Priester und Heiraten?

6 Antworten

Ein römisch Katholischer Priester darf weder Heiraten noch Kinder kriegen. Dieses Privileg ist nur evangelischen Priestern vorbehalten. Um katholischer Priester werden zu können, musst du Theologie studieren und natürlich auch hinter dieser Sache stehen. Denn das was du für deinen Glauben "aufgibst" muss dir bewusst sein.

kenne nur Fälle, in denen er vorher verheiratet war und dann Priester wurde. Hinterher darf er nicht mehr heiraten. Er dar hinterher auch nicht mehr mit seiner noch Ehefrau zusammen sein.

Ja, es gibt durchaus einige katholische Priester, die unbeschadet der allgemeinen Zölibatplicht verheiratet sind. Dem liegen verschiedene Umstände zugrunde. Zunächst aber vielleicht ein paar grundsätzliche Dinge zur rechten Einordnung dieser Umstände:

1. (Katholischer) Priester wird man durch die Priesterweihe, die ein Sakrament ist, und den Weihekandidaten für seine kirchliche Sendung mit Weihevollmacht, also der Vollmacht, in der Repräsentation Christi und im Namen der Kirche Sakramente zu spenden oder andere sakramentale Handlungen zu vollziehen. Das Weihesakrament ist dreistufig: Diakonat (Diakonenweihe), Presbyterat (Priesterweihe) und Episkopat (Bischofsweihe). Im Bischofsamt ist die Fülle der Weihevollmacht realisiert. Die Weihevollmacht ist unverlierbar.

2. Mit dem Diakonat wird der Geweihte rechtlich in den Klerus einer Teilkirche (Diözese u.ä.) oder in eine andere dazu fähige juristische Person in der Kirche eingegliedert (inkardiniert). Dem sog. Klerikerstand sind verschiedene Rechte und Pflichten eigen. Die zölibatäre Lebensweise ist für katholische Kleriker z.B. eine solche Plicht. Mit der Weihe und dem Klerikerstand - egal welche Weihestufe - sind in der katholischen Kirche noch keine Ämter verbunden. Diese werden zusätzlich übertragen. Es gibt kirchliche Ämter, die bestimmten Weihestufen vorbehalten sind und daher den Klerikerstand voraussetzen, Diözesanbischof kann z.B. nur ein geweihter Bischof werden, Pfarrer z.B. nur ein geweihter Priester. Erst mit einem bestimmten Amt ist auch Leitungsvollmacht im entsprechenden Maß verbunden. So hat z.B. der Papst Leitungsvollmacht über die Gesamtkiche, der Diözesanbischof über seine Diözese, der Pfarrer über seine Pfarrei. Auch wenn die Weihevollmacht unverlierbar ist, so sind Ämter und die mit ihnen verbundene Leitungsvollmacht ebenso wie der Klerikerstand mit seinen Rechten und Pflichten verlierbar.

3. In der Katholischen Kirche stellt der Zölibat, wie bereits erwähnt, eine Pflicht dar, die mit dem rechtlichen Status als Kleriker und somit mit dem Diakonat verbunden ist. Dabei gilt es, folgendes zu beachten, um den Zölibat rechtssystematisch und im Zusammenhang mit der Frage richtig einordnen zu können: Die Pflicht zum Zölibat verdankt sich nach katholischer Rechtssystematik nicht dem ius divinum, sondern dem ius mere ecclesiasticum. Daher unterliegt dessen Normierung auch dem Willen des kirchlichen Gesetzgebers. Also: Die Pflicht zum Zölibat ist prinzipiell dispensfähig oder könnte sogar ganz aufgehoben werden. Eine solche Dispens oder Gesetzesänderung ist dem Apostolischen Stuhl vorbehalten.

Desweiteren gilt: Die Ehe ist kein Weihehindernis. D.h., dass die Ehe rechtlich nicht unfähig macht, das Weihesakrament zu empfangen, betrifft also nicht dessen Gültigkeit. Ein Ehemann kann daher gültig innerhalb der Katholischen Kirche geweiht, Kleriker und für ein kirchliches Amt bestellt werden. Das ist allerdings nach allgemeinem Recht bis auf eine Ausnahme (s.u.) nicht erlaubt. Aber: ius mere ecclesiasticum - daher: Besonderer Erlaubnisvorbehalt (Apostolischer Stuhl).

Zuletzt gilt andersherum: Das Weihesakrament ist ein Ehehindernis. D.h. dass die Weihe rechtlich durchaus unfähig macht, eine Ehe gültig zu schließen. Ein Diakon, Priester oder Bischof kann daher niemals gültig (und daher auch nicht erlaubt) eine Ehe schließen. Aber: Besonderer Dispensvorbehalt (Apostolischer Stuhl). 

Es gilt also für den Katholischen Rechtsbereich: Ein Verheirateter kann katholischer Priester werden und darf es mit besonderer Erlaubnis des Apostolischen Stuhles. Andersherum kann ein unverheirateter Diakon, Priester oder Bischof keine gültige Ehe schließen, solange keine besondere Dispens des Apostolischen Stuhles vorliegt.

4. Die in Nr. 3 erläuterten Punkte gelten nicht nur für die Katholischen Kirche, sondern auch für die Orthodoxen und Altorientalischen Kirchen, jedoch mit einem klaren Unterschied. Dort fällt der besondere Erlaubnisvorbehalt des Apostolischen Stuhles die Weihe verheirateter Männer betreffend weg. Die hier bereits gelesene Behauptung, in der Orthodoxie dürfe jeder Priester heiraten, ist ein Irrtum. Auch orthodoxe Priester können bzw. dürfen nicht mehr heiraten, während andersherum verheiratete Männer orthodoxe Kleriker werden können und auch dürfen

5. Die in Nr. 3 erwähnte Ausnahme für die Katholische Kirche, die dessen allgemeines Recht vorsieht, ist die des ständigen Diakonates. Verheiratete Männer können und dürfen also zum Diakon geweiht werden, ohne jedoch, wie sonst üblich, später sie Priesterweihe erwarten zu können. Das Zweite Vatikanum hat die Eigenständigkeit des Diakonates wieder hergestellt. Der kirchliche Gesetzgeber hat dieses eigene, ständige Diakonat nicht mit der Zölibatspflicht verknüpft, sofern der Kandidat vor der Weihe verheiratet ist. Witwer im diakonalen Amt können nicht erneut eine Ehe schließen.

Nun zu den Fällen von verheirateten, katholischen Priestern. Fälle, die auf außerordentlichen Umständen beruhen, sind:

a. Ein dem zölibatären Leben verpflichteter Kleriker möchte seinen Lebensstand ändern und heiraten. Dann kann er bei seinem Ordinarius einen Antrag stellen. Bei positiver Verständigung entlässt der Ordinarius den Betroffenen einvernehmlich aus dem Klerikerstand, versetzt ihn also den Rechtsfolgen nach in den Laienstand (sog. Laisierung). Damit geht der Verlust des etwaig bisher innegehabten kirchlichen Amtes und die Streichung aller klerikalen Rechte sowie die Dispens von allen klerikalen Pflichten außer der Zölibatspflicht einher. Von dieser hat der Papst dann bereits dispensiert, an dem der Erfolg des Verfahrens letztlich abhängt. Bei Bischöfen obliegt das gesamte Verfahren dem Apostolischen Stuhl. Der so Laisierte bleibt z.B. Diakon, Priester oder Bischof der unverlierbaren Weihevollmacht nach, ist aber kein Kleriker mehr und kann so aufgrund der besonderen Dispens gültig und erlaubt eine Ehe schließen. Eine solche besondere Dispens ist nur dann ohne Ausnahme möglich, wenn mit ihr die Entlassung aus dem Klerikerstand einhergeht. Kleriker, die nach ihrer Diakonenweihe gültig eine Ehe geschlossen haben, kann es für den katholischen Gesetzgeber nicht geben. 

b. Ein verheirateter Geistlicher einer nichtkatholischen Kirche (Orthodoxe, Altorientalische, Anglikanische, Protestantische Kirchen) konvertiert zur Katholischen Kirche, möchte seiner geistlichen Sendung treu bleiben und fühlt sich (weiterhin) zum Priestertum berufen. Die Katholische Kirche respektiert diese geistliche Sendung und daher erlaubt der Papst im Allgemeinen, dass dieser Verheiratete katholischer Priester, also Kleriker mit entsprechenden Rechten und Pflichten (Zölibat ausgenommen) werden kann.

- Ein zuvor orthodoxer Priester, der konvertiert ist, kann in den Klerus der zuständigen katholischen Teilkirche inkardiniert werden, da er aus Sicht der Katholischen Kirche bereits gültig geweihter Priester ist.

- Ein zuvor anglikanischer Priester muss, weil die Katholische Kirche dessen Weihe nicht anerkennt, entsprechend das Weihesakrament empfangen.

- Dasselbe gilt für einen zuvor protestantischen Geistlichen, der seinem eigenen Selbstverständnis und dem Verständnis der Katholischen Kirche nach zuvor kein Priester war.

Es gibt aber noch einen ordentlichen Fall für verheiratete, katholische Priester:

c. Wir übersehen leicht, dass die weltweit vertretene Lateinische Kirche (Westkirche), wie wir sie hier bei uns als die Katholische Kirche kennen und wahrnehmen, nur eine - und zwar die mit Abstand größte - von insgesamt 24 eigenberechtigten Kirchen (ecclesiae sui iuris) ist, aus der die universale Römisch-Katholische Kirche besteht. Die restlichen 23 Rituskirchen sind die sog. Katholischen Ostkirchen. Das sind Kirchen, die sich von den jeweiligen Orthodoxen Kirchen abgespaltet und mit der römischen Kirche die volle Kirchengemeinschaft (Union) wieder hergestellt haben. Diese Kirchen sind zwar katholisch geworden, indem sie sich dem römischen Pontifex angeschlossen haben, haben aber dennoch ihr eigenes ostkirchlich-orthodoxes Erbe (Ritus, Tradition, Recht) eigenberechtigt beibehalten.

In diesen Katholischen Ostkirchen gelten dieselben Vorschriften bzgl. des Zölibates wie in ihren Orthodoxen Schwesterkirchen. Deshalb ist es verheirateten Katholiken, die diesen Ostkirchen angehören, möglich und erlaubt, Kleriker und Priester zu werden. Allerdings:

- Für die Lateinische Kirche wie auch für die Ostkirchen (Katholisch, Orthodox, Altorientalisch) gilt: Verheiratete Priester dürfen ohne Ausnahme nicht die Bischofsweihe empfangen.

- Die zölibatäre Lebensweise der Kleriker erfreut sich in der Ostkirche einer großen Beliebtheit. Viele Priesteramtskandidaten, ob katholisch oder orthodox, sind unverheiratet und wählen so eigenverantwortlich gemäß ihrer Berufung wie ihre lateinischen (westkirchlichen) Kollegen auch die zölibatäre Lebensform.     


1988Ritter  28.09.2017, 08:56

Der Punkt 4. ist absolut falsch !!!

Als griechisch orthodoxer Christ verweise ich darauf, dass die Priester sehr wohl heiraten dürfen.

Die Irritation, die oftmals von aussenstehenden wahrgenommen wird, ist eine andere.

Verheiratete Priester können maximal das Amt des Erzpriester erlangen.

Wenn ein orthodoxer Theologe in seiner Karriere mehr anstrebt, dann unterwirft er sich freiwillig dem Zölibat.

Ein Theologe der nach der Bischofswürde strebt, wird in seiner Laufbahn nach dem Zölibat leben, und nicht heiraten.

Ein Theologe dem das Priesteramt reicht, kann jederzeit heiraten.

Dies ist dann auch gleich die Irritation die entsteht. Der Theologe muss sich sehr früh für das Leben festlegen. Einmal verheiratet, kann der Theologe kein Bischof oder Patriarch mehr werden, selbst wenn die Ehe kinderlos war und die Frau gestorben ist. Eine Ehescheidung ist dabei sowieso ausgeschlossen. Die Kirche sieht keine Scheidung vor.

ruhrpott91  28.09.2017, 20:39
@1988Ritter

Ich vermute, Sie haben Punkt 3 meiner Ausführung nicht gelesen oder verstanden, auf den sich Punkt 4 stützt.

Zunächst einmal finde ich es auffällig, wie oberflächlich Sie die Dinge betrachten. Das ist mir bei Ihrer Antwort auf diese Frage aufgefallen, besonders das Diakonat betreffend. Obwohl es, wie oben aufgezeigt, mehrere Erklärungen dafür gibt, dass es in der Katholischen Kirche verheiratete Priester gibt, verneinen Sie dies pauschal in Ihrer Antwort. Ist das etwa so eine "Irritation" eines "Außenstehenden", die Sie in Ihrem Kommentar anderen vorwerfen?

Zu Ihrem Streitpunkt:

Ich sage: Der Zölibat in der Orthodoxen Kirche ist ein bedingter Wahlzölibat. Verheiratete Theologen können Kleriker werden. Dass ihnen die Bischofsweihe - wie in der Katholischen Kirche auch - dann nicht mehr offen steht, habe ich in Punkt c geschrieben. Dies haben Sie wohl auch nicht gelesen, ansonsten wäre mir schleierhaft, warum Sie diesen Punkt erneut eigens thematisieren. Andersherum gilt aber, in der Orthodoxie ebenso wie im Katholizismus, dass ein unverheirateter Kleriker resp. Priester nicht mehr heiraten kann bzw. darf, ist er einmal ordiniert. 

Sie halten dagegen und verweisen auf sich persönlich: "In der Orthodoxie darf jeder Priester heiraten". Damit drücken Sie aus, dass ein unverheirateter Mann nach seiner Priesterweihe die Wahl habe, noch zu heiraten oder die Ehelosigkeit beizubehalten.

Ich halte wiederum dagegen: Auch in der Orthodoxie verungültigt die Weihe die Ehe. Das ist vielleicht etwas zu sehr am katholischen Eheverständnis formuliert. Daher sage ich zumindest: Auch in der Orthodoxie macht die Weihe eine Eheschließung unerlaubt, während andersherum gilt, dass die Ehe kein Weihehindernis darstellt. Letzteres ist der Unterschied: Bei Katholiken ist die Ehe durchaus ein Weihehindernis. Daher können Weihekandidaten der Lateinischen Kirche nicht wählen, ob sie sich verheiratet oder unverheiratet weihen lassen.

Ich verweise nicht auf mich selbst, sondern auf einen orthodoxen Theologen:

"Nach der Ordination darf man sich nicht mehr verehelichen, und ein Priester, der seine Frau durch deren Tod oder durch Scheidung der Ehe verlor, darf kein weiteres Mal mehr heiraten."

Demetrios Constantelos, Klerikerehe und -zölibat in der orthodoxen Kirche, in: Internationale Zeitschrift für Theologie Concilium 8,2 (1972), S. 572.

Sollte sich daran etwas in jüngster Zeit geändert haben, dann bitte ich Sie, mir das zu belegen. Welche Synode hat auf den Weg gebracht, dass ehelose Kleriker in der Orthodoxie nach ihrer Ordination heiraten können bzw. dürfen?

Übrigens: Sie schreiben in Ihrem Kommentar, dass es in der Orthodoxie keine Ehescheidung gibt. Ich kenne mich leider mit orthodoxem Eherecht noch nicht besonders aus. Aber im obigen Zitat ist von dieser Möglichkeit eindeutig die Rede. Und Sie schreiben, dass verwitwete Priester keine Bischöfe werden können. Constantelos erwähnt diese Möglichkeit tatsächlich aber ebd. Hat sich an diesen Punkten etwa auch etwas geändert oder ist hier die Irritation eines Insiders erkennbar?

Wo hast du das denn gelesen? Ich denke eher, du hast was falsch verstanden.

Ein röm.-kath. geweihter Priester kann seine Versetzung in den Laienstand beantragen, um anschließend kirchlich heiraten zu können. Darüber entscheidet der Papst. Wenn er die Erlaubnis erhält, kann er kirchlich heiraten, darf aber nicht mehr als Priester tätig sein. Er wird sich einen anderen Beruf - meistens im kirchlichen Dienst der Verkündigung suchen müssen, z.B. als Religionslehrer.

Eine andere Sache ist es, wenn ein ev. oder anglikanischer Geistlicher zum kath. Glauben konvertiert und bereits eine Familie hat. Da ist eine nachträgliche Weihe zum Priester der kath. Kirche möglich.

Priester wird man, indem man nach dem Abitur aufs Priesterseminar geht, Theologie studiert, in der Regel 5 - 6 Jahre. Daran schließen sich zwei weitere praktische Jahre im Pastoralkurs bis zur Priesterweihe an. Für den gesamten Zeitraum ist das Priesterseminar zuständig.
Die theologische Bildung wird durch das Studium an der staatlichen
theologischen Fakultät an der Universität erworben. Für die
anderen Bereiche bietet das Priesterseminar entsprechende Veranstaltungen durch an.


Raubkatze45  26.09.2017, 18:49

Es gibt nur dann verheiratete Priester, wenn sie vorher in einer anderen Konfession das Amt eines Pastors hatten und dann zur kath. Kirche konvertiert sind. In einem solchen Fall - und nur dann - gibt es verh. kath. Priester mit Kindern. Alle anderen sind in den Laienstand zurückversetzt und sind als Priester nicht mehr tätig. Das bestätigt ja auch der link. Die Behauptung in der Frage ist aber eine andere als die Konversion von einer anderen Konfession.

ruhrpott91  27.09.2017, 23:46
@Raubkatze45

Das "und nur dann" würde ich so nicht unterschreiben wollen. Wir denken hier zwar sehr westkirchlich, aber das ändert doch nichts daran, dass Priester der Katholischen Ostkirchen, ob verheiratet oder nicht, voll und ganz zur Katholischen Kirche gehören.

Das mit der Laisierung ist so eine schwebende Sache. Sie argumentieren ja zurecht, dass ein so Laisierter kein priesterliches Amt mehr inne hat. Ich würde aber dagegen halten, dass das Presbyterat noch keine Amtsbezeichnung ist und sich zunächst über die entsprechende Weihestufe, die unverlierbar ist, jedoch nicht über den verlierbaren Klerikerstand definiert. Insofern ist ein laisierter Priester weiterhin Priester, da er weiterhin Weihevollmacht über (einige) Sakramente hat, auch wenn er diese i.d.R. nicht mehr ausüben darf, aber eben noch kann.