedanke mich aber für all euer Interesse und Beiträge wie Kommentare. GFrey.