Im Kirchenrecht wird in bezug auf den Beichtstuhl als einziges ausdrücklich das Gitter erwähnt.
Manche Gitter sind so gebaut, dass sich Gläubiger und Priester nicht sehen, nur hören, können.
Manche Gitter sind so, dass nur der Priester den Gläubigen (von Licht angestrahlt) sehen kann, der Priester selber sitzt im Dunkeln und ist nicht erkennbar.
Manche Gitter sind so, dass sich sowohl Priester als auch Gläubiger sehen können, zudem kann das Gitter vom Priester auch noch nach Belieben geöffnet werden.
Vor dem Beichtstuhl kniet man in der Schlange, wird daher sowohl von der Gemeinde als auch vom Priester gesehen und erkannt.
Welchen Sinn hat das Gitter also ursprünglich, wenn es ja anscheinend nicht dazu dient, die Anonymität zu wahren? Schützt es den Priester, dass man ihm nicht unterstellen kann, er hätte jemanden angefasst? Schützt es den Gläubigen, damit er sich zumindest in manchen Fällen etwas verstecken kann?
Oder gibt es keine wirkliche Erklärung?